Zweitens: Es werden aber nicht nur Fehlanreize gesetzt, sondern dieses von der AfD vorgeschlagene Landespflegegeld verfehlt auch seine Wirkung; denn die häusliche Pflege würde durch das vorgesehene Landespflegegeld eben nicht spürbar beeinflusst. Nur um sich dies einmal an den Beträgen zu vergegenwärtigen: Für den Pflegegrad 2 erhielte man 33 Euro pro Monat, und 50 Euro im Monat für den Pflegegrad 3.
Der dritte Grund, der gegen dieses Landespflegegeld spricht, ist, dass damit eine Zerfaserung des bestehen
den Systems droht, wenn wir uns hier in einen Wettlauf der Länder um das großzügigste Pflegegeld begeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Pflegegeld hat auf Bundesebene seinen festen Platz im Leistungsgefüge der Pflegeversicherung, und dort sollten wir es auch belassen. Im Übrigen soll im Rahmen der nächsten Pflegereform – auch das wurde schon angesprochen – im Pflegeversicherungsrecht eine regelmäßige und auch stärker regelgebundene Anpassung festgelegt werden. Dazu gibt es schon erste Diskussionen.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und vor allen Dingen aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung. Hier sind wir in Rheinland-Pfalz durch viele gute Initiativen – seien es die Pflegeberatung, die vereinfachte Anerkennung der Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung im Alter, die Demenznetzwerke, ehrenamtliche Initiativen und viele mehr – Vorreiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Weg werden wir weitergehen. Den Gesetzesentwurf der AfD braucht es dazu nicht.
gen, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/13560 – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13550 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13550 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wir sind am Ende der heutigen Plenarsitzung angekommen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend, und dann sehen wir uns morgen um 9.30 Uhr wieder.