Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Heiko Sippel, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 26. Januar 2017 ist der Antrag der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Antrag in seiner 14. Sitzung am 28. März 2017 und in seiner 15. Sitzung am 10. Mai 2017 beraten.
ren! Ich rekurriere auf das, was gerade Herr Kollege Sippel aus der Vergangenheit berichtet und zum Zeitpunkt der damaligen Abstimmung im Ausschuss ausgeführt hat. Da gab es – das möchte ich vorweg sagen, bevor ich zur Begründung komme – die Situation, dass es auf Bundesebene noch nicht ganz geklärt war und der jetzige Bundesverkehrsminister Dobrindt noch nicht seine Vorschläge unterbreitet hatte. Wir konnten aber im Ausschuss vernehmen, dass grundsätzlich eine Bereitschaft besteht, auch bei Planungsvereinfachungen mitzumachen. Wir haben aber verstanden, das würde zu früh sein, weil man erst wissen wolle, was auf Bundesebene passiert. Das ist jetzt passiert.
Herr Kollege Oster, deshalb bin ich nachher auf die Ausführungen sehr gespannt, ob Sie Ihre Meinung zwischenzeitlich – weil inhaltlich konnten Sie dagegen nichts sagen – revidiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Thema der Planungsvereinfachung ist kein neues, aber es ist gerade in der jetzigen Zeit deshalb so vordringlich, weil es noch nie so große Geldmittel für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur auf Bundesebene gab, wie es im Moment der Fall ist. Wir vernehmen, dass das Nadelöhr beim Um- oder Ausbau von Straßen, von Verkehrswegen, aber auch von Bahnverkehrstrassen weniger die Finanzlage ist. Die finanziellen Mittel wären da. Das Problem, das Nadelöhr, sind oft die Planverfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil dem so ist, ist es dringend erforderlich, dass wir bei den Planungen überlegen, wie wir sie vereinfachen können. Da gibt es zwischenzeitlich mehrere Vorschläge; einige seien exemplarisch genannt. Es wäre im digitalen Zeitalter vielleicht einmal an der Zeit, Planungsunterlagen auch im Internet zu veröffentlichen und nicht nach althergebrachten Grundsätzen erst noch an allen möglichen Stellen auszulegen, dreimal zu kopieren, und dann geht doch keiner hin und schaut sie sich an.
Man muss beispielsweise auch überlegen, ob man Stichtagsregelungen einführt, bis wann man überhaupt Einsprüche, Widerrede und ähnliche Dinge bringen kann. Ich darf daran erinnern, man muss natürlich – das geht auf den Anfang der 90er-Jahre zurück – überlegen, ob man den kompletten Rechtsweg, so wie er bisher vorgesehen ist, auch weiterhin in allen Details durchläuft bzw. alle bisherigen notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen und viele andere Dinge in dieser Breite weiter durchführt.
Ich darf dazu auf den Anfang der 90er-Jahre verweisen, als ich die große Ehre hatte, selbst an der Verwaltungshochschule in Speyer zwei Semester zu verbringen. Dort hatten wir damals genau die Situation der Planungsvereinfachung, die sich damals auf das Gebiet der fünf neuen Bundesländer erstreckte. Wir wissen alle – jeder, der dorthin gefahren ist, kann das genau sehen –, dass dort zwischenzeitlich die neuesten Autobahnen, die besten Autobahnen und die
schnellsten Verkehrswege entstanden sind, das aber vor allem deshalb, weil genau nach der Wende in einer ganz kurzen Zeit der Um- und Ausbau erfolgen konnte und man sehr enge Planverfahren vorgesehen hat.
Manche sagen natürlich, das hätte ein bisschen etwas damit zu tun gehabt, dass die Mentalität unserer Brüder und Schwestern im Ostteil damals etwas anders gewesen wäre. Sie hätten sich vielleicht nicht ganz so oft gewehrt. Das weiß ich nicht, auf jeden Fall hätten sie es auch nicht gewollt, weil damals dieses Planvereinfachungsverfahren im Übrigen auch zusammen mit den Sozialdemokraten Anfang der 90er-Jahre eingeführt wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischenzeitlich lässt sich aber feststellen – ich habe Beispiele genannt –, dass es exorbitant schwierig geworden ist, den Ausbau voranzutreiben, überhaupt neue Maßnahmen anzulegen und diese auch umzusetzen, unabhängig davon, Herr Minister, dass die Planungskapazitäten fehlen. Sie haben am Montag bei der IHK auch zugestanden, dass Sie daran arbeiten, dass noch vieles zu tun ist. Das sehen wir auch. Das ändert aber nichts daran, dass natürlich auch die weiteren Schritte in den Rechtsverfahren und anderen vereinfacht werden müssen.
Wir haben deshalb drei Punkte herausgegriffen, die für uns wichtig sind, und einen als Beispiel sogar noch aufgeführt. Ich nehme den dritten Punkt zuerst: Wir treten mit diesem Antrag dafür ein und werben dafür, dass angenommen wird, einen Planfeststellungsbeschluss für den sechsspurigen Ausbau der A 643 vorzulegen. Es ist ein lange sehr umstrittenes und verzögertes Projekt hier vor unserer Haustür. Frau Kollegin, ich bin sehr gespannt, was die Grünen nachher dazu sagen werden. Jeder Mensch in diesem Raum weiß aber, dass der sechsspurige Ausbau der einzig vernünftige und sinnvolle Ausbau ist, um einen kompletten Kreis um Mainz und Wiesbaden zu schließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ansonsten – ich komme zum Ende meiner Rede – beantragen wir, die Vorschläge des Bundesverkehrsministers, der jetzt einige Dinge eingebracht hat und in der nächsten Periode ein entsprechendes Gesetz vorlegen will, positiv zu begleiten. Auch dabei dürfte sich niemand in diesem Saal schwertun, dies zumindest mit zu unterstützen und weitere Möglichkeiten aufzuzeigen.
Herr Minister, ich kann mich erinnern, auch im Ausschuss hatten Sie zum Teil schon damit begonnen, weitere Möglichkeiten aufzuzeigen, wie weitere Planungsvereinfachungen erfolgen können. In diesem Sinne werben wir um Annahme unseres Antrags.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute könnte man es ganz kurz machen; denn wir haben im Ausschuss bereits zweimal ausführlich über Ihren Antrag gesprochen, aber dennoch möchte ich heute kurz dazu Stellung beziehen und erklären, warum wir den Antrag ablehnen werden.
Ja, Sie haben mich richtig zitiert, haben aber einen Zusatz vergessen. Grundsätzlich ist gegen eine Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nichts zu sagen, aber jetzt kommt der wichtige Zusatz, den wir auch hier festhalten müssen: Dies muss jedoch so gestaltet werden, dass Bürgerrechte nicht beschnitten werden. – Meine Damen und Herren, das ist ein Punkt, der für uns elementar wichtig ist, und deshalb kann man hier keinen Schnellschuss gewährleisten.
Wir hatten in der letzten Periode eine Enquete-Kommission „Bürgerbeteiligung“, und ich glaube, da wäre es Nonsens, wenn wir jetzt heute so tun würden, als wäre das alles nicht gewesen, und würden diesem Vorschlag zustimmen. Es gibt viele unterschiedliche Gründe, warum es von der Planung bis zum Bau manchmal lange dauert. Dies ausschließlich auf den Klageweg zu reduzieren, ist mir persönlich zu einfach. Oft hängt es an Kleinigkeiten bei den Projekten oder an den Gegebenheiten vor Ort in den unterschiedlichen Regionen.
Der Hauptgrund, warum wir heute Nein sagen: Wir wissen gar nicht, worüber wir sprechen. – Das haben Sie selbst schon gesagt. Der Minister hat etwas angedacht, und eine Kommission hat über ein Jahr in Berlin getagt, und diese Kommission hat jetzt erst Stück für Stück erste Einzelheiten herausgelassen, aber etwas Konkretes liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Herr Dobrindt spricht selbst lediglich von Vorbereitungen für eine Gesetzesänderung, aber erst in der nächsten Periode.
Sie wollen, dass wir heute etwas verabschieden, was im Bundestag aber erst in der nächsten Periode auf den Weg gebracht wird. Das ist für uns zu früh, das ist für uns zu schnell, das ergibt keinen Sinn, und dieser Antrag, den Sie heute hier vorgelegt haben, bietet uns keine Faktenlage, dem zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich kann mich relativ kurz fassen und möchte es gleich vorwegnehmen: Die AfD-Fraktion wird dem Antrag der CDU zustimmen.
such, die Umsetzung von erforderlichen Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Das sind wir unseren Bürgern nach dem leider noch immer nicht überwundenen rot-grünen Investitionsstau schuldig.
Schließlich fungieren wir alle den Bürgern als Dienstleister. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für einige unter Ihnen mag sich das jetzt nach einer ermüdenden Selbstverständlichkeit anhören. Manchmal habe ich aber den Eindruck, für einige ist dies keine Selbstverständlichkeit. Bei der Verkürzung von Instanzwegen geht es uns zuallererst um die Beseitigung langwieriger, unfruchtbarer und völlig sinnfreier Scheinprozesse.
Je weniger Möglichkeiten es gibt, gegen den Willen der Allgemeinheit zu prozessieren, desto geringer die Versuchung von windigen Prozessen mit dem einzigen Ziel, Ausgleichszahlungen zu erhalten. Ein Beschneiden des Bürgerrechts können wir als AfD nicht erkennen. Die Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzutragen bzw. einzubringen. Sie brauchen es lediglich nicht mehrfach wiederholen, was dem durchschnittlichen Bürger nur recht ist.
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim letzten Tagesordnungspunkt habe ich der CDU noch ein Kompliment ausgesprochen, und hätte Ihr Bundesminister sein Planungsbeschleunigungsgesetz noch vor dem heutigen Tag vorgelegt, hätte es vielleicht sein können, dass ich damit weitermachen müsste. Damit muss ich jetzt erst einmal aufhören.
Herr Bundesminister Dobrindt hat nämlich letzte Woche angekündigt, dass dieses Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode kommen wird. Damit ist doch vollkommen unklar, ob es kommt, wie es eingebracht wird und wie es ausgestaltet wird. Das vom BMVI vorgelegte Strategiepapier zur Planungsbeschleunigung ist sicherlich eine interessante Vorankündigung, und wir begrüßen es, dass die Politik im Verbund mit Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in Kontakt getreten ist.
Ebenso sehen wir Freien Demokraten die drei Aspekte, die dem Papier zugrunde liegen, als grundsätzlich unterstützenswert an. Mehr Digitalisierung, vereinfachte Planung