Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Junge.

Herr Minister, Sie sprachen gerade von einer Stärke – wenn ich es richtig verstanden habe – von 8.800 Polizeibeamten auf Stellen. Können Sie etwas dazu sagen, wie die aktuelle Tagesdienststärke durchschnittlich ist? Wir haben sicherlich auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die durch Krankheit, Schwangerschaft, durch alle möglichen Dinge, Lehrgang, nicht zur Verfügung stehen. Wie hoch ist da der Anteil?

Erstens, die 8.800 Köpfe bezogen sich auf das Jahr 1990/91. Derzeit sind wir bei über 9.200 und werden dies 2021 auf geplant 9.592 steigern. Wir haben in mehreren Anfragen immer wieder darauf hingewiesen.

Die Zahlen zur Frage, die Sie jetzt gestellt haben, müsste ich aktuell erheben lassen und nachliefern.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schwarz.

Herr Minister, gab es auch Anträge auf Mehrfachverlängerungen, also über einmal hinaus, und wie viele waren darunter, die die maximale Dauer von drei Jahren beinhalten?

Das Hinausschieben des Ruhestandseintritts wird nicht permanent sozusagen immer am 1. Januar eines Jahres gültig. Wenn man die 144 für das Jahr 2017 sieht, dann sind das natürlich auch überjährige Verlängerungen. Wenn jemand am 30. Juni oder zum 1. Juli des Jahres 2016 den Antrag für ein Jahr gestellt hat, dann kann man dieses Hinausschieben dreimal um ein Jahr verlängern. Dann ist das, wenn es genehmigt wird, bis zum 30. Juni des Jahres 2017 gültig. Das ist also diese Mischkalkulation der 70 Neuen plus 30 Neuen plus der Überjährigen derzeit. Für 2018 haben wir bisher 54 Genehmigungen. Das ist dann eine Folgejahregenehmigung zum derzeitigen Zeitpunkt. Ich habe gesagt, dreimal ein Jahr ist immer wieder möglich. Für das Jahr 2019 liegen bereits zwei und für 2020 weitere zwei Anträge vor.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lammert.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass ohne die hohe Anzahl der Kolleginnen und Kollegen, die ihre Dienstzeit verlängert haben – unabhängig davon, aus welchen Gründen, ob sie jetzt aus finanziellen Gründen oder weil sie ihre Beförderung ruhegehaltsfähig bekommen wollten –, die Polizeistärke deutlich unter der liegen würde, die jetzt vorhanden wäre?

Na ja, das ist einigermaßen – – –

Vielleicht gerade noch den Nachsatz, wenn Sie gestatten: dann vermutlich sogar auf die Größe oder die Größenordnung fallen würden oder gefallen wären, die 1991 vorhanden war.

Nein, es wäre ein weiter Abstand von mehreren Hundert, lieber Herr Lammert. Wenn wir jetzt über 9.200 haben, ist das zu 8.800 ein Riesenunterschied.

Das, was Sie vorhaben, kann man damit nicht rechnerisch hinbekommen. Aber was hintendran steht, will ich ausdrücklich betonen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wir hatten 2015/2016 eine Situation mit den großen, großen Flüchtlingszahlen, auf die wir ad hoc reagieren mussten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist doch klar. Wir sind, glaube ich, überwiegend der Meinung, dass wir bei unserer guten Ausbildung, bei der Bachelorausbildung bleiben. Sie dauert drei Jahre.

Auf der Straße sind ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht zu bekommen. Ich persönlich – das wissen Sie – lehne das Instrument der Hilfspolizei, wenige Wochen Ausbildung und dann mit der Waffe auf die Straße geschickt, ab. Dann bleibt dieses Instrument als wirklich hilfreich neben unseren Angestellten- und Expertenprogrammen, dass wir Kolleginnen und Kollegen gebeten haben, verlängert um ein Jahr, verlängert um zwei Jahre, wenn es passt, zu bleiben, um temporär abzufedern.

Langfristig ist die Polizeistärke über die Anwärtereinstellung zu regeln. Das ist die Zukunftsentwicklung.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Es ist spannend, dass Sie das alles in Ihrer Antwort mit der Flüchtlingsfrage verbinden.

Herr Minister, es wundert einen, dass das vorher auch schon die Gewerkschaft der Polizei und andere kritisiert haben. Das haben Sie gerade – – –

Das hat keine Gewerkschaft gemacht, Herr Baldauf.

Ich habe es gerade hier gesehen. Das kann man nachschauen.

Wann war das?

In der „WELT“ – das ist keine unbedeutende Zeitung – Ende 2014.

Für Rheinland-Pfalz?

Ja klar. Ich gebe es Ihnen nachher.

Können Sie mir geben.

Jetzt haben wir über die Köpfe geredet. Da sind Sie clever. Sie sagen, es sind mehr Köpfe. Wie viele Vollzeitäquivalente sind es im Verhältnis zu damals bei der doppelten Anzahl an Überstunden seit 1998?

Die VZÄ-Zahlen von 1990/1991 sind nicht vorhanden, diese sind damals nach meiner Kenntnis nicht aufgenommen worden.

Wir haben die Umstellung gemeinsam vor zwei bis drei Jahren besprochen, dass wir in den Statistiken auf Vollzeitäquivalente umsteigen. Wir gehen gerne noch einmal in die Archive, um zu schauen, ob wir das herausfinden können.

Wichtig ist für uns alle – ich glaube, das ist unstreitig –, dass wir gemeinsam wirklich einen Kraftakt vornehmen und am Ende der Legislaturperiode 9.161,18 Vollzeitäquivalente haben. Das sind über 300 mehr als heute, 330 mehr. Ich finde, das ist die richtige Entwicklung. Bei den Köpfen wird es zu einer Entwicklung von mehr als 350/360 im Vergleich zu jetzt führen. Ich glaube, das ist der Weg, der gegangen werden muss.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Gensch.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben eben den Vergleich der Polizeistärke von Anfang der 90er-Jahre zu jetzt angestellt und davon gesprochen, dass damals die Anzahl der Köpfe 8.800 war. Gerade heute Morgen war bei uns in der „Pirmasenser Zeitung“ ein Vergleich genannt bzw. wurde der Vorsitzender der Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei zitiert. Die Polizeidirektion Pirmasens hat von 1993 bis 2017 insgesamt 70 Beamte verloren. Wie erklären Sie sich diesen deutlichen Verlust in unserem Bereich im Vergleich zu den eben geschilderten Gesamtzahlen? Bauen Sie nur bei uns ab?

Herr Dr. Gensch, ich kenne diesen Artikel nicht. Ich würde mir das deswegen genau anschauen, weil wir dazwischen eine Polizeiorganisationsreform in den 90er-Jahren hatten. Da gab es auch organisatorische Veränderungen. Das muss man sich im Einzelfall anschauen.

Wir werden bis April noch viele Meldungen unserer Gewerkschaften, die ich sehr schätze, hören, die sich im Moment im Wahlkampf zu den Personalratswahlen befinden. Das ist vollkommen in Ordnung. Das muss man sich aber im Einzelfall immer anschauen. Nicht, dass ich den Zahlen von Gewerkschaft misstraue, aber ich würde die Vergleiche so anstellen, dass sie auch vergleichbar sind. Wir hatten Mitte der 90er-Jahre eine Polizeireform gehabt. Möglicherweise spielt das schon mit. Aber ich kann es Ihnen nicht sagen.

Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt (AfD), Schulnoten – Nummer 3 der Drucksache 17/2093 – betreffend, auf.

Ich frage Landesregierung:

1. Erwägt die Landesregierung, die von allen Seiten – zahlreichen Lehrern, Eltern und nicht zuletzt den Schülern selbst – kritisierte Vorgabe reiner Wortzeugnisse am Ende der ersten beiden Grundschulklassen kurz- oder längerfristig abzuschaffen und bereits ab Klasse 1 wieder mit den herkömmlichen Noten zu arbeiten?

2. Wie steht die Landesregierung zu der weit verbreiteten Ansicht, solche für die Lehrer extrem arbeitsaufwändigen Wortzeugnisse böten für die Schüler wie für ihre Eltern keine klare Orientierung, zumal es sich häufig nur um variabel zusammengefügte standardisierte Textbausteine handelt, die es (da gar nicht leistbar!) an einer tiefergehenden individuellen Bewertung fehlen lassen und im Landesmaßstab die notwendige Einheitlichkeit und damit schulübergreifende Vergleichbarkeit fehlt?

3. Wie wird die Vergabe tendenziell verklausulierter Wortzeugnisse aus sozialer Sicht gesehen, bereitet deren Entschlüsselung doch gerade nichtakademischen Bevölkerungsschichten Schwierigkeiten und leistet nicht selten Fehlinterpretationen Vorschub?

4. Wie bewertet die Landesregierung die in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit verstärkt hinterfragte „Inflation“ allzu guter und damit immer weniger aussagekräftiger Schulnoten von der Grundschule an bis zum Abitur?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Dr. Hubig.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, möchte ich, damit wir alle den gleichen Stand haben, gern einen kurzen Überblick über die Form der Zeugnisausstellung vor allem in Grundschulen geben.

In der Grundschule gibt es in der 1. Klasse nur zum Schuljahresende ein Zeugnis mit einer Verbalbeurteilung. In der 2. Klasse findet zum Halbjahr ein Lehrer-Eltern-SchülerGespräch statt, in dem die Lehrkraft mit den Eltern und in der Regel mit ihrem Kind dessen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie seine Lernentwicklung in Fächern und Lernbereichen bespricht. Zum Schuljahresende wird ein Zeugnis mit einer Verbalbeurteilung erstellt.

In der 3. und 4. Klasse gibt es zum Halbjahr ein Notenzeugnis und ein verpflichtendes Lehrer-Eltern-SchülerGespräch. Zum Schuljahresende erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Notenzeugnis mit zusätzlichen verbalen Erläuterungen.

Abweichend kann für die 3. Klasse die Gesamtkonferenz, bestehend aus Lehrkräften und Elternvertreterinnen und -vertretern, im Benehmen mit dem Schulelternbeirat beschließen, auf Notenzeugnisse und das Lehrer-ElternSchüler-Gespräch zu verzichten und ausschließlich eine Verbalbeurteilung vorsehen.

In allen weiterführenden Schulen erhalten die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz Notenzeugnisse, teilweise ergänzt durch Verbalbeurteilungen. Das ist der Ausgangspunkt.

Zu Frage 1: Die Form der Zeugnisse ohne Noten in den Klassenstufen 1 und 2 hat in Rheinland-Pfalz eine jahrzehntelange Tradition. Verbalzeugnisse werden der besonderen Situation von Kindern am Anfang ihrer Schulzeit gerecht. In den Zeugnissen der 1. und 2. Klasse geht es in erster Linie nicht um eine absolute Leistungsbewertung mit Ziffernnoten, sondern um eine Rückmeldung und Einschätzung der Lernentwicklung und des Lernstandes der Kinder mit ihren Stärken und Schwächen.

Die Verbalzeugnisse haben sich in der Praxis bewährt. Deshalb ist es nicht zutreffend, dass es eine breite Kritik daran gäbe. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, an den bisherigen Regelungen und Verfahren zu den Zeugnissen in der Grundschule etwas zu ändern.