Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jetzt aber!)

Das muss dann natürlich entsprechend treffen. Ich glaube, Sie haben manche Dinge seziert wie ein Chirurg, der viel Praxis hat und weiß, woran er arbeitet. Vielen Dank dafür, natürlich für die Leitung der Kommission, aber auch für das Vergnügen, manchmal bei der Sezierung dabei sein zu dürfen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD, CDU und FDP)

Wir haben einen Erfolg zu vermelden. Dieser Erfolg ist, dass wir die Schuldenbremse im Jahr 2020 hätten erreichen müssen, dass wir es aber vorher geschafft haben und sogar Rücklagen bilden konnten. Das muss man als Grundlage sehen. Vielen Dank an das Finanzministerium dafür, dass wir einen solchen Haushalt haben und so gewirtschaftet haben.

Meine Damen und Herren, ich will nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde. Dennoch zwei Punkte: Was mich schwer beeindruckt hat, ist die Arbeit des Rechnungshofs, nicht weil er diesmal genauso exakt und präzise war wie sonst immer, Herr Berres, sondern weil er nicht nur in der

Sitzung, sondern schon vorher die Investitionen auf Nachhaltigkeit geprüft hat. Die Investitionen auf Nachhaltigkeit zu prüfen, ist eine Sache, die sehr positiv ist; denn es geht beispielsweise bei einem Gebäude nicht nur um die Erstellungskosten, sondern auch um die Lebenskosten, die dieser Bau in seinem Leben verursacht. Deswegen ist es wichtig, nicht nur die Einmalkosten zu betrachten.

Das ist wie beim Kauf eines Kühlschranks: Der Sparkühlschrank ist ein bisschen teurer als der, der Energie verschwendet, aber Sie haben nicht gut investiert, wenn Sie den billigeren kaufen. Mit Blick auf den Lebenszyklus haben Sie gut investiert, wenn Sie den teureren gekauft und den besseren Standard genommen haben. Bezogen auf den Lebenszyklus dieser Anschaffungen oder dieses Gebäudes usw. haben Sie dann gut gehandelt.

Danke dafür, dass Sie an diese Dinge herangehen. Sie haben das schon beim ZDF getan. Wir haben schon einmal im Medienausschuss über das Thema gesprochen. Das ZDF hat daraufhin eine Nachhaltigkeitsbeauftragte eingestellt und überprüft nun, ob die Investitionen, die getätigt werden, nachhaltig sind.

Das ist natürlich ein gutes Vorbild für alle Ministerien, sofern es dort nicht schon Nachhaltigkeitsbeauftragte gibt. Das kann ich gerade nicht beurteilen, aber darin läge ein Vorteil für alle Ministerien, weil dann jeder Euro, der investiert wird, so investiert wird, dass er im Laufe seiner Abschreibung am günstigsten, aber eventuell sogar gewinnbringend eingesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren, das ist die eine Sache, die ich in den Vordergrund stellen wollte. Die andere ist die Zellertalbahn, die nicht die einzige Strecke ist, die wir reaktivieren wollen. Nach sehr langer Diskussion um die Zellertalbahn – Sie können meine verkehrspolitische Sprecherin, Frau Blatzheim-Roegler, fragen – ist es uns gelungen, den Gordischen Knoten,

(Vereinzelt Heiterkeit im Saal)

wie ich glaube, nicht zu lösen, sondern tatsächlich zu durchschlagen; denn wir werden sehen, wie am Schluss die einzelnen Fäden wieder zusammenkommen. Es sieht aber so aus, als könnte man tatsächlich aktiv werden und in die ernsthafte Planung eintreten.

Der Rechnungshof hat das alles äußerst genau und präzise geprüft. Wir hatten schöne Fotos von Brücken, die ein bisschen marode sind und in die man weiter investieren muss. Wir haben genau berechnet, welcher Zug darüber fahren kann, wie die Achslast sein darf usw.

Sie können sich darauf verlassen: Wenn es vom Rechnungshof geprüft ist, dann wird das Ding hinterher funktionieren. Deswegen sind wir froh, dass wir jetzt in die Gänge kommen; denn die Region vor Ort will diese Zellertalbahn schon lange, und es gibt viele Menschen, die sich darüber freuen. Wenn man Politik und Freudemachen vereinbaren kann, ist das ein schöner Job.

Vielen Dank und herzlichen Dank an alle, die beteiligt waren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit sind wir am Ende der Aussprache zu den vier Tagesordnungspunkten 13 bis 16 angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die Sie in der Drucksache 17/12710 vorliegen haben. Einzelabstimmung wurde nicht beantragt. Deshalb können wir über die Beschlussempfehlung im Ganzen abstimmen.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen wurde. Als Ergebnis stelle ich dann fest, dass der Landtag sowohl der Landesregierung als auch dem Rechnungshof jeweils Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 erteilt hat.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Kostendämpfungspauschale für Beamtinnen und Beamte im Wechselschichtdienst aussetzen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/11908 –

dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/12730 –

Ich darf Sie über das Ausschussverfahren unterrichten. Nach Maßgabe des § 54 Abs. 2 GOLT erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Die Fraktionen haben im Ältestenrat eine Behandlung ohne Aussprache vereinbart. Ich darf deshalb zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag aufrufen.

Wer dem Antrag – Drucksache 17/11908 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt wurde.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für Bildung, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit – verbindliche Sprachförderung mit klarem Konzept einführen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12116 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung – Drucksache 17/12319 –

Auch hier erfolgte ein Ausschussüberweisung nach Maßgabe des § 54 Abs. 2 GOLT an den Ausschuss für Bildung. Die Ausschussempfehlung lautet ebenfalls auf Ablehnung. Vom Ältestenrat ist auch hier eine Behandlung ohne Aussprache beschlossen worden. Ich darf deshalb unmittelbar über den Antrag abstimmen lassen.

Wer dem Antrag – Drucksache 17/12116 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist auch hier für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt wurde.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Entlastung der Krankenhäuser von Eigenanteilen bei den Krankenhausinvestitionen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12117 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/12731 –

Auch in diesem Fall erfolgte eine Ausschussüberweisung nach Maßgabe des § 54 Abs. 2 GOLT an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. Die Fraktionen haben im Ältestenrat vereinbart, dass auch zu diesem Antrag keine Aussprache durchgeführt werden soll.

Wer dem Antrag – Drucksache 17/12117 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist auch hier für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt wurde.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung:

Der Landtag steht zur deutsch-amerikanischen Freundschaft und zur Präsenz der US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12118 –

dazu:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12732 –

Präsenz der US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12816 –

Auch hier eine Information über das Ausschussverfahren: Nach Maßgabe des § 54 Abs. 2 GOLT erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/12118 –. Die Fraktionen haben hier ebenfalls im Ältestenrat eine Behandlung ohne Aussprache vereinbart. Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung.

Zunächst lasse ich über den Antrag – Drucksache 17/12118 – abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag – Drucksache 17/12816 –. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Auch hier ist für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Alternativantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen wurde.

Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:

a) Bericht des Petitionsausschusses gem. § 114 GOLT b) Jahresbericht 2019 Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte – Drucksache 17/12675 –

Bevor wir zur Aussprache mit einer Grundredezeit von 5 Minuten kommen, schlage ich vor, dass der Vorsitzende des Petitionsausschusses, der Abgeordnete Jörg Denninghoff, zunächst einen Bericht für den Petitionsausschuss abgeben sollte. – Herr Denninghoff, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich heute hier dem Landtag den Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses vorlegen darf, stellt das für mich eine Premiere dar. Als Nachfolger des Kollegen Fredi Winter komme ich dieser Aufgabe sehr gerne nach.

Der Petitionsausschuss befasst sich mit den Anliegen, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger unmittelbar an ihr Parlament bzw. an die von uns gewählte Bürgerbeauftragte gewandt haben. Das in Art. 11 der Landesverfassung verankerte Recht, sich mit Eingaben an das Parlament zu wenden,

stellt für die Bürgerinnen und Bürger einen unmittelbaren Zugang zu ihrer Volksvertretung sicher und bedeutet gleichzeitig eine unmittelbare politische Teilhabe.

Dieses Verfassungsrecht kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger ohne hohe Hürden ausgeübt werden. Man kann sich schriftlich per Brief und E-Mail, telefonisch oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache an die Bürgerbeauftragte oder den Petitionsausschuss wenden. Jede Eingabe ist gleich wichtig, nicht abhängig von Unterstützungsunterschriften oder Quoren. Die Landesverfassung gewährleistet, dass jedes Anliegen geprüft, darüber beraten und beschlossen wird.

(Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz)