Der Schuldenstand, den wir Ende 2020 erwarten, hat sich gegenüber der letzten Finanzplanung deutlich reduziert. Die Schulden von Kernhaushalt und Landesbetrieben am Kreditmarkt werden um 1,3 Milliarden Euro niedriger liegen. Dies ist auf die schnellere Konsolidierung zurückzuführen.
Ich darf nochmals hervorheben, dass das strukturelle Defizit im Doppelhaushalt jeweils fast 100 Millionen Euro niedriger ist als in der letzten Finanzplanung vorgesehen. Auch haben wir den in den Haushaltsplänen vorgegebenen Abbau des strukturellen Defizits in den letzten Jahren immer übererfüllt. Bis 2019 wächst der Schuldenstand daher nur noch geringfügig, um dann ab 2020 zu sinken.
Gegenüber der letzten Planung, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich damit die Finanzlage des Landes deutlich gebessert und der Konsolidierungsstand erhöht. Zudem konnte die Struktur der Landesfinanzen mit einer höheren Investitionsquote, niedrigeren Schulden und einer niedrigeren Zinsausgabenquote nochmals deutlich verbessert werden.
Ich habe Ihnen erläutert, was die Landesregierung inhaltlich mit diesem Haushalt will und wie der finanzpolitische Rahmen eingehalten wird, auch über das Jahr 2018 hinaus.
Lassen Sie mich den Kerngedanken noch mit einer Weisheit von Antoine de Saint-Exupéry unterstreichen:
Wir alle wissen nicht genau, wie die Zukunft aussieht. Wir können uns allerdings als Demokratinnen und Demokraten eine Meinung dazu bilden, wie die Zukunft aussehen soll. Vielleicht am wichtigsten: Wir können viel dafür tun, dass die Zukunft aussieht, wie sie aussehen soll.
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 gestalten wir formal die kommenden zwei Jahre. Inhaltlich geht es darüber hinaus um die Grundlagen für die weitere Zukunft. Zusammenhalt, Zukunftschancen, Gerechtigkeit, Zukunftsinvestitionen und Lebensqualität. Die Schwerpunkte werden gesetzt. Der Konsolidierungskurs wird gehalten.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, eine gute Zukunft für Rheinland-Pfalz möglich zu machen. Ich meine, mit diesem Haushaltsentwurf halten wir ein taugliches Werkzeug in der Hand.
Wir dürfen als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag Mitglieder des SPD-Ortsvereins Heuchelheim begrüßen. Herzlich willkommen!
Außerdem begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule Maifeld in Polch. Herzlich willkommen bei uns!
Die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes wird bis zur morgigen 19. Plenarsitzung unterbrochen.
Wahl der vom Landtag Rheinland-Pfalz zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder der 16. Bundesversammlung
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat gemäß Bekanntgabe der Bundesregierung vom 28. September 2016 31 Mitglieder zur 16. Bundesversammlung zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung nach Vorschlagslisten.
Jeder Abgeordnete hat eine Stimme. Es kann also nicht für mehrere Listen, sondern nur für eine Liste gestimmt werden.
Bei mehreren Vorschlagslisten werden die Sitze nach der Zahl der Ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten entsprechend § 4 des Bundespräsidentenwahlgesetzes zugewiesen.
nung – nicht mit Ja oder Nein abgestimmt, sondern es wird eine Stimme für eine der zur Wahl stehenden Listen abgegeben.
Um die Auszählung der für die einzelnen Listen abgegebenen Stimmen zu erleichtern, wird vor Eintritt in die Abstimmung die Anzahl der für jede Fraktion bei der Abstimmung anwesenden Mitglieder festgestellt.
Die fünf Vorschlagslisten der Fraktionen werden nacheinander zur Stimmabgabe aufgerufen, und es wird jeweils festgestellt, wie viele Stimmen auf die jeweilige Liste entfallen sind.
Im Anschluss an die Stimmabgabe erfolgt die Berechnung der Zuteilung auf die Vorschlagslisten. Nach Abschluss der Berechnung verkündet der Präsident, wie viele Sitze zugeteilt sind.
Die zur Bundesversammlung gewählten anwesenden Mitglieder und die Ersatzmitglieder werden gebeten, sich unmittelbar im Anschluss an die Sitzung in der Lobby an den vom Parlamentarischen Dienst bereitgestellten Tischen einzufinden und die erforderliche Annahmeerklärung auszufüllen und zu unterschreiben.
Wir kommen nunmehr zur Feststellung der Zahl der anwesenden Abgeordneten der Fraktionen. Dies wird der Parlamentarische Dienst feststellen.
Von der CDU-Fraktion sind 34 Mitglieder anwesend. Herr Abgeordneter Ernst fehlt – wie bekannt – entschuldigt.
Wir kommen damit zur Wahl. Ich weise nochmals darauf hin, dass jedes Mitglied des Landtags nur jeweils eine Stimme hat.
Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 17/1760 –. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind 38 Stimmen.
Ich rufe den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1761 – auf. Wer diesem Vorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind 34 Stimmen.
che 17/1762 – auf. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind 14 Stimmen.