Darum ist der Weg hin zu einem starken privaten Partner, weil es dieser Partner ist, den man kennt und einschätzen kann, einer, der in der Region für Hoffnung sorgt.
Aber natürlich kann sich keiner hier hinstellen und sagen, die Zahl der Beschäftigten wird am Tag X genau diese und jene sein. Es wäre unverantwortlich. Aber jeder kann eine Ahnung davon haben, wie groß der Beschäftigungsaspekt sein wird, wenn wir einfach weitermachen.
Lieber Herr Licht, nachdem Sie zitiert haben, wie das nach den ersten Begegnungen mit HNA vor Ort war, möchte ich gern auch zitieren. Am 24. Januar wird in der „RheinZeitung“ der Verbandsbürgermeister von Kirchberg mit der Aussage zitiert, „Die HNA-Gruppe passt zum Hahn, weil sie weitreichende Verknüpfungen mit dem Flugverkehr hat und wir uns wünschen, dass sich der Hahn in diesem Punkt weiterentwickeln kann.“
Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Kirchberg, Herr Wagner, wird zitiert: „Wenn die Sache gut ausgeht, kann ich als CDU-Mann der Landesregierung nur gratulieren.“ Natürlich wünsche ich mir, dass das gut ausgeht, nicht nur, weil ich mich über eine Gratulation eines CDUKommunalpolitikers freuen würde, sondern weil es, glaube ich, im Sinne unserer Verantwortung und der Region ist.
Wir haben nicht die Garantie. Aber wir haben alle Anzeichen, die wir in diesem Verfahren bekommen können, um zu sehen, wir haben einen starken Partner. Wir wollen gemeinsam mit ihm versuchen, den Hahn zu entwickeln. Das ist unsere Verantwortung.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Licht, ich kann gut verstehen, dass man diese beiden Verkaufsprozesse, weil sie auch Parallelen aufweisen, gern miteinander verquicken möchte. Ich möchte dieser Versuchung widerstehen und mich wirklich auf das konzentrieren, worüber wir heute sprechen. Wir haben nächste Woche Freitag genug Gelegenheit, uns darüber noch einmal auszutauschen. Ich denke, die Dinge sind so unterschiedlich gelagert, dass man sie hier nicht verquicken sollte.
Das Bieterverfahren zur Veräußerung des Flughafens Hahn ist abgeschlossen. Unter dem 1. März 2017 wurde ein notarieller Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der HNA Airport Group unterzeichnet. Die HNA Airport Group ist eine ebenfalls am 1. März 2017 ins Handelsregister eingetragene sogenannte Zweckgesellschaft, gegründet zum Erwerb der Anteile des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, letztlich eine Tochter – Sie sagen eine Enkelin – der HNA Group.
Nach Aussage der Landesregierung wurde mit der HNA derjenige Bieter ausgewählt, der nach den Vorgaben der Europäischen Union das beste Angebot für den Erwerb der Anteile des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen GmbH unterbreitet hat. Einzig maßgebliches Kriterium war hierbei nach Aussage der Landesregierung und den von ihr beauftragten Beratern der Kaufpreis.
Ich möchte an dieser Stelle nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass einer dieser Berater, Herr Professor Dr. Jonas, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton noch im September vergangenen Jahres im Innenausschuss auf Nachfrage deutlich erklärte, dass eben nicht nur der höchste Kaufpreis maßgeblich sei, sondern das Land Rheinland-Pfalz vielmehr das Recht – und aus Sicht der AfD-Fraktion, sage ich, auch die Pflicht – habe, genauer zu prüfen, ob der Käufer auch zum erfolgreichen und dauerhaften Betrieb des Flughafens in der Lage und willens sei.
Das hatte bei mir den Eindruck erweckt, dass sich die Landesregierung von diesem Zeitpunkt an von der Gängelung der EU ein Stück weit befreien wollte und nunmehr die Interessen der Bürger wieder mehr in den Vordergrund stellen wollte. Das fand ich sehr gut. Das ist aber erneut nicht der Fall.
Der Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag sieht jedenfalls einen Kaufpreis von 15,1 Millionen Euro als einzig entscheidendes Kriterium vor. Dazu kommen die durch die Europäische Kommission zu genehmigenden Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 25 Millionen Euro zugunsten der Gesellschaft bis 2024 sowie die Sicherheitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 27 Millionen Euro bis 2025 hinzu.
also das Land Rheinland-Pfalz und damit der Steuerzahler, die HNA Airport Group GmbH von allen Aufwendungen, Kosten, Schäden und wirtschaftlichen Nachteilen bis zu einer maximalen Höhe von 25 Millionen Euro freistellt, die in der Folge von vorhandenen Altlasten bekannt oder möglicherweise noch unbekannt entstehen können.
Darüber hinaus ist im vorliegenden Gesetzentwurf noch von Investitionshilfen in Höhe von 22,6 Millionen Euro bis 2024 die Rede.
Meine Damen und Herren, auch nach einem Verkauf der Geschäftsanteile am Flughafen Frankfurt-Hahn stehen somit für das Land Rheinland-Pfalz und damit letztlich für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Kosten von mindestens 51,6 Millionen, vermutlich aber eher rund 75 Millionen Euro und mehr in den kommenden acht bis neun Jahren im Raum.
An dieser Stelle seien noch einmal die bisherigen Kosten für den Flughafen Hahn in Erinnerung gebracht, rund 200 Millionen Euro in den vergangenen Jahren seit 2009, im Wesentlichen für die Erstattung von Sicherheitskosten und für die durchgeführte Entschuldung im Geschäftsjahr 2014 mittels der Zuführung von Eigenkapital.
Allein die Kosten für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Geschäftsanteile des Landes Rheinland-Pfalz – da spielt natürlich der vorherige Verkaufsprozess auch eine Rolle – belaufen sich nach Angaben und Auskunft der Landesregierung auf nunmehr rund 9 Millionen Euro. Dieser bisherigen Aufwendung und künftigen Verpflichtungen von annähernd 100 Millionen Euro steht ein Kaufpreis von 15,1 Millionen Euro gegenüber.
Meine Damen und Herren, bei einem derartigen Minusgeschäft fragt man sich natürlich, wo der Mehrwert für das Land und die Bürger steckt; denn der notarielle Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag enthält trotz doch immenser Leistungen keinerlei Sicherheiten und Garantien des Käufers etwa hinsichtlich der dauerhaften Aufrechterhaltung des Flugbetriebs oder des eigentlich im Fokus stehenden Erhalts der Arbeitsplätze am und um den Flughafen Hahn herum. Eine solche Garantie für den Erhalt der Arbeitsplätze konnte und wollte der Käufer nach Aussagen seines Vertreters hier in diesem Raum am 29. März 2017 im Rahmen der gemeinsamen Sitzung des Innen-, des Haushalts- und Finanz- und des Rechtsausschusses nicht abgeben.
Stattdessen wies der Vertreter der HNA im Rahmen dieser gemeinsamen Ausschusssitzung darauf hin, dass die Personalquote am Flughafen Hahn im Vergleich zu anderen Flughäfen sehr hoch sei.
Meine Damen und Herren, das lässt nichts Gutes erahnen. Zumindest sind erhebliche Zweifel nach meinem Dafürhalten angebracht.
Nun soll also der Landtag diesem Geschäftsanteilskaufund Abtretungsvertrag nach dem Willen der Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Die Landeshaushaltsordnung schreibt in § 65 Abs. 7 – daran
sei hier noch einmal erinnert – vor, dass Anteile an Unternehmen mit besonderer Bedeutung nur mit Einwilligung des Landtags veräußert werden dürfen. Gleiches gilt nach § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung für Grundstücke von erheblichem Wert und von besonderer Bedeutung. Das ist in diesem Fall in der Tat so. Damit üben der Landtag Rheinland-Pfalz und insbesondere aber auch die Opposition in besonderer Weise eine wichtige Kontrollfunktion aus. Damit haben wir aber die Möglichkeit, die Chancen und Risiken, die sich aus dem Verkauf ergeben, abzuwägen. Wenn wir das wollen, dann müssen wir auch als Abgeordnete natürlich Einblick in alle hierzu erforderlichen Unterlagen haben. Dazu müssen wir diese in umfassender und bitte auch in ungeschwärzter Form vorliegen haben. Das war nicht der Fall.
Das ist bis heute nicht umfänglich der Fall, obwohl wir hier über ein Gesetz sprechen. Herr Licht hat mehrfach darauf hingewiesen. Wir beraten darüber und beschließen. Ich finde, auf dieser Informationsgrundlage können wir ein solches Gesetz nicht beschließen. Das von uns zu fordern, ist eigentlich ein Skandal, meine Damen und Herren.
Die Landesregierung hat sich erneut darauf zurückgezogen, dass allein der Kaufpreis einzig maßgebliches Kriterium für die Auswahl des Bieters sein durfte und auch derjenige Bieter ausgewählt wurde, der nach den Vorgaben der Europäischen Kommission das „beste“ Angebot unterbreitet hatte.
Zwar will ich gern glauben, dass hier das höchste Angebot vorliegt, aber ob es wirklich das beste Angebot ist, macht sich für uns ausschließlich daran fest, ob die Arbeitsplätze und der Wirtschaftsstandort Hahn/Hunsrück dauerhaft erhalten bleiben oder nicht.
Nicht nur die erwähnten Aussagen des Vertreters der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vergangenen September lassen hier nun mal starke Zweifel aufkommen. Es muss doch in erster Linie um die Menschen der Region gehen und nicht um einen Deal, der auch noch als klar erkennbares Minusgeschäft ohne jede Garantie zu bewerten ist. Einen solchen Vertrag würde keiner von uns als Privatperson akzeptieren. Aber in diesem Fall geht es nicht um Ihr Geld, meine Damen und Herren.
Vorwiegend geht es heute aber nicht mehr um die Auswahl eines Bieters. Das Bieterverfahren ist abgeschlossen. Es geht für mich auch nicht mehr darum zu beurteilen, ob auch tatsächlich die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen des Bieterverfahrens eingehalten wurden. Da waren Sie sicherlich sehr sorgfältig und auch gelehrig.
Wir waren im Übrigen als Abgeordnete anhand der vorliegenden Unterlagen auch gar nicht in der Lage, genau prüfen zu können, zumal auch Unklarheiten weiterhin bestehen, welche Auswirkungen es hätte, wenn das Land Hessen seine Anteile nicht an die ADC veräußert, sondern gegebenenfalls an einen anderen Bieter verkaufen würde.
Waren doch noch HNA und ADC im Rahmen des Bieterverfahrens als Konsortium aufgetreten. Heute geht es also darum, dass der Landtag mit seiner Zustimmung den Weg dafür freimacht, dass auch künftig in der genannten Höhe von vermutlich 75 Millionen Euro und mehr weitere Mittel an die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH fließen sollen.
Was also will uns die Landesregierung sagen, wenn sie nun erneut gebetsmühlenartig wiederholt, dass bei der Auswahl des Bieters einzig und allein der Kaufpreis maßgeblich sein durfte? Muss der Landtag jetzt seine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf erteilen, weil nach den Vorgaben der EU-Kommission die Auswahl des jetzigen Käufers vermeintlich alternativlos sei? Sicher nicht!
Genauso wenig wird man von den gewählten Volksvertretern verlangen können, dass sie blind darauf vertrauen, dass der Käufer am Flughafen Hahn Erfolg haben wird, und das nur aus einem wohligen Bauchgefühl heraus. Das ist sicherlich auch nicht Sinn und Zweck der Bestimmungen des Landeshaushaltsordnung, die die Einwilligung des Landtags hier erforderlich machen.
So sehr wir uns – Herr Abgeordneter Schweitzer, da bin ich absolut bei Ihnen – einen Erfolg am Flughafen FrankfurtHahn im Sinne der dort Beschäftigten, der gesamten Region und des Landes Rheinland-Pfalz insgesamt wünschen und auch darauf hoffen, ist aber das Prinzip Hoffnung, Herr Schweitzer, hier als Grundlage für eine seriöse Entscheidung einfach zu wenig, meine Damen und Herren.
Ebenso wenig sind wir gewillt, uns auf die Zusicherungen der Landesregierung zu verlassen, die uns schließlich im vergangenen Jahr – hier mache ich einmal den Spagat – die Auswahl der SYT ebenfalls als alternativlos dargestellt hat. Wir als Abgeordnete des Landtags müssen selbst die Vorteile und auch die Risiken eines solchen Verkaufs an die HNA beurteilen können. Das ist eben nicht der Fall.
Im Verkaufserlös allein kann der Vorteil bei dem genannten Kaufpreis, den Kosten für Berater im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess sowie den bisherigen und künftigen Kosten für das Land Rheinland-Pfalz nicht liegen. Der Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag selbst, der für die Vertragsparteien allein maßgeblich ist, enthält im Wesentlichen nur Verpflichtungen für den Verkäufer und keinerlei Sicherheiten oder Garantien des Käufers, meine Damen und Herren.
Auch ansonsten gibt es seitens des Käufers keinerlei Sicherheiten oder Garantien etwa hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs oder des Erhalts der Arbeitsplätze. Ich möchte an dieser Stelle wirklich noch einmal eindringlich betonen: Der Erhalt der Arbeitsplätze am und um den Hahn herum ist für die AfD-Fraktion neben den Interessen des Steuerzahlers von entscheidender Bedeutung.
Diese Absicht ist aber bei der Landesregierung insbesondere nach dem – ich hoffe, das bewegt sich noch im Rahmen des parlamentarischen Sprachgebrauchs – sklavenhaften Rückfall auf EU-Vorgaben nicht glaubwürdig erkenn
Woran sollen wir also die Chancen und Risiken beurteilen, um mit gutem Gewissen Ihrem Gesetzentwurf heute zustimmen zu können?
Da wäre zum einen der Käufer. Woran sollen wir diese Chancen und Risiken erkennen? Käufer ist die HNA Airport Group GmbH, eine Zweckgemeinschaft zum Erwerb der Anteile des Landes Rheinland-Pfalz, und eben nicht die HNA Group selbst mit einem Umsatz von mehreren Milliarden Dollar, die auch nicht bei einem eventuellen Misserfolg am Hahn in Regress genommen werden könnte.
Zwar liegt nun ein Businessplan vor, der nach unserer Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anhörung vom 29. März, nur bedingt aussagefähig ist. Da haben wir die Aussage des Vertreters der HNA in der gemeinsamen Ausschusssitzung zur Kenntnis genommen, dass die Vorlage eines Businessplans nicht Gegenstand des Bieterverfahrens war und man nur auf besonderen Wunsch der Landesregierung einen solchen eingebracht hat.