Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Zunächst einmal vorab: Ihr Antrag enthält nicht nur nichts Neues, sondern viel Diffuses und auch noch Falsches. –
Der Landtag – wir, meine Damen und Herren – stellt mitnichten fest, dass die Mittelrheinbrücke ein kommunales Projekt ist.
Herr Dr. Wissing, ausschließlich anhand normativer Kriterien des Landesstraßengesetzes III kann beurteilt werden, welche Klassifizierung der Brücke schließlich beigemessen werden wird. Wir können das hier nicht.
Herr Wissing, es gibt weder ein Ermessen noch einen Beurteilungsspielraum und schon gar keine Einschätzungsprärogative für Sie, dass Sie beurteilen können, es ist eine kommunale Brücke.
Des Weiteren zitiert der Ampelantrag erneut das Untersuchungsergebnis der Firma Cochet Consult aus dem Jahr 2009. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat es der Landes
rechnungshof als nicht aktuell und nur begrenzt aussagefähig eingestuft. Dennoch präsentieren Sie uns diese Zahlen. Sie warten mit nicht aussagefähigen Daten auf; denn die Zahlen beruhen im Wesentlichen auf Bestandsdaten aus dem Jahr 2000.
Man hat sie einfach fortgeschrieben. Dazu ist zu sagen, diese Verkehrsuntersuchung gilt als veraltet und darf deshalb gar nicht im Planungsverfahren verwendet werden.
Meine Damen und Herren, nun zu unserem Antrag. Auf einer Strecke von 84 Rheinkilometern zwischen Koblenz und Mainz existiert keine den modernen Bedürfnissen der Bevölkerung und der Industrie entsprechende feste Rheinüberquerung. Seit etwa einem halben Jahrhundert ist der Bau einer Mittelrheinbrücke im Gespräch. Das ist unfassbar, beschämend und dazu blamabel
sowie ein Schlag ins Gesicht der auf die Brücke hoffenden Bürger und Unternehmen, meine Damen und Herren.
Im Gegenteil, es wird an anachronistischen Überquerungen festgehalten, die in keinster Weise mehr in die moderne Welt passen. Sie sind für die Bürger umständlich, zeitraubend und zudem auch noch teuer. Den in der verfahrenen Debatte vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Kompromiss, das Land solle unabhängig von der späteren Baulastträgerschaft mit dem Raumordnungsverfahren beginnen, haben Sie, Herr Wissing, mit dem Argument ausgeschlagen, dies sei mit dem Landesplanungsgesetz nicht vereinbar.
Ich halte Ihnen hierbei tatsächlich zugute, dass es in der Tat schwer ist, den Begriff des Trägers der Planung oder Maßnahme im Raumordnungsgesetz oder Landesplanungsgesetz eindeutig zu identifizieren. Aus diesem Grund hat sich die AfD um Klarheit bemüht und den Wissenschaftlichen Dienst um Prüfung gebeten, ob ein Raumordnungsverfahren auch ohne Nennung des Baulastträgers zulässig ist.
diese Frage unter Zugrundelegung des § 15 Abs. 2 Raumordnungsgesetz und des § 17 Abs. 4 Landesplanungsgesetz bejaht.
Denn ein Raumordnungsverfahren bei Offenlassen der Baulastträgerschaft ist tatsächlich möglich. Der Träger des Raumordnungsverfahrens muss nicht zwingend mit dem späteren Baulastträger identisch sein, sondern lediglich die prinzipielle Bereitschaft zeigen, das Projekt auf eigene Kosten verwirklichen zu wollen. Diese prinzipielle Bereitschaft ist zudem rechtlich auch noch unverbindlich
Ihres Koalitionsvertrages, Herr Wissing, in dem Sie sich zu einer sachwidrigen Vorfestlegung haben verleiten lassen, die Brücke sei ein kommunales Verkehrsprojekt. Sie wissen, dass das nicht geht.
Im Übrigen stehen das Raumordnungsgesetz und das Landesplanungsgesetz mit dem Landesstraßengesetz in keinem juristischen Bezug zueinander; denn, wie eingangs erwähnt, definiert nur Letzteres in § 12 die Straßenbaulast im Sinne des § 3 Landesstraßengesetz.
Was wollen Sie mehr? Bekennen Sie endlich Farbe, Herr Wissing! Wollen Sie die Brücke für die Unternehmen und Bürger, oder nicht? Die AfD hat den Gordischen Knoten durchschlagen.
Die AfD hat den Gordischen Knoten durchschlagen und Ihnen einen sinnvollen und vor allem risikolosen Vorschlag unterbreitet, damit die Umsetzung des Brückenprojekts vorangetrieben werden kann. Spielen Sie nicht weiter mit den Hoffnungen der Bürger, und nehmen Sie nicht billigend in Kauf, dass die Brücke nicht realisiert wird.
Abgesehen davon, Herr Wissing, wenn Sie vom kommunalen Charakter der Brücke so überzeugt sind – und Ihre Argumente sprechen angeblich dafür –, dann starten Sie doch jetzt ins Raumordnungsverfahren. Andernfalls müssen wir davon ausgehen, dass Sie selbst nicht glauben, was Sie sagen.
Die Gutachten eines Raumordnungsverfahrens werden Sie entweder in Ihrer Ansicht bestätigen oder aber zumindest die nötigen Hinweise für einen späteren richterlichen Entscheid liefern.
Auch der Landrat hat bereits in der Presse angekündigt, falls ein negatives Gerichtsurteil für ihn herauskommt, das zu akzeptieren.
Außerdem sagen Sie in Ihrem Wahlprogramm: Brücken verbinden. Seit Langem fordert die FDP die Brücke zwischen St. Goar und St. Goarshausen
und jetzt der kausale Zusammenhang –, damit die Menschen besser aus dem Hunsrück zu ihren Arbeitsplätzen im Rhein-Main-Gebiet kommen können. –
Bevor ich erneut das Wort erteilen, darf ich Gäste auf unserer Zuschauertribüne willkommen heißen. Zunächst einmal begrüße ich Vorstandsmitglieder, Aktive und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz sowie ehrenamtlich Tätige aus der Jugendverbandsarbeit. Herzlich willkommen!
Außerdem begrüße ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Westeifel-Werke Gerolsheim, Werkstatt für behinderte Menschen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!