Protokoll der Sitzung vom 17.11.2016

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: So ist es!)

Auch wenn sich Rheinland-Pfalz bei dieser Ermittlungsmethode äußerst zurückhaltend zeigt, wie aus der Antwort des Integrationsministeriums auf die Kleine Anfrage des Kollegen Michael Frisch hervorgeht, gibt es doch Gründe, diese im Zweifelsfall – ich betone das – auch anzuwenden.

Fakt ist, dass laut Statistischem Bundesamt die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Obhut genommen werden, in diesem Jahr auf rund 65.000 gestiegen ist. Fakt ist, dass auch falsche Angaben hinsichtlich des Alters gemacht werden, da man als Jugendlicher eine wesentlich komfortablere Einquartierung und Betreuung bekommt als ein normaler erwachsener Asylbewerber.

Nach einer Schätzung der Münchner Sozialreferentin Brigitte Meier, einer Sozialdemokratin, sind etwa 40 % der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gar nicht minderjährig. In Hamburg hat der Senat auf Anfrage eines CDU-Abgeordneten mitgeteilt, dass 45 % der minderjährigen Flüchtlinge beim Alter schummeln.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, alle in § 42 SGB VIII festgelegten Bestimmungen zur Altersermittlung auszuschöpfen, um das wahre Alter zu ermitteln, im Zweifelsfall auch durch ärztliche Untersuchungen, wie dies etwa in

Niedersachsen, Berlin, Hamburg und in Einzelfällen auch in Schleswig-Holstein praktiziert wird.

Wir brauchen zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen keine neuen Gesetze. Wir müssen nur die bestehenden gesetzlichen Grundlagen konsequent anwenden.

(Beifall bei der CDU)

Hierzu gehört auch die medizinische Untersuchung zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Gleichzeitig ist die Praxis der Landesregierung zu überdenken, alleinreisende minderjährige Ausländer gleichmäßig auf die Kommunen zu verteilen; denn dies führt zu relativ kleinen Wohngruppen, die mit einem hohen Kostenaufwand betreut werden müssen. Daher sollte überlegt werden, inwiefern nicht die Idee der Schwerpunktjugendämter aufgegriffen werden sollte, um Synergieeffekte einer konzentrierteren Unterbringung zu nutzen. Dies gilt nicht nur für die Kosten, sondern auch für eine größere Erfahrung und Kompetenz im Umgang mit dieser Flüchtlingsgruppe.

In diesem Zusammenhang ist auch der Vorschlag des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu prüfen, ein eigenes Leistungsrecht für unbegleitete minderjährige Ausländer zu etablieren. Ziel eines solchen eigenen Leistungsrechts muss die beschleunigte, gelingende Integration und die Reduzierung der Kosten sein.

Die CDU-Fraktion hat hierzu einen eigenen Antrag eingebracht, der beide Erfordernisse berücksichtigt. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, § 42f SGB VIII konsequent umzusetzen und das Konzept der Schwerpunktjugendämter in Verbindung mit der Schaffung eines eigenen Leistungsrechts für unbegleitete minderjährige Ausländer voranzutreiben.

Den Antrag der AfD lehnen wir ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Als Nächstes darf ich das Wort Herrn Abgeordneten Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteilen. Ich glaube, er spricht für die Regierungsfraktionen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begründungsrede des AfDFraktionsvorsitzenden, Herrn Junge – das muss ich hier wirklich einmal feststellen –, entbehrt wirklich jeder Sachund Fachkenntnis der Realität. Ich denke, das brauchen Sie auch gar nicht, wenn Sie dann vor allem am Ende Ihrer Rede als Begründung Ihre teils menschenverachtende und ganze Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausspielende und angstmachende Rhetorik brauchen.

(Zurufe von der AfD)

Wozu braucht es schon Sachkenntnis, wenn man ein starkes Gefühl hat, dass es sozusagen euphemistisch – – – Heute heißt es postfaktische Politik. Ich nenne das ganz, ganz gefährlichen Populismus, der nur darauf aus ist, Angst zu säen und unsere Gesellschaft zu spalten.

(Zurufe von der AfD)

Schon aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Sie sind auch gesundheitspolitisch und medizinisch völlig auf dem Irrweg. Wenn man sich Ihre Antragsbegründung anhört, dann hat man den Eindruck, es geht um die Fleischbeschau und nicht um die Frage der Altersfeststellung von jungen Menschen, die auf einem schwierigen Weg zu uns gekommen sind.

(Zurufe von der AfD)

Ich will Ihnen einmal sagen, was das heißt, wenn Sie über die Genitaldiagnostik das Alter eines jungen Mädchens feststellen wollen, das wegen Genitalverstümmelung aus ihrem Heimatland geflohen ist.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Das sind 80 % junge Männer. Das wissen Sie genau! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Manipulativ, was Sie hier machen!)

Können Sie sich vorstellen, was das mit der Würde eines solchen Mädchens macht?

Meine Damen und Herren, Sie müssen ja nicht mir glauben. Aber ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Ja, ich halte das Röntgen zur Altersfeststellung für Körperverletzung. Es gibt für diese Untersuchungen keine medizinische Notwendigkeit, dabei sollte die immer höchstes Gebot ärztlichen Handelns sein.“

Meine Damen und Herren, das ist nicht von mir. Das ist nicht von einem wie auch immer gearteten ideologischen Grünen. Das sagt der Präsident der Deutschen Ärztekammer Ulrich Montgomery in einem ausführlichen ZEIT-Interview zur Thematik.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Meine Damen und Herren, Altersfeststellung und Altersbestimmung sind medizinisch überhaupt nicht möglich, wie Sie hier suggerieren. Diese oft verwendeten Begriffe täuschen nur vor, dass so etwas geht, und selbst die Rechtsmediziner müssen sich mit den weniger eindeutigen Begriffen Altersschätzung oder Altersfeststellung begnügen.

Die von Ihnen vorgeschlagenen Untersuchungsmethoden, was auch die Handaufnahme, die Röntgenaufnahmen, angeht, führen überhaupt nicht zu einer sicheren Altersfeststellung. Es gibt keine medizinisch exakte Altersfeststellung, sondern wir sprechen hier von Bandbreiten von plus/minus zwei Jahren. So kann bei einem Jugendlichen, der angibt, er wäre unter 18, die Bandbreite zwischen

16 und 20 Jahren nach dieser Untersuchung liegen. In überhaupt nur 25 % der Fälle ist sozusagen die Altersschätzung durch die Röntgenmedizin exakt.

Meine Damen und Herren, wenn Sie dann das Ganze damit rechtfertigen, dass die Gesellschaft der Rechtsmediziner diese Standards einfordert: Solche Gutachten sind ziemlich teuer, um diese Altersfeststellung, die extrem ungenau ist, zu betreiben. – Wissen Sie, wer 80 % dieser Gutachtenaufträge bekommt? Das ist genau die Gesellschaft, die Sie als Kronzeugen aufführen. Jetzt überlegen Sie einmal, warum die zu solchen Handlungsempfehlungen kommt.

Nein, ich schließe mich da dem 110. und 113. Deutschen Ärztetag an, der jegliche Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters von Ausländern mit aller Entschiedenheit ablehnt und in der Begründung ausführt, es ist mit dem Berufsrecht nicht vereinbar, „da es sich dabei weder um eine Maßnahme zur Verhinderung noch um die Therapie einer Erkrankung handelt. In der Regel kommen bei der Altersfeststellung Röntgenstrahlen zum Einsatz, die potenziell gefährlich sind und nur nach strenger medizinischer Indikationsstellung (...) angewandt werden dürfen. Außerdem ist die Altersfeststellung durch Röntgen der Handwurzelknochen von Jugendlichen wissenschaftlich höchst umstritten und sollte daher auf keinen Fall angewendet werden.“

Weiter wurde auf dem 113. Deutschen Ärztetag 2010 ausgeführt: „Die Methode der Knochenaltersbestimmung ist zur Bestimmung des Lebensalters ungeeignet. (...) Die Altersbestimmung per Röntgenaufnahme des Handskeletts ist in ihren Ergebnissen so unsicher, dass sie als Methode generell abzulehnen ist. Sie bedeutet darüber hinaus eine Strahlenbelastung des wachsenden Organismus, die medizinisch nicht zu rechtfertigen ist. Ausländerrechtliche Fragestellungen können auf keinen Fall medizinische Indikationen von den Körper belastenden Verfahren wie z. B. Röntgen legitimieren.“

Das sage nicht ich Ihnen als Vertreter der Koalition und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das spricht der 113. Deutsche Ärztetag 2010 in Dresden, und so sieht die medizinische und gesundheitspolitische Realität aus.

(Glocke des Präsidenten)

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Joa von der Fraktion der AfD gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, vor allem lieber Herr Köbler! Das, was Sie hier von sich gegeben haben, ist für mich, ist für uns eine Geringschätzung nicht

von uns, sondern eine Geringschätzung der Wähler und der Steuerzahler, die auch Ihr Gehalt bezahlen.

(Beifall der AfD)

Ich frage uns: Wem dienen wir? Wen vertreten wir? Wer bezahlt uns, und wessen Interessen sind wir verpflichtet zu vertreten? – Die Interessen der Bürger, die Interessen der Steuerzahler.

Während jeder Bürger hier im Land gegenüber den Behörden alles offenlegen muss, bis ins tiefste Privatleben, jede Kontobewegung, jeden Einkauf, den er gemacht hat, können wir in dem Fall keine anderen Maßstäbe anlegen.

Die jungen Leute, über die wir sprechen, die nach Deutschland kommen, werden zum großen Teil gezielt nach Deutschland geschickt, nicht nach Griechenland, nicht in die Balkanstaaten, nicht nach Portugal, sondern gezielt hierher.

(Beifall bei der AfD)

Das hat natürlich auch einen Grund. Diesen kann ich natürlich nachvollziehen. Ich an deren Stelle würde mein Kind auch dorthin schicken, wo ich die höchsten finanziellen Anreize bekomme und die Möglichkeit habe, eine Familie nachzuziehen.

Wir als verantwortliche Politiker müssen jedoch objektiv urteilen. Wir müssen das Interesse des Steuerzahlers schützen. Deswegen müssen wir auch entsprechende Angaben untersuchen und überprüfen.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wollen Sie die Untersuchung an Ihren Kindern?)