Thomas Roth

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Montag dieser Woche sowie gestern hier im Parlament haben wir wie jedes Jahr der vielen Menschen gedacht, die am 9. November des Jahres 1938 in Deutschland wegen ihres jüdischen Glaubens ihr Leben verloren haben. Wir haben derer gedacht, die mit ansehen und erleben mussten, wie überall ihre Synagogen und Gebetsstuben in Brand gesteckt und Tausende Geschäfte zerstört wurden. Diese Reichspogromnacht der Nationalsozialisten war der Beginn einer systematischen Entrechtung der jüdischen Mitbürger und des millionenfachen Mordes an Juden in ganz Europa. Wir wollen, dass sich so etwas in Deutschland und der Welt nie mehr wiederholt.
Meine Damen und Herren, deshalb dürfen wir nicht schweigen, wenn sich schleichend doch wieder Hass und Hetze ausbreiten. Sie sind Vorboten neuer Gewalt.
Mit jährlichen Gedenkfeiern halten die Parlamente in ganz Deutschland die Erinnerungen an diese schreckliche Pogromnacht aufrecht. Das Gedenken ist zugleich eine Mahnung an alle Bürgerinnen und Bürger zum Respekt und zur Menschlichkeit.
Als Gegenentwurf zu diesen Erfahrungen von Diskriminierung und Barbarei formulierten die Gründerväter und -mütter der Bundesrepublik Deutschland unser Grundgesetz. Es lohnt sich den ersten und wichtigsten Artikel des Grundgesetzes an dieser Stelle noch einmal genau zu betrachten. Deshalb zitiere ich Artikel 1 mit Erlaubnis des Präsidenten. Hier heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
In Absatz 2 lautet es weiter: „Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Das Grundgesetz nimmt also nicht nur die staatliche Gewalt in die Pflicht, sondern ebenso die Bürgerinnen und Bürger und damit jeden von uns.
Doch wie sieht die Wirklichkeit inzwischen aus? Hassbot
schaften, Hetztiraden, Rassismus und Intoleranz sind mittlerweile für uns Anlass zu großer Sorge. Sie sind Vorboten von Gewaltausbrüchen bis hin zu Mordanschlägen.
Meine Damen und Herren, Terrorismus beginnt in den Köpfen. Das Internet erweist sich dabei als offener Marktplatz für anonyme Radikalisierung. Dies führt vermehrt zu Gewalttaten auch mitten in Europa. Die jüngsten Mordanschläge geschahen in Wien, Lyon, Nizza und Paris. Auch in Dresden, wo ein Syrer auf offener Straße ein homosexuelles Touristenpaar angegriffen und einen Mann erstochen hat, all diese Taten hatten einen erkennbaren islamistischen Hintergrund.
Wie sich das Motiv auch immer nennen mag, ob Fanatismus, Antisemitismus, Homophobie oder allgemeine Fremdenfeindlichkeit, es gibt für solche Taten keinerlei Rechtfertigung. Hass, Hetze und Gewalt bedrohen massiv unsere Freiheit und unsere Demokratie. Das Grundgesetz gibt uns den Auftrag, gegen jegliche Diskriminierung anzugehen. Als wehrhafter Staat müssen wir alles tun, was uns möglich ist.
Meine Damen und Herren, aus dieser Verpflichtung heraus hat Rheinland-Pfalz bereits im Frühjahr 2019 den „Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ auf den Weg gebracht mit einem Beteiligungsprogramm und zahlreichen Veranstaltungen von April 2019 bis März 2020. Ich bin froh, dass dieser Aktionsplan weitergeführt werden soll. Ziel ist und war es, die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer dafür zu sensibilisieren, allen Varianten von Diskriminierung, Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit den Nährboden zu entziehen
Deshalb appelliere ich anlässlich der Aktuellen Debatte an uns alle im Parlament und auch an die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz: Setzen wir deutlichere Stoppzeichen gegenüber jeglichem respektlosen Verhalten und diskriminierenden Reden und zeigen engagierten und starken Einsatz für die Gleichberechtigung aller Menschen im Sinne unseres Grundgesetzes, heute, überall und jeden Tag.
Haben Sie vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es absolut bedauerlich, was Sie heute wieder vom Stapel lassen. Herr Frisch, ich verwahre mich dagegen, dass Sie die Liberalen bezichtigen, dass wir für die Legalisierung einer Erwachsenen-Kind-Beziehung gewesen sein sollen.
Sie handeln wie immer nach dem Motto, lieber eine starke Behauptung, die vielleicht irgendwo durch die Presse geht, anstatt ein gutes Argument vorbringen oder eine gute Recherche machen zu wollen. Hören Sie mit diesem Unsinn bitte auf.
Meine Damen und Herren, Kinder und Jugendliche effektiv und nachhaltig zu schützen, ist gewiss Aufgabe der Politik. Es ist aber auch gewiss, dass die Landesregierung durch diesen Antrag der CDU nicht erst auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden muss.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder steht auf sittlich tiefster Stufe, und das ist besonders verwerflich. Das ist meine und sicher nicht nur meine Meinung, sondern die der meisten hier im Hohen Haus. Auch dies ist gewiss.
Allerdings würde es in keinem konkreten Fall einem betroffenen Kind helfen, wenn wir das jetzt noch einmal formell beschließen würden. Viel wichtiger ist es doch, dass sich die Bundesregierung gerade aufmacht, den Missbrauch von Kindern strafrechtlich endlich als Verbrechen einzustufen.
Die CDU beschreibt in ihrem Antrag die Häufung der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ja, das ist erschreckend und absolut schockierend. Immer mehr Täter fliegen aber auch deshalb auf, weil sie obendrein häufig der weiteren perversen Sucht der Weiterverbreitung solch abscheulicher Taten durch Fotos und Videos im Internet erliegen. So lassen sich Täter und Nutzer von solchem Material immer häufiger identifizieren und ermitteln. Wir müssen erreichen, dass noch mehr gesucht und gefahndet wird. Dazu muss die Polizei verstärkt weiter IT-Spezialisten einsetzen, die akribisch das Netz durchforsten.
Meine Damen und Herren, leider bestätigt die Erfahrung, dass sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie vor allem dort vorkommen, wo Kinder eigentlich auf Erwachsene aus ihrem nächsten Umfeld vertrauen und sich somit leicht einschüchtern lassen. Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, dem Druck der Täter auf die Opfer einen ebenso wirksamen Verfolgungsdruck auf die Täter entgegenzusetzen. Die Täter sexualisierter Gewalt dürfen sich nie mehr sicher sein.
Gute Ansätze sehe ich bei einem Anfangsverdacht, etwa bei den Razzien, die es in Rheinland-Pfalz bereits gegeben hat, oder dem Erfolg der Polizei beim Ausheben des Cyberbunkers in Traben-Trarbach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Forderung der CDU nach einem weiteren Beauftragten für diese Problematik kann ich allerdings wenig Nutzen erkennen. Eine solche Person könnte von sich aus nirgends tätig werden. Sie müsste zentral in Mainz sitzen und warten, dass sich Opfer bei ihr melden. Das scheint nicht wirklich etwas zu bringen. Neue schulische Schutzkonzepte oder Fachtage produzieren nur mehr Papier und gewährleisten keinen raschen und wirksamen Schutz.
Allerdings haben wir in Rheinland-Pfalz – wir haben es vorhin auch von Frau Simon gehört – zahlreiche Kinderschutzdienste, die seit über 30 Jahren auf diesem Gebiet arbeiten. Sie werden über die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege organisiert. Als spezieller Fachdienst sind die Stellen gut vernetzt und jederzeit ansprechbar. Die Mitarbeiter suchen Kinder und Jugendliche auch in ihrem Umfeld auf. Zu den umfangreichen Aufgaben und Einsatzgebieten gehören auch die Schulen und Kindergärten.
Lassen Sie uns diese Dienste weiter unterstützen und Eltern, Erzieher und Lehrpersonal über deren Arbeit informieren, damit sie überall dort helfen können, wo das tatsächlich notwendig ist.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik hat die Aufgabe, die Zukunft zu gestalten. Was gibt es da wichtigeres, als in die Zukunft unserer Kinder zu investieren? Genau das ist das Vorhaben der Landesregierung bei der Anpassung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit.
Hier haben sich über die Jahre die Herausforderungen und Bedarfe erweitert. Der damit verbundene erhöhte Finanzbedarf steht heute zur Debatte. Dabei hat die Landesregierung insbesondere diejenigen Kinder im Blick, die unter problembelasteten Familienverhältnissen aufwachsen.
Zahlreiche Kinder leben mit einem erhöhten Risiko, Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung zu werden. Hier sollen die Jugendämter noch besser ausgestattet werden, um in Problemfällen schneller und effektiver intervenieren zu können.
Rheinland-Pfalz hat bereits 2008 als erstes Bundesland mit seinem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Prävention und Schutz in einem Regelwerk verbunden. Seither wurden und werden weiterhin örtliche Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe wirksam unterstützt. Das Gesetz ermöglicht und vereinfacht die notwendige Vernetzung der zahlreichen Beteiligten in der Jugendhilfe und im Kinderschutz. Das wichtigste Instrument ist dabei ein konstruktiver und fachlicher Austausch zwischen allen Partnern, um den Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit kontinuierlich zu verbessern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als es im Jahr 2012 galt, die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in Rheinland-Pfalz umzusetzen, erwiesen sich die durch das 2008 verabschiedete Gesetz geschaffenen Strukturen als sehr hilfreich. So gibt es sowohl stadtteilbezogen als auch auf der Ebene von Verbandsgemeinden regelmäßige Netzwerkkonferenzen, runde Tische und Kooperationen. Die Jugendämter beziehen dabei ärztliches Fachpersonal ebenso mit ein wie Gesundheitsämter, Familienhebammen und Schwangerenberatungsstellen, Polizei und Justiz sowie Schulen und Kindertagesstätten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Unterschied zu der Zeit von vor acht Jahren wissen wir aus der Forschung inzwischen, dass bei bestimmten Zielgruppen vermehrt familiäre Belastungen auftreten. Kinder und Jugendliche mit teils sehr jungen Eltern, mit alleinerziehenden Elternteilen oder mit familiären Gewalterfahrungen sind häufiger besonderen Belastungen ausgesetzt. Auch Kinder mit psychisch erkrankten oder suchtkranken Elternteilen sind stark belastet.
In solchen Familiensituationen sehen sich Kinder nicht selten mit Aufgaben konfrontiert, die die Eltern nicht schaffen, die deren Kinder aber erst recht überfordern. Solche Lebenssituationen gefährden das Wohl und die Gesundheit dieser Kinder und behindern ein altersgerechtes Aufwachsen.
Wir Freien Demokraten unterstützen deshalb das Anliegen der Landesregierung, den fachlichen Austausch bei der Unterstützung von Kindern und Familien stärker zu fördern. Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere in den Schwerpunkt Kinder psychisch erkrankter und/oder suchtkranker Eltern fließen. Dabei begrüßen wir es sehr, dass das Ministerium die Anforderung zur Verwendung der Mittel zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag Rheinland-Pfalz bedarfsgerecht festlegen wird.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neustrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz,
Landau und Kaiserslautern ist gewiss eine große Aufgabe. Das Landesgesetz für die Hochschulstrukturreform ist der Startschuss für ein anspruchsvolles Verfahren. Wir gehen einen Weg, der sich für alle lohnen soll. Dabei haben wir ein ganz klares Ziel vor Augen: Die Autonomie und die Selbstverwaltung der Hochschule in Rheinland-Pfalz soll ausgeweitet werden.
Hierdurch wollen wir die vielfältigen Wissenschaftsangebote im nationalen und internationalen Vergleich stärken. Im Norden von Rheinland-Pfalz eröffnen sich für die eigenständige Universität Koblenz neue Chancen durch intensive Kooperationen mit regionalen Akteuren, wie der Hochschule Koblenz und der heimischen Wirtschaft. Es gibt Pläne und Wünsche für eine starke Perspektive und eine geschärfte Profilbildung.
Ich nenne dabei ausdrücklich die Vorschläge einiger Protagonisten vor Ort, wie unter anderem die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, deren Mitglied ich ebenfalls bin, oder der IHK Koblenz für einen interdisziplinären Forschungsansatz im Hinblick auf gesellschaftliche Herausforderungen und für neue Themen, wie Health Data Intelligence oder Hydrologie und Wasserwirtschaft.
Daneben entsteht im Süden unseres Bundeslandes eine breit aufgestellte und moderne technische Universität mit einem Campus in Kaiserslautern und einem in Landau. Zusammen mit den nationalen und internationalen Instituten bildet sie ein kraftvolles Cluster für die Wissenschaft ebenso wie für die Wirtschaft im Süden unseres Landes.
Mit der Neustrukturierung stärken wir unsere rheinlandpfälzische Hochschullandschaft. Das bestätigen uns die Expertinnen und Experten in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss vom 8. September ganz klar. Der Weg zum erfolgreichen Abschluss der Neustrukturierung ist recht lang und sicherlich auch beschwerlich. Bis zum Erreichen des Ziels am 1. Januar 2023 muss der Prozess mit vielen weiteren Gesprächen und Absprachen begleitet werden. Vor allem braucht es neben Rechtssicherheit auch Planungssicherheit. Die in den vergangenen Wochen häufig als zu knapp empfundene Finanzierungsgrundlage für die Transformation ist deutlich – wir haben es vorhin gehört – von 8 auf 18 Millionen Euro erweitert worden.
Dieser Schritt mit dem Schwerpunkt auf Digitalisierung wird von allen beteiligten Universitäten ausdrücklich begrüßt.
Meine Damen und Herren, zusätzlich hat die Verstetigung des Hochschulpakts durch den Bund für Entspannung gesorgt, können doch jetzt vermehrt befristete Personalstellen entfristet und damit bestehende Lehrangebote für die Zukunft weiter aufrechterhalten werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir Bewe
gung in die Hochschullandschaft. So wird der Weg geebnet für eine erfolgreiche Strukturreform. Alle relevanten Partner werden – anders als die CDU das in ihrem Entschließungsantrag suggerieren möchte – mit einem ordentlichen Quantum an Rechtssicherheit und Planbarkeit ausgestattet, ohne die eigene Kreativität zu beschneiden.
Angesichts der zugesagten engen Begleitung des Prozesses durch das Wissenschaftsministerium sind die Verantwortlichen der Hochschulen zuversichtlich, dass Entflechtung und Transformation gelingen und das Ziel erreicht wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der bisherige Weg hat bereits gezeigt, dass ein offener Austausch zum Erfolg führt. Der heute vorliegende Gesetzentwurf geht auf die Expertenkommission zurück, die im April 2018 ihre Anregungen für die Weiterentwicklung der rheinland-pfälzischen Hochschullandschaft vorgelegt hat. Es folgte ein Dialog mit den Leitungskräften der Hochschulen. Daraus entstand ein Eckpunktepapier, das den Strukturprozess für die geplante Veränderung festgelegt hat.
Nun geht es darum, auf dieser Basis des vorliegenden Strukturgesetzes den Dialog zielgerichtet fortzusetzen und den Prozess zu vollenden. Die FDP-Fraktion und ich ganz persönlich glauben an die Chancen und Potenziale, die in dieser Neustrukturierung stecken. Wir haben das Ziel klar vor Augen und sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf gute Startbedingungen. Wir stimmen daher dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig der Schutz und die Einhaltung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind. In vielen Lebensbereichen mussten Bürgerinnen und Bürger finanzielle Einbußen, Dienstleistungsausfälle oder Einschränkungen ihrer Verbraucherrechte erfahren.
So wurde coronabedingt durch stornierte Reisen oder Flüge vorausbezahltes Geld in vielen Fällen nicht zurückerstattet, sondern in einen Gutschein umgewandelt. Das ist dann in Ordnung, wenn der Kunde oder die Kundin damit einverstanden ist. Wenn aber auf Rückzahlung bestanden wird, muss das im Voraus bezahlte Geld auch zeitnah durch das betroffene Unternehmen zurückgezahlt werden.
Der Zwang, eine Leistung nur gegen Vorkasse zu erhalten, schränkt die Verbraucherrechte ein. Das ist bei der Buchung von Flügen so, aber auch bei der Bestellung von
Waren. Eine Rückgabe ist teilweise gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Aus meiner Sicht sollten in diesen Fällen bei der Buchung oder bei einer Bestellung eine Anzahlung genügen. Der Rest sollte erst bei Inanspruchnahme der Leistung oder Annahme der übersendeten Ware fällig werden.
Über das Internet sind inzwischen Waren dauerhaft Tag und Nacht verfügbar. Da kommt es schon häufig vor, dass Verbraucher den Überblick über ihre Verbindlichkeiten absichtlich oder unabsichtlich verlieren. Allerdings, wer etwas bestellt, muss das Bestellte auch bezahlen, das ist ganz klar. Häufig wird die Ware aber ohne Rechnung verschickt, oder die Rechnung wird an ein Drittunternehmen, oftmals gleich an einen Inkassobetrieb, weiterverkauft. Der Kunde kennt dieses gar nicht und reagiert nicht, und schon hat sich sein Zahlbetrag vervielfacht.
Die Bundesregierung befasst sich im Verbraucherausschuss derzeit mit einem Gesetzentwurf, der den Wildwuchs von Inkassogebühren eindämmen soll. Hier kann und muss der Verbraucherschutz effektiv verbessert werden. Auf kleine Beträge große Mahnkosten aufzuschlagen, ist in den meisten Fällen Abzocke. Übrigens: 50 % aller Inkassofälle betreffen Beträge unter 100 Euro, davon wiederum sind 23 % Ursprungsrechnungen unter 50 Euro.
Die für mich wichtigste Neuregelung in diesem Bundesgesetzentwurf betrifft die Information der Verbraucher. Mahngebühren sollen nämlich nur dann verlangt werden können, wenn der Kunde vorher vom Inkassounternehmen in Textform über die Fälligkeit seiner Zahlungsverpflichtung informiert wurde. Das ist absolut zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten stehen für den Schutz und die Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Auch in Krisenzeiten dürfen Entscheidungen nicht zu deren Nachteil ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen auf ihre Rechte vertrauen können. Wir wollen einen starken Verbraucherschutz erhalten. Daher begrüßen wir eine Änderung des Inkassorechts zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Haben Sie vielen Dank.
............ 7289 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7289 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos:. 7291 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 7291
Die Aktuelle Debatte wird dreigeteilt..... 7295
Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT.... 7295
Wahl einer schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12920 –........... 7295
Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags – Drucksache 17/12920 –............. 7295
Hochschulgesetz (HochSchG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11430 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – Drucksache 17/12971 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13049 –
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13059 –........... 7295
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rund 12.000 Menschen sind in akuter Not. Diesen ging es schon vor dem Brand in dem völlig überfüllten Flüchtlingscamp Moria auf der Insel Lesbos alles andere als gut. Mit dem Brand und der Zerstörung ihrer bisher völlig unzureichenden Unterkünfte haben sie auch noch das letzte bisschen Schutz verloren. Diesen Menschen muss geholfen werden, und zwar schnell.
Schon viel zu lange wurde hier weggesehen; denn leider ist es weder der Bundesregierung noch der Europäischen Union in den vergangenen fünf Jahren gelungen, die Problematik von Flucht und Fluchtursachen endlich und nachhaltig zu lösen. Es ist ebenfalls nicht gelungen, auf europäischem Boden für ein menschenwürdiges Leben in den Flüchtlingslagern vor Ort zu sorgen.
Ein wirksames Konzept ist hier dringlicher denn je. Ein NurBeobachten wird dieses Problem nicht lösen. Die Kanzlerin respektive die Bundesregierung hat schon viel zu lange untätig und abwartend viel zu viel wertvolle Zeit verstreichen lassen. Wir brauchen dringend den Willen zu gemeinsamen Anstrengungen aller EU-Mitglieder. Wir brauchen klare Ab
sprachen, wir brauchen letztendlich eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten.
Wer sich hier verweigert, muss einen spürbaren finanziellen Beitrag zugunsten der aufnehmenden Staaten leisten. Das muss für die Verweigerer letztlich weniger Förderung von der EU bedeuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Europa ist eine Wertegemeinschaft, für die der Schutz der Menschenwürde oberste Priorität hat. Dieser moralische Anspruch ist unsere Stärke und unterscheidet uns gegenüber anderen Ländern wie zum Beispiel China.
Deshalb ist für uns Freie Demokraten ganz klar: Umfassende Hilfe für die Menschen in Moria kann es nur in Einheit geben in Deutschland und in Europa. Nur so können die damit verbundenen großen Lasten einigermaßen gerecht verteilt werden; denn derzeit tragen insbesondere Griechenland und Italien die Hauptlast.
Gerade weil die Lage in Moria eine akute humanitäre Katastrophe ist, muss jetzt und vor allem schnellstens Hilfe geleistet werden, und zwar vor allem vor Ort auf der Insel Lesbos. Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, nutzen Sie Ihre Ratspräsidentschaft, um die Wertegemeinschaft EU wieder uneingeschränkt handlungsfähig zu machen. Europäische Probleme lösen sich jedenfalls nicht durch Beobachten und Abwarten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ist Rheinland-Pfalz ebenfalls bereit, seinen Beitrag gerne hier zu leisten.
Haben Sie vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes zur zweiten Beratung vor.
Die Landesregierung hat ein modernes und zukunftsweisendes Gesetz erarbeitet. So haben wir es 2016 im Koalitionsvertrag festgelegt, und so setzen wir das jetzt um, und das, meine Damen und Herren, zeichnet die Arbeit dieser Ampelkoalition aus: Ziele setzen, Ziele erfüllen.
Meine Damen und Herren, die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz ist vielfältig, genauso wie das Land selbst. Die Landesregierung hat frühzeitig das Hochschulzukunftsprogramm auf den Weg gebracht. Dazu wurden im Dialog mit allen Akteuren gemeinsam Herausforderungen und Chancen identifiziert. Wir haben vorhin schon einige gehört, und deshalb möchte ich mich auf drei Themen konzentrieren, die uns Freien Demokraten besonders wichtig sind.
Thema Nummer eins, die Digitalisierung: Auch die Hochschulen müssen hier einen Zahn zulegen. Die CoronaPandemie ist dafür der beste Beweis. Die schon seit Jahren vorgetragenen Forderungen der Freien Demokraten nach einer zeitgemäßen Digitalisierung haben sich spätestens mit Corona als absolut richtig und sehr dringlich erwiesen.
Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Förderung der Digitalisierung jetzt explizit als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben worden ist, sehr geehrte Frau Schneid. Der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmethoden sowie moderner Kommunikationsmittel soll nicht mehr die Ausnahme sein, sondern endlich zur Regel werden. Mit dem vorliegenden Hochschulgesetz gehen wir hier einen sehr guten Weg.
Thema Nummer zwei, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sowie deren Gleichwertigkeit: Auch das sieht das neue Hochschulgesetz vor. Im Gegensatz zur AfD begrüßen wir auch diesen Passus ausdrücklich. So können nämlich junge Menschen etwa schon vor Abschluss ihrer Berufsausbildung erste Kompetenzen an einer Hochschule erwerben.
Wir stärken außerdem duale Studiengänge, also die Verbindung eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums mit einer praktischen Ausbildung in zeitlich abwechselnden Abschnitten.
Darüber hinaus freut es mich sehr, dass wir das Angebot an Studiengängen in Teilzeit erweitern können. Das erleichtert es vielen Menschen, ein Studium in ihre individuellen Lebensplanungen zu integrieren, aus welchen Gründen auch immer. Dabei können besonders digitale Lehr- und Lernmethoden sehr hilfreich sein.
Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie war in
diesem Sommersemester an den Hochschulen sehr intensiv wahrnehmbar. Innerhalb kürzester Zeit mussten die Hochschulen ihre Präsenzveranstaltungen in digitale Formate überführen. Das ist ihnen bei allen Schwierigkeiten im Großen und Ganzen sehr gut gelungen. Jedenfalls musste das Sommersemester nicht etwa komplett gestrichen werden oder ausfallen. Das gelang vor allen Dingen durch den großen Einsatz und das Engagement der Lehrenden und letzten Endes auch der Studierenden. Für diesen Einsatz danke ich allen Beteiligten, auch im Namen der gesamten FDP-Fraktion.
Dennoch und gerade deshalb haben wir uns zusammen mit unseren Koalitionspartnern entschlossen, angesichts der durch Corona verursachten besonderen Umstände die Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern. Studierenden, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben waren, wird eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit zugestanden. Damit verhindern wir zum Beispiel, dass Studierende aufgrund einer Überschreitung der geltenden Regelstudienzeit ihren BAföG-Anspruch verlieren.
Meine Damen und Herren, zusammen mit den Partnern aus der Ampelkoalition haben wir zahlreiche Vorschläge und Wünsche in diesen vorliegenden Entwurf der Landesregierung eingebracht. Diese Novelle wird den rheinlandpfälzischen Hochschul- und Wissenschaftsstandort stärken. Die FDP-Fraktion stimmt daher dem Gesetzentwurf zu.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen den Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen ausdrücklich. Er zeigt eindrücklich, wie wir schnell und gleichzeitig umfassend handeln und in Krisenzeiten stark sein können. Mit ihm gestalten wir den Vollzug modern, krisenfest und sehr bürgernah.
Da wir alle Punkte jetzt schon zum vierten Mal gehört haben, wünsche ich Ihnen einen schönen Abend.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab ein Gentlemen’s Agreement im Ältestenrat dahin gehend, über die Tagesordnungspunkte, die am Donnerstag, dem 24. Juni 2020, aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls nicht behandelt werden konnten, in den vergangenen Tagen ohne Aussprache abzustimmen. Alle Fraktionen außer der AfD halten sich daran.
Ich erspare mir, heute über die Bedeutung von solchen Agreements zu sprechen, aber der jetzige Tagesordnungspunkt ist nicht gentlemanlike.
Das zur Einführung.
Vor allem wurde das alles bereits inhaltlich in einer Aktuellen Debatte Anfang dieses Jahres ausführlich abgearbeitet;
denn am 29. Januar 2020 hatte die CDU diese Debatte bereits auf die Tagesordnung setzen lassen. Jetzt wärmt die AfD das Ganze als Dublette noch einmal auf und verweist auf eine Aussage im Ärzteblatt vom Mai. Was wollen Sie eigentlich damit erreichen?
Die Corona-Pandemie ist selbstverständlich von Verunsicherung und viel Vorsicht geprägt. Doch entweder reden Sie, wie gestern, die Pandemie klein, oder Sie verbreiten unnötige Angst; Angst, dass für die Versorgung in der Universitätsmedizin Geld und Ärzte fehlen könnten. Das ist doch nicht zutreffend.
Das Gesundheitswesen in Rheinland-Pfalz ist gut aufgestellt. Dafür sorgen wir mit zahlreichen Maßnahmen, über die wir im Landtag schon häufig gesprochen haben.
Gerade die Medizinerausbildung in Mainz ist besonders erfolgreich. Mainz ist in Deutschland der drittgrößte Studienort für Medizin. Die Universitätsmedizin ist der größte Arbeitgeber in Mainz und auch der größte Ausbilder
in ganz unterschiedlichen Berufen, nicht nur in den medizinischen. Mit 140 Professorinnen und Professoren ist die Betreuungsrelation in der Medizin auf einem sehr guten Niveau.
Wir haben erst im vergangenen Jahr die Zahl der Medizinstudienplätze noch einmal erhöht, verbunden mit einer Quote für die Gewinnung von Landärzten. Der Wissenschaftsrat hat die Entwicklung in der Lehre ausdrücklich gelobt. Das gilt insbesondere für die Einrichtung der Rudolf Frey Lernklinik. Die Universitätsmedizin Mainz betreibt Spitzenmedizin und trägt den Namen „Exzellenz in Forschung“.
Das Universitätsklinikum punktet in der Forschung mit medizinischen Erfolgen, auf die Rheinland-Pfalz stolz sein kann. Gerade während der Corona-Krise hat die Universitätsmedizin ihren hohen Standard erneut unter Beweis gestellt und eine exzellente Krankenversorgung ermöglicht. Dabei hat sie in Rheinland-Pfalz eine Schlüsselrolle übernommen.
Der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz und das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur arbeiten sehr eng zusammen, um die strukturellen Herausforderungen an der Universitätsmedizin in Mainz zu meistern. Schon im Januar hat der Vorstandsvorsitzende der Universitätsmedizin Stellung zu den Kritikpunkten der Studierenden genommen. Die Beanstandungen konnten dabei überwiegend entkräftet werden.
Es besteht also keinerlei Anlass für ein Horrorszenario. Es macht auch keinen Sinn, Ängste zu schüren. Aus unterschiedlichen statistischen Ansätzen der Kostenberechnung eine Unterfinanzierung zu konstruieren, wird der Sache nicht gerecht.
Es ist Aufgabe des ärztlichen Personals der Universitätsmedizin, neben der Krankenversorgung auch Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre zu übernehmen. Die Organisation des Lehrbetriebs ist die gesetzliche Aufgabe des wissenschaftlichen Vorstands der Universitätsmedizin, und hierzu zählt auch die Organisation der Studierendenverwaltung.
Ein für Studenten und das Lehrpersonal zugängliches WLAN-Netz gibt es nach Auskunft der Universitätsmedizin in allen Hörsälen und fast allen Seminarräumen. Der restliche Ausbau erfolgt bis Ende 2021 stationsweise.
Wie wir bereits aus der Aktuellen Debatte im Januar wissen, erhält der Bereich Forschung und Lehre der Universitätsmedizin jährlich rund 94,5 Millionen Euro. Zusätzlich wurden im aktuellen Doppelhaushalt weitere 6 Millionen Euro für den laufenden Betrieb im klinischen Bereich und 4 Millionen Euro für allgemeine Investitionen bereitgestellt.
In der Klinik und in der Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten wurden unlängst neue Behandlungsstühle für rund 300.000 Euro angeschafft. Das Land investiert über 70 Millionen Euro in den Neubau einer Zahn-, Mund- und Kieferklinik. Hinzu kommen aus dem ersten Nachtragshaushalt weitere 45 Millionen Euro für die Unimedizin. Obendrein erhält sie einen Teil der 50 Millionen Euro, die die Hochschulen für die Digitalisierung aus dem zweiten Nachtragshaushalt bereitgestellt bekommen.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz tut also sehr viel und stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten ausreichend Geld für die Gesundheit und für die Lehre bereit.
Haben Sie vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Klomann hat es bereits erwähnt, die aktuelle Corona-Pandemie hat uns allen gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Gesundheitspolitik und vor allen Dingen ein funktionierendes Gesundheitswesen sind. Die flächendeckende pharmazeutische Beratung und Versorgung ist dabei ebenso wichtig wie die qualitativ hochwertige medizinische Behandlung. Beides war und ist in
Rheinland-Pfalz bestens gewährleistet. Das wird auch in Zukunft so sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Auslöser für das Schreiben der Landesapothekerkammer ist wohl die rege Bautätigkeit, die die Landesregierung auf dem Gelände der Universität in Gang gesetzt hat. Ich nenne beispielsweise nur die Unibibliothek mit einer Investition von rund 100 Millionen Euro, das neue Laborgebäude für die Kernchemie mit einem Aufwand von rund 45 Millionen Euro sowie über 70 Millionen Euro für den Neubau einer Zahn-, Mund- und Kieferklinik. Da können andere Fachbereiche selbstverständlich schon einmal neidisch werden. Das zeigt aber auch, dass wir in Rheinland-Pfalz in Forschung und Lehre kräftig investieren.
Auch wissen wir alle, dass es auf dem Campus in Mainz weitere ältere Gebäude gibt, die einen Sanierungsbedarf aufweisen. Das Institut der Pharmazie gehört gewiss dazu. Meine Damen und Herren, das wissen wir als Abgeordnete, aber das weiß auch und erst recht unser Wissenschaftsminister. Deshalb steht die Pharmazie bei uns allen im Fokus und ist in den weiteren Planungen berücksichtigt.
In ihrem Schreiben verweist die Kammer zudem auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD vom Februar dieses Jahres. In der Antwort der Gesundheitsministerin lese ich überwiegend erfreuliche Zahlen. Auch wenn die Zahl der Apotheken etwas rückläufig ist, arbeiteten in den öffentlichen Apotheken im Jahr 2019 422 approbierte Apothekerinnen und Apotheker mehr als im Jahr 2010, obwohl die Zahl der Apotheken, wie gesagt, etwas abgenommen hat. Auch in der Lehre gibt es einen Zuwachs. Im Jahr 2019 gab es 114 Approbationen in Rheinland-Pfalz, während es im Jahr 2010 nur 61 waren.
Kommen wir zur Arzneimittelforschung: Der Direktor des Instituts für Pharmakologie schreibt auf der Webseite der Unimedizin – ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin zitieren –: „Die technische Ausstattung befindet sich auf dem neuesten Stand.“ Gleich noch ein Zitat: „Die Forschungsleistung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bewegt sich insbesondere in den Naturwissenschaften auf ausgezeichnetem Niveau“, schreibt die Leiterin Kommunikation und Presse der Uni Mainz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wünsche kann man selbstverständlich äußern. Das ist durchaus legitim. Druck auszuüben, ohne Rücksicht auf die realen Möglichkeiten und Anforderungen, kann jedoch keinen durchschlagenden Erfolg bringen.
So viel will ich auch versichern: Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass sowohl die flächendeckende Versorgung durch Apotheken gewährleistet sowie die Arzneimittelforschung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin gut aufgestellt bleiben. Das gilt insbesondere in naher Zukunft für einen angemessenen und modernen Studienstandort für die Pharmazie in Mainz.
Da aber die Forschung für neue Medikamente nicht nur
von Pharmazeuten abhängig ist, braucht es daneben auch die Wertschätzung und Förderung von pharmazeutischtechnischen Angestellten, Laborantinnen und Laboranten oder Biotechnikerinnen und Biotechniker, um nur einige in einem großem Umfeld zu nennen.
Seien Sie also versichert, unser Interesse liegt damit auf jeden Fall auf dem Erhalt der Apotheken sowie auf dem Erhalt der Forschungs- und Produktionseinrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Dafür haben Sie vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Eine regelmäßig durchgeführte Rechtsbereinigung – wie in diesem Fall – ist zwingend notwendig.
Wir als Freie Demokraten begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, und deshalb werden wir ihm zustimmen.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr als 42.500 Migrantinnen und Migranten sind derzeit auf den griechischen Inseln Lesbos, Samos, Kos, Leros oder Chios. Ausgelegt sind die Flüchtlingsaufnahmelager gerade einmal für 6.000 Menschen. Angesichts dieser dramatischen Überbelegung leben die Menschen dort in unhaltbaren Zuständen. Das allein ist schon ein großes Dilemma.
Zu diesen Zuständen kommt jetzt noch die CoronaPandemie hinzu. Sie bedeutet eine zusätzliche Gefährdung insbesondere für kranke und schwache Menschen. Immerhin dürfen jetzt besonders gefährdete Menschen auf andere Inseln oder das griechische Festland umsiedeln.
Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit etwa 2.400 Menschen in Wohnungen und Hotelzimmern untergebracht. Wir müssen uns fragen: Wann finden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union endlich einen gemeinsamen Weg, solche Zustände zu beenden beziehungsweise zu vermeiden?
Eine Soforthilfe vor Ort und die vereinzelte Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen ersetzen nicht einen wirkungsvollen und vor allem europäischen Plan zum Handeln.
Wir Freien Demokraten befürworten durchaus, unbegleitete Minderjährige in der EU aufzunehmen, auch in Deutschland.
Rheinland-Pfalz ist bereit, seinen Beitrag für die Übernahme junger Menschen zu leisten. Dieser Plan fuktioniert aber nur, wenn der Bund tätig wird und transparente Leitlinien für alle Bundesländer vorgibt.
Genauso beurteilen wir die Lage auf europäischer Ebene. Wir brauchen den Willen und die Bereitschaft zu gemeinsamen Anstrengungen aller EU-Mitglieder. Wir brauchen klare Verabredungen, und wir brauchen eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten.
Wir Freien Demokraten fordern daher eine europäische Lösung, in die alle eingebunden werden. Wer sich aus der Mitgliedschaft Vorteile verspricht, der darf sich bei dringenden sozialen Fragen nicht vollends verweigern. Die CoronaPandemie führt uns gerade eindrucksvoll vor Augen, dass globale Probleme nicht nur im Klein-Klein in den Nationalstaaten gelöst werden können. Also brauchen wir endlich einen Neustart in der gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik Europas.
Dafür sollte sich Rheinland-Pfalz auf Bundesebene und in Brüssel einsetzen. Dazu sollte es Ideen und Vorschläge geben, wie ein einheitlicher Aufnahme- und Integrationsprozess organisiert werden kann, von der Erstregistrierung bis zum Asyl- oder Duldungsbescheid. Daneben brauchen wir neue Wege für eine gerechte Verteilung von anerkannten Flüchtlingen, vielleicht auch inklusive Ersatzmaßnahmen oder punktgenauer finanzieller Unterstützung vor Ort.
Ein Flüchtlingslager wie Moria, wo Menschen in Zelten zwischen Müllbergen wohnen, soll und darf es auf europäischem Boden nicht geben.
Italien und Griechenland tragen derzeit die Hauptlast in diesem Dilemma. Eine zu vereinbarende Verteilung von anerkannten Flüchtlingen nach einem verbindlichen und gesamteuropäischen Verteilungsschlüssel in einem menschenwürdigen Umfeld würde diesen Ländern wirklich helfen und damit letztlich jedem einzelnen Menschen, der das Wagnis der Flucht auf sich genommen hat. Für eine solche europäische Vereinbarung sollten wir uns alle vehement einsetzen.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Rheinland-Pfalz leben derzeit mehr als 200.000 Menschen muslimischen Glaubens. Wenn wir das Grundgesetz ernst nehmen – das ist doch unser Anspruch –, dann gilt Artikel 4 zum Thema „Religionsfreiheit“ auch für diese Mitbürgerinnen und Mitbürger. Herr Kollege Brandl hat vorhin Artikel 4 Abs. 1 zitiert. Ich würde gern noch Absatz 2 hinzufügen: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Für die AfD scheint der Anspruch des Grundgesetzes völlig irrelevant zu sein,
sonst würden Sie in Ihrem Beitrag zur Aktuellen Debatte eine Frage formulieren. Aber was tun Sie? – Sie treffen eine Feststellung, die als Urteil formuliert gar keine Alternative mehr zulassen soll.
Das formulierte AfD-Urteil lautet: DITIB kann kein Partner sein.
Angesichts der intensiven Bemühungen der Landesregierung um Klärung und Entwicklung ist dies aber voreilig, verfrüht und entspringt mehr dem Wunschergebnis und Wunschdenken der AfD.
Doch was sind die Fakten?
Am 1. April 2020 hat Wissenschaftsminister Professor Wolf mit den vier islamischen Verbänden Zielvereinbarungen unterzeichnet. Sie enthalten konkrete Anforderungen an die vier beteiligten Verbände, die sie erfüllen müssen. Erst in 18 Monaten wird das Ergebnis beurteilt. So ist es ausdrücklich vereinbart.
Erst dann sehen wir, wie insbesondere die islamische Religionsgemeinschaft DITIB ihre Eigenständigkeit strukturell organisiert hat; denn das ist unsere Forderung an die vier Verbände, mit der wir den Einfluss Dritter aus fremden Staaten ebenso zurückdrängen wie wir die Akzeptanz unseres gesamten Grundgesetzes sicherstellen wollen.
Deshalb bekräftigen die vier Verbände mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung schon vorab, dass auch für sie in Deutschland die freiheitlich-demokratische Ordnung maßgeblich ist und sein muss. Mit der Zielvereinbarung schreibt die Landesregierung Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen. Erst dann können die Gespräche mit den vier Verbänden, die im Sommer 2016 aufgrund der damaligen Lage in der Türkei ausgesetzt wurden, wieder aufgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund verpflichten sich die vier Islamverbände, die Voraussetzungen zu schaffen, ihre Angelegenheiten selbstständig zu verwalten, ihre Willensbildung selbstbestimmt zu vollführen und damit frei vom politischen Einfluss Dritter zu wirken. Zu erwähnen ist auch, dass die inzwischen problematische mittelbare Verflechtung des DITIB-Bundesverbands mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet lange positiv gesehen wurde: nämlich als Garantie für einen nicht radikalen und nicht salafistischen Islam, vor dem wir uns schützen wollen.
Was wir wirklich im Sinne unseres Grundgesetzes verhindern wollen, ist ein über die institutionellen und organisatorischen Strukturen ausgeübter politischer Einfluss der Diyanet und letztlich des türkischen Präsidenten auf die islamische Religionsgemeinschaft DITIB Rheinland-Pfalz und ihre Mitgliedsgemeinden in unserem Land. Die Landesregierung setzt auf gegenseitigen Respekt und Anerkennung. Deshalb lässt sie in den Bemühungen nicht nach, auch den islamischen Verbänden in Rheinland-Pfalz die Ausübung der Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes zu ermöglichen.
Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, haben die im August 2018 von den Professoren Bochinger und Muckel vorgelegte Zusatzgutachten der Landesregierung empfoh
len, auf eine stärkere Unabhängigkeit der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB hinzuwirken. Genau diese Empfehlung wurde mit der jetzt getroffenen Zielvereinbarung umgesetzt: nicht mehr und nicht weniger. Ein verfrühtes Urteil, also ein Vorurteil, ist nach dieser Zielvereinbarung nicht angemessen.
Die FDP-Fraktion erwartet, dass DITIB die 18 Monate intensiv für strukturelle Veränderungen und den Aufbau eigener Entscheidungswege nutzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, 200.000 Muslime und Musliminnen warten in Rheinland-Pfalz auf gleiche Möglichkeiten, wie sie für Christen und Juden selbstverständlich sind.
Islamverbände bieten die einzige Struktur in Deutschland und damit die Brücke zu einer vertraglichen Regelung. Im Herbst nächsten Jahres werden wir diskutieren können, wie es weitergeht und ob sie sich daran gehalten haben.
Haben Sie vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Corona-Pandemie hat auch uns in Rheinland-Pfalz fest im Griff. In allen Lebensbereichen müssen wir Einschränkungen hinnehmen, neue Regeln beachten, und jeder muss sich selbst und andere vor einer Anstrengung so gut wie möglich schützen.
Deshalb richtet sich der Blick der Politik, der Experten, aber auch der Bürgerinnen und Bürger auf ein Gegenmittel. Dieses gibt es noch nicht. Immer wieder ist von einem Impfstoff die Rede, der erst einmal entwickelt werden muss. Aber auch Arzneimittel, die schon für andere Krankheiten entwickelt wurden und mit schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden sein können, werden genannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist die Forschung gefordert. Wir können froh sein, dass es diese Forschung gibt, und das Beste ist, sie gibt es sogar in
Rheinland-Pfalz. In der Mainzer Oberstadt – wir haben es vorhin schon gehört – hat sich vor wenigen Jahren ein Start-up-Unternehmen niedergelassen. Es ist aus der Universitätsmedizin Mainz ausgegliedert worden.
BioNTech hat sehr vielversprechend im Bereich individualisierter Krebstherapien begonnen. Aber auch auf dem Gebiet der präventiven Impfstoffe ist BioNTech tätig, und das sehr erfolgreich. In nur wenigen Wochen konnte das Unternehmen auf der Basis bereits erreichter Forschungsergebnisse einen möglichen Impfstoff gegen das Coronavirus entwickeln. Inzwischen ist bereits die Zulassung – wir haben es vorhin gehört – für die klinische Prüfung des Impfstoffs am Menschen erteilt worden. An freiwilligen Probanden wird schon in den nächsten Wochen die Wirksamkeit dieses Impfstoffs getestet.
Vor der Corona-Pandemie hat sich BioNTech mit dem amerikanischen Pharmariesen Pfizer zusammengetan. Ziel ist es, Impfstoffe und jetzt insbesondere ein Gegenmittel gegen Corona weltweit einzusetzen. Das ist ein ganz generelles Ziel der Forschung. Es kann nicht der Zweck sein, ein Gegenmittel nur für den heimischen Markt zu produzieren. Dieser „Methode Trump“, die wir mit dem Versuch einer Anwerbung in Deutschland erlebt haben, wollen wir keineswegs folgen.
Meine Damen und Herren, Sie merken bereits, dass wir von einem Sonderfonds für die Forschung in Rheinland-Pfalz nicht viel halten. Die Förderung von Forschung muss strategisch und damit langfristig angelegt sein. Kurzfristig angebotene Forschungsförderung lockt vielleicht Newcomer. Schnelle Ergebnisse lassen sich damit wohl nicht erwarten.
Hier will ich noch ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz nennen, das langfristig und erfolgreich arbeitet: Die Universitätsmedizin, die bereits das Unternehmen BioNTech hervorgebracht hat, ist selbst in der Forschung sehr aktiv. Sie beteiligt sich an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten nationalen Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizinstandorte zu COVID-19. Darüber hinaus werden weitere Forschungsvorhaben, so etwa zu den Auswirkungen der Pandemie, vom Wissenschaftsministerium und auch im Rahmen von Bund-Länder-Förderungen langfristig und nachhaltig unterstützt.
Was das CDU-Monitoringsystem zur Kontrolle des Infektionsgeschehens angeht, verweise ich auf das Drei-StufenKonzept der Landesregierung. Mit dieser neuen Strategie wird das Land einen Schwerpunkt auf anlassbezogene Populationstestungen legen, und damit wird die Forderung der CDU in der Praxis schon erfüllt.
Den Antrag der CDU lehnen wir deshalb ab. Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute entscheiden wir in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich des Justizvollzugs in nationales Recht vorsieht. Durch den Gesetzentwurf passen wir unsere in Rheinland-Pfalz bereits bestehende datenschutzrechtliche Regelung an EU-Recht an.
In unserer digitalisierten Welt nimmt die Bedeutung des Datenschutzes immer mehr zu. Der Datenschutz sichert
uns das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat zu wissen, wer was, wann, bei welcher Gelegenheit über ihn oder sie weiß. Das Datenschutzgrundrecht hat einen hohen Stellenwert in der Verfassung und bei uns Freien Demokraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Strafvollzug ist ein intensiv überwachter Bereich. Die Daten der Gefangenen werden erhoben, gespeichert, verwendet und weitergegeben. Auf der einen Seite sichert der Datenschutz das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Auf der anderen Seite muss gewährleistet sein, dass der moderne Vollzugbetrieb weiterhin funktionsfähig bleibt.
Deswegen begrüßen wir, die FDP-Fraktion, den Gesetzentwurf ausdrücklich. Er sieht ganz im Sinne der Liberalen die Forderung vor, das Datenschutzniveau einerseits zu erhöhen und andererseits im Bereich des Justizvollzugs an die Alltagsrealität anzupassen.
Rheinland-Pfalz hat bei der datenschutzrelevanten Entwicklung im Justizvollzug eine Vorreiterstellung eingenommen. Der heutige, abschließend zu beratende Gesetzentwurf basiert auf dem gemeinsam erarbeiteten Mustergesetzentwurf der Länder. Für diesen hat das bisher bestehende rheinland-pfälzische Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz die Grundlage gebildet; deswegen konnten die Systematik und die zentralen Begriffe des bisher geltenden Landesrechts beibehalten werden.
Dies ist, wie ich finde, für uns absolut anwenderfreundlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heutigen Gesetzentwurf leistet die Ampelkoalition einen weiteren wichtigen Beitrag zur Gewährleistung des Datenschutzes im Justizvollzug.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da die Kolleginnen Jennifer Groß und Frau Rauschkolb schon alles Relevante zu diesem Gesetz gesagt haben, können wir hier nur zustimmen.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich müsste die Überschrift lauten: „Was lange währt...“; denn laut unserer Recherche hatten die damaligen Ortsbürgermeister von Neitersen und Obernau schon vor über 40 Jahren die Idee des Zusammenschlusses beider Ortsgemeinden.
Nun kommt entlang des Wiedbachs im Kreis Altenkirchen
zusammen, was ohnehin zusammengehört. Oder, wie es der Obernauer Ortschef Helmut Müller Anfang des Jahres treffend formulierte: Wenn Obernauer und Neitersener auswärtig nach ihrer Herkunft gefragt werden, haben sie sowieso schon immer gesagt, sie kommen vom Wiedbach. –
Meine Damen und Herren, natürlich wurden seit Beginn der Verhandlungen bis zur heutigen zweiten Lesung im Plenum viele Gespräche geführt. Daran zeigt sich auch wieder, was wir hier regelmäßig in unseren Redebeiträgen herausstellen, nämlich die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den Fusionsprozess durch eine kontinuierliche Beteiligung; denn die ist ausschlaggebend für den Erfolg einer Kommunal- und Verwaltungsreform.
Das wollen wir auch in Zukunft berücksichtigen; denn die Aufgaben für die Gemeinden werden nicht einfacher, sondern schwieriger, umfangreicher und komplexer. Deshalb brauchen die Kommunen Strukturen, die es den Gemeinden darüber hinaus ermöglichen, die Anforderungen der Digitalisierung zu bewältigen. Um diese Strukturen zu schaffen, ist eine Fusion der richtige Schritt, den das Land zusätzlich mit 200.000 Euro unterstützen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Beteiligten zu bedanken: dem Ministerium, den Gemeinderäten, den Ortsbürgermeistern Herrn Klein und Herrn Müller und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern.
Die FDP-Fraktion stimmt diesem Gesetz gerne zu, und wir wünschen den Bürgerinnen und Bürgern aus Neitersen und Obernau alles Gute für die Zukunft und ein gutes und erfolgreiches Zusammenleben in der neuen Gemeinde Neitersen.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat ihren Entwurf für die Neustrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz, Landau und Kaiserslautern vorgelegt. Ziel ist es, die Autonomie und Selbstverantwortung der Hochschulen in Rheinland-Pfalz weiter auszuweiten und ihre vielfältigen Wissenschaftsangebote im nationalen und internationalen Vergleich zu stärken. Daneben soll mit diesem Gesetz unter anderem die Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern verbessert werden.
Die FDP-Fraktion setzt sich ebenfalls dafür ein, dass Ausbildung und Forschung in unserem Land für möglichst viele hoch qualifizierte und lernbereite Köpfe erste Wahl sind. So erreichen wir, dass Rheinland-Pfalz sowohl als
Wissenschafts- als auch Wirtschaftsstandort weiter gestärkt wird und international konkurrenzfähig bleibt.
Dieser Gesetzentwurf bietet nun die Grundlagen für die organisatorische Vorbereitung der Universitätsstandorte. Diese sind zum einen die neue eigenständige und starke Universität Koblenz sowie zum anderen die Zusammenführung der Technischen Hochschule Kaiserslautern und des Campus in Landau zur Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität mit Datum zum 1. Januar 2023.
Wichtig ist für die Novellierung des Hochschulgesetzes, dies im Dialog mit den Leistungskräften der Hochschulen zu gestalten. Mit der Zusammenführung der TU Kaiserslautern und des Campus Landau entwickelt sich im Süden unseres Landes, also in der Pfalz, eine Wissenschaftsregion mit besonderem Fokus auf Technik und Ausbildung.
Die vergrößerte Universität bietet ein breit gefächertes Studienangebot sowie exzellente Forschungseinrichtungen. Sie wird dadurch für Studierende und Forschende aus dem In- und Ausland noch attraktiver.
Die TU Kaiserslautern hat sich bereits grenzübergreifend einen hervorragenden Ruf als forschungsstarke Hochschuleinrichtung erarbeitet. Dies nutzt im Übrigen auch die Landesregierung. So wurde am Montag durch das Wirtschaftsministerium bekannt gegeben, den Aufbau eines Motorenprüfstands zur Forschung und Entwicklung von Motoren und Komponenten für die Nutzung von Wasserstoff in umgerüsteten Verbrennungsmotoren mit 400.000 Euro zu fördern.
Daneben bildet Kaiserslautern vor allem in den MINTFächern zahlreiche Fachkräfte für das Land und darüber hinaus aus. Aber auch das Angebot für Fernstudiengängen wie etwa das Distance and Independent Studies Center trägt dazu bei, weitere und unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen, die ihre Qualifikationen und Kompetenzen erweitern wollen.
Nach der Zusammenführung beider Standorte wird die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Anfang 2023 die Möglichkeit erhalten, auch in der Lehrerausbildung ein breites Fächerspektrum im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich anzubieten. Gerade dieser Bereich wird für die Schulen und die Lehrberufe immer wichtiger. Genau diese wollen wir mit der Zusammenlegung für den Wissenschafts- und Innovationsstandort Rheinland-Pfalz gewinnen.
Mit der Neustrukturierung unserer Hochschullandschaft will die Landesregierung die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, was durchaus gelungen ist.
Auch für den Standort Koblenz ergeben sich positive Veränderungen. Durch ihre neue Eigenständigkeit kann sich die Universität Koblenz mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Koblenz und auch mit ihren regiona
len Partnern und den im Norden ansässigen Unternehmen noch besser vernetzen. Sie kann ein eigenständiges Profil entwickeln, das auf die Bedarfe, Potenziale und Stärken einer nördlichen Wissenschafts- und Wirtschaftsregion abgestimmt ist und damit national und international noch besser konkurrieren kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist immer so: Jede Veränderung birgt Unsicherheit in sich und fordert Fragen heraus. Diese Fragen wollen wir diskutieren und zu Lösungen manifestieren.
Im Wissenschaftsausschuss haben wir in der vergangenen Woche eine Anhörung zum gegenwärtigen Themenkomplex vereinbart. Sie wird am 2. Juli 2020 stattfinden. Hier werden wir Gelegenheit haben, die Meinung unterschiedlicher Experten zu hören und uns mit einzelnen Regelungen der Novelle des Hochschulgesetzes weiter zu befassen, um bei Bedarf die eine oder andere kleine Unstimmigkeit beseitigen zu können.
Haben Sie vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg: Die meisten Schlüsselnotdienstanbieter sind mit Sicherheit seriös. Diese gilt es, mit diesem Antrag auf jeden Fall zu stärken; denn je mehr ich mich in den vergangenen zwölf Monaten mit dem Thema der Schlüsselnotdienste beschäftigt habe, umso stärker fand ich bestätigt, hier haben wir in ein Wespennest hineingestochen.
Mit einem Berichtsantrag im Ausschuss für Verbraucherschutz haben wir vor ziemlich genau einem Jahr, nämlich am 24. Januar 2019, den Stein ins Rollen gebracht. Berichte über Abzocke, Wucherei und Preistreiberei sind beileibe keine Seltenheit. Sie stehen fast jeden Tag in der Zeitung.
Allein in den vergangenen zehn Jahren gab es rund 300.000 Fälle von unseriösen Schlüsseldienstleistungen, also im Schnitt rund 30.000 in Deutschland im Jahr.
Besonders dreist war für mich zum Beispiel ein Fall in Schweinfurt im Januar 2019. Hier hat ein herbeigerufener Schlüsselnotdienst trotz einer mit sich geführten Werkzeugtasche einfach die Wohnungstür eingetreten und 150 Euro verlangt, da die Tür ja schließlich nun offen sei.