Wir haben durch die häusliche Pflege – – – Sie haben es selbst gesagt: Die häusliche Pflege ist Deutschlands größter Pflegedienst. 75 % werden zu Hause gepflegt.
Der Landeszuschuss zum Pflegegeld ist kein Geschenk. Man braucht es auch nicht auf Bundesebene zu machen, wie Sie gesagt haben, sondern das Land kann im Sinne der Daseinsfürsorge sehr wohl einen Zuschuss geben.
Der Landeszuschuss zum Pflegegeld ist eine Anerkennung und Aufwertung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, die die Pflege ausschließlich selbst organisieren und größtenteils selbst sicherstellen, mit all den verbundenen Belastungen
Die Anerkennung in Form eines Landeszuschusses ist eine staatliche Fürsorgeleistung zum Pflegegeld, nicht nice to have. Sie ist überfällig, sie ist notwendig.
Sehr geehrte Frau Dr. Groß, die von Ihnen vorgesehenen Leistungen sehen Zahlungen von 400 Euro in der einfachsten Form bis 1.000 Euro im Jahr vor. Diese Zahlungen lösen die wirklichen Probleme in der Pflege nicht.
und auf Regelungen in der Pflegeunterstützung setzt, die für alle Menschen in Deutschland gelten. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzesantrag ab.
(Zurufe aus dem Hause: Oh! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Über die Nase! – Zuruf der Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos – Weitere Zurufe aus dem Hause – Zuruf von der SPD: Allzweckwaffe!)
Beim Lesen war ich von der Überschrift des Antrags der AfD zuerst einmal positiv angetan. Als ich dann aber genauer gelesen habe, musste ich feststellen, dass dieser Antrag meines Erachtens nicht weit genug geht; denn während es in Bayern beim Landespflegegeld in die richtige Richtung geht, weigert man sich hier in Rheinland-Pfalz beharrlich, wirklich mehr Geld zum Wohl betroffener Angehöriger in die Hand zu nehmen.
An was es den Menschen, die quasi ihr Leben für die Familie oder den liebsten Menschen opfern, in erster Linie mangelt, ist der nötige Respekt;
denn durch die häusliche Pflege helfen die Menschen nicht nur ihren Liebsten. Nein, sie sparen auch dem Staat sowie der Kranken- und Pflegekasse zig Millionen Euro ein, da die regulären Kosten für stationäre Unterbringung exorbitant höher wären als das, was Angehörige derzeit anteilig bekommen.
Das wissen Sie auch alle. Lassen Sie wahre Hilfe in diesem Sektor nicht zum Lippenbekenntnis verkommen. Geben Sie den betreuenden Familienangehörigen ein gerechtes Pflegegehalt. Sichern Sie diese Personengruppe
auch in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge ab, indem diese staatlich übernommen werden, besonders auch im Hinblick auf deren spätere Ansprüche innerhalb der Rentenversicherung.
Selbst wenn dieses nicht Ländersache ist, kann und darf es nicht sein, dass beispielsweise die Ehefrau, die zwei Jahre ihre Schwiegermutter gepflegt hat, von der Rentenvorsorge ausgeschlossen wird bzw. selbst privat vorsorgen muss.
Woher soll dieses Geld denn überhaupt kommen, wenn ein Mensch in dieser Zeit keiner regulären Erwerbstätigkeit nachgehen kann? Eine weitere Falle gerade für Frauen in Richtung Altersarmut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Vorgehen ist nicht nur einfach eine Ungeheuerlichkeit für ein in alle möglichen Himmelsrichtungen sehr spendables Land wie das Merkel-Deutschland im Jahr 2020. Es ist sexistisch und antifeministisch, da wieder einmal fast ausschließlich Frauen von einer Ungleichbehandlung betroffen sind.
Setzen Sie hier ein eindeutiges Zeichen für die Familien, für die Frauen sowie auch und gerade für die Menschen, die gepflegt werden; denn mit einem solchen Pflegegehalt erkennen Sie die Leistung der Betreuenden explizit an und nehmen ihnen einen schweren Stein von den Schultern, insbesondere in diesen schweren Corona-Krisenzeiten.
Zu pflegende Angehörige dürfen außerdem nicht zu Bettlern degradiert werden. Sie haben überwiegend ein Leben lang sehr viel Geld in alle möglichen staatlichen Kassen eingezahlt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf schlägt für zu Hause gepflegte Personen ein sogenanntes Landespflegegeld vor. Dieses Landespflegegeld soll an den Bezug des Pflegegelds der Pflegeversicherung gebunden sein. So werden für Menschen, die Pflegegeld in voller Höhe beziehen, wohl Ausgaben von 45 Millionen Euro jährlich erwartet.
Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an dieser Kostenschätzung bestehen doch erhebliche Zweifel, die Sie leider nicht ausräumen können, weil Sie die Gesamtkosten in Ihrem Gesetzesentwurf nicht beziffert haben.
Es gibt aber noch weitere, gewichtigere Gründe, abgesehen von den fiskalischen Erwägungen, die gegen diesen Gesetzentwurf und das dort vorgeschlagene Landespflegegeld sprechen.
Zum einen: Das Landespflegegeld setzt eindeutig falsche Anreize; denn um das Landespflegegeld zu erhalten, ist es erforderlich, ausschließlich Pflegegeld zu beziehen. Damit wird der Anreiz gesetzt, beispielsweise auf die Unterstützung von ambulanten Pflegediensten bei der Versorgung der zu Pflegenden zu verzichten.
Diese Auswirkung ist fatal; denn dies könnte zum einen zulasten der Versorgungsqualität gehen, und zum anderen benötigen doch gerade die Angehörigen, die pflegenden Angehörigen, eine Entlastung und Unterstützung. Auf diese würden sie nun verzichten müssen, weil ihnen ansonsten das Landespflegegeld durch die Lappen ginge.
Zweitens: Es werden aber nicht nur Fehlanreize gesetzt, sondern dieses von der AfD vorgeschlagene Landespflegegeld verfehlt auch seine Wirkung; denn die häusliche Pflege würde durch das vorgesehene Landespflegegeld eben nicht spürbar beeinflusst. Nur um sich dies einmal an den Beträgen zu vergegenwärtigen: Für den Pflegegrad 2 erhielte man 33 Euro pro Monat, und 50 Euro im Monat für den Pflegegrad 3.