Ich möchte nur noch einmal ein Beispiel nennen. Ich bin ein Vielleser. In Ihrem zweiten Absatz schreiben Sie apodiktisch: „Wer sich aktiv politisch im Rahmen des Programms betätigen und Fördermittel erhalten will, hat ein aktives Bekenntnis zur (...) Grundordnung durch Unterzeichnung einer ‚Demokratieerklärung‘ abzugeben.“ Das ist Ihre Forderung, aber das ist keine Tatsache.
Ich habe extra noch einmal die Kleine Anfrage vom Herrn Kollegen Lohr nachgeschlagen. Was Sie dort über die Überwachung durch den Verfassungsschutz schreiben, stimmt überhaupt nicht. Es steht dort gar nicht drin. Das können Sie nicht machen, verstehen Sie! Sie müssen bei der Wahrheit bleiben.
Sie müssen einfach sauber arbeiten. Dann werden Sie auch ernst genommen. Dann können Sie mit uns auch diskutieren.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sich für die Demokratie einzusetzen, ist wichtig. Ich bin sehr froh, dass wir hier draußen, und zwar nicht nur in RheinlandPfalz, aber auch gerade in Rheinland-Pfalz eine starke Zivilgesellschaft haben, die sich tagtäglich für die demokratischen Werte der Gleichberechtigung, der Toleranz, der Antidiskriminierung und des Respekts in Rheinland-Pfalz einsetzt. Das brauchen wir.
Was wir aber nicht brauchen, ist dieser Antrag, der einen überflüssigen Nachklapp zur sogenannten Demokratieerklärung versucht.
Die von Ihnen ins Spiel gebrachte sogenannte Demokratieerklärung der damaligen Bundesregierung aus dem Jahr 2010 ist inzwischen untersucht und bewertet worden. Nach einem Gutachten des Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität ist diese Erklärung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil sie zu unbestimmt und zu unverhältnismäßig ist. Wenn man sich die Inhalte dieses Antrags anschaut und wenn man das durchdekliniert – ich muss sagen, da kann ich mich den Vorrednerinnen und Vorrednern gut anschließen –, dann stellt man fest, dass das die Demokratie eben nicht stärken, sondern schwächen wird. Deswegen ist dieser Antrag wirklich der falsche Weg.
Was Sie mit diesem Antrag versuchen, ist, das Engagement für die Demokratie unter Generalverdacht zu stellen. Die Initiativen und Vereine aus diesem Bereich stärken durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit unsere Demokratie und die Achtung der Menschenrechte. Sie tun dies nicht selten unter hohem persönlichen Einsatz. Mit ihrer Arbeit beweisen diese Initiativen mehr als viele andere, dass sie für das Grundgesetz eintreten, die demokratische Kultur stärken und die Demokratie vor ihren Feindinnen und Feinden schützen wollen.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Wir sollten die Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Demokratie einsetzen, mit allen Mitteln unterstützen. Ich danke ganz ausdrücklich all jenen, die unsere Demokratie gegen jede Form von Gewalt und Extremismus verteidigen. Diesen Menschen sage ich: Sie leisten eine hervorragende Arbeit. Lassen Sie sich von der schwierigen politischen Situation nicht entmutigen; denn die Demokratie braucht Sie im Moment mehr denn je.
Zur SPD: Was ist passiert? – In verschiedenen Veranstaltungen, zum Beispiel im Hambacher Schloss, steht die Antifa, daneben SPD-Fahnen. Mittelfinger, Fäuste, Rufe: Wenn wir dich kriegen! – Wenn da nicht die Polizei wäre,
ist es nur eine Frage, bis es Verletzte oder Tote gibt. Und Sie verteidigen das mit dem Hinweis auf die Demokratie. Das ist eine Frechheit!
(Zurufe im Hause – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jetzt ist es mal gut hier! – Abg. Thomas Roth, FDP: Verletzte oder Tote! Also wirklich!)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag – Drucksache 17/2256 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist gegen den Antrag? – Danke schön. Für Enthaltung kein Raum. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte – Blockade der Landesregierung aufgeben Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2246 –
Es wird mir mitgeteilt, dass mittlerweile zwischen den Fraktionen vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen können. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
Das ist der Fall. Wer der Überweisung des Antrags an den Innenausschuss zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Innenausschuss überwiesen.
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung darf ich dem Abgeordneten Frisch für die antragstellende Fraktion das Wort erteilen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass dieses Thema jetzt geeignet ist, die
Nach wie vor ist es der erklärte Wunsch vieler Menschen, irgendwann einmal in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Schon bei jungen Leuten zählt der Besitz eines Hauses zu den meist genannten Zielen für das spätere Leben. Leider scheitert der Erwerb einer Immobilie häufig an zu hohen Kosten. Vor allem in den letzten Jahren sind die Preise für Wohnungen und Häuser explodiert.
Zum einen hat die Niedrigzinspolitik der EZB in Verbindung mit einer hemmungslosen Vermehrung der Geldmenge zu einer stark wachsenden Nachfrage und damit zu steigenden Preisen geführt. Zum anderen hat sich auch der Staat als Preistreiber auf dem Immobilienmarkt erwiesen. Ständige Verschärfungen der Energieeinsparverordnung und anderer baurechtlicher Standards haben zu einem spürbaren Anstieg der Baukosten geführt.
Vor allem aber haben fast alle Bundesländer in den vergangenen Jahren die Grunderwerbsteuer drastisch erhöht, um ihre Haushaltslöcher zu stopfen. Von ursprünglich einheitlichen 3,5 % stieg sie auf 5 %, 6 %, ja teilweise 6,5 %. Keine andere Steuer ist vergleichsweise stark angehoben worden.
Die Einnahmen der Länder sind innerhalb von nur sieben Jahren um 155 % gestiegen und betragen jetzt mehr als 12 Milliarden Euro. Auch Rheinland-Pfalz hat bei einem Hebesatz von mittlerweile 5 % im Jahr 2016 stattliche Einnahmen in Höhe von etwa 500 Millionen Euro generiert.
Die Folge dieser Entwicklung ist, dass insbesondere Käufer von Bestandsimmobilien Maklergebühren, Notarkosten und Sonstiges eingerechnet oft mehrere 10.000 Euro Nebenkosten bezahlen müssen. Das ohnehin historisch hohe Preisniveau wird so noch einmal befeuert.
Für viele Familien bedeutet dies das endgültige Aus aller Eigenheimträume. Sind etwa 300.000 Euro Kaufpreis gerade noch finanzierbar, sprengen weitere 30.000 Euro aus dem Eigenkapital zur Finanzierung der Zusatzkosten vollends das Budget.
Dabei wäre es angesichts der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Situation im gesamtgesellschaftlichen Interesse, den Erwerb von Wohnungseigentum zu fördern. Historisch niedrige Zinsen und damit außerordentlich günstige Finanzierungsbedingungen, ein dramatischer Mangel an bezahlbarem Wohnraum in den Ballungsgebieten insbesondere für Familien mit Kindern, die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch eine eigene Immobilie – all das wären Gründe genug für den Staat, den Wunsch seiner Bürger nach den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Allein, er tut es nicht. Im Gegenteil. Er füllt seine klammen Kassen auf Kosten derer, die genau das tun, was nicht nur ihren persönlichen Wünschen entspricht, sondern auch dem Wohl der Allgemeinheit.
Reiner Holznagel, der Präsident des Bundes der Steuerzahler hat diese Situation mit deutlichen Worten kritisiert. Ich zitiere: Die Erhöhungen der Grunderwerbsteuer entlarven eine widersprüchliche Wohnungs- und Familienpolitik. Einerseits hat die Politik steigenden Wohnkosten den
Kampf angesagt. Andererseits verteuert sie das Wohnen durch steigende Steuern und Abgaben. Einerseits werden Familien gefördert, andererseits wird der gerade für Familien wichtige Erwerb von Wohneigentum verteuert. –
So stellt denn auch eine Studie des RheinischWestfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung fest, dass der Steuerwettlauf der Länder vor allem zulasten junger Familien ausgetragen wird. Zu demselben Ergebnis kam vor wenigen Tagen ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag der FDP. Es zeigt einen Rückgang der Wohneigentumsquote bei jüngeren Haushalten unter 45 Jahren. Die Grunderwerbsteuer – so die Gutachter – nehme keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Käufers und belaste insofern weniger wohlhabende Käufer ganz besonders.
Selbst für Eltern mit einem mittleren Einkommensniveau wird es so immer schwieriger, Wohneigentum zu bilden. Dabei sind es weniger Singles und kinderlose Paare, als vielmehr Familien mit Kindern, die sich signifikant häufiger für den Erwerb einer Wohnimmobilie entscheiden. Hier droht ein sozialer Rückschritt, ein Verlust an Wohlstand und Lebensqualität.