Protokoll der Sitzung vom 24.08.2017

Ich will auch deutlich sagen, wir haben keine einzige Unterstützung von Ihnen erfahren, keine einzige gute Idee. Auch das war früher schon einmal sehr anders. Herr Paul, das will ich ausdrücklich sagen, das war – à la bonne heure – ein Bekenntnis zu dieser Region, als Sie eben sagten, Sie wollen die Weiterentwicklung unterstützen. Herr Licht, daran hätten Sie sich einmal ein Beispiel nehmen können.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Bollinger, aber danke!)

Herr Bollinger, pardon.

Sie haben noch eine zweite Runde, Herr Licht. Damit bin ich eigentlich schon mit dem Thema der Union durch. Sie haben wieder eine Nebelkerze geworfen. Sie haben mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen argumentiert. Mich würde interessieren, was Sie damit meinen. Sie sollten Ross und Reiter nennen.

Keine Frage, auch der neue Mehrheitsgesellschafter muss sich den Herausforderungen des Luftverkehrsmarktes stellen. Das ist klar. Der Hahn hat aber seine Zukunftsperspektive. Davon sind wir überzeugt. Dies wird das Land auch in Zukunft im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben unterstützen, in der festen Überzeugung, dass dieses Engagement richtig ist.

Die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die HNA Airport Group GmbH hat mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages ihren Abschluss gefunden. Beim Notartermin am 9. August 2017 wurden die noch ausstehenden Schritte zum Inkrafttreten des Vertrages vollzogen. Damit ist der Geschäftsanteil von 82,5 % auf die Käufergesellschaft übergegangen. Gleichzeitig vereinnahmt das Land die 15,1 Millionen Euro, die die Käuferin bereits vor Vertragsschluss notariell hinterlegt hatte.

Ich möchte betonen, dass die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Hessen an der FFHG gerade keine Vollzugsbedingung war. Vielmehr hatte ein Vertreter der HNA Airport Group bereits in der Sitzung des Innenausschusses am 29. März 2017 erklärt, dass ein Verkauf des hessischen Geschäftsanteils für den Erwerb der rheinlandpfälzischen Anteile unbedeutend sei.

Eine wesentliche Vollzugsbedingung nach dem Anteils

kaufvertrag – das will ich noch einmal ausdrücklich nennen – war hingegen die Erteilung einer Genehmigung der Betriebsbeihilfen in Höhe von maximal 25,3 Millionen Euro bis zum Jahr 2024 durch die Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat mit ihrer Entscheidung vom 31. Juli dieses Jahres festgestellt, dass die beabsichtigten und bei der Kommission notifizierten Betriebsbeihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die genehmigte Maßnahme soll für den Zeitraum 2017 bis 2024 erwartete Betriebsverluste des Flughafens bis zu einem Höchstbetrag von 25,3 Millionen Euro decken.

Damit herrscht Klarheit für den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt mit einem gedeckelten Höchstbetrag. Sie wissen, in der Vergangenheit mussten wir andere Wege finden. Es gab keine Deckelung auf einer Höchstbetragsebene.

Ich bin froh, dass die Europäische Kommission in einem vergleichsweise raschen Verfahren die Notifizierungsentscheidung getroffen hat, die es uns ermöglicht, den Flughafen Frankfurt-Hahn im Interesse des Wirtschaftsstandorts, der Region und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu begleiten.

Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass der Flughafen Hahn eine entsprechende volkswirtschaftliche Bedeutung für die Region hat. Liebe Kollegin Monika Becker, ich definiere die Region exakt wie Sie. Das sind die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell. Diese ganze Region ist enorm wichtig.

Der Flughafen ist dort ein ganz bedeutsamer Impulsgeber. Wir reden über mehrere Tausend Arbeitsplätze und die entsprechende Anzahl an Familien sowie natürlich auch Einnahmen für die gesamte Region.

Der Hahn strahlt zudem in die Landkreise, die ich genannt habe, aus und ist damit nicht nur ein lokales Anliegen für uns als Landesregierung und Parlament. Deswegen war diese große Motivation bei uns allen, diesen Flughafen und damit den riesigen Gewerbestandort in eine gute Zukunft zu führen.

Neben den notifizierten Betriebsbeihilfen hat die Landesregierung im Interesse des Wirtschaftsstandorts und noch einmal zur Stärkung der gesamten Region, wie Ihnen auch aus der Begründung zum Hahn-Gesetz bekannt ist, zudem für die nächsten Jahre die Gewährung von Investitionsbeihilfen in Aussicht gestellt. Sicherlich ist es selbstverständlich – das ist bei Flughäfen so –, dass wir die Sicherheitskosten ebenfalls in unserer Verantwortung weiter zahlen werden.

Mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages sehe ich die Weichen für die Zukunft des Flughafens in mehrheitlich privater Hand gestellt. Der Ball liegt jetzt bei der Käufergesellschaft, das ist klar; denn sie zeichnet nun für den Betrieb und die weitere Entwicklung des Flughafens verantwortlich.

Der HNA ist sicher das Potenzial zuzuschreiben – das haben viele Vorredner auch so gesehen –, die Herausfor

derung eines harten Wettbewerbs im Luftverkehrsgeschäft zu meistern. Ich möchte dafür werben, dem neuen Mehrheitsgesellschafter und der neuen Geschäftsführung der FFHG Zeit zu geben, ihre Pläne umzusetzen.

Umso mehr freut es mich, dass ich Ihnen bereits heute Informationen zu weiteren Frachtentwicklungen am Hahn geben kann, die uns ganz aktuell von der FFHG genannt wurden. Danach konnte eine ganze Reihe neuer Frachtkunden bzw. neuer Frachtverkehre generiert werden.

Nach Angaben der FFHG konnte AirBridgeCargo mit zwei wöchentlichen Frachtverbindungen als Neukunde gewonnen werden. Die FFHG hat mitgeteilt, dass Etihad die Flüge auf vier wöchentliche Frachtverbindungen aufgestockt habe. Noch in diesem Jahr, so die FFHG weiter, seien ein dritter wöchentlicher Flug von Air Atlanta Icelandic sowie zusätzliche regelmäßige Flüge von Magma Aviation zu erwarten. Überdies sehe ein weiteres fest geplantes Projekt ab Mitte Oktober bis Ende 2017 einen weiteren wöchentlichen Flug vor. Außerdem könne noch in den nächsten Wochen Suparna Airlines, ehemals Yangtze, als regelmäßiger Kunde wieder am Standort begrüßt werden.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ui, sehr gut!)

So weit die uns übermittelten Nachrichten. Wir haben gelernt, dass gerade der Frachtbereich ein volatiles Segment darstellt, das in besonderem Maße von der allgemeinen Marktentwicklung abhängig ist.

Es sind gute Nachrichten vom Hahn, die ich Ihnen gerade genannt habe. Sie stärken das Vertrauen in die Expertise der HNA, und sie stärken die Zuversicht, dass der Hahn einen guten Käufer gefunden hat.

Keine Frage, das Land hat viel in den Hahn investiert. Bereits beim Konversionsprojekt in den 90er-Jahren, aber auch im Zuge der Neustrukturierung der FFHG und in der Vorbereitung und Durchführung des Verkaufsverfahrens mit den dargestellten Beihilfen und finanziellen Zuwendungen steht das Land weiterhin zum Hahn und zur Region.

Auf der Habenseite verbinden sich mit dem Hahn mehrere Tausend Arbeitsplätze und ein großes Steueraufkommen in einer – ich glaube, das darf man sagen – eher strukturschwachen Region. Überdies hat der Hahn – Stichwort Ausbau B 50 und Hochmoselübergang – mit dafür Sorge getragen, dass auch der Bund in erheblichem Maße Infrastrukturmittel zur Verfügung gestellt hat. Ohne den Hahn wäre dies nicht in diesem Umfang geschehen.

Eine derart volkswirtschaftliche Betrachtungsweise mag rein beihilferechtlich nicht zulässig sein. In der politischen Diskussion muss sie aber erlaubt sein und erlaubt bleiben. Mit dem Verkauf und dem Vollzug konnte in diesem Sinne ein großer Erfolg erzielt werden.

Wünschen wir der FFHG und der HNA das erforderliche Quäntchen unternehmerische Fortune bei den bevorstehenden Herausforderungen, noch einmal, im Interesse der Mitarbeiter, ihrer Familien und der gesamten Region.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, und an die Regierungsfraktionen: Vielen Dank für die Unterstützung in dem nicht ganz einfachen Prozess der letzten Monate und Jahre.

(Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Stimmt, da war was!)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüßen wir den Betriebsrat Thyssenkrupp Rasselstein GmbH, Andernach. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Aufgrund der Redezeit der Regierung verlängert sich die Redezeit der Fraktionen um jeweils zwei Minuten. Gemeldet hat sich die Kollegin Brück.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Licht, liebe CDU, wenn der Redebeitrag von Herrn Kollegen Licht eins gezeigt hat, dann ist es, dass der Erfolg, den die Landesregierung mit dem positiven Verkauf der Anteile am Flughafen Hahn gehabt hat, Sie tief getroffen hat,

(Beifall der SPD und bei der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, so ist es!)

so tief, dass Sie noch nicht einmal ein Wort der Freude über die Weiterentwicklung in der Region geäußert haben,

(Zurufe von CDU und SPD)

noch nicht ein Wort zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder zu der Wirtschaft und der Kommunalpolitik.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Ein Niveau, unterirdisch!)

Es trifft Sie tief, Frau Klöckner, sonst würden Sie das jetzt nicht sagen.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Unterirdisch, das Niveau!)

Nein, das, was Sie machen, ist unterirdisch.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, SPD)

Wenn eine Fraktion in diesem Parlament keinen Anteil an dem Erfolg dieses Verkaufs hatte – – –

(Glocke des Präsidenten)

Liebe Kollegen, kluge Zwischenrufe sind durchaus erlaubt, aber nicht permanentes Reinreden. Dann kann es von den Übrigen, die zuhören wollen, nicht verstanden werden. –

Bitte, Frau Brück, Sie haben das Wort.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Beim Nürburgring das Gleiche!)

Wenn eine Fraktion keinen Anteil am Erfolg des Verkaufs dieses Flughafens gehabt hat, dann ist es die CDUFraktion.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Egal, was wir in den letzten Jahren gemacht haben, ob es die Entschuldung war oder jetzt das Verkaufsverfahren,