Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal betonen, dass die Ankündigung der Landesregierung im Koalitionsvertrag, die Mittel bis 2020 um mindestens 15 Millionen Euro aufzustocken, in der Tat ein Weg in die richtige Richtung ist. Ich will nicht nur kritisieren, aber es ist nicht ausreichend für die Lösung der Probleme. Deswegen geht die Einschätzung der Landesregierung, sie habe dem Investitionsbedarf der Krankenhäuser Rechnung getragen, an der Realität vorbei.
Was muss passieren? – Wir werden immer kritisiert, wir würden angeblich keine Vorschläge machen. Wir machen jetzt sehr konkrete Vorschläge.
Erstens: Als Ausgangsbasis muss der Stau in RheinlandPfalz in seiner Summe einvernehmlich mit den Krankenhäusern und auch mit den Kassen beziffert werden. Das ist eine ganz klare Ansage.
Man kann sich darüber streiten, wie hoch der Stau ist oder auch nicht; entscheidend ist, dass man nach vorne schaut und den Krankenhäusern künftig das gibt, was sie brauchen.
Das Zweite ist, dass die Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Aufstockung der jährlichen Investitionsfinanzierung so umgesetzt werden muss, dass die Krankenhäuser wissen, wann sie die Mittel bekommen. Hierbei darf man nicht auf Zeit spielen, hier braucht man Planungssicherheit.
Der dritte Punkt ist der Bürokratieabbau – ein geschundenes Schlagwort, aber wir werden es jetzt konkret machen als zentrales Element der Weiterentwicklung der Krankenhausinvestitionspolitik. Dabei möchte ich auch die Krankenhausgesellschaft noch mit ins Boot nehmen, die sagt, dass das derzeitige Verfahren zur Vergabe der Fördermittel mit einem zu hohen Bürokratieaufwand verbunden ist. Daher werben wir dafür, dass die Entbürokratisierung auch ein zusätzlicher Beitrag dazu ist, den Stau aufzulösen.
Ich darf Hessen erwähnen. Das Land Hessen hat die Krankenhausinvestitionsförderung zum 1. Januar 2016 auf ein Pauschalsystem umgestellt. Damit soll es den Krankenhäusern ermöglicht werden, quasi als Unternehmen selbst über die Durchführung ihrer Investitionen zu entscheiden.
Die bisherigen Fördermittel – die Einzelmittel und die Pauschalmittel – wurden letztendlich in einer Gesamtpauschale zusammengeführt. Grundlage für die Berechnung und die Auszahlung der Fördermittel sind Investitionsbewertungsrelationen, die auf wissenschaftlicher Grundlage ermittelt wurden und das Kriterium zur Verteilung der Haushaltsmittel an die Krankenhäuser sind. § 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ermöglicht so etwas durchaus.
Auch wenn die Landesregierung am 15. September festgestellt hat, dass die meisten Krankenhäuser das nicht wollen, möchte ich daher sagen, ich habe andere Informationen. Die Krankenhausgesellschaft hat das sogar beschlossen, und die Verantwortlichen haben Ihnen mitgeteilt, dass sie das gern möchten.
Ich möchte ein Beispiel erwähnen. Ich habe gerade vorige Woche aus dem hessischen Gesundheitsministerium erfahren, dass man im ersten Jahr bereits durch Bürokratieabbau 1 Million Euro eingespart hat. 1 Million Euro nur durch Bürokratieabbau.
Der vierte Punkt: Es muss über eine neue Lösung zur besseren Finanzierung der Krankenhäuser nachgedacht werden. Der Bund hat sich mit Mitteln an der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung im Rahmen des Strukturfonds beteiligt. Die darüber hinausgehende Forderung der Krankenhäuser nach einem nationalen Investitionspakt für nachhaltige Modernisierung ist berechtigt; das muss aber nicht bedeuten, dass der Bund jetzt noch einmal Geld nachschießen muss.
Ein erster Schritt wäre eine gemeinsame Finanzierung des Landes mit den Kassen. Dass die Kassen dafür Zugeständnisse haben möchten, ist völlig klar, auch im Rahmen der Planungskompetenz. Wenn man das aber als Ultima Ratio anwenden muss, um genug Geld zu beschaffen, dann dürfte der Preis nicht zu hoch sein. Florian Gerster, früher Gesundheitsminister in Rheinland-Pfalz, hat dies einmal in einem Artikel in der Zeitschrift „kma“ 2016 auch so beschrieben: Blumige Ausführungen im Koalitionsvertrag zu einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern zu einer Neuordnung der Finanzierung reichen nicht aus;
Ich möchte auch noch einmal auf die erste Mündliche Anfrage von heute Morgen zu sprechen kommen. Ich glaube, bei dem vielen Geld, das wir vom Bund aus dem Länderfinanzausgleich bekommen, müssen wir auch darüber nachdenken, dass davon für die Krankenhäuser auch etwas übrig ist. Das ist ein ganz konkreter Vorschlag.
Ich komme allmählich zum Schluss. Bezüglich der Weiterentwicklung der Krankenhäuser im Landeskrankenhausplan ist es für uns nicht akzeptabel, dass sich die Landesregierung in der Antwort mit Verweis auf ein künftiges Gutachten zurückzieht. Während der Umsetzung des jetzt geltenden Plans bestand ausreichend Zeit und Gelegenheit, die Entwicklung zu analysieren und Prognosen zur künftigen Gestaltung zu treffen. Hier haben wir nicht die Antworten bekommen, die wir eigentlich brauchten.
Das heißt, die Landesregierung lässt nahezu offen, wie der neue Plan nach ihren Vorstellungen auf Anforderungen der Zukunft reagieren soll. Im Ergebnis geht man damit weitgehend unvorbereitet und ohne klare Orientierung in die neue Aufgabe des Landeskrankenhausplans. Damit wird man den gesetzlichen Vorgaben und der politischen Verantwortung nicht gerecht.
Ich darf abschließend sagen, da muss mehr Farbe bekannt werden. Rot-Grün-Gelb muss mehr Farbe hereinbringen. Hinzukommen muss eine Neukonzeption der Investitionsförderung. Ich habe genug Konkretes dazu gesagt. Ohne dies droht die Planung ins Leere zu gehen. Wir sind als CDU-Fraktion offen dafür, im Ausschuss in aller Ruhe und konkret darüber gemeinschaftlich zu reden.
Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne den Jahrgang 1936/1937 aus Leutesdorf. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl der Krankenhausplan, die Fortschreibung des Landeskrankenhausgesetzes, als auch die finanzielle Ausstattung unserer Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ist fortlaufend Bestandteil unserer Diskussion im Plenum und in der Landespolitik.
Für die SPD-Fraktion darf ich sagen, dass wir in RheinlandPfalz zu unseren Krankenhäusern stehen. Die Krankenhäuser in unserem Land versorgen die Menschen flächendeckend auf einem hohen Niveau, und dies oftmals im
Falle lebensbedrohlicher Erkrankungen. Ärzte, Pflegefachkräfte und das Krankenhauspersonal sorgen rund um die Uhr für ihre Patienten. Dafür gebührt ihnen unser besonderer Dank und unsere hohe Anerkennung.
Gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind zudem die Notfallversorgung und ein breites Netz an Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung für die Patientinnen und Patienten wichtig. Dies gilt es, sicherzustellen, und zwar auch in Zukunft wohnortnah und mit hohen Qualitätsansprüchen an die Versorgungsqualität unserer Patienten. Das ist die gemeinsame Aufgabe der Landesregierung in der Krankenhausplanung, und das ist – verehrter Kollege Dr. Enders – natürlich auch Aufgabe von uns, dem Parlament.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des aktuellen Krankenhausplans 2010 gab es in Rheinland-Pfalz 84 Plankrankenhäuser. Durch Fusionen und Verbundregelungen sind es heute noch 77. Veränderungen in der Krankenhauslandschaft finden fortlaufend statt. Dabei ist festzustellen, dass der aktuelle Landeskrankenhausplan die medizinischen Versorgungsbedürfnisse der Menschen aufnimmt. Gerade demografisch sensible Bereiche wie Geriatrie, Unfallchirurgie oder auch die Erweiterung der Betten im Bereich der Psychosomatik spiegeln die tatsächlichen Bedarfe der Menschen wider.
Frau Ministerin, ich möchte ein deutliches Kompliment an die Damen und Herren im Ministerium richten. Es ist sehr erfreulich, dass in einem Planungszeitraum, der 2010 festgelegt wurde, die Betten genau so, wie prognostiziert, im Land gebraucht wurden. Das ist eine ganz besondere Leistung.
Im teilstationären Bereich wurden dagegen bewusst deutlich mehr Plätze aufgebaut. Die Hinwendung zur teilstationären ambulanten – gerade auch in der psychiatrischen – Behandlung von Menschen folgt dem Ansatz „ambulant vor stationär“.
Meine Damen und Herren, das sind Beispiele oder Zahlen und Fakten, die zeigen, warum wir in Rheinland-Pfalz gut versorgt sind.
Das belegt auch das renommierte RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Dieses hat im Auftrag der Krankenkassen – das sage ich deutlich dazu – ein Gutachten erstellt und die Krankenhausstrukturen in Rheinland-Pfalz intensiv beleuchtet. Durchaus positiv für unser Land ist die hohe messbare medizinische Qualität im bundesweiten Vergleich. Es attestiert die gute Erreichbarkeit von Krankenhäusern im Grundversorgungsangebot sowie eine überdurchschnittlich gute Versorgungssituation.
Ganz besonders gute Werte ergibt die Befragung der Patientinnen und Patienten zur Zufriedenheit mit der Krankenhausversorgung. Rheinland-Pfalz zeigt ein überdurchschnittlich hohes Niveau im Bereich der Ausbildungsplatzaktivitäten. Ich nenne nur das Stichwort „Fachkräftebedarf“.
Ein weiterer Punkt, der mich ganz besonders freut, ist: In Rheinland-Pfalz sind deutliche Mehrkosten im Vergleich zu anderen Ländern vermieden worden, weil wir einen besseren Pflegepersonalschlüssel haben. Das ist sehr positiv.
Der neue Krankenhausplan wird ein Schwerpunkt in der nächsten Zeit sein. In ihn werden insbesondere die Qualitätssteigerungen nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses einfließen. Das bedeutet hohe Standards bei Notfällen, Behandlungen von Schlaganfall, Herzinfarkt und Brustkrebs sowie bei Entbindungen.
Wer von Ihnen vor einigen Tagen in der ARD „Die Story im Ersten“ sah, konnte einen Bericht über schlimme Auswirkungen von Fehloperationen verfolgen. Deswegen noch einmal: Wer so etwas sieht und hört, weiß, wie wichtig eine hohe Qualität und Versorgungssicherheit in rheinlandpfälzischen Krankenhäusern sind.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich den Anträgen zu einer verantwortungsvollen Krankenhausinvestitionsförderung in Rheinland-Pfalz zuwenden. Dies muss aus Sicht der SPD-Fraktion auch in Zukunft die Grundlage der wohnortnahen spezifischen medizinischen Versorgung sein. Eine Grundlage dafür – die mittlerweile deutlich greift – ist das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz, für das sich das Land Rheinland-Pfalz maßgeblich – in Person des damaligen Ministers Alexander Schweitzer und der heutigen Ministerin Sabine BätzingLichtenthäler – eingesetzt
und insgesamt 1 Million Euro ausgehandelt hat, kofinanziert aus Mitteln des Gesundheitsfonds und der Länder. Das ist die duale Finanzierung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz.
Für das Jahr 2017 erhalten die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz – Herr Dr. Enders hat es schon gesagt – 66 Millionen Euro. Ich möchte die Zahlen nicht noch einmal alle wiederholen; Sie haben sie eben genannt. Das bedeutet aber in Summe, die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz können inklusive der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds im Jahr 2017 mit 137 Millionen Euro rechnen. Das sind 9 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das sind gute Zahlen.
Sehr geehrter Herr Dr. Enders, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem die Pauschalförderung und führt das Bundesland Hessen als Beispiel an. Man sollte gut prüfen, wie viele Dornen ein Rosenstrauß am Ende hat, auch mit Blick auf die Berichterstattung der „RHEINPFALZ“ und der „Allgemeinen Zeitung“. Die Barmer-Chefin und einige Kassenvertreter – wohlgemerkt nicht alle, denn die Kassen sind sich nicht einig – wollen eine Investitionsförderung seitens der Kassen mit einem Mitspracherecht bei der Krankenhausplanung anbieten bzw. einfordern oder sich darüber einkaufen.
Unser Ziel ist es, in Rheinland-Pfalz die gute Gesundheitsversorgung und Krankenhauslandschaft zu erhalten und
zu erneuern, um im ganzen Land gleichwertige Lebensbedingungen hinsichtlich der Versorgung der Menschen zu schaffen. Deswegen ist meine erste Stellungnahme – wir werden es im Ausschuss intensiv beraten –, eine pauschale Förderung hat immer auch etwas von einer Gießkanne. Ich möchte Ihnen sieben Beispiele aus unserem Land nennen, die zeigen, warum wir die gezielte Förderung begrüßen.