Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

Genauso ist es, wenn wir jetzt ein Raumordnungsverfahren beginnen würden, ohne zu wissen, wer nachher die Baulastträgerschaft übernimmt, also vielleicht auch gar keiner. Dann ist auch das eine Steuerverschwendung, die mit uns nicht zu machen ist,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SPD)

also 700.000 Euro in den Sand zu setzen für Planungskosten, für ein Raumordnungsverfahren, bei dem überhaupt nicht klar ist, ob es tatsächlich später einen Baulastträger geben soll.

Wir haben in der Koalition ganz klar gesagt, wir sind dabei, eine Brücke zu planen. Wir treten in die Planungen ein, wenn damit eine kommunale welterbeverträgliche Lösung, die keinen Durchgangsverkehr generiert, zu realisieren ist. Wir sagen ganz klar, wir wollen weiterhin das Gespräch mit dem Ziel einer konsensualen Lösung aufrechterhalten.

Ich sage einmal Dank an den Wirtschafts- und Verkehrsminister, der wirklich sehr viel Geduld aufbringt und einen langen Atem hat. Natürlich ist es auch sein Job. Ich glaube, er wird das auch mit dem Engagement, das er bisher in dieser Angelegenheit über die Maßen gezeigt hat, weiterhin bereit sein, dies für die Menschen zu tun.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Wow!)

Natürlich gehört dann auch ein regionales Mobilitätskonzept dazu, das diese Brücke einbindet. Was aber für uns in der Koalition unumstößlich ist, und das haben die Kolleginnen und Kollegen schon gesagt, ist, dass diese Planung in ein umweltverträgliches, welterbeverträgliches Projekt münden muss.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Biodiversität!)

Die UNESCO hat mitnichten ihren Stempel auf das Projekt

gesetzt, sondern hat, nachdem diese Brückenplanung vorlag, gesagt, ja, daran könnt ihr euch weiter orientieren, auf dieser Grundlage kann man weiter planen. Das Problem ist nur, selbst wenn die Landesregierung das will, im Moment kommen wir gar nicht zum Zuge. Deswegen werden wir, unsere Fraktion, in diesem Sinne dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen und die Mittelrheinbrücke als kommunales Infrastrukturprojekt im Landtag beschließen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Zu einer weiteren Kurzintervention erteile ich Frau Dr. Groß das Wort.

Ich freue mich, wenn Sie Spaß haben.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Man glaubt es Ihnen!)

Frau Roegler-Blatzheim, Sie haben das wohl noch nicht so ganz verstanden,

(Heiterkeit bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass die Verkehrsdichte überhaupt nichts damit zu tun hat, ob es ein kommunales oder ein Landesprojekt ist. Ganz einfach ausgedrückt, das Landesstraßengesetz, § 3, ist dafür zuständig, und das regelt das.

Darüber hinaus haben Sie zitiert, es müsste umweltverträglich sein, Sie müssten den Naturschutz etc. berücksichtigen. Das ist alles richtig. Nur, Sie haben am allerwenigsten mitzureden. Sie haben vor Jahren gesagt, der Wald stirbt, und heute schämen Sie sich nicht, für ein Windkraftrad einen Hektar an Wald, Grund und Boden zu opfern. Daran darf ich Sie einmal erinnern.

(Beifall der AfD)

Außerdem haben Sie soeben aus dem Landesstraßengesetz, § 3, vorgelesen: Kreisstraßen sind Straßen, die den Verkehr mit benachbarten Landkreisen verbinden und dem Anschluss an Gemeinden usw. zupass kommen. – Da haben Sie völlig recht. Da haben Sie richtig zitiert. Nur hier ist der ganz große Unterschied. Ich will es Ihnen verdeutlichen. Wenn Sie die beiden Landkreise, den Rhein-Hunsrück-Kreis und den Landkreis Bad Kreuznach, verbinden wollen, dann ist das ganz klar eine Kreisstraße. Hier haben wir aber eine überregionale Verkehrssituation, ein überregionales Verkehrsnetz, weswegen die Kreisstraße hier überhaupt nicht passt.

Das war das, was ich Ihnen sagen wollte.

(Beifall der AfD – Unruhe im Hause)

Bitte den Lärm reduzieren und der Rednerin Gehör schenken.

Noch ein Wort.

Ihr Kommentar 2010, als die UNESCO in Brasilia den Siegerentwurf akzeptiert hat, haben Sie gesagt, die Grünen in Mainz haben die Entscheidung des Welterbekomitees bedauert. Mit einer Brücke seien nicht die Probleme im Tal gelöst. Sie sehen die Gefahren für den Fortbestand der Fähren und den Naturschutz.

Naturschutz, hatte ich Ihnen gerade schon gesagt. Der Fortbestand der Fähren: Ja, wir leben in modernen Zeiten. Die Leute wollen preiswert und schnell über eine Brücke auf die andere Seite kommen.

(Beifall der AfD)

Zur Erwiderung erteile ich Frau Abgeordneter BlatzheimRoegler das Wort.

Ich gebe zu, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BlatzheimRoegler und Roegler auch noch mit oe sind natürlich Herausforderungen, die intellektuell nicht jedem gelingen.

Wenn ich schon bei Korrekturen bin, tatsächlich reden wir bei der Mittelrheinbrücke über eine Brücke zwischen dem Kreis Rhein-Lahn und dem Kreis Rhein-Hunsrück und nicht dem Kreis Rhein-Lahn und dem Kreis Bad Kreuznach.

(Zurufe aus dem Hause – Unruhe im Hause)

Doch, das haben Sie gesagt. Genau das haben Sie gesagt.

(Unruhe im Hause)

Ich gehe jetzt nur noch auf den Erhalt des Fährbetriebs ein, den wir auch in diesem Antrag haben. Selbstverständlich ist das auch eine Maßnahme, um von hüben nach drüben zu kommen. Ich fürchte, wenn der Landrat so weitermacht, wird es auch noch die einzige Möglichkeit sein, die in 30 Jahren die Menschen von hüben nach drüben verbindet.

Wir sind dabei, die Mittelrheinbrücke als kommunales welterbeverträgliches Projekt zu planen, wie wir es schon vor einem Jahr verabredet haben.

An uns Koalitionsfraktionen liegt es echt nicht. Momentan liegt die Blockade woanders.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Wissing.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen wurde über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zur Mittelrheinbrücke berichtet. Heute möchte ich Ihnen den aktuellen Sachstand aus Sicht der Landesregierung darstellen.

Der Rhein-Lahn-Kreis hat in einer Sondersitzung am 10. Januar 2017 einen Beschluss gefasst und seinen Wunsch zur Realisierung der Mittelrheinquerung als Kreisvorhaben bekräftigt. Der Landkreis hat bereits den Landesbetrieb Mobilität beauftragt, die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren zu erstellen. Er hat dafür 100.000 Euro Planungsmittel aus dem Kreishaushalt zur Verfügung gestellt.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat bis heute keinen Beschluss für ein Raumordnungsverfahren gefasst. Vielmehr hält Herr Landrat Dr. Bröhr weiterhin an der Auffassung fest, dass es sich bei der Mittelrheinquerung um eine Landesstraße handeln müsse und er als Kreis deshalb den Landesbetrieb Mobilität nicht für die Erstellung der Raumordnungsunterlagen beauftragen könne.

(Zuruf von der SPD)

Gegen den Bau der Mittelrheinquerung als Landesstraße sprechen jedoch wichtige Faktoren. Ein wesentlicher Faktor ist die Haltung der UNESCO zu einer Mittelrheinquerung zwischen St. Goar und St. Goarshausen. Das Welterbekomitee der UNESCO und insbesondere die beratenden und nationalen Gremien, die Experten der UNESCO, welche die Entscheidungen des Welterbekomitees vorbereitet haben, haben das Brückenprojekt in der Vergangenheit sehr kritisch gesehen. Die UNESCO befürchtet bei einer verbesserten Anbindung an die A 61 eine Verstärkung der ohnehin hohen Lärmbelastungen im Tal. Deshalb wurde gegenüber dem Welterbekomitee, den beratenden Nichtregierungsorganisationen sowie dem landesinternen Steuerungskomitee aus wichtigen internationalen Beratern stets der lokale Charakter der Verbindung betont.

Ziel der Landesregierung ist in jedem Fall, und daran rütteln wir auch nicht, den Welterbestatus Oberes Mittelrheintal zu erhalten.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Forderung des Rhein-Hunsrück-Kreises, die Brücke als Landesstraße zu bauen sowie die Anbindung an die A 61 zu verbessern, steht da in einem deutlichen Gegensatz zur Forderung nach der Welterbeverträglichkeit. Wer eine Landesstraße fordert, fordert ein anderes Projekt als eine Kreisstraße,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das ist so!)

und er muss die Planung des ganzen Streckenzugs von der A 61 durch das Tal bis mindestens zur B 260, der sogenannten Bäderstraße, mitdenken.

Das ist auch der Unterschied, Frau Kollegin, weshalb dann andere Verkehre geführt werden. Sie dürfen nicht nur die Brücke selbst betrachten, sondern auch die weiträumigere Verkehrsführung für eine Durchgangsstraße. Nur, wenn es sich um eine Durchgangsstraße von der Gesamtkonzeption her handelt, ist eine Landesstraße möglich. Da haben Sie völlig zu Recht auf die bindende Entscheidung des Landesstraßengesetzes verwiesen.

Wir reden dann über andere Querschnitte, über Überholstreifen in den Steigungen und über planfreie Knotenpunkte. Wir reden dann auch über zusätzliche Verkehre und die nachteiligen Wirkungen für den Tourismus; denn es geht dann um Durchgangsverkehr, der durch das Tal geführt wird, und nicht um Ziel- und Quellverkehr aus den beiden Landkreisen, der der Region etwas bringen würde.