Darüber hinaus hat die Rechnungsprüfungskommission – orientiert an der Rechtslage in Schleswig-Holstein – empfohlen, den Trägern der Sozialhilfe zustehende Prüfrechte gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Rechtsvorschriften oder Verträgen des SGB XII dem Rechnungshof ergänzend einzuräumen. Eine Prüfung, an welcher geeigneten Stelle diese ergänzenden Prüfrechte gesetzlich verankert werden, hat das Ministerium der Finanzen dankenswerterweise zugesagt.
Bezüglich des bereits erwähnten Beratungsbedarfs zu 19 Restanten aus Vorjahren gestatten Sie mir, ebenfalls im Namen der Rechungsprüfungskommission die bereits mehrfach geäußerte Erwartung zu wiederholen, die Zahl der Altfälle im nächsten Entlastungsverfahren deutlich zu reduzieren. Dies ist möglich, wenn Forderungen des Landtags, also von uns allen, zum Beispiel nach Berichterstattungen oder nach sachgerechten Folgerungen aus Vergaberechtsverstößen und aus Organisationsuntersuchungen, möglichst zeitnah Rechnung getragen wird.
Ihnen, Herr Direktor Dr. Johannes Siebelt, der Sie heute die Last haben, den Rechnungshof zu vertreten, danke ich stellvertretend für das ganze Kollegium und namentlich stellvertretend für Herrn Präsident Behnke sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs.
Ihre Arbeit, die Arbeit des Rechnungshofs und die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind für eine wirksame Budgetkontrolle durch den Landtag unverzichtbar.
Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, der Staatskanzlei und der Ressorts der Landesregierung.
Zudem gilt mein Dank den Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission sowie des Haushalts- und Finanzausschusses. Ich glaube, auch in diesem Jahr feststellen zu können, die Beratungen wurden stets sachlich, ernsthaft und ausgesprochen kollegial geführt. Dafür bedanke ich mich.
Vielen Dank Herr Abgeordneter Dr. Weiland für den Bericht der Rechnungsprüfungskommission und des Haushaltsund Finanzausschusses. Wir wollen über diesen Bericht sprechen. Im Ältestenrat haben wir eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart. Daraus ergeben sich für die CDU-Fraktion 14 Minuten und für die AfD-Fraktion elf Minuten.
Ich habe vier Wortmeldungen vorliegen, und zwar von Herrn Abgeordneten Schreiner, Herrn Abgeordneten Wansch, Frau Abgeordneter Nieland und Herrn Abgeordneten Dr. Bollinger. War das richtig?
Wir beginnen mit Herrn Abgeordneten Schreiner. Bitte schön. – Soll zuerst die SPD reden? – Gerne, Herr Wansch, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Scherzhaft kann man zu Beginn sagen, man kann zwar gemeinsam singen, aber beim Reden wird es manchmal schwierig.
Ich darf die Schlussworte des Berichterstatters, Herrn Kollegen Dr. Weiland, aufgreifen. Ich kann sicher feststellen, dass für meine Fraktion das Ergebnis der Rechnungsprüfungskommission in einem kollegialen Rahmen erarbeitet wurde, dass wir manchmal vielleicht nicht einer Meinung, aber immer zielorientiert unterwegs waren, um für das Land Rheinland-Pfalz Vorschläge zu erarbeiten, die im Rahmen der Beschlussfassung des Entlastungsverfahrens vorliegen.
Dieser Beratungsablauf wurde im Wesentlichen von Herrn Kollegen Dr. Weiland ausgeführt. Insofern kommen nur wenige Anmerkungen von meiner Seite.
Als im Jahr 2010 die Schuldenbremse in der Verfassung verankert wurde, war allen Fraktionen klar, dass ein schwie
riger Weg vor uns liegt, um das für das Jahr 2020 gesetzte Ziel des strukturellen Haushaltsausgleichs zu erreichen.
Mit dem Rechnungsergebnis 2014 beläuft sich das strukturelle Defizit, wie genannt, auf 380 Millionen Euro. Wichtig ist dabei auch der Hinweis, dass im Jahr 2014 die NKA, das heißt ausgesprochen die Nettokreditaufnahme, um 700 Millionen Euro unter den anrechenbaren Investitionsausgaben liegt.
Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist damit richtig und erfolgreich. Dies wird auch durch das für das Jahr 2015 angedeutete Defizit in Höhe von 234 Millionen Euro im strukturellen Bereich verdeutlicht. 2014 waren es 388 Millionen Euro und 2015 234 Millionen Euro.
Gründe für diesen erfolgreichen Weg sind sicherlich neben den Konsolidierungserfolgen auch die günstigen Entwicklungen der Steuereinnahmen und Zinsen. Aber dabei ist zu erwähnen, dass konjunkturell bedingte besonders gute Steuereinnahmen bei der Berechnung des strukturellen Defizits nicht berücksichtigt werden. Der Blick wird durch diese Bereinigung geschärft. Das bedeutet nichts anderes, dass der mit dem Zahlenwerk aufgezeigte Weg der Konsolidierung erfolgreich ist. Die Zahlen sind belastbar.
Die Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes sind auch dieses Jahr hilfreich für uns hier im Parlament. Beispiele hat Herr Kollege Dr. Weiland benannt.
Bei der Beurteilung, wie die Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden kann, gibt es sicherlich mehrere Ansatzpunkte. Ich möchte das auch an dem Thema Personalkosten festmachen.
Die Personalkosten haben im Jahr 2014 den Betrag von 5,6 Milliarden Euro erreicht. 48,6 % der Steuereinnahmen und der allgemeinen Finanzzuweisungen werden damit für diesen Bereich aufgewandt.
Das Ziel, dass die Koalition für diese Legislaturperiode mit 2.000 Stellen hat, die abzubauen sind, um dabei auch ein Stück Haushaltskonsolidierung zu gewährleisten, wird sicherlich nur mit den Hinweisen des Rechnungshofes zu erreichen sein.
Es geht nicht einfach nur um das Thema Stellenabbau, es geht auch bei den Prüfungsfeststellungen oftmals um die Frage, wo Doppelstrukturen bestehen.
Letztlich gibt es zahlreiche Vorschläge beispielsweise hinsichtlich der Landesliegenschaften. Wenn wir zum einen Aufgaben verändern und an einer Stelle nicht mehr ausführen, dann stellt sich zum anderen natürlich die Frage, wie auf der anderen Seite das Material, die Räumlichkeit sich wie auch immer verändern. Wir haben als Rechnungsprüfungskommission und als Haushalts- und Finanzausschuss die Erwartung, dass dann nicht mehr genutzte Gebäulichkeiten beispielsweise möglichst bald veräußert werden und der Betrag dem Land zufließt.
wir schlicht und einfach auch an mancher Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses, wenn es um die Veräußerung von Landesvermögen geht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch den Tagesordnungspunkt „Kommunalbericht 2016“ ansprechen. Dieser wurde in der Tagesordnung benannt und geht manchmal etwas in der Beratung unter. Doch dieser Bericht befasst sich diesmal vorrangig mit der Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände.
In der Gesamtbetrachtung übertrafen die Gesamteinnahmen 2015 erstmals seit 1989 wieder die Gesamtausgaben. Der Überschuss von 82 Millionen Euro ist natürlich auch von Einmalzahlungen des Landes an die Kommunen – Stichwort: Flüchtlingskosten – beeinflusst.
Die kommunale Finanzsituation ist sicher differenziert zu betrachten. Kreisfreie Städte sind weiter hoch defizitär. Die Landkreise kommen zusammen erstmals auf einen Überschuss von 5 Millionen Euro. Bei 24 Landkreisen ist das fast null. Es ist aber auch festzustellen, dass es erste Landkreise sozusagen geschafft haben und einen Überschuss ausweisen können.
Vor diesem Hintergrund der Entwicklung der kommunalen Finanzen ist jetzt aber auch mit Spannung die Evaluation des kommunalen Finanzausgleichs zu erwarten. Der Kommunalbericht gibt uns insgesamt in dieser Verbindung auch Hinweise, wie der kommunale Finanzausgleich weiter zu entwickeln ist.
Der Rechnungshof hat uns aber auch das in den Kommunen verordnete Thema Hebesätze der Realsteuern in den Kommunalbericht hineingeschrieben. Nach seinen Einschätzungen besteht bei den Hebesätzen der Realsteuern beispielsweise der kreisfreien Städte Handlungsbedarf. Aktuell bleiben die Hebesätze in Rheinland-Pfalz teilweise deutlich hinter den Durchschnittswerten der anderen Flächenländer zurück.
An diesen und weiteren Beispielen wurde aufgezeigt, wie auf der einen Seite die Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und auf der anderen Seite Ausgabenbegrenzungen zu finanziellen Verbesserungen im kommunalen Bereich betragen können. Das liegt in der Verantwortung der Kommune, es ist aber auch festzustellen, dass die Leistungen des Landes dazu beitragen, die Haushaltssituation der Kommunen zu verbessern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf auch von meiner Seite und stellvertretend für meine Fraktion dem Rechnungshof für die Hinweise danken, die er uns mit seiner Berichterstattung stellvertretend durch seinen Präsidenten, der uns durch die Beratungen begleitet hat, gegeben hat. Herr Dr. Siebelt hat heute die Aufgabe, das Haus zu vertreten.
Ich möchte diesen Dank auch auf die Landtagsverwaltung ausweiten. Es ist nicht immer einfach, drei Tage am Stück diese Beratungen durchzustehen und immer alle Unterlagen bereitzustellen. Dass das so klappt, können
Letztlich auch mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen für die Beratung. Die Art und Weise dieser Kollegialität bringt uns sicherlich im Haus insgesamt sehr viel weiter und dient dem Land Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wansch. Ich darf nun Herrn Abgeordneten Schreiner von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch ich möchte den Dank an den Anfang meiner Rede stellen. Was wären wir als Landtag von Rheinland-Pfalz ohne den Rechnungshof? Lassen Sie es mich positiv formulieren. Was sind wir alle, nachdem wir den Rechnungshofbericht gelesen haben? Wir sind eines ganz bestimmt, wir sind alle ein bisschen schlauer. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Dr. Siebelt, bei Ihren Kolleginnen und Kollegen des Kollegiums und bei jedem einzelnen Mitarbeiter und jeder einzelnen Mitarbeiterin in Ihrem Haus bedanken. Es ist nicht nur so, dass Sie einmal im Jahr im Rahmen des Entlastungsverfahrens den großen Aufschlag haben, sondern dass der Rechnungshof uns auf Landesebene, aber auch auf kommunaler Ebene das ganze Jahr über wichtige Hinweise gibt. Dafür vielen Dank.
Natürlich möchte ich mich auch dem anschließen, was Herr Kollege Wansch gesagt hat. Es ist etwas Besonderes zu sehen, wie wir in der Rechnungsprüfungskommission und im Haushalts- und Finanzausschuss sachlich mit dem Thema Entlastungsverfahren umgehen. Ich glaube, es ist etwas ganz Wichtiges, dass wir gemeinsam über alle Fraktionsgrenzen hinweg die Empfehlungen tragen. Dazu gleich mehr.
1. Wir werden alle nicht umhinkommen, etwas zur ganz allgemeinen dramatischen Haushaltslage des Landes Rheinland-Pfalz zu sagen – Stichwort: 40 Milliarden Euro Schulden, 10.000 Euro Schulden pro Kopf und kein Termin in Sicht, wann wir mit der Rückzahlung dieser riesigen Hypothek für die kommenden Generationen rechnen können.
2. Ich möchte etwas über die rechtswidrige Reduzierung von Ausgleichszahlungen für Windräder sagen. Ich zitiere dazu den einvernehmlichen Beschlussvorschlag: Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass rechtswidrigerweise nicht zugunsten des Landes festgesetzte Ersatzzahlungen im Rahmen – – –
Herr Kollege, das steht dort nicht. Da steht nicht vermeintlich. Sie stimmen gleich der Formulierung zu: Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass rechtswidrigerweise nicht zugunsten des Landes festgesetzte Ersatzzahlungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten korrigiert werden.