Einen solchen Antrag zu formulieren: Ich weiß gar nicht, an wie vielen Stellen ich ansetzen soll, um jetzt zu sagen, was alles darin steht, das nicht stimmt. Herr Köbler hat mir aber schon einen Teil abgenommen.
Natürlich hat die Landesregierung Daten, und die Daten sind auch öffentlich zugänglich, und wenn man sich damit befassen will, findet man die auch alle.
Da gibt es das empirica-Gutachten, was sich insbesondere mit den Fragen der angespannten Wohnungsmärkte befasst. Das ist nämlich das, was man für gute Wohnungspolitik wissen muss. Es gibt RegioKontext, da geht es insbesondere um die Anpassung der Förderkonditionen und der entsprechenden Fördermietstufen. Es gibt auch Angaben über die Wohngeldberechtigten.
Man kann sich also viele Zahlen öffentlich besorgen, man kann sie einsehen, und man bekommt sie auch von der Landesregierung, wenn man danach fragt.
Wir werden sicherlich nicht – das sage ich, glaube ich, in Vorahnung des Ergebnisses der Abstimmung gleich – Gutachten in Auftrag geben, mit denen einfach nur irgendwelche Zahlen abgefragt werden, die letztlich überhaupt nicht geeignet sind, irgendeinen Fortschritt in der Wohnungsbaupolitik des Landes zu erreichen,
sondern wir werden uns auch in Zukunft darauf beschränken, dass wir uns die Daten besorgen, die wir brauchen, um vernünftige Förderkonditionen und vernünftige Förderprogramme ausarbeiten zu können.
(Abg. Uwe Junge, AfD: Es kommt nichts dabei raus, bei Ihnen! Es kommt doch nichts raus! Es fehlen Wohnungen, das ist Fakt! Nur dummes Geschwätz, wirklich!)
Im Übrigen, Herr Dr. Böhme, erlauben wir uns, zum Beispiel im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, im regelmäßigen Austausch mit den Akteuren der gesamten Szene zu sein und ziehen sie auch zur Beratung heran. Da sitzt dann sehr, sehr viel Expertise zusammen. Ich kann nur empfehlen, sich mit diesen Menschen auszutauschen.
(Abg. Michael Frisch, AfD: Deshalb funktioniert das auch alles so toll! – Abg. Uwe Junge, AfD: Es fehlen Wohnungen, und Sie haben sie nicht gebaut! Das ist Fakt!)
Ich will Ihnen nur zwei Beispiele nennen, anhand derer man schon merkt, dass das einfach überhaupt nicht stimmt, was Sie sich zusammenreimen. Es ist eben schon darauf hingewiesen worden: Wie wollen Sie aus der Zahl der Transferleistungsempfänger oder aber auch der Wohnberechtigungsschein-Berechtigten auf einen Bedarf an gefördertem Wohnraum schließen,
(Abg. Martin Haller, SPD: Kompletter Humbug! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben doch keine Ahnung! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Sie haben keine Ahnung von nix, von gar nix! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben versagt! – Abg. Martin Haller, SPD: Dramatische Ahnungslosigkeit! – Abg. Uwe Junge, AfD: Schlecht und frech!)
wenn Sie Regionen in Rheinland-Pfalz haben, in denen Sie Leerstand haben, in denen sich diese Menschen völlig problemlos auf dem Wohnungsmarkt unterbringen können und wir uns eher mit dem gegenteiligen Problem auseinandersetzen müssen, wie wir diesen Leerstand reduzieren können?
Wir müssen also identifizieren, wo Bedarf besteht, und wir müssen wissen, welche Gruppen wir dort erreichen wollen. An diesen Stellen machen wir gezielte Wohnraumförderung. Ich darf Ihnen zum Beispiel sagen – weil ich gerade den Abgeordneten Schwarz sehe –, dass es in Landau einen Zuwachs an gefördertem Wohnen gibt und – weil der Kollege
Köbler geredet hat – in Mainz einen Zuwachs nicht nur an geförderten Wohnungen, sondern sogar am geförderten Bestand gibt. Ich könnte in die Reihen schauen und würde weitere Beispiele vor allen Dingen auf den angespannten Wohnungsmärkten finden.
Das ist die Wohnungsbaupolitik des Landes. Wir machen gezielte Förderung dort, wo wir sie brauchen, und wir investieren vor allen Dingen da, wo Wohnungsmärkte angespannt sind.
Wenn Sie noch die regelmäßige Evaluation von Programmen ansprechen – das sei meine letzte Bemerkung –: Ja, der Rechnungshof hat in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass wir uns vielleicht insbesondere noch einmal den kleineren Wohnungen zuwenden sollten.
Wir waren dankbar für den Hinweis, weil wir bereits in der Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie waren. Die ist übrigens bereits zum 1. Mai in Kraft getreten und nimmt dieses Segment auf besondere Art und Weise in den Blick.
Die Landesregierung weiß an dieser Stelle also, wie die Situation ist. Sie weiß auch, was an dieser Stelle sinnvolle Maßnahmen sind, und sie steht in einem ständigen Austausch mit allen Akteuren des Wohnungsmarkts, um diese Wohnungsbauförderungspolitik so gut und so effizient wie möglich zu gestalten. Wir können durchaus Erfolge in diesem Bereich vorweisen.
Auch auf die Ausführungen der Frau Ministerin gibt es den Wunsch nach einer Kurzintervention des Abgeordneten Dr. Böhme. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, es gibt zu diesem Thema immer zwei Ebenen. Das ist einmal die operative Ebene, also die konkreten Förderprogramme und Maßnahmen, die man einleitet. Da bin ich völlig bei Ihnen. Es gibt welche. Der Rechnungshof hat gesagt, sie sind nicht besonders effizient und wirksam. Kritisieren kann man aber immer, besser machen kann man auch. Das wissen wir alle. Das betrifft aber eben nur die
Man muss aber natürlich auch eine politisch-strategische Ebene haben. Man muss wissen, wohin man will. Man muss wissen, was auf einen zukommt. Wenn das Pestel Institut in seiner Studie schon im Jahr 2012 eine ganz konkrete Aussage machen konnte, wie viele Sozialwohnungen oder gebundene Wohnungen in Rheinland-Pfalz fehlen, und es eben die Faktoren benutzt und verrechnet hat, die wir genannt haben – die Kriterien, die wir in unserem Antrag genannt haben –, dann spricht doch eigentlich nichts dagegen, das jetzt nach fast zehn Jahren nochmals zu machen, ganz spezifisch auf die Regionen von Rheinland-Pfalz bezogen, um Transparenz zu bekommen und zu sehen, wo ganz konkret wie viele Sozialwohnungen fehlen oder wo soziale Wohnbauförderung ganz konkret nochmals tätig werden muss.
Ich glaube einfach, diese strategische Ebene ist wichtig, um dann auch die Maßnahmen auf der operativen Ebene nach sich ziehen zu können.
Ich stelle fest, dass die Landesregierung behauptet, sie weiß, wo die Probleme liegen, und sie weiß, wie viele Wohnungen gebraucht werden, aber auf unsere entsprechenden Anfragen – Große Anfragen, Kleine Anfragen, Berichtsanträge – behauptet sie immer wieder das Gegenteil behauptet und hat gesagt, es gibt keine konkreten Zahlen zum Bedarf. Dementsprechend muss ich feststellen, dass man diese Zahlen wohl gar nicht wissen oder zumindest nicht transparent machen will.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/12757 –. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Damit ist für Enthaltungen kein Raum. Ich stelle fest, dass der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich darf Sie zur 107. Plenarsitzung am morgigen Freitag um 9.30 Uhr einladen, hier im selben Raum.