Im dritten Bericht in Folge weist der Bürgerbeauftragte auf die schwierige Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten hin. 2013 wurde ein neues Landesjustizvollzugsgesetz erlassen.
Man sprach von einem modernen ambitionierten Gesetz. Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten, der kein
CDU-Mitglied ist. Ich zitiere: „Die Eingaben von Strafgefangenen und zum Teil auch von Justizvollzugsbediensteten in den letzten drei Jahren lassen aber darauf schließen, dass eine gewisse Diskrepanz zwischen dem mit dem neuen Landesjustizvollzugsgesetz verbundenen Anspruch (...) und der für eine entsprechende Umsetzung erforderlichen Bereitstellung von Justizvollzugspersonal besteht.“ – Wie gesagt, dies stammt vom Bürgerbeauftragten und nicht von der CDU.
Die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten arbeiten bereits heute an ihrer Leistungsgrenze. Wer den Bogen überspannt, riskiert noch höhere Krankenstände, demotiviert die Bediensteten und ist für einen schlechter funktionierenden Justizvollzug in Rheinland-Pfalz verantwortlich.
Trotz dieser Situation hat die Landesregierung angekündigt, bis zum Jahr 2020 60 Stellen im Strafvollzug zu streichen. Für die Haushaltsjahre 2017/2018 bedeutet dies bereits den Wegfall von 25 Stellen bei steigenden Belegungszahlen.
Hinzu kommt, dass die Bediensteten im Strafvollzug zu den am niedrigsten besoldeten Beamten im Bereich der Justiz gehören, ja, nicht nur im Bereich der Justiz, sondern allgemein im Bereich der Beamten von Rheinland-Pfalz. Man will also bei denen sparen, die sowieso schon am wenigsten verdienen. Ich denke, das ist keine soziale Einstellung.
Die CDU-Fraktion spricht sich daher gegen die geplanten Stellenstreichungen ist. Wir wollen stattdessen im Vergleich zum Stand jetzt zehn Stellen zusätzlich schaffen.
Mit unserer Großen Anfrage „Situation des Strafvollzugs in Rheinland-Pfalz“ wollen wir außerdem die aktuelle Situation im rheinland-pfälzischen Strafvollzug und neue Entwicklungen näher beleuchten.
Die Verbesserungen hinsichtlich der Stellen im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger begrüßen wir. Diese Forderung hat die CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder bei den Haushaltsberatungen erhoben.
Ebenfalls darf es zu keiner Besoldungsabkopplung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in RheinlandPfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern kommen.
Sehr geehrter Herr Minister, die Justiz in Rheinland-Pfalz benötigt Rückendeckung durch die Landesregierung, zum einen dadurch, dass man hinter der Justiz steht – ich gestehe Ihnen zu, da ist einiges besser geworden –, aber Rückendeckung allein reicht nicht, sondern auch die sachliche und materielle Ausstattung muss entsprechend sein, damit die Justiz in allen Bereichen ihre Arbeit zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger erledigen kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein gut funktionierender Rechtsstaat ist der Garant für Demokratie und Freiheit, für ein hohes Maß an Sicherheit, für die Gewährleistung des Rechtsgewährungsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger und für verlässliche Rahmenbedingungen für Gesellschaft und Wirtschaft. Die Justiz in unserem Land leistet Tag für Tag eine hervorragende Arbeit, um diesen hohen Ansprüchen gerecht zu werden. Dafür verdienen alle Justizbediensteten in den sehr unterschiedlichen Aufgabenbereichen unseren Dank und unsere Anerkennung.
Gerade in Zeiten wie diesen, in denen Rechtsstaatlichkeit und die Geltung des Rechts in vielen Ländern der Erde infrage stehen, können wir stolz sein auf den Vorzug unseres freiheitlich-demokratischen Rechtssystems.
Der Einzelplan 05 für die Jahre 2017/2018 folgt folgenden Prämissen: Einerseits die leistungsfähige Justiz zu erhalten, neue Herausforderungen und Aufgabenstellungen konsequent anzupacken, aber andererseits dennoch vor dem Hintergrund der Schuldenbremse verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln umzugehen.
Es war bereits ein starkes Signal, dass der Justizhaushalt in weiten Teilen von Personaleinsparungen verschont werden konnte. Ja, die Landesregierung hat anerkannt, dass es gerade im Rechtspflegerdienst, bei den Richterund Staatsanwaltschaftsstellen so ist, dass keine Spielräume mehr für weitere Stelleneinsparungen bestehen. Im Gegenteil, wir stärken die Justiz mit zusätzlichen Stellen in nennenswertem Umfang. Die Landesregierung hat im vorliegenden Haushaltsplanentwurf Stellen veranschlagt, aber wir, die drei Koalitionsfraktionen, werden darüber hinausgehen und über Deckblätter weitere Stellen schaffen. Deshalb ist heute ein guter Tag für die Justiz in RheinlandPfalz.
Meine Damen und Herren, die Gerichte in Rheinland-Pfalz arbeiten effektiv, schnell und auf höchstem Qualitätsniveau. Alle Fachgerichtsbarkeiten in Rheinland-Pfalz befinden sich im Bundesvergleich in den jeweiligen Spitzengruppen. Das gilt insbesondere für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es hat sich als völlig richtige Maßnahme herausgestellt, die Asylverfahren in erster Instanz beim Verwaltungsgericht Trier zu bündeln. Herr Henter, Sie als CDU haben vor der letzten Wahl das noch einmal infrage gestellt und
um eine Prüfung gebeten, ob wir nicht wieder zu allen vier Verwaltungsgerichtsstandorten zurückkehren. Nein, diese Entscheidung war völlig richtig.
Trotz der enorm gestiegenen Fallzahlen gewährleistet das Gericht die kürzesten Verfahrenszeiten bundesweit. 2016 haben sich die Fallzahlen gegenüber 2015 mit rund 10.000 Neuverfahren mehr als verdreifacht. Dadurch steigen natürlich die Verfahrensbestände. Wir schaffen personelle Vorsorge durch zwölf zusätzliche Richterstellen und sieben Kräfte im Unterstützungsbereich, damit die kurzen Verfahrenszeiten weiter gewährleistet werden können. Schnelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichts liegen im Interesse der Betroffenen. Sie liegen aber auch im Interesse der öffentlichen Hand, um keine Zeit für Integration zu verlieren und um Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, nicht im Ungewissen zu lassen und um letzten Endes auch Kosten zu sparen.
Was für die Fachgerichtsbarkeiten gilt, gilt auch für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Diese steht in Qualität und Effizienz den Fachgerichten in nichts nach. Wenn auch die Fallzahlen in den vergangenen Jahren einigermaßen konstant geblieben sind, so kann man feststellen, dass die Verfahren immer komplexer werden. Staatsschutzverfahren, wie Rockerkriminalität, das sind alles Verfahren, die über einen längeren Zeitraum sehr viel Personal gebunden haben.
Wir wissen – das ist völlig richtig –, die Strafkammern bei den Landgerichten arbeiten am Limit. Die Landesregierung hat es bisher geschafft, durch Abordnungen Abhilfe zu schaffen. Wir werden mit der Schaffung zusätzlicher Stellen, nämlich zwölf Stellen für Richterinnen und Richter, ebenfalls eine Verstärkung der Strafjustiz erreichen, damit diese auf neue Herausforderungen reagieren und die Strafverfolgungsarbeit entsprechend stärken kann.
Die Staatsanwaltschaften sollen um drei Stellen gestärkt werden, insbesondere die Zentralstelle für Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz. Das ist wirklich ein Erfolgsmodell. Das, was diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den vergangenen Jahren geleistet haben, ist wirklich mehr als bemerkenswert. Deshalb ist eine Verstärkung an dieser Stelle absolut angebracht.
Eine wichtige Säule der Rechtspflege dieses Landes bildet die Arbeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Hier haben wir in den vergangenen Jahren trotz einer erheblichen Personalunterdeckung – das ist völlig klar – dafür gesorgt, dass die vielfältigen Aufgaben in der Justiz sehr gut bewältigt werden konnten. Deshalb war es uns auch ein Anliegen, bereits im vergangenen Jahr beim Haushalt 2016 durch 49,5 zusätzliche Stellen eine Verbesserung zu erreichen. Auch im vorliegenden Haushalt gehen wir diesen Weg weiter mit der Schaffung von 16 Anwärterstellen und der Umwandlung von zehn bisherigen Anwärterstellen in Planstellen. Das ist wirklich eine Hausnummer, die wir sehr begrüßen.
Erfreulich sind für uns auch die Stellenhebungen. Im zweiten und dritten Einstiegsamt sind insgesamt 41 Stellen
hebungen möglich, um gute Arbeit stärker honorieren zu können. Was uns besonders freut – da haben wir bereits entsprechende Beschlüsse gefasst –, sind die Stellenhebungen für die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die von Besoldungsgruppe A 3 mit Zulage dann nach Besoldungsgruppe A 4 mit Zulage befördert werden können. Das ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.
Die Sparziele des Landes machen es dennoch erforderlich, an anderer Stelle Personal einzusparen. Das Ministerium – immer wieder gern in den vergangenen Jahren diskutiert – trägt hierzu prozentual den höchsten Rückgang bei. Bis 2020 fallen fast acht Stellen weg, drei davon im vierten Einstiegsamt. Da hätte ich mir schon gewünscht, dass die Opposition dies auch würdigt. Das sind 6 % des Personals bis 2020. Das ist ganz erheblich.
Im Strafvollzug ist der Abbau von 60 Stellen bis 2020 vorgesehen. Das geht zurück auf eine Empfehlung einer Steuerungsgruppe Personalstruktur. In Anbetracht der erwarteten Rückgänge bei den Gefangenenzahlen wurde Spielraum gesehen, um hier eine Reduzierung vorzunehmen. Wir wissen, dass die Bediensteten im Strafvollzug einen unverzichtbaren und schwierigen Dienst leisten. Sie haben es deshalb auch verdient, dass diese Entscheidungen genau überprüft und die Betroffenen eingebunden werden. Herr Minister, das haben Sie dem Hauptpersonalrat für die nächsten Schritte zugesagt.
Es ist aber auch noch einmal wichtig zu sagen, dass wir in den vergangenen zehn Jahren einen Rückgang bei den Gefangenenzahlen um etwa 25 % zu verzeichnen hatten. Zur Transparenz gehört auch dazu zu sagen, dass wir in den vergangenen Jahren 200 zusätzliche Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst und 75 Stellen in den Fachdiensten schaffen konnten. Auch das gehört zur Klarheit dazu.
Wir haben natürlich moderne Vollzugsgesetze, die mehr Personal durch Behandlungsvollzug binden. Wir legen großen Wert auf Resozialisierung. Die Herausforderungen für das Personal sind groß. Deshalb haben wir als Koalition gesagt, dass wir den ursprünglich geplanten Wegfall von 25 Stellen reduzieren wollen, nur noch zehn Stellen in den nächsten beiden Jahren wegfallen sollen und wir dann – so lautet unser Entschließungsantrag – die Strafvollzugskommission fortlaufend über die Entwicklung der Gefangenenzahlen und über die Beratungen in der neuen Arbeitsgruppe informieren, die dazu gebildet wurde. Im Lichte dessen werden wir dann bei der nächsten Beratung des Doppelhaushalts für die folgenden Jahre über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
Meine Damen und Herren, eine moderne Justiz erfordert nicht nur hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die haben wir –, sondern auch die erforderliche Ausstattung. Die Sachmittel konnten trotz Sparzwang erhöht werden. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, des Datenbank-Grundbuchs und der E-Akte vollzieht sich in den nächsten Jahren wirklich ein Kulturwandel in der Justiz. Entscheidend ist hierbei, dass wir die Betroffenen frühzeitig einbinden und Vorbehalte abbauen.
Die Einführung der E-Akte erfordert neben der Digitalisierung auch praktische Lösungen zur einfachen Handhabe. Wir begrüßen es sehr, dass wir hier den Weg der Kooperation gehen und im E-Aktenverbund unter Federführung Bayerns zusammenarbeiten.
Rheinland-Pfalz ist hier auf einem sehr guten Weg. Die Weichen werden mit diesem Haushalt und der Schaffung von zusätzlich 30 zeitlich befristeten Stellen der Entgeltgruppe 6 und einer Stelle der Entgeltgruppe 9 für den Unterstützungsbereich sowie durch Sachmittel in Millionenhöhe gestellt.
Meine Damen und Herren, der Justizhaushalt macht mit rund 810 Millionen Euro an Ausgaben nicht ganz 5 % des Landesetats aus. Für diese 5 % garantieren die rund 8.750 Bediensteten quer über den gesamten Justizbereich hinweg ein hohes Maß an Einsatz, Dienstleistung und Rechtssicherheit. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön.
Ein Dankeschön auch an Sie, Herr Minister, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses für die Vorlage dieses Zahlenwerks.
Der Einzelplan 05 kann sich mehr als sehen lassen. Mit dem vorliegenden Haushalt gelingt es uns, die Justiz in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft stark aufzustellen, um das große Vertrauen unserer Bevölkerung in unseren Rechtsstaat zu rechtfertigen.