So ging es Herrn Junge und Herrn Frisch im März/April mit der Einführung der Maskenpflicht nicht schnell genug. Jetzt spielen sie sich allerdings als Hüter der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auf,
dass sich ihre eigenen Wähler von ihnen abwenden. Das ist Opportunismus und zeigt offenbar nur – – –
Medienberichte: grobe und systematische Rechtsverstöße bei der Beförderungspraxis der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13588 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Demokraten in diesem Hohen Hause machen sich – das belegen viele Debatten hier – Sorgen darum, was es für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat bedeutet und ausmacht, wenn die rechten und linken Ränder des
Die vergangenen vier Jahre und die jüngste Präsidentenwahl in den USA haben gezeigt, dass selbst alte, sturmerprobte Demokratien anfällig sein können, wenn sich politische Kräfte einfach nicht an demokratische Gepflogenheiten und rechtsstaatliche Regeln gebunden fühlen.
Meine Damen und Herren, die Demokratie basiert auf einem Konsens der Mehrheit in der Gesellschaft darüber, dass Gesetze für alle gelten, Verantwortung nicht delegierbar ist und die gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter und die Regierungen nicht über dem Gesetz stehen.
Dieser Konsens beinhaltet wiederum einen Vertrauensvorschuss an die Gewählten. Ganz viele Vorschriften in Verfassungen und Gesetzen zielen darauf ab, dieses Vertrauen zu rechtfertigen und zu erhalten. Oft soll mit klaren Formalitäten schon der böse Schein von Missbrauch vermieden werden.
Das ist auch nötig; denn aus geschichtlichen Erfahrungen gibt es bei den Bürgerinnen und Bürgern ganz schnell die Einschätzung, und seien es auch nur Vorurteile: Die da oben machen ohnehin was sie wollen, oder die Mächtigen lassen nur die ihren an die Fleischtöpfe, oder wenn es um die Karriere geht, kommt es auf das Parteibuch an.
Meine Damen und Herren, wenn solche Einschätzungen in der Bevölkerung nicht konsequent und glaubhaft durch korrektes Verhalten widerlegt werden, dann wenden sich die Bürgerinnen und Bürger ab, und irgendwann ist der Weg dann nicht mehr weit, und man läuft den sogenannten Anti-Establishment-Politikern und Rattenfängern hinterher.
Diesen Gesamtzusammenhang muss man sich vor Augen führen, wenn man über Rechtsbruch im Umweltministerium Rheinland-Pfalz spricht. Im Septemberplenum hatten wir noch über die deutliche Klatsche des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz für Ministerin Höfken und deren verfassungswidrige Beförderungspraxis gesprochen.
Damals wurde von Ihnen so getan, als wäre das eher ein Einzelfall. Inzwischen ist durch die Recherchen des SWR aber klar: Das war nicht nur einmal, nein, es handelte sich um einen systematischen Verstoß über Jahre hinweg. In den vergangenen Jahren wurde fast durchgängig auf die verfassungsrechtlich gebotenen Beurteilungen verzichtet.
Beförderungsstellen wurden gesetzeswidrig nicht ausgeschrieben, und laut OVG Koblenz wurden Beförderungsentscheidungen ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung der Bewerber vorgenommen.
Es handelt sich also nicht um irgendeine Petitesse, sondern um die fortgesetzte Verletzung von Verfassungsrecht und Gesetz in einem Landesministerium, meine Damen und Herren.
Es handelt sich um gravierende Verstöße gegen das Gerechtigkeitsprinzip, wenn im Umweltministerium viel leichter als in anderen staatlichen Bereichen befördert wird. Da es bei Beförderungen auch immer ums Geld geht, ist es auch ein fortgesetzter nicht treugemäßer Umgang mit anvertrautem Steuergeld.
Weil das so gravierende Verstöße sind, die für das Vertrauen in die demokratischen Institutionen gefährlich sind, reicht es nicht, wenn ein Vertreter des Ministeriums sagt, es tue ihm leid, und es komme nicht wieder vor.
Meine Damen und Herren, das wäre so, wie wenn im Fußball ein Spieler nach einem schlimmen, groben Foulspiel die Rote Karte damit umgehen könnte, dass er zum Schiedsrichter sagt: Entschuldigung, es tut mir leid, ich ändere ab jetzt meine Spielweise.
Meine Damen und Herren, wenn ein Foulspieler damit durchkäme, dann wäre das bald das Ende des Sports.
Erst recht reicht es nicht, wenn nicht einmal der Spieler selbst, sondern ein anderer das für ihn sagt. Deshalb, Frau Höfken, tauchen Sie heute nicht wieder ab. Schicken Sie nicht wieder Ihren beamteten Staatssekretär vor, damit er für Sie die Kohlen aus dem Feuer holt.
Sie sind gefordert. Sie tragen die politische Verantwortung. Sie müssen persönlich Stellung nehmen und für Klarheit sorgen, und Sie müssen die gebotenen Konsequenzen ziehen, damit weiterer Schaden für die Demokratie abgewendet und Vertrauen in die staatlichen Institutionen wieder aufgebaut werden kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach den staatsrechtlichen Ausführungen des Herrn Dr. Martin erlaube ich mir, mich streng an das zu halten, was hier tatsächlich der Fall ist.
Bereits im September war das heutige Thema Gegenstand einer Aktuellen Debatte im Landtag, in der die CDU-Fraktion die Rüge des OVG Rheinland-Pfalz bezüglich der Beförderungspraxis für Beamtinnen und Beamte im Umweltministerium thematisierte.
Es bleibt in diesem Zusammenhang festzustellen, dass zweifelsfrei über einen längeren Zeitraum Fehler im Beförderungsverfahren gemacht wurden.
Die fehlerhafte Beförderungspraxis in dem Ministerium wurde von dem zuständigen Staatssekretär Thomas Griese eingeräumt. Dieser entschuldigte sich für diese Fehler.
Ja, entschuldigen Sie, Herr Baldauf, Sie machen Fehler und entschuldigen sich nicht. Das ist der große Unterschied.