Herr Staatssekretär, die Landesregierung hat erfreulicherweise aufgefordert, freiwillig die Störfallverordnung anzuwenden. Bis heute haben Sie noch keine Antwort darauf bekommen. Welche Frist haben Sie sich selbst gesetzt, um noch einmal nachzuhaken oder gegebenenfalls auch darauf zu dringen, dass es dahin kommt?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, wir werden natürlich in gemessener Zeit nachfragen, was man mit unserem Anliegen zu tun gedenkt. Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass wir gegenüber dem Bund nicht mit knappen Fristen dazu übergehen können, einen nicht angemessenen Zeitdruck
zu erzeugen. Ich darf darauf hinweisen, dass das Genehmigungsverfahren gerade läuft und der Erörterungstermin erst noch stattfinden wird. Wir hoffen, dass wir rechtzeitig vom Bund Antwort bekommen werden, werden aber natürlich in angemessener Zeit nachfragen, ob man unserem Anliegen Rechnung trägt.
Herr Staatssekretär, in die Fragestunde wurde der Begriff der politischen Bewertung eingeführt. Das führt mich dazu, Sie zu fragen, ob Ihnen zur Kenntnis gelangt ist, dass die Bundesverteidigungsministerin, die vor Ort war, Ihrerseits eine politische Bewertung vorgenommen hat, und wenn ja, wie diese ausgefallen ist. Steht die Bundesverteidigungsministerin zu diesem Projekt? Hat das eine Rolle gespielt?
Nach meiner Kenntnis habe ich von einer expliziten politischen Bewertung der Bundesministerin der Verteidigung nichts gehört. Aber die Anwesenheit drückt natürlich eine – wie soll ich sagen –
(Abg. Christine Schneider, CDU: Wer hat die denn eingeladen? – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wer war denn mit auf dem Foto? Der Landrat und der CDU-Bundestagsabgeordnete!)
Der Herr Staatssekretär hat das mit der nötigen Klarheit beantwortet. Jetzt hat Herr Schwarz das Wort für eine Zusatzfrage.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär Dr. Griese, Sie sagten, dass originäre Genehmigungsbehörde die Kreisverwaltung in Germersheim wäre. Habe ich das so richtig verstanden, und wenn das so ist, wann wurde denn von den US-Behörden der Antrag für die Erweiterung des Depots an die Kreisverwaltung gestellt, und wann hat die Kreisverwaltung dann Kontakt mit Ihnen im Land aufgenommen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen das genaue Datum der Antragstellung nicht sagen. Das liegt aber schon einige Zeit zurück. Von sich aus hat die Kreisverwaltung mit uns keinen Kontakt aufgenommen. Wir haben
allerdings, nachdem uns verschiedene parlamentarische Anfragen erreicht haben, unsererseits mit der Kreisverwaltung Kontakt aufgenommen und uns über den Stand informieren lassen. Das ist auch unter anderem die Basis dessen, was ich Ihnen hier vortragen kann.
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal zurück zu dem Punkt „übliches Baumarktmaterial“. Das war von Anfang an die Aussage der US-Army. Das war auch die Aussage von Ihnen im Rahmen einer Kleinen Anfrage. Wir haben jetzt jedoch Informationen, also aus dem Antrag direkt, dass es nicht so ist, dass das lediglich nur minimale Additive wären, sondern dass der Antrag so gestellt ist, dass alle giftigen Stoffe und Gemische einzeln bis zur Höchstlagermenge gelagert werden können und sich auch die Stoff- und Gemischzusammensetzung natürlich auch täglich ändert. Also, die Lage erscheint aus meiner Sicht nicht so einfach mit dem Baumarktmaterial, wie Sie es vorhin dargestellt haben.
Ich darf noch einmal sagen, dass es nach unseren Informationen so ist, dass die akut toxischen Stoffe nicht in Reinform gelagert werden, sondern jeweils gemischt als Additive zu Schmiermitteln, zu Kühlflüssigkeiten, zu Enteisungsmitteln etc. Andere Informationen liegen uns nicht vor. Deswegen wiederhole ich das, was ich vorhin geantwortet habe.
Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Roth und Marco Weber (FDP), Verbesserung des Europäischen Strafregisters (ECRIS-TCN) – Nummer 9 der Drucksache 17/3879 – betreffend, auf.
1. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung von ECRIS-TCN für die Strafverfolgung in Europa und in Rheinland-Pfalz im Besonderen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst die bisherige Rechtslage kurz darlegen, um daraus dann zu entwickeln, wo die Lücken sind und wo die Verbesserungen stattfinden werden.
ECRIS ist die englische Abkürzung für das europäische Strafregisterinformationssystem, und es ermöglicht schon jetzt einen Austausch von Strafregisterdaten innerhalb der EU. Dies geschieht derzeit wie folgt:
Dem Herkunftsmitgliedsstaat eines EU-Bürgers werden alle strafrechtlichen Verurteilungen innerhalb der EU mitgeteilt. Die Verurteilungen werden dann zentral in einem Register – in Deutschland dem Bundeszentralregister – erfasst und können von anderen Mitgliedsstaaten automatisiert per Knopfdruck abgefragt werden.
Dieses System ist seit 2012 in Betrieb und hat sich gut etabliert. Es leidet aber unter einem gravierenden Mangel. Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen werden nicht zentral erfasst. Das bedeutet, um zu erfahren, ob ein Drittstaatsangehöriger bereits in einem anderen Mitgliedsstaat der EU rechtskräftig verurteilt wurde, muss derzeit ein generelles Auskunftsersuchen an alle Mitgliedsstaaten gerichtet werden. Dieses Verfahren ist zeit- und kostenaufwendig. Es ist zudem fehleranfällig.
Die EU berät daher bereits seit Längerem über eine Ausweitung von ECRIS auf Drittstaatsangehörige, genannt ECRIS-TCN. TCN ist die englische Abkürzung für Drittstaatsangehörige.
Am 29. Juni dieses Jahres hat die Europäische Kommission einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt. Danach sollen in einer EU-weiten zentralen Datei die wesentlichen Personaldaten verurteilter Drittstaatsangehöriger sowie der Code des Urteilsmitgliedsstaates gespeichert werden. Anstatt wie bisher einzelne Anfragen an alle anderen Mitgliedsstaaten zu richten, kann eine Strafverfolgungsbehörde dann die Personaldaten eines Beschuldigten automatisiert mit den Daten aus der Indexdatei abgleichen. Sie wäre in der Lage, innerhalb kürzester Zeit in Erfahrung zu bringen, ob und in welchem Mitgliedsstaat ein Drittstaatsangehöriger bereits verurteilt wurde. Das sind entscheidende Informationen für die Ermittlungen, insbesondere für die Frage, ob ein Haftbefehl beantragt werden kann.
Die vorgesehene Änderung bringt aber noch eine weitere Verbesserung. Gerade bei Drittstaatsangehörigen stellt sich häufig das Problem, dass Personaldaten unzutreffend
erfasst sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen kann es zu Eingabe- oder Übertragungsfehlern bei der Erfassung kommen, gerade wenn fremdländisch klingende Namen phonetisch erfasst werden müssen, etwa weil gültige Personaldokumente nicht vorhanden sind.
Teilweise werden Personaldaten aber auch gezielt falsch oder unvollständig angegeben. So kann es vorkommen, dass eine Person mit einer Vielzahl von Personaldaten, Aliasnamen, variierenden Geburtsdaten oder Geburtsorten erfasst ist und nicht erkennbar ist, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt. Der Berliner Attentäter Amri soll über 14 verschiedene Aliasnamen verfügt haben. Außerdem war er in Italien bereits wegen Brandstiftung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das war hier aber nicht bekannt.
Um solche Defizite zu beseitigen, sollen in der für ECRISTCN vorgesehenen zentralen Datei insbesondere die Fingerabdruckdaten der verurteilten Drittstaatsangehörigen gespeichert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass auch bei abweichenden oder unvollständigen Personaldaten die Identität einer Person zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die Ermittlungsbehörden können so schneller zusammenhängende Strafstaten erkennen und sie einer Person zuordnen. Dies wiederum ermöglicht einen täterbezogenen Ermittlungsansatz, den ich für erfolgversprechend halte. Sollte die Verordnung so in Kraft treten, dürfte dies zu mehr Effizienz bei der Strafverfolgung, aber auch bei der Gefahrenabwehr führen, etwa bei der Einstufung einer Person als Gefährder.
Das bisherige sehr aufwendige und fehleranfällige Abfrageverfahren würde durch ein genaueres und schnelleres Treffer/Kein-Treffer-Verfahren ersetzt. Für die rheinlandpfälzische Justiz dürfte daher im Ergebnis nicht mit einem höheren Arbeitsaufwand zu rechnen sein. Die zusätzliche Erfassung und Übermittlung der Fingerabdruckdaten eines verurteilten Drittstaatsangehörigen dürfte durch die schnellere und einfachere Abfragemöglichkeit kompensiert werden. Genauer wird man das aber erst beantworten können, wenn dieses neue Register in der Praxis umgesetzt wird.
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil dürfte jedenfalls sein, dass es Mehrfach- und Intensivtätern nicht mehr so leicht gelingt, unbemerkt in mehreren EU-Mitgliedsstaaten zu agieren.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Stickoxidbelastung senken – EMobilität fördern – Nummer 10 der Drucksache 17/3879 – betreffend auf.