Protokoll der Sitzung vom 03.05.2017

(Abg. Uwe Junge, AfD: Die Debatte haben wir doch rum!)

Die Bienendebatte ist vorbei, aber Sie hätten besser aufpassen sollen.

Zunächst zu Ihrem Vorwurf, am 2. März 2017 hätte keine sachliche Beratung und Diskussion stattgefunden. Das ist schlichtweg falsch. Die gab es nämlich. Sie hat vielleicht nicht Ihren Interessen, Ihrer Intention entsprochen. Das mag sein. Sie hat aber stattgefunden.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)

Zu Ihrem Vorwurf, eine wirkliche Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission wäre nie erfolgt. Das ist barer Unsinn. Ich möchte Ihnen einige davon nennen,

(Abg. Uwe Junge, AfD: Ja!)

beispielsweise die Verkürzung des Mindestabstands bei Einwohneranträgen, bei Bürgerbegehren sind die Quoren abgesenkt worden, bei Kostenberechnungen, die früher ein großes Handicap waren – es mussten nämlich haushaltstechnisch richtige Kostenschätzungen abgegeben werden –, genügt heute eine einfache Kostenabschätzung, was für die Bürger und Bürgerinnen, die diese Entscheidung begehren, ein großer Vorteil ist.

Zum Vorwurf, die Öffentlichkeit würde wesentlich eingeschränkt. Wir haben Möglichkeiten, dass die Öffentlichkeit heute wesentlich stärker als in der Vergangenheit in Ratsund Ausschusssitzungen das Wort ergreifen und sie miterleben kann. Digitale Aufzeichnungen von Ratssitzungen sind möglich, was früher nicht der Fall war. Es macht ja nichts, dass sie in der Öffentlichkeit von Ihnen wieder als Fake bezeichnet werden.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das hat mit Volksentscheiden nichts zu tun!)

Insgesamt wurde einiges getan. Der Haushaltsentwurf ist mehrere Wochen, bevor er in die Beratungen geht, vorzustellen. Das sind schon einige Dinge, die wir erreicht haben, und ich glaube, wir sind auf einem guten Weg.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Der Berg kreißte und gebar eine Maus! – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Mit diesen beiden Gesetzentwürfen, die wir in den Sitzungen des Innenausschusses am 2. März und 29. März 2017 ausführlich diskutiert haben, soll eine Absenkung der Anforderungen bei unmittelbaren demokratischen Beteiligungsverfahren unserer Bürgerinnen und Bürger auf Landesebene erreicht werden. Dieses Thema stand schon einmal auf Ihrer To-do-Liste, nämlich im vergangenen Jahr.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Weil es uns wichtig ist!)

Auch damals – genau wie jetzt – bewertete der Verein Mehr Demokratie e. V. die Initiative wie folgt: „Diese Anträge sind ungeeignet für eine parteipolitische Profilierung. Sie sind handwerklich schlecht gemacht, weil wichtige Forderungen fehlen. Sie sind ein schlechter Schnellschuss. Die AfD schadet damit der direkten Demokratie.“

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: So sieht es nämlich aus!)

Dem bräuchte man normalerweise nichts mehr hinzuzufügen,

(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Dafür machen Sie gar nichts!)

wenn es nicht speziell eine Taktik der AfD ist, immer diesen Widerstand zwischen Parteien, zwischen dem demokratischen Gefüge und der Bürgerschaft herbeizuführen. Sie wollen damit einen Kampf ausfechten, den Sie nicht gewinnen werden, das kann ich Ihnen bereits jetzt sagen.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Warten Sie mal ab!)

Meine Damen und Herren von der AfD, das dürfte Sie aber weniger oder auch gar nicht interessieren; denn wenn dem Facebook-Video der AfD Glauben geschenkt werden kann, das unmittelbar nach der ersten Lesung veröffentlicht wurde – in dem Sie, Herr Junge, wohl ausgeführt haben, dass man die Altparteien so lange vor sich hertreiben will, bis sie den Bürgern ihre Rechte einräumen, wobei man entsprechende Initiativen notfalls auch nochmals 20-mal einbringen werde –, verfestigt sich leider die Erkenntnis, dass es Ihnen bei diesem von Ihnen als so wichtig genanntem Thema weniger um mehr Bürgerrechte und Bürgermitwirkung, sondern um politischen Klamauk geht. Den werden wir mit Sicherheit nicht akzeptieren und mitmachen, sondern ablehnen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Ihre Gesetzentwürfe werden nicht dadurch besser, dass Sie Teile der Ergebnisse der Enquete-Kommission 16/2 „Bürgerbeteiligung“ übernommen haben. Die EnqueteKommission hat über mehrere Jahre hinweg konzentriert zielorientiert diskutiert und gearbeitet. Sie hat einen ganzheitlichen Ansatz erarbeitet, was uns von Ihnen grundsätzlich unterscheidet. Das haben Sie nämlich nicht geschafft. Sie haben bei Ihrem Gesetzentwurf eine Art Rosinenpickerei betrieben und nur Bestandteile der Arbeitsergebnisse der Enquete-Kommission übernommen, die in Ihr Weltbild passen. Alle anderen Punkte – wie zum Beispiel Wahlalter mit 16 Jahren, Erweiterung des Wahlrechts für EU-Bürger, Frauenförderung, soziale Dimension der Bürgermitwirkung und vieles mehr – haben Sie ausgeblendet oder einfach nicht berücksichtigt.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Sie verkomplizieren bewusst!)

Ihnen geht es offenbar nicht um eine inhaltlich breit angelegte ganzheitliche Verbesserung der Bürgerbeteiligung,

(Abg. Martin Haller, SPD: Natürlich nicht! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Uns geht es um direkte Demokratie, und das wollen Sie nicht!)

sondern um eine möglichst öffentlichkeitswirksame Inszenierung eines Theaters.

Wie bereits erwähnt, hat die AfD die im vergangenen Jahr – ähnlich wie in anderen Ländern – erstmals einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für RheinlandPfalz „für eine fortschrittliche, lebendige Demokratie“ eingebracht, der im Landtag keine Mehrheit fand. Ebenso hat die AfD damals einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes eingebracht,

(Glocke der Präsidentin – Abg. Martin Haller, SPD: Ja, das war peinlich!)

der dann aber von der AfD wieder zurückgenommen wurde.

(Abg. Martin Haller, SPD: Sehr peinlich!)

Die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden durch die Möglichkeiten, Referenden durchzuführen, erweitert und sind nun in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Die beiden damaligen Gesetze wurden übrigens abgelehnt.

(Glocke der Präsidentin)

Leider läutet es hinter mir; ich bin zwar noch nicht fertig, muss aber aufhören. Es gibt bestimmt für den einen oder anderen die Gelegenheit, Ihnen noch das eine oder andere ins Gebetbuch zu schreiben.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Lammert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute erneut über eine Verfassungsänderung auf Initiative der AfD. Der Kollege hat es schon erwähnt. Wir hatten das erst im letzten Jahr nach der Sommerpause 2016, und im Januar 2017 haben Sie dann erneut einen im Grunde genommen in großen Teilen wortgleichen Gesetzesantrag eingebracht.

Das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes

hatten Sie zunächst wieder zurückgezogen, es kam erst gar nicht hierher. Sie haben es später im Innenausschuss wieder eingebracht. Ein ziemliches Hin und her war das; es gab handwerkliche Fehler, wobei sie schon ein bisschen mehr waren als handwerkliche Fehler.

Aber sei’s drum, die beiden Gesetze sind jetzt wieder im Verfahren, und wir werden uns damit beschäftigen bzw. wir beschäftigen uns heute damit. Wir haben uns auch – das will ich Ihnen ganz deutlich sagen – im Innenausschuss damit beschäftigt. Wenn die Beschäftigung nicht in Ihrem Sinne war oder Ihnen zumindest das Ergebnis der Beschäftigung nicht gepasst hat, dann ist das ein demokratischer Brauch. Das gehört dazu. Das muss man zur Kenntnis nehmen, aber da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Ich muss hier aber wirklich deutlich zurückweisen, dass wir uns nicht damit beschäftigt haben. Das ist schlichtweg falsch.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Uwe Junge, AfD: Ihre Wortmeldung war doch nur, Sie haben schon alles gesagt und haben dann nichts mehr gesagt! Das ist es doch! – Zuruf von der SPD)

Herr Junge – wirklich, bei aller Gutmütigkeit –, zum Thema „Instrumentalisieren“, das Sie gerade angesprochen haben. Ich gehöre diesem Hohen Hause schon einige Jahre an. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich mich sicherlich nicht instrumentalisieren lasse. Ich komme Gott sei dank aus einem guten Elternhaus, in dem ich vor allem im Sinne einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zum freiheitlichen Denken erzogen worden bin. So bin ich auch in die Politik gegangen.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Das bestreite ich gar nicht!)

Instrumentalisieren ist absolut nicht mein Ding, sondern ich sage meine Meinung, wie ich es für richtig halte,

(Beifall der CDU – Abg. Uwe Junge, AfD: Ja, ich auch!)

auch gegen Widerstände, jederzeit. Wenn ich jetzt nicht alles immer 500-mal wiederholen muss, dann kann man sehr wohl auf gewisse Protokolle verweisen und sehen, was wir gesprochen haben.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch keine Debatte!)

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie kommen daher mit einer versuchten Verfassungsänderung, und Sie wissen auch, dass es dazu in diesem Hohen Hause einer Zustimmung von zwei Dritteln bedarf. Es wäre vielleicht ganz gut, wenn man erst einmal mit dem einen oder anderen Kollegen sprechen würde. Das haben Sie aber nicht getan. Sie haben die Lage überhaupt nicht ausgelotet, sondern Sie wissen ganz genau, dass Sie hier hereingehen wollen, um – das ist nämlich Ihr Ziel – es abgelehnt zu bekommen und sich dann in die böse Ecke zu stellen und zu sagen, alle anderen sind schuld. Ich muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, es kann nicht sein, dass Sie hier wie Kai aus der

Kiste daherkommen, uns das vorlegen und meinen, wenn wir es ablehnen, ist das falsch. So läuft dieses Spiel nicht.

(Beifall der CDU, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich will Ihnen deutlich sagen, in drei Jahren EnqueteKommission gab es intensives gemeinschaftliches Arbeiten. Viele Kollegen, die heute noch im Hause sind, waren darin.