Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

Vorgeschlagen wird Herr Köbler als ordentliches Mitglied anstelle von Frau Schellhammer und Frau Schellhammer als stellvertretendes Mitglied. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Vorschlag einstimmig angenommen.

Damit sind die Wahlen beendet und ich rufe die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung auf, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden:

...tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (für eine fortschrittliche, lebendige Demokratie) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2078 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/2771 –

(Abg. Martin Haller, SPD: Dritter Versuch!)

Landesgesetz über das Verfahren bei Volksinitiativen, Referenden, Volksbegehren und Volksentscheiden Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2240 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/2772 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Junge.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute den vorliegenden Gesetzentwurf in der zweiten und möglicherweise dritten Lesung behandeln, dann erinnere ich an die Sitzung des Innenausschusses vom 2. März 2017, bei der Sie, die Ampelkoalition und die CDU-Opposition, mit einer derartigen Vehemenz nicht nur diesen Gesetzentwurf abgelehnt haben, sondern sich auch einer sachlichen und inhaltlichen Beratung strikt verweigert haben.

Heute ist erneut zu erwarten, dass Sie sich einer inhaltlichen und fairen Debatte nicht stellen und das Projekt „Direkte Demokratie“ bis auf Weiteres zu Grabe tragen werden.

Fakt ist, dass die Regierungskoalition die Stärkung der direkten Demokratie in ihrem Koalitionsvertrag selbst fordert, und Fakt ist auch, dass die CDU in der EnqueteKommission zu diesem Thema prominent vertreten war. Fakt ist aber auch, dass diese Enquete-Kommission über drei Jahre tagte und Ende 2014 ohne Einigung abgeschlossen wurde. Dafür wurden allein für Sachverständige, Publikationen, Reisekosten und andere Aktivitäten nach unseren vorläufigen Schätzungen mehrere Hunderttausend Euro an Steuergeld ergebnislos verbrannt.

Meine Damen und Herren, den genauen Betrag lassen wir durch die Landtagsverwaltung gerade ermitteln.

Frau Schellhammer, Ihre so hochgelobte EnqueteKommission hat sich im Ergebnis mindestens zwei Jahre im Kreis gedreht und kein verwertbares Ergebnis erzielt.

(Beifall der AfD)

Sie können doch nicht ernsthaft auf ein solches Ergebnis stolz sein. Sie haben auch noch die Vermessenheit, in Ihrer Gegenrede der AfD fragwürdige Motive zu unterstellen, wenn wir es erleichtern wollen, dass mehr Demokratie zur Anwendung kommen soll. Sie stellen sich quer, weil Sie an einer wirklichen Umsetzung gar nicht interessiert sind.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wird nach Artikel 107 der Landesverfassung die Gesetzgebung vom Volk im Wege des Volksentscheids und durch den Landtag ausgeübt. Nichts anderes wollen wir umsetzen.

In den Protokollen liest man von gendergerechter und multikultureller Demokratie. Ich kann es nicht mehr hören!

(Beifall der AfD)

Sie fordern das Ausländerwahlrecht und die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Einmal abgesehen von dem ideologischen Unsinn, den Sie fordern, ist schon allein die Forderung nach dem Ausländerwahlrecht ein Showstopper.

Der Landtag kann ein Wahl- und Abstimmungsrecht bei Landtagswahlen und Landesabstimmungen für Ausländer gar nicht in Kraft setzen. Er würde damit ein Gesetz verabschieden, welches gegen Artikel 28 des Grundgesetzes verstößt. Demnach können sich EU-Bürger ausschließlich an Kommunalwahlen beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies am 30. Oktober 1990 noch einmal klar bestätigt.

Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre lehnen wir auch deshalb ab – übrigens wie die CDU –, weil Rechte und Pflichten sich die Waage halten müssen.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU – Zuruf von der SPD: Falsche Rede!)

Rechte ohne Pflichten kann es doch nicht geben, meine Damen und Herren.

Sehr geehrter Herr Lammert, ich schätze Sie als klugen und besonnenen Kollegen mit klarem Menschenverstand.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das tun wir alle!)

Was Sie aber in der letzten Lesung zum Thema vorgebracht haben, hat mich doch sehr enttäuscht. Sie haben Ihren Beitrag ausschließlich darauf reduziert, marginale redaktionelle Fehler zu rügen und sich mit keinem Wort zum Inhalt geäußert.

(Beifall der AfD – Abg. Martin Haller, SPD: Das war ein ganz dicker Hund!)

Eigentlich hätten Sie doch unseren Entwurf weitgehend mittragen müssen. Sie haben sich aber in der fundamentalen Gegnerschaft zur AfD von der Ampel instrumentalisieren lassen

(Abg. Martin Haller, SPD: Matthias, das hast du gar nicht gemerkt!)

und wider besseres Wissen gegen Ihre eigenen Überzeugungen gestimmt.

Herr Minister, Sie haben darüber hinaus kritisiert, das Referendum sei ein Angriff auf die Handlungsfähigkeit des Parlaments. Tatsache ist doch, dass die Wartezeit von drei Monaten bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes und

die Möglichkeiten eines Referendums mitnichten die Handlungsfähigkeit des Parlaments einschränken oder gar gefährden.

Zum einen wird das Volk – nach allen Erfahrungen in anderen Ländern – nur selten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Zum anderen kann nach der geltenden Verfassungslage in Notlagen und Notsituationen die Regierung per Verordnung jederzeit handeln, bis ein Gesetz wirksam wird. Ich weise auf die Artikel 110 und 111 der Landesverfassung hin.

Sie bezeichnen indirekt das fakultative Referendum als Angriff auf die repräsentative Demokratie und führen dabei die Weimarer Republik als Beispiel für Gefahren durch Referenden an. Tatsache ist doch, dass die Diktatur von 1933 nicht durch den Missbrauch etwa der direkten Demokratie entstanden ist, sondern durch das Versagen des Parlaments.

(Beifall der AfD)

Es waren die Parlamentarier, die das Ermächtigungsgesetz durch Parlamentsbeschluss möglich gemacht haben. Die Bürger wurden eben nicht gefragt; das hätte man vielleicht tun sollen.

Sehr geehrter Herr Minister, in Ihrer Rede verwenden Sie in kurzer Folge fünfmal das Wort „repräsentative Demokratie“. Fakt ist, in der Landesverfassung kommt die Begrifflichkeit der repräsentativen Demokratie überhaupt nicht vor. Sie wollen einen Gegensatz zwischen dem Parlamentarismus auf der einen und der direkten Demokratie auf der anderen Seite konstruieren.

(Beifall der AfD)

Das zeigt in bezeichnender Weise Ihre Einstellung zur Bürgerbeteiligung.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, Rot-Grün hat mit unerfüllbaren Forderungen die Umsetzung der direkten Demokratie in Rheinland-Pfalz systematisch verschleppt. Ein Wahlrecht für EU-Bürger auf Länderebene ist nicht möglich. Was also hat Sie tatsächlich so gestört, dass man es nicht hätte zumindest vernünftig

(Glocke der Präsidentin)

besprechen und regeln können? – Letzter Satz, Frau Präsidentin.

Ich sage es Ihnen: Wenn der Falsche das Richtige tut, dann muss es eben falsch sein. Ein derartiges Ausmaß an parlamentarischer Unreife müssen Sie vor sich selbst und dem Bürger verantworten. Glauben Sie nicht, dass der Bürger das nicht erkennt.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Noss.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das, was wir eben erlebt haben, war ein Frühlingserwachen, vermute ich. Die Knospen sprießen, was bei Ihnen zu irgendwelchen Ausführungen geführt hat, die in keiner Weise der Realität entsprechen.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Die Debatte haben wir doch rum!)