Protokoll der Sitzung vom 23.03.2017

(Abg. Michael Frisch, AfD: Das war eine sehr fundierte Begründung!)

Ich möchte mich noch ein bisschen näher mit dem befassen, was die CDU versucht hat, im Haushalt darzustellen. Sie hat viele einzelne Haushaltsstellen zusammengefasst und in einen Topf geworfen. Ich habe gedacht, jetzt kommt der große Aufschlag bei den zwei 22 Millionen Euro und dass hinter dem Konzept ein bisschen mehr steht, Frau Huth-Haage, als eine App und Öffentlichkeitsarbeit.

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Sie haben es immer noch nicht verstanden!)

Doch, ich versuche es zu verstehen. Ich habe Ihre Pressemitteilung gelesen, ich habe Ihren Antrag gelesen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Den darf man auch nicht lesen! Den darf man anscheinend auch nicht zitieren!)

Ich verstehe auch, was Sie als Ziel haben. Aber es geht nicht daraus hervor, wie Sie das Ziel auch konkret umsetzen wollen. Wenn Sie eine Haushaltsstelle haben, in die alles in einen Topf hereinkommt, dann ist erstens keine Transparenz mehr da, was bei den jetzigen Haushaltsstellen gut aufgegliedert und sichtbar ist, sondern Sie haben auch verschiedene rechtliche Hintergründe, die sich dann in diesem einen Topf nicht wiederfinden. Ich glaube, es ist für die Verbände und auch für die Kommunen schwierig, wenn das alles umstrukturiert wird, wie dann die Antragsförderrichtlinien und all dies gestaltet wird. Das führt zu einer großen Verunsicherung. Wir stehen für eine verlässliche Partnerschaft und möchten das ausbauen, aber nicht alles komplett umstrukturieren.

Mir kommt es manchmal so vor, als werfen Sie alles in einen Topf, nehmen den Pürierstab und mixen das durch.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Thermomix!)

Dabei kommt vielleicht eine dicke Suppe heraus, aber transparent ist das nicht mehr, was dort drin ist.

Interessanterweise haben Sie auch im Haushalts- und Finanzausschuss die Ansätze für die Jugend begrüßt. Das haben Sie eben auch nochmal getan. Andererseits haben Sie aber ein Deckblatt zur Kürzung zugunsten der Familie eingebracht. Wir sehen aber die Jugendpolitik als eigenständiges Politikfeld. Mit dem Landesjugendring haben wir engagierte Verbände, die sich sehr für die Interessen der Jugendlichen einsetzen. Sie sind auch wichtig, um zusammen mit uns die Jugendstrategie der Landesregierung „Jung. Eigenständig. Stark – Dialog für neue eigenständige Jugendpolitik Rheinland-Pfalz – auf dem Weg zu einem Bündnis für und mit der Jugend“ umzusetzen. Es ist ein langer Titel, aber es ist auch wichtig, weil dort alles enthalten ist, was wir uns unter der Jugendarbeit vorstellen. Das wird nicht von der Verwaltung übergestülpt, sondern mit den Verbänden und der Jugendhilfe entwickelt.

Hier möchte ich ein herzliches Dankeschön an den Landes

jugendring richten. Da möchte ich mich dem anschließen, was Frau Huth-Haage gesagt hat. Er ist ein wichtiger Partner. Auf jeden Fall wollen wir das weiter so lassen, wie es ist.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Joachim Paul, AfD: Auch bei DITIB? Das ist auch ein wichtiger Partner! Ziemlich beste Freunde!)

Ich habe noch einen Punkt, den ich ansprechen möchte. Da meine Kollegin noch redet, wird es langsam knapp mit der Redezeit. Der Verbraucherschutz ist für uns ein ganz wichtiges Thema. Da vermisse ich das, was Frau Schäfer früher alles eingebracht hat, beispielsweise zur Verbraucherzentrale. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Verbraucherzentrale eine Erhöhung bekommt. Dadurch, dass wir jetzt einen guten Haushalt haben, war es möglich, Deckblätter für 2017/2018 einzubringen und eine Verpflichtungsermächtigung einzustellen. Ich denke, dass tut dem Verbraucherschutz gut.

Ansonsten überlasse ich die Redezeit meiner Kollegin.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD erteile ich Herrn Abgeordneten Frisch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Maßstab, an dem wir diesen Einzelplan messen, ist der besondere Schutz von Ehe und Familie, wie ihn Grundgesetz und Landesverfassung fordern. Die Familie aus Vater, Mutter und Kindern ist die Grundlage unserer Gesellschaft. Die große Mehrheit der Jungen und Mädchen wächst in ihr heran. Sie ist immer noch die Normalität, und das ist auch gut so.

(Beifall der AfD)

Niemand wird diskriminiert, wenn man dies betont. Jeder darf bei uns im Rahmen der Gesetze so leben, wie es ihm gefällt. Gleichwohl ist es dem Staat erlaubt, jene Lebensformen zu fördern, die durch die Erziehung von Kindern unsere Zukunft sichern. Das gilt für die klassische Familie und selbstverständlich auch für die Alleinerziehenden, die spezifischer Unterstützung bedürfen.

(Beifall der AfD)

In diesem Sinne begrüßen wir die Förderung familienunterstützender Institutionen wie Familienbildungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser. Netzwerke und frühe Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beratung und Unterstützung von Familien. Die hier investierten Gelder sind gut angelegt, vermeiden sie doch spätere, oft weitaus höhere Kosten zur Reparatur familiärer Fehlentwicklungen.

Kinderschutzdienste kümmern sich um Mädchen und Jungen, die Opfer von Missbrauch geworden sind, und sollen präventiv weitere Gefährdungen vermeiden.

All dies ist sinnvoll und findet unsere Zustimmung, wobei wir auch die vielfältige Zusammenarbeit mit freien Trägern grundsätzlich begrüßen.

Leider ist das Bekenntnis der Landesregierung zu einer sichtbaren Wertschätzung aller Familien und ihrer Erziehungsleistungen nichts als „Haushaltslyrik“. Den selbsterziehenden Eltern wird diese Anerkennung weitgehend versagt. Das ehemalige Bundesbetreuungsgeld enthält man ihnen vor, Vollzeitmütter werden durch die einseitige Kinderbetreuungspolitik diskriminiert.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Debatte um Einzelplan 09 wird auf diese Thematik näher einzugehen sein.

Meine Damen und Herren, betrachtet man die Schwerpunktsetzungen im hier vorliegenden Einzelhaushalt, dann leitet Frau Spiegel weniger ein Familienministerium als vielmehr ein Ministerium für Multikultur, RegenbogenLebensformen und staatliche Umerziehung.

(Beifall der AfD)

Dies wird besonders deutlich an der LSBTI-Politik des Landes, um die sich jetzt Staatssekretärin Rohleder als bundesweit erste Landesbeauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Geschlechtsidentität kümmert.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!)

Hier geht es nicht nur um Toleranz, sondern um Akzeptanz,

(Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gegen Homophobie!)

darum, das Empfinden und Denken vor allem der jungen Generation grundlegend zu verändern. Das ist staatliche Indoktrination. Das ist ein Widerspruch zu einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, die auf der Mündigkeit der Bürger aufbaut und die legitime Pluralität ihrer Wertvorstellungen anerkennt.

(Beifall der AfD)

Auch an anderen Stellen findet sich die haushalterische Umsetzung links-grüner Weltanschauungs- und Bevormundungspolitik. Dazu gehören die erheblichen Ausgaben für Gleichstellungsmaßnahmen, obwohl die Gleichberechtigung von Mann und Frau rechtlich verankert und auch weitgehend realisiert ist. Die gleichwohl verbleibenden Unterschiede zwischen den Geschlechtern im Hinblick auf Lebensgestaltung und persönliche Präferenzen sind Ausdruck individueller Entscheidungen, und es ist nicht Aufgabe des Staates, diese mit Steuermitteln zu bekämpfen.

(Beifall der AfD)

Ausgaben hierfür lehnen wir ebenso ab wie die Finanzierung jener Maßnahmen, die der Umsetzung der pseudowissenschaftlichen Gender-Theorie oder einer Klientelpolitik zugunsten tendenziöser Organisationen dienen. Daher haben wir auch die Streichung der Mittel für den Landesjugendring beantragt, weil und solange dieser linksradikale bzw. islamistische Mitgliedsorganisationen fördert.

(Beifall der AfD – Abg. Marc Ruland, SPD: Es wird durch Wiederholung nicht besser!)

Meine Damen und Herren, ich komme zu einem letzten Punkt. Zu den grundlegenden Wertentscheidungen von Grundgesetz und Landesverfassung gehört auch der Schutz des ungeborenen Lebens durch umfassende Aufklärung, Beratung und soziale Hilfen. An diesem Maßstab muss insbesondere die Schwangerschaftskonfliktberatung gemessen werden. Für fragwürdig halten wir in dieser Hinsicht die über verschiedene Haushaltstitel verteilte großzügige Förderung von pro familia, die ungeborene Menschen als „Schwangerschaftsgewebe“ entwertet.

(Beifall der AfD)

Vor allem die Zuschüsse zu den laufenden Aufgaben des pro familia-Zentrums Mainz halten wir für hoch problematisch. Die Festbetragsfinanzierung dieser Einrichtung mit jeweils 75.000 Euro pro Jahr verstößt eindeutig gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall der AfD – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Quatsch!)

Das Gericht hat in seinem zweiten Fristenlösungsurteil ausdrücklich betont, dass die Länder aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung zum Schutz des Lebens jede aktive Förderung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterlassen haben. Dem widerspricht die Subventionierung dieses Zentrums, dessen Tätigkeit zumindest überwiegend in der Durchführung von Abtreibungen besteht.

Über die Kostenerstattung für Schwangerschaftsabbrüche im Falle von Bedürftigkeit hinaus, für die Rheinland-Pfalz allein im Jahr 2016 1,5 Millionen Euro aufgewendet hat, finanziert die Landesregierung hier unmittelbar die Tötung ungeborener Kinder.

(Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen Grundgesetz, Artikel 2 und gegenüber der Verpflichtung staatlicher Gewalt, das Leben jedes Menschen zu schützen.

(Abg. Jochen Hartloff, SPD: Das hat etwas mit Vorhaltung von Einrichtungen zu tun!)

Wie soll der von den Richtern erhobene Anspruch, das Lebensrecht der Ungeborenen und den Unrechtscharakter der Abtreibung im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten, umgesetzt werden, wenn der Staat selbst solches Unrecht mit Steuergeldern fördert?

(Beifall der AfD)