Protokoll der Sitzung vom 24.03.2017

Ich darf zunächst Herrn Staatsminister Lewentz zur Begründung das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst zwei langjährige Streiter für den Hahn, Herrn Müssig, und Herrn Gewehr, begrüßen. Es ist schön, dass Vertreter der Region heute anwesend sind.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, das ist sehr freundlich, aber wir haben ein Übereinkommen, dass Begrüßungen des Publikums nur durch das Präsidium erfolgen. Das gilt auch für die Abgeordneten. Dennoch ist es aber richtig, die Gäste zu begrüßen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, „Am Hahn keimt wieder Hoffnung“, war eine der Überschriften Anfang März in der Presse, als über den Verkauf der Geschäftsanteile des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) und die Reaktionen in der Region berichtet wurde. Diese positive Resonanz aus der Region freut mich; denn sie zeigt mir: Ja, es war ein Kraftakt, und es war richtig, die FFHG zu entschulden und ihren Fokus auf den luftseitigen Bereich zu richten. Es war richtig, frühzeitig auf die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen im Luftverkehr zu reagieren und ein Verfahren auf den Weg zu bringen, um den Einstieg privater Investoren in den Flughafen Hahn zu ermöglichen. Ja, wir haben auch aus den bitteren Erfahrungen des vergangenen Sommers mit dem Bieter SYT gelernt, damals rechtzeitig die Reißleine gezogen und das strukturierte Bieterverfahren fortgesetzt. Schließlich genießt der Käufer, den wir nunmehr gefunden haben, aufgrund der Luftverkehrsreferenzen und Expertise der HNA-Gruppe gerade auch vor Ort hohe Anerkennung und sorgt für Aufbruchstimmung.

(Vizepräsident Hans Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

So wird beispielsweise Kirchbergs VG-Bürgermeister Harald Rosenbaum nach einem Treffen mit Vertretern von HNA und Unternehmen am Hahn mit dem Satz zitiert: Die HNA-Gruppe passt zum Hahn, weil sie weitreichende Verknüpfungen mit dem Flugverkehr hat und wir uns wün

schen, dass sich der Hahn in diesem Punkt weiterentwickeln kann. – Der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Kirchberg, Wolfgang Wagner, wird zitiert: Wenn die Sache gut ausgeht, kann ich als CDU-Mann der Landesregierung nur gratulieren. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Ergebnis für den Hahn und die Region ist nach meiner Überzeugung Beratungskosten in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro wert, die wir Ihnen in dieser Woche mitgeteilt haben.

Wie Sie wissen, konnte am 1. März 2017 mit der HNA Airport Group GmbH ein Vertrag über den Verkauf des 82,5 %igen Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH notariell beurkundet werden. Darüber hinaus wurde am gleichen Tag mit dem Käufer auch ein Optionsvertrag geschlossen, der den Erwerb weiterer landseitiger Grundstücke ermöglicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vollzug der Verträge setzt haushaltsrechtlich die Zustimmung des Landtags voraus. Heute beraten wir in erster Lesung diesen Gesetzentwurf. Um das Gesetz im Plenum beraten zu können, haben wir in den Ausschüssen berichtet und Ihnen die entsprechenden Informationen zukommen lassen.

Ich darf deshalb kurz in Erinnerung rufen: Am Tag nach der Beurkundung, am 2. März 2017, hatte ich Ihnen in der Sitzung des Innenausschusses und anschließend auch in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ausführlich hierüber berichtet. Nachdem wir eine Abschrift des Anteilskaufvertrags vom beurkundenden Notar erhalten hatten, wurde diese, wie ich es in den Ausschusssitzungen zugesagt hatte, unverzüglich den Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags zunächst zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Insoweit verweise ich auf die Vorlage 17/1114.

In der vergangenen Woche hatte der Ministerrat den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Wie von mir angekündigt, wurden daraufhin in Abstimmung mit dem Vertragspartner der Anteilskaufvertrag und der Optionsvertrag als Vorlage 17/1169 für jeden nachlesbar öffentlich gemacht.

In dieser aktuellen Woche sind Ihnen weitere Unterlagen zum Verfahren mit der Europäischen Kommission, zum Angebot des Bieters sowie zur Hintergrundrecherche durch die Berater zugegangen. Schließlich haben wir Ihnen in Abstimmung mit dem Käufer dessen Businessplan zur Verfügung gestellt.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brandl, in diesem Zusammenhang habe ich Ihnen erläutert – ich wiederhole dies hier –, dass die Erwerbergesellschaft nur unter der Voraussetzung bereit war, einer Weiterleitung an den Landtag zuzustimmen, wenn die besonders sensiblen Bereiche ihrer Planung geschwärzt werden. Nach Angaben des Erwerbers soll dadurch jedes Risiko vermieden werden, dass etwa Wettbewerber des Flughafens über die Zukunftsplanungen Kenntnis erlangen. Das könnten auch wir nicht wollen. Insofern freue ich mich über die Bereitschaft von HNA, an der parlamentarischen Anhörung teilzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der FFHG an die HNA

Airport Group GmbH wurde in den vergangenen Wochen in den Medien auch über die entsprechenden Verhandlungen der hessischen Seite berichtet. Bekanntermaßen hat Hessen die Absicht bekundet, seinen 17,5 %igen Anteil ebenfalls veräußern zu wollen. Das Land Rheinland-Pfalz und unsere Nachbarn, das Land Hessen, pflegen nicht nur über den Aufsichtsrat der FFHG, sondern auch auf Ebene der beiden Ministerien einen intensiven Austausch.

Der hessische Finanzminister hat letzte Woche nochmals öffentlich bekräftigt, dass auch Hessen anstrebt, möglichst zeitnah zu einem Abschluss zu kommen. In Abstimmung mit dem hessischen Finanzministerium – ich betone ausdrücklich: in Abstimmung mit dem hessischen Finanzministerium – kann ich Ihnen mitteilen, dass dort nach wie vor Verhandlungen geführt werden. Es ist aber selbstverständlich, dass ich im Hinblick auf laufende Gespräche dem Wunsch des hessischen Finanzministers, strikte Vertraulichkeit zu wahren, Rechnung trage.

Ich darf nochmals betonen, das Land Rheinland-Pfalz hat am 1. März 2017 den notariellen Anteilskaufvertrag mit der HNA Airport Group GmbH geschlossen. Im Rahmen des Bieterverfahrens hat sich das Bieterkonsortium HNA/ADC darauf verständigt, dass der rheinlandpfälzische Geschäftsanteil von HNA erworben wird. Der Vollzug unseres Vertrags ist unabhängig von einem Verkauf des hessischen Anteils. Insoweit sehe ich nicht, dass das hessische Verfahren Auswirkungen auf den Vollzug unseres Vertrages haben oder dessen Rechtssicherheit infrage stellen könnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer ist unser Vertragspartner? Käufer ist, wie ich schon ausgeführt habe, die HNA Airport Group GmbH. Alleinige Gesellschafterin der Käufergesellschaft ist die Hainan Air Travel Service Co., Ltd. Diese ist Teil der HNA Group. Das Geschäftsspektrum der HNA-Gruppe reicht von Tourismus über Immobilien bis zur Logistik. Die HNA-Gruppe betreibt 13 Flughäfen und mehrere Airlines in China. Mit dem Kauf des schweizerischen Catering-Anbieters Gategroup hat die HNA-Gruppe die weltweite Pole Position unter den Luftfahrt-Caterern und in diesem Bereich unter anderem die Lufthansa abgelöst.

Die HNA-Gruppe ist außerdem an Fluggesellschaften in Frankreich, Brasilien und Afrika beteiligt. Der schweizerische Bodenabfertiger Swissport gehört ihr ebenfalls; die chinesische Gruppe ist zudem Betreiber der Hotelketten NH-Hotels und Carlson. Laut Informationen der HNA ist sie zwischenzeitlich weltweit die Nummer 1 im ContainerLeasing.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die HNA-Gruppe verfügt also über gute Voraussetzungen, das wirtschaftliche Potenzial des Flughafens bestmöglich auszuschöpfen und neue Fluglinien und Partner anzuziehen.

Zusammen mit Herrn Staatssekretär Stich konnte ich mir Mitte Februar 2017 am Betriebsstandort in China einen persönlichen Eindruck verschaffen. Ich habe darüber berichtet. Wir hatten dort Gelegenheit, mit Managern des Unternehmens und hochrangigen Vertretern der Provinzregierung zu sprechen. Wir haben aus den Erfahrungen mit SYT im Sommer 2016 gelernt. Wir waren mit den Beratern

selbst vor Ort. Vor allem wurde der Kaufpreis vor Beurkundung des Vertragswerks auf Notaranderkonten hinterlegt.

Was hat HNA am Flughafen Frankfurt-Hahn vor? Nach allem, was bekannt ist, verfügt die HNA-Gruppe über die erforderliche Finanzkraft und damit wohl auch Ausdauer, den Flughafen langfristig in die Gewinnzone zu führen. Das Unternehmen hat seine Pläne und Überlegungen vor Ort vorgestellt und eine positive Resonanz erfahren. Der Käufer beabsichtigt, den Flughafenbetrieb fortzuführen und auszubauen und ist bereit, langfristig bis zu 75 Millionen Euro in den Flughafen Frankfurt-Hahn zu investieren.

HNA möchte das bestehende Geschäftsmodell aus Passagier- und Frachtflugverkehr aufrechterhalten. Wöchentlich sollen sechs zusätzliche Flüge – drei Passagierund drei Frachtflüge – zum Flughafen Frankfurt-Hahn durch Luftverkehrsunternehmen der HNA-Gruppe durchgeführt werden. Erklärtes Ziel sei es, einen profitablen Flughafen zu entwickeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür schaffen wir mit der Veräußerung des Geschäftsanteils, und dafür schaffen Sie, die Abgeordneten, mit Ihrer Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf die Voraussetzungen. Der Anteilskaufvertrag regelt die Veräußerung des Geschäftsanteils. Er enthält zudem Bestimmungen zur Veräußerung von Grundstücken sowie eine Haftungsfreistellung insbesondere für Umweltschäden, also Garantieversprechen.

Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen bedarf die Veräußerung von Anteilen an Unternehmen mit besonderer Bedeutung und die Veräußerung von Grundstücken mit besonderer Bedeutung, auch im Wege eines Optionsrechts, jeweils der Einwilligung des Landtags. Der Anteilskaufvertrag sieht Haftungsregelungen zugunsten des Erwerbers vor, insbesondere eine Freistellung hinsichtlich einer etwaigen Inanspruchnahme für Umweltschäden, die einer Ermächtigung durch Landesgesetz bedürfen.

Mit dem Gesetz werden die erforderlichen Einwilligungen und Ermächtigungen des Landtags erteilt. Zudem wird eine allgemeine gesetzliche Regelung für die Möglichkeit zur Erstattung von Kosten aus nichtwirtschaftlicher Tätigkeit, etwa Brandschutz- und Rettungsdienst, an Flughäfen in Rheinland-Pfalz geschaffen, die nach den im April 2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften der Europäischen Kommission unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulässig ist.

Kosten entstehen für die künftige Gewährung von Zuwendungen an Flughäfen in Rheinland-Pfalz auf Basis der Luftverkehrsleitlinien, die neben Betriebs- und Investitionsbeihilfen die Erstattung von Kosten aus nichtwirtschaftlicher Tätigkeit ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorgesehen ist, dass das Land der FFHG Sicherheitskosten im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst in Höhe von insgesamt bis zu 27 Millionen Euro erstattet sowie Betriebsbeihilfen an die FFHG in Höhe von insgesamt bis zu 25,3 Millionen Euro gewährt. Weiterhin können Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 22,6 Millionen Euro gewährt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insoweit wird das Land auch in den nächsten Jahren seiner Verantwortung für den Flughafen Frankfurt-Hahn in der ländlich geprägten Hunsrück-Region weiter gerecht. Kosten können ferner aus dem Haftungssystem des Anteilskaufvertrags entstehen. Zum Haftungssystem gehören neben Garantien des Käufers auch verschiedene Freistellungen und Garantien des Verkäufers zugunsten des Käufers.

Die Haftung des Landes Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf ist mit Ausnahme der Haftung für Altlasten auf einen Haftungshöchstbetrag von 5 Millionen Euro begrenzt. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung vertraglicher Nebenpflichten, die auch bei vergleichbaren Transaktionen üblich sind; es handelt sich hierbei um eine Konversionsliegenschaft.

Die Haftung des Landes Rheinland-Pfalz für Altlasten ist auf einen Haftungshöchstbetrag von 25 Millionen Euro beschränkt. Daraus können dem Land Rheinland-Pfalz jedoch nur dann Kosten entstehen, wenn die Beseitigung der Umweltschäden behördlich angeordnet wird. Vor einer etwaigen Inanspruchnahme des Landes hat die FFHG zudem entsprechende Altlastenrückstellungen aufzulösen und ihren Anspruch auf Übernahme von 90 % der Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden gegenüber dem Bund geltend zu machen.

Nach dem ebenfalls am 1. März 2017 unterzeichneten Optionsvertrag wird dem Käufer für einen begrenzten Zeitraum von drei Jahren die Möglichkeit gewährt, bestimmte landseitige Grundstücke am Flughafen Frankfurt-Hahn vom Land zu erwerben. Im Falle der Ausübung des Optionsrechts wird der Kaufpreis durch ein Wertgutachten ermittelt, das von dem örtlich zuständigen kommunalen Gutachterausschuss erstellt wird.

Der Vollzug des Vertragswerks setzt, wie in solchen Verfahren üblich, den Eintritt verschiedener Vollzugsbedingungen voraus. Der Vollzug des Anteilskaufvertrags steht vor allem unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Landtag – Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren – seine Zustimmung erteilt. Der Optionsvertrag über den Erwerb der Grundstücke steht unter der aufschiebenden Bedingung des Vollzugs des Anteilskaufvertrags. Zudem sind die nach dem Geschäftsplan vorgesehenen Betriebsbeihilfen förmlich bei der Europäischen Kommission anzumelden und von dieser zu genehmigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Flughafen Frankfurt-Hahn – dessen sind wir uns sicher alle einig – ist ein wichtiges Konversionsvorhaben, für das sich das Land in den vergangenen zwei Jahrzehnten insbesondere aus strukturpolitischen Erwägungen sehr stark engagiert hat. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin ihrer Verantwortung für den Hahn und diese Region unseres Landes stellen, wie Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können; denn, so darf ich den Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Dr. Marlon Bröhr zitieren: Uns allen geht es um eine gute Zukunft für den Hahn. –

Liegen die Voraussetzungen vor und hat die Europäische Kommission die vom Käufer beantragten Beihilfen notifiziert, wird die Landesregierung die haushalterische Vorsorge für die Bereitstellung der entsprechenden Mittel in

verschiedenen Tranchen über die nächsten Jahre treffen. Im Übrigen profitiert von dem im Zusammenhang mit dem Flughafenprojekt betriebenen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur die gesamte Region entscheidend. Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist über die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 50 intermodal angebunden. Mit dem Bau des Hochmoselübergangs erfolgt zudem ein Lückenschluss zur Bundesautobahn A 1 und damit in den Beneluxraum, was der Anbindung des Flughafens noch einmal deutlich entgegenkommt und sie deutlich verbessert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach alledem ist die Landesregierung davon überzeugt, dass das Engagement eines Privaten großes Potenzial für eine positive Weiterentwicklung des Flughafenstandorts bietet, oder, um den Kommentator der „F.A.Z.“ zu zitieren: „Wenn es einem Investor gelingen kann, dem darbenden Konversionsprojekt in den Hunsrückhöhen neues Leben einzuhauchen, dann der HNA-Gruppe.“

Ich bitte daher um Ihre Unterstützung im weiteren Gesetzgebungsverfahren und möchte mich herzlich bedanken, dass wir gemeinsam eine sehr vernünftige Zeitachse beschreiten konnten. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank für die Einbringung und Begründung des Gesetzentwurfs. Wir treten damit in die erste Beratung ein. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Abgeordneter Licht gemeldet. Bitte schön, Herr Licht.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Der Titel der Tagesordnung macht deutlich, dass wir nicht nur über einen Anteilsverkauf, sondern auch über die, so wie es dort heißt, im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten und über Beihilferegelungen nach den Vorgaben der EU im Verkaufsverfahren diskutieren.

Herr Minister, zum Prinzip Hoffnung hätte auch gehört, wie oft Sie schon Hoffnung verkündet haben und am Ende dann Enttäuschung stand.

(Beifall der CDU)

Darum lassen Sie mich – was sonst in Reden nicht üblich ist – schon ganz zu Beginn in vier Punkten ein Fazit ziehen. Auf diese Punkte werde ich in meiner Rede eingehen.

Erstens, wir, die CDU, haben uns seit Jahren für eine Privatisierung des Flughafens Frankfurt-Hahn ausgesprochen und die Auflösung des Vertrags mit der Fraport AG – eines bis Januar 2017 mit Verlustübernahme durch den Betreiber wirkenden Vertrages – als größten Fehler der SPD-geführten Landesregierung angesehen.

(Beifall der CDU)

Zweitens nehme ich bewusst auf, was Sie, Herr Minister Lewentz, zur HNA Group gesagt haben. Ich will das gar

nicht weiter ausführen, aber es findet sich in Punkt 2. Wir wollen im jetzigen Verfahren eine bisher nicht rechtssichere Umsetzung des Gesamtverkaufs des Flughafens an die HNA-Gruppe und alle Voraussetzungen für eine mögliche Konkurrentenklage vermieden wissen.

(Beifall der CDU)