Was Herr Junge gesagt hat, ist völlig legitim. In Skandinavien werden solche Untersuchungen durchgeführt. Es dreht sich lediglich um eine Mindestalterbestimmung. Das hat mit einer Herabwürdigung und fehlender Menschenwürde überhaupt nichts zu tun.
Das, was Sie hier sagen, ist eine Geringschätzung der Bürger, ist eine Geringschätzung des Steuerzahlers. Ich sage: Sie zeigen hiermit Ihr wahres Gesicht.
(Abg. Joachim Paul, AfD: Ihrem Klientel kann das doch egal sein mit Ihrem Höchsteinkommen! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, lassen Sie uns doch in Ruhe – Weitere Zurufe im Hause)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die sozialpsychologische Extremismusforschung kommt zu der Erkenntnis, dass bei den extremistischen Wertvorstellungen ein in sich geschlossenes Weltbild kennzeichnend ist.
Wenn es mit den Fakten konfrontiert wird und diese nicht mit dem Weltbild übereinstimmen, werden diese Fakten entweder schlichtweg ignoriert oder sie sogar als Lüge gebrandmarkt. Ich finde, das war gerade ein schöner Beleg für diese These.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie sind der Beleg dafür!)
Meine Damen und Herren, es ist nicht nur gesundheitspolitisch falsch, was Sie von sich geben. Es ist auch integrationspolitisch vollkommen falsch.
Ich erlebe das auch bei uns im Integrationsausschuss. Deswegen wundert mich ein Stück weit der Antrag der CDU. Wir sind uns im Integrationsausschuss einig, dass gerade die spezielle Betreuung der Unbegleiteten in der Jugendhilfe sehr erfolgreich ist
und wir sogar darum kämpfen, dass wir im Zweifel dann, wenn ein junger Flüchtling hier 18 wird, sagen, wir wollen ihn nicht aus dem System herausholen. Wir wollen ihn sozusagen jetzt in Schule, Bildung, Sprache und Arbeit integrieren. Dafür brauchen wir ein Stück weit die Instrumente der Jugendhilfe über das 18. Lebensjahr hinaus. Das ist zumindest bei den demokratischen Vertretern im Integrationsausschuss ein ziemlicher Konsens.
Wenn wir heute zu wenig für diese jungen Menschen tun, werden sie uns in den Folgejahren viel teurer werden, weil sie die Sprache nicht lernen, weil sie keinen Schulabschluss machen, weil sie keine entsprechende Arbeit bekommen. Es ist völlig egal, ob sie hier bleiben oder vielleicht wieder in ihr Land zurück müssen.
Wer nicht bei den jungen Menschen, auch denen, die zu uns kommen, am meisten investiert, der wird später das
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der AfD fordert, der Landtag möge beschließen – ich zitiere –: „Die Jugendämter haben im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gemäß § 42a SGB VIII die Minderjährigkeit über ‚Inaugenscheinnahmen‘ hinausgehend durch medizinische Verfahren gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik/AGFAD zu prüfen.“
Bevor ich zur Sache komme, muss ich zunächst den Damen und Herren der AfD ein paar wertvolle horizonterweiternde Hinweise geben.
Die Kinder- und Jugendhilfe obliegt den kommunalen Trägern. Sie ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landtag hat überhaupt keine rechtliche Grundlage, den örtlichen Trägern der kommunalen Jugendhilfe Vorgaben zu machen. Schon allein von daher wäre Ihr Antrag eigentlich hinfällig.
Des Weiteren hilft auch eine genauer Blick in das SGB VIII bei der Wahrheitsfindung. In § 42f heißt es in Absatz 1, Jugendamt: Das Jugendamt muss die Minderjährigkeit durch Einsicht in Ausweispapiere oder mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme feststellen.
Absatz 2 lautet: Auf Antrag der Betroffenen oder in Zweifelsfällen – und nur dann – hat das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen mit der Begründung, die Altersfestsetzung muss unter Achtung ihrer Menschenwürde und ihrer körperlichen Integrität erfolgen.
Die Altersfeststellung hat auf der Grundlage von Standards zu erfolgen, wie sie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter beschlossen hat, dass ärztliche Untersuchungen mit den schonenden und zuverlässigsten Methoden von qualifizierten medizinischen Fachkräften durchzuführen sind. Genitaluntersuchungen schließt der Bundesgesetzgeber aus.
Sehr geehrte Damen und Herren, die AfD fordert in ihrem Antrag, Altersbestimmungen durch medizinische Untersuchung für alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ab 16 Jahre, die keine Ausweisdokumente haben. Sie
orientiert sich damit an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik. Eine mögliche Begründung, warum Sie das so in den Raum stellen, wurde bereits genannt. Das heißt, Sie wollen ernsthaft bei allen jungen Menschen ab 16 Jahren die Größe der Brust, des Penis, die Entwicklung der weiblichen Geschlechtsteile und der Schambehaarung untersuchen. Diese Forderung und damit der gesamte Antrag der AfD sind entschieden abzulehnen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Moralpartei! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Unwürdig!)
Meine Damen und Herren, die Regelungen des SGB VIII sind eindeutig. Nur im Zweifelsfall soll eine medizinische Untersuchung veranlasst werden. Sie, meine Damen und Herren von der AfD, verkehren den Zweifelsfall zum Regelfall und stellen die Jugendämter unter Generalverdacht der Unfähigkeit und der Naivität. Auch dazu ein klares großes Nein an dieser Stelle.
Die Jugendämter haben einen harten und schwierigen Job. Sie erledigen ihn gut, verantwortungsbewusst und kompetent. Fehler sind jedoch nicht ausgeschlossen und sind menschlich. Sie zitieren die Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik, die Befürworter umfassender medizinischer Alterskontrolle. Aber auf der anderen Seite – das ist die Mehrheitsmeinung, das möchte ich an dieser Stelle klarstellen – stehen die Zweifler und Kritiker, die Sie eben nicht zitieren, diverse Stellungnahmen des Deutschen Ärztetages, wie Sie eben auch angesprochen wurden, sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin bei der Bundesärztekammer hat in ihrer jüngsten Empfehlung vom 30. September dieses Jahres ethische Anforderungen an eine medizinische Altersschätzung formuliert. Davon möchte ich zwei nennen.
Erstens, die wissenschaftliche Eignung. Medizinische Verfahren zur Altersschätzung können nur dann ethisch gerechtfertigt sein, wenn sie wissenschaftlich gesichert sind. Die Zentrale Kommission hält ihre Bedenken gegen die wissenschaftliche Eignung der gegenwärtigen Verfahren aufrecht.
Zweitens, die Verhältnismäßigkeit. Die Prüfung in jedem Einzelfall des Verhältnisses von Schätzgenauigkeit, Gesundheitsrisiken und individueller Belastung. Daran orientieren wir uns in Rheinland-Pfalz weiter und nicht an den Unterstellungen der AfD, meine Damen und Herren.
Jungen Menschen, die zu uns kommen und in ihrem Leben schon Furchtbares erlebt haben oder mit ansehen mussten – in ihrem Heimatland oder auf der Flucht –, die vor Terror und Gewalt fliehen mussten, geben wir hier in Rheinland-Pfalz Halt und Ruhe und eine Lebensperspektive. Das ist auch eine christliche und eine humanitäre Pflicht.
Dem Präsidium liegen zwei Kurzinterventionen vor. Ich darf zunächst dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Herrn Abgeordneten Junge, das Wort erteilen.
(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hätten Sie einmal am Anfang mehr Sachlichkeit gehabt!)
Um was geht es? Es geht schlicht und ergreifend darum, eine Statusüberprüfung durchzuführen und festzustellen, wie das Alter des jeweiligen Jugendlichen tatsächlich ist. Da haben wir es mit Missbrauch zu tun, und zwar in erheblichem Umfang.