Ich will Ihnen deutlich sagen, in drei Jahren EnqueteKommission gab es intensives gemeinschaftliches Arbeiten. Viele Kollegen, die heute noch im Hause sind, waren darin.
Das war nicht immer leicht. Wir haben meistens freitags getagt und zum Teil sehr lange und intensiv. Wir haben es uns nicht immer einfach gemacht, und wir haben auch sehr kontrovers diskutiert. Jetzt zu sagen, was hat es gekostet, wenn ein Sachverständiger eingeladen wird: Ja, wenn wir nicht als Parlament solche Experten einladen, wer soll es denn sonst machen in Deutschland?
Das müssen wir auch in Zukunft machen. Es interessiert uns nicht, wenn Sie Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag geben; denn das ist Ihr gutes Recht.
Da fragen wir auch nicht, was es eventuell kostet, weil wir vielleicht im Ausschuss nur eine Person sitzen haben.
Da geben Sie doch auch entsprechend Steuergeld für Gutachten aus. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. Was Sie heute auch zur Aussprache dieses Gesetzes gebracht haben, da muss man doch Fragen stellen. Da haben Sie eine Replik auf die Enquete-Kommission gemacht, die in der Tat drei Jahre getagt hat, sehr wohl auch gute Ansätze gebracht hat, auch Ansätze, die die CDU entsprechend mitgemacht hat und die wir auch für richtig fanden.
Wir haben aber dann im Abschlussbericht sehr wohl eine differenzierte, abweichende Meinung gebracht. Die können Sie gern einmal nachlesen.
Wenn Sie das sehen, dann sehen Sie auch, dass wir durchaus grundsätzlich Volksentscheid und Volksbegehren als fruchtbare Ergänzung einer repräsentativen Demokratie
Wir haben auch gesagt, direktdemokratische Verfahren sind durchaus sinnvoll und richtig. Auch das halten wir für eine gute Geschichte. Wir haben gesagt, dass es auch ergänzt werden kann. Wir haben aber auch gesagt, es kann nicht per se für ein besseres politisches Verfahren stehen. Deswegen haben wir da von unserer Seite aus die Geschichte ein Stück weit differenzierter gesehen. Es war uns auch wichtig, dass wir Dinge abgewogen haben – auch in Ruhe abgewogen haben –, ob wir entsprechende Hürden senken. Auch da haben wir uns intensive Gedanken gemacht. Wir haben auch Ansätze und konkrete Zahlen in unserer abweichenden Meinung stehen. Da ist es durchaus nicht so, dass wir uns diesem Verfahren nicht gestellt haben.
Aber eines will ich Ihnen am Schluss noch sagen, das wird es mit uns nicht geben – das haben wir auch im Ausschuss immer wieder gesagt –, dass Sie das Abstimmungsquorum bei Volksentscheiden generell abschaffen wollen. Das hieße praktisch, egal, wie viele Leute sich bei einem solchen Volksentscheid beteiligen, hätten die Leute dann entsprechend eine Mehrheit oder auch keine Mehrheit.
(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ist doch bei der Bundestagswahl genauso! Das ist doch bei Wahlen genauso!)
Das halten wir für deutlich zu weitgehend. Das halten wir auch gerade im Sinne von Minderheitenschutz, Kompromissfähigkeit usw. für absolut den falschen Weg. Ich will Ihnen ganz klar sagen, wir werden diesen Weg, den Sie mit dem Gesetzentwurf, den Sie hier einbringen, versuchen, vor allem auch die repräsentative Demokratie zu beschädigen – das ist nämlich im Grunde genommen Ihr Hauptpunkt –, nicht mitmachen.
Wir wollen auch keine Missstimmung säen, und wir wollen auch die Parlamente und Volksvertreter nicht per se immer schlechtreden. Das ist nicht der Weg, den die CDUFraktion mitgeht. Deswegen werden wir die beiden Gesetzentwürfe ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion die eigentlich für eine fortschrittliche und lebendige Demokratie stehen sollen. Ich kann das in Ihren Anträgen leider nicht erkennen, meine Damen und Herren.
(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist ja auch keine fortschrittliche Partei! – Abg. Uwe Junge, AfD: Einzelschicksal!)
Sie schreiben sich auf die Fahne, im Sinne der EnqueteKommission aus der vergangenen Legislaturperiode zu handeln. Wie wir bereits in der ersten Lesung allerdings feststellen durften, ist das nur in ganz, ganz wenigen Punkten – genauer gesagt in zweien – gerade einmal der Fall, und zwar ist das eine das Absenken des Unterschriftenquorums bei Volksbegehren auf rund 3 % der Stimmberechtigten, und das andere ist, die Verlängerung der Eintragungspflicht empfiehlt die Enquete-Kommission ähnlich Ihrem Antrag. Doch damit ist Schluss. Dann verlieren Sie sich in dem für Sie hehren Ziel, dem Volk angeblich wieder seine Stimme zurückzugeben, indem Sie nach Gutdünken an einzelnen Stellschrauben der Bürgerbeteiligung drehen.
(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Aber an den entscheidenden! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Den einzig relevanten!)
Meine Damen und Herren, ein Gesamtkonzept haben Sie allerdings nicht. Ihr Ziel ist: schneller, einfacher, niedrigschwelliger direktdemokratischer Prozess.
(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Wie viel Bürgerentscheide hatten wir denn in den letzten 20 Jahren in Rheinland-Pfalz? Keinen einzigen! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Volksentscheide!)
Das Ziel der Enquete-Kommission und auch der großen Mehrheit dieses Hauses ist direktdemokratische Beteiligung – und jetzt kommt es – in einem gesunden Gleichgewicht zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament.
Ein Abstimmungsquorum bei Volksbegehren wollen Sie gleich gänzlich streichen, und in einen Gesamtzusammenhang stellen Sie Ihre Ideen ohnehin nicht.
Sie wollen mit Ihrem Antrag bei den Menschen punkten, die die ganz einfachen Lösungen auf die schwierigen Fra
gen unserer Zeit präferieren. Sie wollen mit dem Entwurf die Menschen bedienen, die zugänglich für Ihre Art von Politik sind, sich lautstark gegen ein Establishment aufzulehnen, das angeblich ohnehin tut, was es will.
Denen machen Sie Ihren Entwurf dann besonders schmackhaft, indem Sie Tür und Tor dafür öffnen, über Finanzfragen von der Abgeordnetendiät bis zum gesamten Landeshaushalt abstimmen lassen zu können.
Es wird Sie nicht verwundern, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen müssen. Uns geht es im Sinne der EnqueteKommission darum, Änderungen herbeizuführen, die Hürden bei einer aktiven Bürgerbeteiligung abbauen und den Weg ebnen sollen, dass die Menschen dieses Land mitgestalten können mit dem Anspruch, sich aktiv einzubringen, und nicht einzig deshalb, weil die direktdemokratischen Elemente nach Ihrer Ansicht hauptsächlich ein Ventil sind, über das gerade eben einmal Druck abgelassen werden kann.
Wir wollen eine verträgliche Absenkung der Quoren, eine angemessene Verlängerung der Eintragungsfristen und vor allem ein schlüssiges Gesamtkonzept. Diesem Anspruch werden Sie mit Ihren Gesetzentwürfen nicht gerecht. Eine fortschrittliche und lebendige repräsentative Demokratie lebt davon, dass in unserem Wahlrecht die Grundsätze steter Bürgerbeteiligung, die Transparenz betreffende Kriterien und eine umfassende politische Bildung im Einklang mit den direktdemokratischen Elementen stehen. Sie wollen uns immer wieder erklären, dass das alles gar nichts mit Ihren Anträgen zu tun hat. Aber das ist eben doch der Fall. Sie wollen es nur nicht hören. Es passt Ihnen nicht, dass sich dieses Haus darüber Gedanken macht, wie ein vernünftiges Gleichgewicht aus Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament aussehen kann.