Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

(Beifall im Hause)

Des Weiteren begrüße ich FDP-Mitglieder aus dem Wahlkreis 30 – Ingelheim am Rhein. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!

(Beifall im Hause)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Wink von der Fraktion der FDP das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Die Koalitionsfraktionen bekennen sich zum Bau einer Mittelrheinbrücke als kommunales Projekt.

(Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus!)

Genau dies wollen wir mit dem heutigen Antrag noch einmal unterstreichen.

Die jüngst vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags vorgelegte Stellungnahme zum Bau einer Mittelrheinbrücke sehen wir als Bestätigung unserer Auffassung, dass es sich um ein kommunales Projekt handeln muss. In dieser Stellungnahme kommt der Wissenschaftliche Dienst nämlich zu dem Schluss, dass es nicht zweckmäßig sei und den Grundsätzen der Verwaltungsökonomie widersprechen würde, ein aufwendiges Raumordnungsverfahren ein

zuleiten, wenn nicht klar ist, ob das Projekt überhaupt eine Chance zur Realisierung hat.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Somit ist es schlichtweg unverantwortlich, für ein Raumordnungsverfahren 700.000 Euro zum Bau einer Mittelrheinbrücke auszugeben, die derzeit einzig und allein aufgrund der Blockadehaltung eines einzelnen Landrats keine Chance hat, gebaut zu werden.

(Abg. Jürgen Noss, SPD: So ist es!)

Über viele Jahre hinweg haben beide Kreise – der RheinLand-Kreis wie auch der Rhein-Hunsrück-Kreis – für eine Mittelrheinbrücke als kommunales Projekt geworben. Heute möchte die CDU hiervon nichts mehr wissen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die bekannte Verkehrszählung hat ergeben, dass von den täglich rund 7.000 Fahrzeugen 4.000 dem kommunalen Verkehr zuzuordnen sind.

Eine Brücke als Landesbrücke zu kategorisieren, würde dazu führen – das wurde schon mehrfach ausgeführt –, dass zusätzlicher Durchgangsverkehr durch das Mittelrheintal geführt werden würde. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, wenn Sie das fordern, dann sagen Sie den Menschen vor Ort in aller Ehrlichkeit, was eine Landesbrücke in Wahrheit bedeuten würde. Eine Landesbrücke würde nicht nur den Welterbestatus des Mittelrheins in Gefahr bringen, vor allem würde eine Landesbrücken mit überregionalem Durchgangsverkehr dazu führen, dass die Lärmbelästigung in den umliegenden Ortschaften massiv steigen würde.

(Vereinzelt Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verkehrsminister Wissing setzt sich erfolgreich dafür ein, dass das Mittelrheintal von Lärmbelästigung befreit wird. Sie fordern von uns, dass wir eine Landesstraße bauen, die genau wieder das Gegenteil herbeiführt. Das ist mehr als widersprüchlich.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wurde vorhin schon erwähnt, eine Landesbrücke müsste sich in die 400 Projekte im Landesstraßenbau einordnen, deren Priorität sich an der Kosten-Nutzen-Bewertung orientiert. Aufgrund der zu erwartenden vergleichsweise geringen Verkehrszählung und vergleichbar hohen Baukosten wäre ein Baubeginn über Jahre hinweg nicht absehbar. Das ist Fakt. Deshalb richtet sich Straßenbau nach Recht und Gesetz.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Eben!)

Statt sich für die Interessen der Menschen und der Unternehmen in der Region einzusetzen und alles dafür zu unternehmen, den Bau der Brücke schnellstmöglich zu realisieren, blockiert die CDU aus parteitaktischen Grün

den die weitere Planung.

Sie sagten eben doch selbst, dass die Brücke eine Förderung des kommunalen Raumes St. Goar und St. Goarshausen sei. Wegen dieser parteipolitischen Aussagen dürften Sie allein deswegen Ihrem eigenen Antrag gar nicht zustimmen, weil Sie nämlich in Satz 1 sagen, es muss sich nach Recht und Gesetz und nicht nach Parteipolitik orientieren. Genau das machen Sie hier.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage noch einmal, das Projekt der Mittelrheinbrücke kann als kommunale Brücke sofort begonnen werden. Es gibt hierfür ein Megaangebot. Deshalb appelliere auch ich an Sie, stellen Sie ihre parteipolitischen Interessen nicht vor die Interessen der Menschen im Land. Geben Sie Ihre Verweigerungshaltung auf, und sorgen Sie dafür, dass eine kommunale Brücke schnellstmöglich Realität werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Groß das Wort.

(Abg. Martin Haller, SPD: Sie haben doch gesagt, es wäre alles gesagt, jetzt doch nicht! – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Zu früh gefreut!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Winkler, könnten Sie mir vielleicht den Unterschied erklären.

(Abg. Marco Weber, FDP: Wink!)

Herr Wink. Eine Landesbrücke wäre ein Durchgangsverkehr, und deswegen ginge das nicht, und die Kreisstraße ist viel kleiner, und deswegen muss es eine Kreisstraße sein, weil man doch den Durchgangsverkehr nicht will.

Woher weiß denn jetzt der Autofahrer, ob dort ein K oder ein L steht?

(Heiterkeit bei der AfD – Zurufe im Hause)

Ruhig! Pscht! Letztendlich wird die Bundesstraße – bilateral haben wir sie –, die zweispurig ist und dort oben drüber führt, – – – Inwiefern wird denn jetzt der Verkehr mehr oder weniger angezogen? Vielleicht könnten Sie mir das noch einmal erklären.

Im Übrigen möchte ich dazu noch sagen, dass das ganz zu Anfang mitnichten immer ein Projekt der Gemeinden oder der Landkreise war. In der letzten Regierung, bevor die Grünen 2011 mit in die Regierung kamen, war ganz klar in Brasilia von der UNESCO gesagt worden, das Modell,

dieser Siegerentwurf, wird akzeptiert. Darauf können wir aufbauen. Die UNESCO wollte einen Masterplan haben, wie es jetzt zukünftig mit dem Mittelrheintal und mit der Raumordnung aussieht, wie das weiter gestaltet wird. Bis heute ist das nicht angegangen worden. Ich sage Ihnen auch genau, warum. Weil die Grünen das verhindert haben, weil die Grünen es nicht wollten und Ihnen diktiert haben, dass es eine kommunale Brücke zu sein hat.

(Beifall der AfD – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Grünen sind böse! – Zurufe im Hause)

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Wink das Wort.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal betonen, dass anders als von der Opposition behauptet kein Zweifel daran besteht, dass wir das Projekt der Mittelrheinbrücke zum Nutzen der Region realisieren wollen. Was der Unterschied darin ist – da sind wir beim Thema von heute Morgen –, das hat Herr Verkehrsminister Dr. Wissing auf einer ausführlichen Pressekonferenz, bei der auch wieder kein Vertreter der AfD anwesend war, offengelegt.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Gibt es eine Anwesenheitspflicht auf der Pressekonferenz? – Zurufe von der SPD)

Es tut mir leid, dieses Beispiel, das Sie bringen, ob da ein K oder ein L steht, ist, als wenn ich in einen Kaninchenzuchtverein gehe und sage: Der Verein ist geil, aber die Karnickel müssen weg. Das ist also Schwachsinn!

(Heiterkeit und Beifall von FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! – Abg. Joachim Paul, AfD: „geil“ ist aber unparlamentarisch, oder?)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus früheren Planungs- und Verkehrsüberlegungen am Mittelrhein und zur Mittelrheinbrücke wissen wir, dass lediglich 7.000 Fahrzeuge pro Tag für diese Brücke prognostiziert wurden und diese Verkehre meist noch lokaler Natur sind. Deshalb ist tatsächlich davon auszugehen, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke um eine kommunale Brücke handeln muss.

Mit Erlaubnis zitiere ich aus dem Landesstraßengesetz, § 3 „Einteilung der öffentlichen Straßen“:

„1. Landesstraßen (Landstraßen I. Ordnung), das sind Straßen, die innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind,

2. Kreisstraßen (Landstraßen II. Ordnung), das sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten oder dem Anschluss der Gemeinden an Bundes- oder Landesstraßen sowie an Eisenbahnhaltestellen, Schiffsliegeplätze und ähnliche Einrichtungen in der Weise dienen, dass jede Gemeinde wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an die genannten Verkehrswege oder Einrichtungen angeschlossen ist (...)“

Wenn ich jetzt zum Landesrechnungshof gehe und sage, ich habe hier 7.000 Autos, ich möchte aber eine Landesstraße bauen, was wirklich auch tatsächlich von der Planung her schon ein anderer Aufwand ist, dann sind wahrscheinlich die Kollegen der Fraktionen der CDU und der AfD die ersten, die dieser Landesregierung Steuerverschwendung vorwerfen würden.

Genauso ist es, wenn wir jetzt ein Raumordnungsverfahren beginnen würden, ohne zu wissen, wer nachher die Baulastträgerschaft übernimmt, also vielleicht auch gar keiner. Dann ist auch das eine Steuerverschwendung, die mit uns nicht zu machen ist,