Das Prinzip des gesetzlichen Richters bedeutet nämlich, dass seitens des Gerichtspräsidiums in richterlicher Unabhängigkeit generell abstrakt vorab festzulegen ist, welches Organ des Gerichts in einem Fall dann tätig sein wird, ohne dass man genau weiß, wie es am Schluss laufen wird, weil auch die Regeln festgelegt werden, nach denen der Geschäftsanfall verteilt wird. Das muss berücksichtigt werden, wenn man zum Beispiel Vorschläge hört, ob man nicht verhindern konnte, dass ein Richter, der schon 60 ist, das behandeln muss. Das ist aufgrund des Prinzips, das ich darstellte, mit einer gewissen Schwierigkeit behaftet. Weiter möchte ich das hier nicht ausführen.
Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit kommt noch hinzu. In Verfahren wie diesen muss die Kammer, die die Anklage zugewiesen bekommen hat, zunächst einmal in richterlicher Unabhängigkeit entscheiden, ob sie die Anklage zulässt. Dazu ist es hier gekommen. Dann hat der Vorsitzende eine Prognose zu erstellen. Anhand des Umfangs des Verfahrens und anhand seiner persönlichen Erfahrung mit solchen Verfahren muss er berücksichtigen, wie lange es voraussichtlich dauern wird und zu welchen möglichen Problemen es kommen kann. Er hat dann die Möglichkeit, in richterlicher Unabhängigkeit festzulegen, in welcher Besetzung er dieses Verfahren führen wird.
In diese Entscheidung kann und darf ihm niemand hineinreden. Er legt also fest, ob er mit der normalen Besetzung verhandelt oder ob er – im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens oder wenn sich andere Widrigkeiten abzeichnen – Ergänzungsrichter und Ergänzungsschöffen benötigt.
Allerdings muss man sagen, wenn er es festgelegt und das Verfahren einmal begonnen hat, hat er damit auch die gesetzlichen Richter festgelegt. Sie können dann im Nachhinein, wenn sich herausstellt, dass die Prognose nicht so eintrifft, wie er sie für sich gesehen hat, die Sache nicht mehr verändern, sodass im vorliegenden Falle, als sich abzeichnete, dass seine eigene Pension sozusagen nicht mit berücksichtigt war, sich dies im Nachhinein nicht mehr korrigieren ließ.
Aber ich lege Wert darauf, dass, völlig unabhängig davon, wie die Personalsituation ist, der Vorsitzende Richter in einem solchen Fall, ohne dass ihm irgendjemand hineinreden kann, in richterlicher Unabhängigkeit feststellt, wie zu verhandeln ist, und die Justizverwaltung muss ihm dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Das ist hier auch so geschehen. Die zwei Ergänzungsschöffen und der von ihm festgelegte Ergänzungsrichter sind zur Verfügung gestellt worden.
Es ist in einem Rechtsstaat wie dem unseren selbstverständlich jedermann möglich – ich lege Wert darauf, dass ich das nicht kritisiere –, diesen Vorgang kritisch zu hinterfragen und zu sagen, man hätte dieses oder jenes so oder so entscheiden können. Das ist vollkommen in Ordnung, dagegen habe ich nichts zu sagen. Die Medien dürfen das, alle dürfen das, nur die Landesregierung und insbesondere der Justizminister nicht.
Ich habe nur zu schauen, ob man sich im Rahmen des Gesetzes daran gehalten hat. Das ist hier geschehen, ansonsten habe ich die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren. Auch das geschieht hier. Ich mache niemandem einen Vorwurf. Es ist bedauerlicherweise so, dass der Rechtsstaat, wenn er Rechtsstaat ist, diesen Vorfall, wie er hier geschehen ist, hinnehmen muss und nicht zu Tricks und Schlichen greifen darf, um diesen Vorgang zu verhindern.
Aber ich bin gern bereit, mit Ihnen zu diskutieren, ob die gemachten Vorschläge geeignet wären, das in Zukunft zu verhindern. Dazu ist hier nicht der Raum und auch nicht die Zeit, aber im Rechtsausschuss gern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Justizminister, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar für die Art und Weise, wie Sie das Problem hier dargestellt haben.
Ich bin Ihnen auch dankbar dafür, dass Sie ausdrücklich betont haben, dass ich in keiner meiner Äußerungen die grundlegenden Verfassungsprinzipien der richterlichen Unabhängigkeit und des gesetzlichen Richters infrage gestellt habe;
denn die Diskussion, die wir hier zu führen haben, brauchen wir nicht über diese grundlegenden Verfassungsprinzipien zu führen, die stehen völlig außer Frage. Es muss aber doch erlaubt sein, angesichts der Bedeutung dieses Prozesses – schließlich hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten nicht weniger vorgeworfen, als die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzustreben – in diesem Parlament in einer Aktuellen Debatte ein solch aktuelles Thema aufzugreifen
und dann die Frage zu stellen, ob unter den Bedingungen des lege lata der Abbruch dieses Prozesses alternativlos war. Man kann ja zu dem Ergebnis kommen, das sei alternativlos gewesen, dann muss aber die Frage erlaubt sein, ob man nicht einen Schritt geht ins lege ferenda und sich überlegt, ob man unterhalb der Ebene der grundlegenden Verfassungsprinzipien gegebenenfalls Änderungen vornimmt,
Das ist doch unsere Aufgabe. Wir können doch nicht so tun, als gäbe es diese Diskussion in der Öffentlichkeit nicht.
Wozu sind wir denn hier in diesem Hohen Hause zusammen, wenn wir solche Diskussionen, die es in der Öffentlichkeit, wie ich finde, zu Recht gibt, hier nicht aufgreifen und besprechen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Weiland, zunächst einmal danke für diesen sachlichen Beitrag. Das ist eine gute Ebene für eine Zusammenarbeit. Es ist richtig, dass wir heute über den Punkt beraten.
Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat ist ein hohes Gut und unser aller Anliegen. Die Justiz in Rheinland-Pfalz hat dieses Vertrauen absolut verdient.
Es ist gut, dass wir noch einmal Rechtsgrundsätze klargestellt haben, zum einen die richterliche Unabhängigkeit und zum anderen den gesetzlichen Richter. Das sind Rechtsgrundsätze mit Verfassungsrang. Es ist gut, dass dies noch einmal klargestellt wurde, ebenso dass das Thema „Personalknappheit“ eben nicht geeignet ist, hier die Ursache zu finden, dass es zur Aussetzung der Hauptverhandlung kommt. Das war eben nicht ursächlich.
Wir merken einfach, dass der Rechtsstaat bei solchen doch sehr komplexen Fällen an Grenzen kommt. Deshalb ist es richtig, auch über strafprozessrechtliche Dinge zu reden und zu schauen, was es beispielsweise bedeutet, Verfahren abzutrennen und das Thema „Ergänzungsrichter“ noch einmal zu thematisieren.
Herr Minister, ich denke, über die Justizministerkonferenz haben wir auch eine gute Möglichkeit, dieses Verfahren im Lichte der Erfahrungen noch einmal zu beraten. Wir haben einen Berichtsantrag im Rechtsausschuss gestellt. Ich glaube, bei diesem Thema sollten wir uns intensiv Zeit lassen.
Ich will abschließend noch einmal feststellen, dieses Verfahren zeigt, der Rechtsstaat ist anstrengend; dennoch muss man in Anbetracht dessen, was wir auf der Welt erleben, wo Willkür das Recht verdrängt, sagen, bei aller Anstrengung in unserem Rechtsstaat ist er ein Glücksfall für uns alle.
Deshalb lohnt es sich auch, weiter zu diskutieren, dass wir diesen Rechtsstaat erhalten, fortentwickeln und immer wieder an neue Herausforderungen anpassen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Bevor ich den dritten Teil der Aktuellen Debatte aufrufe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 147. Mainzer Landtagseminars. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Bargeldobergrenze verhindern – Bargeld ist gedruckte Freiheit – Bedenken rheinland-pfälzischer Bürger aufgreifen auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2940 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In einem offenen Brief, den Sie, meine Kollegen, wahrscheinlich alle bekommen haben, fordern 83.000 Unterzeichner, allen voran der bekannte Wirtschaftswissenschaftler und Professor an der Hochschule Worms, Max Otte – ich zitiere –: Verhindern Sie die schleichende Abschaffung des Bargelds. –
Anlass für den Aufruf der 83.000 sind die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble, eine Bargeldobergrenze von 5.000 Euro einzuführen. Meine Damen und Herren, dass sich 83.000 Menschen für dieses Thema engagieren, widerlegt bereits ein gängiges Argument der Befürworter einer solchen Obergrenze, nämlich das Argument, dass ohnehin niemand solch große Summen mit Bargeld bezahlen wolle.
Es gibt manchmal gute praktische Gründe, selbst größere Summen in bar zu zahlen. Leistung und Gegenleistung geschehen Zug um Zug, und darum braucht man sich um die Kreditwürdigkeit eines Handelspartners keine Gedanken zu machen.