Darüber hinaus begrüßen wir es ausdrücklich, dass Gesetzgebungsverfahren, die wir im Landtag haben, besser nachvollziehbar gestaltet werden. Ein Stichwort wurde
schon genannt, eine Synopse, die ganz klar darstellt, ursprüngliches Gesetz, Änderung und die Begründung für die Änderung.
So macht es nicht nur für uns Abgeordnete nachvollziehbar, was zur Entscheidung vorliegt, sondern es macht auch für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Medienvertreterinnen und Medienvertreter deutlich – das ist sehr wichtig –, dass Gesetzgebungsverfahren transparent ablaufen.
Dazu gehört auch die Gesetzesfolgenabschätzung – das wurde auch schon erklärt –, nämlich dass mit zusätzlichen Erläuterungen, die eine Gesetzesfolgenabschätzung liefert, klar und deutlich wird, was hier beschlossen wird. Deswegen ist das ein wesentlicher Schritt für mehr Transparenz in dieser Geschäftsordnung.
Ein weiterer Punkt – wir erleben das tagtäglich – ist das Stichwort „papierloser Landtag“. Wir sind in der Entwicklung sicherlich noch nicht da angekommen, wo wir tatsächlich ankommen wollen, aber wir sind schon einen wesentlichen Schritt weiter, sodass unsere parlamentarischen Dokumente, unsere Vorlagen zeitnah und digital zur Verfügung gestellt werden. Weil damit eine öffentliche Zugänglichkeit tatsächlich gewährleistet wird, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwähnen, die sich für das „Offene Parlamentarische Auskunftssystem des Landtags“, kurz „OPAL“, tagtäglich einbringen, damit die Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist. Künftig kann neben Kleinen Anfragen auch die elektronische Einreichung von Gesetzentwürfen vollzogen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass diese Dokumente zeitnah verfügbar sind. Das ist auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz.
Zu mehr Bürgerbeteiligung: Es wurde schon erwähnt, wir werden künftig ein Informations- und Beteilungsportal haben. Da haben wir schon Erfahrungen in der letzten Legislaturperiode gesammelt. Wir hatten nämlich einen Beteiligungsblog für unsere Enquete-Kommission. Das kann tatsächlich Anregungen bei bestimmten Beratungsgegenständen bringen. Deswegen finde ich es gut, dass sich der Landtag auch auf den Weg macht, bei bestimmten Prozessen, die hier ablaufen, die Bürgerinnen und Bürger einzuladen, mit zu diskutieren und sich über diese Gegenstände Gedanken zu machen.
Die Orientierungsdebatte wurde auch schon erwähnt. Deswegen werde ich darauf nicht näher eingehen. Auch von meiner Fraktion wird aber die Regelung in der Geschäftsordnung zur Orientierungsdebatte ausdrücklich begrüßt. Sie ermöglicht ein neues Debattenformat abseits der Fraktionsdisziplin, das sicherlich auch förderlich ist.
Ein kleiner Aspekt noch zum Schluss: Die Streichung der Berichterstattung wird unseren parlamentarischen Ablauf etwas straffen und effizienter gestalten. Künftig – das geht jetzt auch an alle Ausschussvorsitzenden – muss beschlossen werden, wenn man explizit eine Berichterstattung zu einem Gegenstand haben möchte. Es ist aber nicht mehr
regulär der Fall, dass bei jedem Antrag, bei jeder kleinen Gesetzesänderung hier eine Berichterstattung erfolgt. Der Präsident bzw. die Präsidentin wird über den wesentlichen Gang der Beratungen informieren. So praktiziert das schon seit langer Zeit der Bundestag. Es ist gut, dass wir uns an diese Regelung anpassen.
Insgesamt begrüßt auch meine Fraktion die vorliegenden Änderungen in der Geschäftsordnung. Sie sorgen für mehr Transparenz, mehr Beteiligung und ein effizientes Parlament, das zeitnah digital arbeitet. Deswegen ist es ein wichtiger Schritt, dass wir diese Geschäftsordnung heute beschließen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte über die Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz für die 17. Wahlperiode angekommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es erfolgt die unmittelbare Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 17/3120 –. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Geschäftsordnung des Landtags mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass sich der Landtag mit der Annahme der Beschlussempfehlung eine Geschäftsordnung für die 17. Wahlperiode gegeben hat. Diese Geschäftsordnung tritt mit dem morgigen Tag, dem 1. Juni 2017, in Kraft.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2015 Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/1860 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2015 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/1950 –
17/2200) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2014 (Drucksache 17/2150) Unterrichtung durch die Landesregierung
Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, diese Tagesordnungspunkte ohne Aussprache zu behandeln. Ich schlage Ihnen vor, die Tagesordnungspunkte an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung in dieser Form erfolgt.
Die Kreditwirtschaft in Rheinland-Pfalz stärken Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3116 –
Die Kreditwirtschaft in Rheinland-Pfalz stärken und günstige Rahmenbedingungen schaffen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3165 –
Der Antrag – Drucksache 17/3116 – tritt an die Stelle des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1539 – und des Alternativantrags der Fraktion der CDU – Drucksache 17/1561 –.
Der Alternativantrag – Drucksache 17/3165 – tritt an die Stelle des Alternativantrags der Fraktion der AfD – Drucksache 17/1593 –.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich bitte um Wortmeldungen. – Herrn Dr. Alt von der Fraktion der SPD bitte ich als Ersten ans Rednerpult. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, mit der Kreditwirtschaft in Rheinland-Pfalz haben wir uns sehr häufig in den vergangenen Monaten in diesem Hohen Hause befasst. Ich erinnere an unsere Aktuelle Debatte auf Antrag der FDP im vergangenen Herbst und an die dazu eingebrachten Anträge zunächst von den Regierungsfraktionen und dann auch von den Oppositionsfraktionen.
Wir haben uns dann hier im Rahmen einer ersten Aussprache zu diesem Thema orientiert. Zwischen den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion haben wir festgestellt, dass es wohl keine unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten zu diesem Thema gibt. Wenn man hinter viele Absätze des anderen Antrags einen Haken setzen kann, dann ist es sicherlich sinnvoll, einmal den Versuch zu unternehmen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Dies ist gerade bei einem Thema wichtig, bei dem wir das Recht nicht unmittelbar selbst setzen, sondern darauf angewiesen sind, dass wir unsere Stimme vernehmlich erheben, weil uns das Thema einfach wichtig ist.
Bei den Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr haben wir uns darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit sehr herzlich bei allen Auskunftspersonen bedanken. Es war ein Einblick in die Kreditwirtschaft und auch in die dramatischen Veränderungen, die die Kreditwirtschaft in den vergangenen Jahren durchgemacht hat.
Im Ergebnis liegt jetzt ein aktualisierter gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion vor, dessen wesentliche Forderungen und Feststellungen ich kurz in vier Punkten zusammenfassen möchte.
Erstens. Eine Regulierung des Finanzsektors ist selbstverständlich notwendig und war auch als Folge der Finanzkrise zu verschärfen, alles unter dem Blickpunkt, die Finanzstabilität bestmöglich zu wahren, weil sie immerhin ein öffentliches Gut darstellt. Wenn sie nicht gewährleistet ist, sind zahlreiche negative externe Effekte auf die Realwirtschaft zu besorgen.
Zweitens. Diese Regulierungsanforderungen müssen in jedem Einzelfall auch dem Proportionalitätsgrundsatz entsprechen. Regionalbanken sind nicht in gleicher Weise zu regulieren wie Großbanken. Wir hatten das zunächst als „Small Banking Box“ bezeichnet. Im Rahmen der Anhörung sind wir alle klüger geworden und haben erfahren, dass es eben nicht nur auf die Größe eines Kreditinstituts, sondern auch auf das Geschäftsmodell ankommt. Auch eine Sparkasse, die zum Beispiel durch Fusionen oder organisches Wachstum eine gewisse Größe überschreitet, kann natürlich immer noch ein einfaches Geschäftsmodell haben, das auch eine einfachere Regulierung rechtfertigt.
Deshalb bezeichnen wir das jetzt als „Small and Simple Banking Box“. Auch wenn man permanenten Anglizismen skeptisch gegenüberstehen mag, so ist es an der Stelle, glaube ich, gerechtfertigt, das in der Originalsprache auszudrücken, weil wir nämlich in den USA in der Tat eine solche geteilte Regulierung zwischen Großbanken und kleinen Regionalbanken haben. In dem Zuge sollen Regionalbanken von solchen Regeln befreit werden, die zum einen einen besonders großen Aufwand in der Erfüllung darstellen und die zum anderen keinen erkennbaren Beitrag zur Finanzstabilität leisten.
Dittens. Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die europäisches Recht war und dann national umgesetzt wurde, hat uns im Ausschuss – auch im Rahmen der Anhörung – sehr stark beschäftigt. Sie hat deswegen eine Rolle gespielt, weil Kreditvergaben gerade an Kreditnehmer in der Familiengründungsphase oder an Senioren besonders erschwert wurden. Hier ist es allerdings zu Neuregelungen gekommen, die im Mai auch den Bundesrat passiert haben. Insbesondere ist mehr Klarheit bei den Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung geschaffen worden. Wir müssen jetzt in der Praxis beobachten, inwiefern diese Regelungen ausreichend sind.
Viertens. Der Antrag enthält ein Bekenntnis zu einem leistungsfähigen dreigliedrigen Bankensystem unter Einschluss der regionalen Banken, insbesondere der Sparkassen und Volksbanken.
ma nicht nur deswegen so intensiv auseinandergesetzt, weil Sparkassen und Volksbanken selbst als Wirtschaftsunternehmen eine hohe Bedeutung haben, sondern wir haben uns damit natürlich auch deswegen auseinandergesetzt, weil die Bedeutung weit darüber hinaus strahlt auf die Gesamtwirtschaft, auf die Sparer, auf die Kreditnehmer, und zwar sowohl im Haushalts- als auch im Unternehmenssektor. Eingedenk dieser besonderen Bedeutung hielten wir es für richtig, unseren Forderungen mit diesem Antrag Nachdruck zu verleihen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie noch Lust haben. So viel anders als die Rede meines Vorgängers wird meine nicht.