Konkret werden wir auch das Thema „Prävention“ in Kooperation mit den Moscheegemeinden in Rheinland-Pfalz stärken. Durch diesen Dialog kommen wir auch in diesem Thema voran. Wir werden auch einen weiteren Aspekt stärken. Wir wissen, dass die Radikalisierung immer jünger ansetzt und inzwischen auch schon Grundschulkinder Adressaten von Anwerbungsversuchen sind. Deshalb ist geplant, dass schon in den Grundschulen die Prävention gegen religiös motivierten Extremismus ansetzt und selbstverständlich die Präventionsprojekte in den weiterführenden Schulen gestärkt werden.
Wir haben in Rheinland-Pfalz eine Beratungsstelle. Diese Beratungsstelle muss bekannter gemacht werden, damit auch Menschen, die beispielsweise erkennen, dass sich hier vielleicht ein junger Mensch radikalisiert, wissen, an welche Beratungsstelle sie sich wenden können, um frühzeitig eine Radikalisierung durch eine Intervention zu unterbinden. Das ist sehr wichtig, damit wir auch keine Menschen für unsere Demokratie verlieren.
Außerdem werden wir – das ist auch ein wichtiger Beitrag, um frühzeitig zu erkennen, ob ein junger Mensch gegebenenfalls in diese Szene abrutscht – die Jugendsozialarbeit vor Ort stärken.
Ich möchte als einen weiteren Aspekt, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen, die Situation in den Justizvollzugsanstalten ansprechen. Aktuell sind in Rheinland-Pfalz zwei Gefangene inhaftiert, die unmittelbar dem religiös motivierten Extremismus zugeordnet werden können. Aufgrund dieser geringen Zahl kann aktuell Rheinland-Pfalz diesem Thema nicht die hohe Priorität beimessen, wie sie in Ihrem Antrag ausgedrückt wird.
Selbstverständlich müssen wir dieses Phänomen beobachten, inwieweit es Anwerbeversuche möglicherweise in den Justizvollzugsanstalten gibt. Deshalb werden die Justizbediensteten speziell geschult, um erkennen zu können, wenn sich möglicherweise ein Inhaftierter radikalisiert. Das
Selbstverständlich muss für muslimische Inhaftierte die Möglichkeit zur muslimischen Seelsorge geschaffen werden. Hier hat meine Vorrednerin Frau Lerch schon dargestellt, dass der Justizminister bereits unterwegs ist, um das zu realisieren.
Ein weiterer Punkt, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen, ist das Thema „Neutralität der Justiz wahren“. Die Neutralität der Justiz in Rheinland-Pfalz ist gewahrt. Es gibt das Amtstracht-Gesetz. Damit wird die Neutralität der Justiz gewahrt. Auch hier gibt es keinen Handlungsbedarf. Es gibt auch keine Fallzahlen und kein Anlass für Aktionismus und für Kleidervorschriften. Wir haben eine gesetzliche Regelung. Aus diesem Grund werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der zur Verfügung stehenden Zeit kann ich leider nicht auf alle Aspekte des Antrags eingehen. Ich beschränke mich also auf eine Auswahl der Themen, die in dem Antrag angesprochen werden.
Zunächst einmal die Aufforderung oder Feststellung, dass auf europäischer Ebene das Informationssystem über das Strafregister verbessert werden soll. Es ist schon gesagt worden – aber ich darf es auch für die Landesregierung zum Ausdruck bringen –, dass dies von der Landesregierung unterstützt wird. Wir sind dafür, dass auf europäischer Ebene das Strafregistersystem auch auf Drittstaatsangehörige ausgeweitet wird – und zwar mit dem entsprechenden Fingerabdruckabgleich –, damit grenzüberschreitend eventuell Täter festgestellt werden können.
Sie haben den Fall Masri in Berlin oder den Fall in Freiburg, in denen sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass beide bereits Straftaten im europäischen Ausland begangen hatten, ohne dass dies hier bekannt war. Insofern halten wir es für sinnvoll, Verbesserungen einzuführen, und unterstützen die Bemühungen auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung tut dies auch, wie mir der Bundesjustizminister in einem Schreiben bescheinigt hat.
Wir werden das ebenfalls auf der Justizministerkonferenz erörtern, weil im Bundesrat in einer Beratung vor einiger Zeit eine gewisse Zurückhaltung hinsichtlich der Fingerabdrücke feststellbar war. Allerdings halte ich die Vorbehalte gegenüber dem Abgleich von Fingerabdrücken nicht für gerechtfertigt, weil wir gerade an den zwei Beispielen, die ich genannt habe, feststellen müssen, dass Namen geändert werden und Identitäten letztlich nur über ein solches Erkennungssystem festgestellt werden können. Insofern
sehe ich keinen Raum über das hinaus – Sie fordern das –, was die Landesregierung an dieser Stelle noch zusätzlich tun soll. Wir unterstützen jedenfalls die Einführung eines solchen Systems auf Bundesebene.
Es war von Schariagerichten und Imam-Ehen die Rede. Seit jeher kennt unsere Zivilprozessordnung die Möglichkeit einer Schiedsgerichtsvereinbarung. Seit jeher bemühen sich viele um eine außergerichtliche Streitschlichtung. Eines ist aber klar: Wer eine Schiedsgerichtsvereinbarung trifft und sagt, man hat auf Basis der Scharia zu entscheiden, hat so gut wie keine Chance, die sich daraus ergebenden sozusagen „Verpflichtungen“ dann unter Zuhilfenahme des staatlichen Gewaltmonopols durchzusetzen. Wir würden diese nicht anerkennen, weil die Scharia für uns keine geeignete Grundlage ist, um einen solchen Streit außergerichtlich zu bereinigen. Insofern wird das nichts nutzen.
So ist es auch mit der Imam-Ehe. Wenn eine Ehe vor einem islamischen Geistlichen in Deutschland geschlossen wird, mag das moralisch für die Beteiligten von Bedeutung sein; rechtlich ist es für uns eine Nichtehe. Sie entfaltet keinerlei Wirkungen, weder im Hinblick auf Unterhaltspflichten noch auf den Versorgungsausgleich oder Ähnliches. Es ist schlicht eine Nichtehe. Wenn die Menschen so zusammenleben, dann ist das eben das, was wir als nichteheliche Lebensgemeinschaft kennen. Eine Ehe im rechtlichen Sinne ist es bei uns nicht. Das würde auch gelten, wenn es christliche Geistliche wären, die eine solche Ehe schließen würden. Insofern gibt es keinen Unterschied.
Gestatten Sie mir noch einige Hinweise zum Strafvollzug. Dazu ist der Antrag für mich ein Stück weit missverständlich. Die Seelsorge für Menschen im Strafvollzug mit islamischem Glauben würde ich immer strikt davon trennen, die Radikalisierungsprävention durchzuführen. Seelsorge setzt Vertrauen zwischen dem Seelsorger und dem, der „besorgt“ werden soll, voraus. Deswegen gibt es im Rahmen der Religionsfreiheit für die Geistlichen entsprechende Schweigerechte. Das würde ich nicht beeinträchtigen wollen.
Wichtig ist aber, dass wir solche Seelsorger nicht zur Gewaltprävention einsetzen, weil sonst dieses Vertrauen nicht entstehen würde. Die Gewalt- und Radikalisierungsprävention müssen auf andere Art und Weise stattfinden. Auch das haben wir im Auge. Es ist erwähnt worden, dass die Mitarbeiter im Strafvollzug speziell geschult werden, auf Veränderungen in der Persönlichkeit zu achten, um gegebenenfalls eingreifen zu können.
Mir ist aber auch wichtig, hier anzumerken, dass nach den Regeln unserer Verfassung wir, auch wenn wir die islamischen Geistlichen, die wir dann einsetzen, hier in Deutschland ausgebildet haben, die entsprechenden Religionsgemeinschaften des Islams nicht aus staatlichen Vollzugseinrichtungen heraushalten können, weil sie nach den Regeln des Grundgesetzes einen Anspruch darauf haben, dort Zugang zu finden. Wir können das nur unter besonderen Voraussetzungen ablehnen. Grundsätzlich haben Religionsgemeinschaften oder entsprechende Vereinigungen, die nach der Verfassung gleichgestellt sind, einen Anspruch auf Zugang. Das darf man in diesem Zusammenhang nicht vergessen.
Ich sehe aber keine Wortmeldungen mehr. Damit haben wir die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beendet.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist Ausschussüberweisung beantragt. Ist das richtig? – Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Damit ist der Antrag in der Sache mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD abgelehnt.
Warnung vor den Gefahren veganer Ernährung für Kinder Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2911 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf zunächst der antragstellenden Fraktion das Wort erteilen. Frau Dr. Groß hat das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der Veganismus hat sich in der Vergangenheit zunehmend zum Lifestyle entwickelt, und er wächst weiter. So liegt laut Statista der Anteil weiblicher Veganer im Jahr 2016 bei immerhin 80 % von insgesamt 1,3 Millionen Veganern in Deutschland. Für Veganer sind jegliche tierische Produkte tabu. Sie vertrauen auf eine rein pflanzliche Ernährung, was für Erwachsene in den meisten Fällen unbedenklich sein mag. Etwas anderes ist es aber, wenn sie für die Ernährung von Kindern verantwortlich sind. Müttern bei der Übernahme dieser Verantwortung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen,
ist unser Anliegen und ist eine Aufgabe der Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder Förderung.
Dieser Rolle wird die Landeszentrale gerecht, indem sie zum Beispiel über die Risiken von Alkohol oder Nikotin für Kinder – gerade auch für Ungeborene – aufklärt. Bisher fehlt jedoch ein entsprechender Warnhinweis für vegane Ernährung. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, deren Empfehlungen für offizielle Ernährungs- und Stillberater sowie für Lieferanten von Schulkantinen bindend sind, betont in ihrer aktuellen Stellungnahme aus dem Jahr 2016, dass im Falle einer rein veganen Ernährung eine ausreichende Versorgung mit wichtigen Nährstoffen nicht oder nur sehr schwer möglich ist.
Der kritische Nährstoff ist Vitamin B12, daneben unentbehrliche Aminosäuren, Omega-3-Fettsäuren, Spurenelemente, Vitamine und Mineralien. Daher das Postulat der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Für Schwangere, Stillende, Säuglinge, Kinder und Jugendliche – – –
Ich finde, das Thema ist zu ernst, als dass wir noch alle unbedingt Geräusche machen zwischendurch, ja?
Ich fange den Satz noch einmal von vorne an. Für Schwangere, Stillende, Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird eine vegane Ernährung von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung nicht empfohlen. Selbst Herr Dr. Henrich von der ProVegan Stiftung
gibt auf deren Netzseite an, wer seinem Kind bei veganer Ernährung kein Vitamin B12 gibt, der begeht tatsächlich einen schwerwiegenden Fehler. – Kommt von ProVegan.
Professor Koletzko von der Universität München, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit, lehnt den veganen Lebensstil für die vorgenannten vulnerablen Gruppen ebenso ab wie der Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Kahl. Zur gleichen Ansicht kommt auch Dr. Axel Enninger, Leiter des Zentrums für Kinder-, Jugend und Frauenmedizin am Klinikum Stuttgart.
nährungsweise bei einer Schwangeren ohne Ergänzung ihrer Nahrung mit ausgewählten und vor allen Dingen richtig dosierten Nährstoffen vor, gibt sie den jeweiligen Mangel, beispielsweise gerade Vitamin B12, an ihr Kind weiter.