Im vergangenen Plenum haben Sie von den Regierungsfraktionen – ich kann mich noch genau daran erinnern – uns sehr eindringlich im Zusammenhang mit dem Thema der Abstufung von Kreisstraßen darauf hingewiesen, dass Klassifizierungen von Straßen nach Gesetzen zu erfolgen haben und es dort keinen Spielraum gebe.
Jetzt aber beharren Sie wie in Zement gegossen auf dieser Floskel vom kommunalen Infrastrukturprojekt.
Sie beharren auf diesem Begriff des kommunalen Infrastrukturprojekts. Das heißt doch, dass für Sie der Koalitionsvertrag über dem Gesetz steht. Oder wie verstehen Sie das?
Es mag unterschiedliche Auffassungen über Einstufungen geben. Fakt ist aber doch, dass sie nicht nach den Erfordernissen von Koalitionen und nach dem Koalitionsfrieden festgelegt werden, sondern nach harten Fakten, nach dem Gesetz.
Harte Fakten wurden überprüft. Es gibt mehrere Gutachten. In diesen Gutachten wird die Brücke als Landesstraße eingestuft.
nach gründlicher rechtlicher Prüfung zum Beispiel vermerkt, es wird die Verkehrsbedeutung einer Landesstraße erreicht werden, oder, die Brücke darf nach den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten nicht in die Straßenbaulast eines oder beider Landkreise fallen.
ich zitiere –: Für eine Einstufung als Landesstraße sprechen gewichtige Gründe. – Der Präsident des Landesrechnungshofs meint ergänzend, für eine kommunale Brücke spreche gar nichts.
Gutachten zu akzeptieren, das heißt, das Raumordnungsverfahren in der Trägerschaft des Landes durchzuführen. Der Landesrechnungshof hat nun einen Kompromissvorschlag gemacht: Das Land könne das Raumordnungsverfahren durchführen, ohne vorher einen Straßenbaulastträger festzulegen.
Genau diesen Ansatz hat der Wissenschaftliche Dienst bestätigt. Auch er sagt, genau diese Vorgehensweise ist möglich und rechtssicher.
Es ist ein Kompromissvorschlag. Politik heißt, Kompromisse zu machen. Sie konstatieren, der Landrat sei ein sturer Kopf. Ich glaube, so wurde es gesagt.
Dieser Landrat hat aber in der Presse erklärt, dass er den Kompromiss – das heißt das Ergebnis, dass im Laufe des Verfahrens juristisch hieb- und stichfest ein Straßenbauträger benannt wird – mitträgt. Das wird er akzeptieren.
Es ist schon sehr beachtlich, dass Sie im Antrag wieder von einer – ich zitiere – „konsensualen Lösung“ sprechen,
(Beifall der CDU – Abg. Julia Klöckner, CDU: Der Rechnungshof ist nicht maßgebend für die Regierung!)
So appellieren wir: Stellen Sie das Wohl des Landes und der Region über den Koalitionsfrieden und über den Koalitionsvertrag.
Wenn Sie der Region die nötigen Impulse geben wollen, dann geben Sie das Raumordnungsverfahren kraft Amtes in Trägerschaft des Landes ohne Vorfestlegung des Trägers in Auftrag.
Auch das wurde in den Gutachten sehr umfangreich und sehr klar verdeutlicht: Im Verfahren gibt es Schritte, in
denen weitere Informationen kommen. Begleitend zum Verfahren kann die Trägerschaft rechtssicher geklärt werden. Das heißt, jetzt ist es nötig, dass auch Sie als Minister erklären, dass Sie das Ergebnis, das irgendwann rechtssicher feststehen wird, akzeptieren. –
Konkret heißt das, dass Sie, egal, welches Ergebnis bei den Untersuchungen über die Trägerschaft herauskommt, entweder die Brücke als Landesbrücke bauen oder, wenn sie als kommunale Brücke zu bauen sein sollte, sie mit hoher Landesförderung für Bau und Unterhalt gebaut werden kann.
um zum nächsten Schritt zu kommen. Sie ist einfach zu erhalten.Vielleicht können wir Weiteres im Ausschuss verdeutlichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Zunächst einmal vorab: Ihr Antrag enthält nicht nur nichts Neues, sondern viel Diffuses und auch noch Falsches. –