Abschiebehaft in Rheinland-Pfalz: Bundesrecht konsequent anwenden, Kapazitäten bedarfsgerecht ausbauen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3870 –........... 2259
.......... 2260 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 2261 Abg. Adolf Kessel, CDU:......... 2262 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 2263
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur heutigen Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegin Heike Scharfenberger und der Kollege Dr. Christoph Gensch, der auch die Rednerliste führt.
Entschuldigt fehlen heute die Kollegen Guido Ernst und Joachim Paul sowie Herr Staatssekretär Günter Kern.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück, Giorgina Kazungu-Haß und Astrid Schmitt (SPD) , Ferienbetreuung in den Sommerferien 2017 – Nummer 1 der Drucksache 17/3879 – betreffend, auf.
1. Wie wird sich die Zahl der vom Land geförderten Ferienbetreuungsmaßnahmen in 2017 im Vergleich zu 2016 aufgrund der von den 41 Jugendämtern vorgelegten Kosten- und Finanzierungspläne verändern?
2. Wie hoch ist die Zahl der vom Land geförderten Ferienbetreuungsmaßnahmen in den Sommerferien 2017 nach den vorgenannten Plänen, absolut und prozentual?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung macht sich stark für die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb hat sie sich im Koalitionsvertrag auch das Ziel gesetzt, die Ferienbetreuung für Schulkinder insbesondere in den Sommerferien deutlich auszuweiten. Das ist dank eines neuen Förderverfahrens erfolgreich gelungen.
Die Ferienbetreuung ist Aufgabe der 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz, die dafür sorgen, dass vor Ort Betreu
ungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Zum Teil organisieren die Jugendämter entsprechende Angebote in eigener Regie. Mit Rücksicht auf das Subsidiaritätsprinzip überlassen sie es in aller Regel Vereinen, öffentlichen und privaten Einrichtungen, Unternehmen und sonstigen freien Trägern, Ferienbetreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Die Landesregierung unterstützt die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe und hat Anreize zum Ausbau des Angebots an Betreuungsmaßnahmen geschaffen. Zum einen wurde die Fördersumme im Doppelhaushalt 2017/2018 deutlich erhöht, zum anderen wurden neue Förderkriterien entwickelt.
Bisher standen pro Haushaltsjahr insgesamt rund 300.000 Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2017 sind insgesamt 750.000 Euro vorgesehen und in 2018 sogar 1 Million Euro.
Diese Mittel sind nach einem mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Schlüssel auf die 41 Jugendämter aufzuteilen. Der Schlüssel berücksichtigt die Zahl der in einem Jugendamtsbezirk wohnenden 6- bis 13-jährigen Kinder. Pro Jugendamt ergibt sich dadurch in 2017 ein Förderbetrag zwischen 9.400 Euro und 32.700 Euro.
Im laufenden Jahr kommt erstmals ein neues Förderverfahren zur Anwendung. Die Förderung hat insbesondere auf Angebote in den Sommerferien abgezielt, da es in diesem Ferienabschnitt erfahrungsgemäß den größten Bedarf gibt.
Mit dem neuen Programm soll ein passgenaues, familienunterstützendes Angebot in entsprechender Qualität gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Jedem Kind soll ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser benötigt wird.
Eltern können an den Kosten einer Ferienbetreuungsmaßnahme sozial angemessen beteiligt werden. Gefördert werden können erstmals auch Maßnahmen, die einen Tag oder mehrere Tage dauern.
Zu Frage 1: Im Kalenderjahr 2016 hat das Bildungsministerium insgesamt 189 Maßnahmen gefördert. Nach den Kosten- und Finanzierungsplänen fördert das Land im laufenden Jahr voraussichtlich 617 Maßnahmen, also mehr als dreimal so viel. Wir gehen davon aus, dass damit die für 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 Euro komplett abgerufen werden.
Zu Frage 2: Nach den Kosten- und Finanzierungsplänen der 41 Jugendämter ist zu erwarten, dass die vom Land geförderten Maßnahmen zu 65 % in den Sommerferien stattfinden – das sind rund 400 Maßnahmen –, zu 20 % in den Herbstferien – das sind 126 –, zu 14 % in den Osterferien – das sind 86 – und zu 1 % in den Weihnachtsferien – das sind fünf Maßnahmen –.
Zu Frage 3: Der Start des neuen Förderprogramms ist überaus gelungen. Wir haben sehr erfreuliche Rückmeldungen erhalten. Gelobt wird unter anderem das kommu
nalfreundliche unkomplizierte Förderverfahren. Aus den Rückmeldungen geht auch hervor, dass vorhandene Betreuungslücken durch Aufstockung der Fördersummen und Veränderung der Förderkriterien nunmehr besser abgedeckt werden können.
Auch Eltern haben uns dafür gedankt, dass sie nun einen Betreuungsplatz in den Sommerferien erhalten und damit wirksame Entlastung erfahren haben.
Mit dem neuen Förderprogramm hat die Landesregierung auch auf Kritik an der nach Wahrnehmung von Eltern mangelnden Versorgung mit Betreuungsplätzen in der Vergangenheit reagiert. Diese Kritik war sicher in einem Teil der Fälle berechtigt, in anderen Fällen aber auch unberechtigt, weil Eltern Betreuungsangebote im Wohnumfeld nicht kannten bzw. nicht ausreichend darüber informiert waren. In diesem Jahr haben bisher weder das Bildungsministerium noch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rückmeldungen dieser Art erhalten.
Ich denke, unser deutlich ausgebautes Förderprogramm mit den neuen Kriterien unterstützt die Träger bei Organisation und Gestaltung des Angebots. Bedürfnisse von Kindern und Familien werden sehr viel stärker als bisher berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen vor allem Ansprüche an Qualität und Flexibilität.
Ich möchte mich an dieser Stelle für das außerordentliche Engagement der Jugendämter und vieler freier Träger herzlich bedanken, die die Fülle von Angeboten zur Betreuung von Schulkindern organisieren.
Wir sind überzeugt, dass sich die mit unserem Programm verbundenen Erwartungen erfüllt und wir gemeinsam die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert haben.
Bevor wir zu den Zusatzfragen kommen, dürfen wir als Gäste auf der Zuschauertribüne den Damen-Bridge-Club Worms, Auszubildende der Firma Stürtz Maschinenbau aus Neustadt/Wied, den Arbeitskreis Aidshilfe aus Ludwigshafen und Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Montessori Schule aus Ingelheim begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Vielen Dank für die Ausführungen, Frau Ministerin. Sie haben erwähnt, dass die Förderkriterien verändert worden seien und es jetzt eine andere Dimension gebe. Ein Tag
oder mehrere Tage der Förderung seien möglich. Wie haben sich die Förderkriterien inhaltlich verändert?
Frau Abgeordnete Lerch, wir haben zwei verschiedene Vorgehensweisen gehabt. Wir haben einmal inhaltlich verändert: Wir haben gesagt, es können nicht nur Maßnahmen, die mindestens acht Stunden am Tag dauern und mindestens zwei Wochen andauern – so war es nach den alten Vorschriften, nach der alten Förderrichtlinie vorgesehen –, gefördert werden. Denn das hat dazu geführt, dass viele Jugendämter die Gelder nicht abrufen konnten, weil sie, wie zum Beispiel in der Stadt Mainz, Angebote haben, die nur einen Tag zu buchen sind, die man die ganze Woche buchen kann, aber nicht muss. Das betraf den Ferienpass, den wir nicht fördern konnten, obwohl wir diese Maßnahme für sehr sinnvoll gehalten haben. In anderen Kreisen gab es ähnliche Probleme. Deshalb haben wir gesagt, es genügt, dass eine Maßnahme angeboten wird, auch eintägig. Diese kann dann gefördert werden.