Nun gut, wenn Ihnen schon das Schicksal dieser Flüchtlinge, lassen Sie mich sagen, gleichgültig ist – was es sicherlich nicht ist –, sollten Sie sich zumindest Ihrer Verpflichtung gegenüber dem eigenen Bürger bewusst sein; denn einem aktuellen BKA-Bericht zufolge sind gerade Zuwanderer aus dem Maghreb bei Kriminalität um ein Zehnfaches gegenüber anderen Migranten überrepräsentiert.
Bei den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht sind Straftäter aus dieser Region besonders in den Fokus der Ermittler geraten. Von den derzeit 19 namentlich bekannten Tatverdächtigen stammen nach Angaben der Polizei – nicht nach unserer Wunschvorstellung – mindestens 13 aus dem Maghreb.
Wer sich unter dem Deckmäntelchen der Schutzbedürftigkeit und unter Mithilfe von SPD, Grünen, Sozialverbänden und, das sage ich auch, Kirchen und jetzt auch der Landesregierung in unserem Land rechtswidrig einschleicht, dann als Gast kriminell wird und unsere Töchter belästigt, muss zum Schutz der eigenen Bürger unser Land schnellstmöglich wieder verlassen.
Natürlich ist die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Maghrebstaaten eine weitere Hürde. Das sehen wir auch.
Ich bin aber sicher – und glauben Sie mir, ich habe da meine Erfahrung als Verhandlungsführer –, mit einer Mischung aus massivem Druck und Hilfe vor Ort wird man eine Lösung finden. Ohne eine rechtliche Grundlage aber, wie es der Bundestagsbeschluss auch darstellt, ist es eben aussichtslos.
Wenn in diesem Parlament grüne Realitätsverweigerer, gerade einmal mit sechs Abgeordneten vertreten, das Abstimmungsverhalten eines ganzen Landes in einer so elementar wichtigen Frage dominieren und bestimmen, hat das mit einer repräsentativen Demokratie nichts mehr zu tun.
Die FDP sei an dieser Stelle nur an ihre Wahlkampfaussagen und vollmundigen Verlautbarungen zu diesem Thema erinnert.
Herr Wissing, nehmen Sie es mir nicht übel: Sitzen Sie überhaupt noch am Kabinettstisch, oder werden Sie bei wichtigen Entscheidungen zum Joggen geschickt?
dass die Landesregierung ihrer Verantwortung gegenüber dem Wähler gerecht wird und ihre Verweigerungshaltung in dieser Frage aufgibt und der Mehrheitsmeinung der Bürger folgt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir durften gerade einen Einblick in das erschreckende Weltbild der Kolleginnen und Kollegen der AfD bekommen.
Die Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion werden in dieser Debatte erleben, dass sie in diesem Haus mit diesem Weltbild komplett alleine sind.
Ich beziehe mich deshalb auf den Titel Ihrer Aktuellen Debatte, „Verschobene Abstimmung im Bundesrat über die Erweiterung der Sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Tunesien und Marokko; Abstimmungsverhalten der Landesregierung von Rheinland-Pfalz“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundestag, das heißt, insbesondere die Große Koalition aus CDU und SPD, hat am 13. Mai 2016 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der die Anlage 2 des deutschen Asylgesetzes ändern soll. Konkret geht es dabei darum, die Länder Tunesien, Marokko und Algerien, also ein Teil der sogenannten Maghrebstaaten, in die Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen. Auf dieser Liste befinden sich bisher die Länder Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.
Warum will die Bundesregierung die Einstufung als sicheres Herkunftsland? Diese Entscheidung ermöglicht es den Entscheiderinnen und Entscheidern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, einen Asylantrag gemäß § 29a des Asylgesetzes in Verbindung „unbegründeter Antrag auf Asyl“ mit weniger verwaltungstechnischem Aufwand daher schneller abzulehnen.
Die Bundesregierung und der Bundestag wollen damit von einer Möglichkeit Gebrauch machen, die Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich zulässt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit war auch vollkommen klar, dass es zu einer Abstimmung im Bundesrat kommen muss; denn Artikel 16a Abs. 2 Grundgesetz bestimmt, dass es sich bei der Aufnahme eines Staates auf die besagte Liste um ein Zustimmungsgesetz handelt.
Die Abstimmung über das Gesetzesvorhaben stand dann auch auf der vorläufigen Tagesordnung des Bundesratsplenums vom 17. Juni 2016, wurde dann jedoch durch Beschluss von eben dieser abgesetzt. Dies geschah auf Bitten des Chefs des Bundeskanzleramtes, Herrn Peter Altmaier.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Warum denn? Ei!Ei!Ei! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Herr Kollege Haller, jetzt aber!)
Man darf sich deshalb auch fragen, weshalb die AfD hier das Abstimmungsverhalten der Landesregierung thematisiert.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich rufe Herrn Altmaier gleich einmal an! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Als würde der Altmaier ans Telefon gehen, wenn der Baldauf anruft!)
Generell ist zu bemerken, dass ein Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Ministerrat am 14. Juni festgelegt wurde. Es gab und gibt Vorbehalte gegen den aktuellen Regelungsinhalt des Gesetzes. Dies ist nicht nur bei unserer Landesregierung der Fall, sondern auch bei zahlreichen weiteren Landesregierungen. Das Ergebnis im Bundesrat war damit für die Bundesregierung zumindest zu erahnen.
Die Grundlage eines möglichen Abstimmungsverhaltens unserer Landesregierung ist im Koalitionsvertrag öffentlich einsehbar: Sofern in Fragen, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind, eine Einigung nicht erzielt werden kann, wird sich das Land der Stimme enthalten.
Generell muss ausgeführt werden, dass wir uns gewünscht hätten, dass die Bundesregierung, insbesondere der Chef des Bundeskanzleramtes, früher begonnen hätte, für das Vorhaben in den Ländern zu werben und entsprechende Gespräche aufzunehmen.
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Zuruf von der CDU: Ach! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Vor der Landtagswahl!)
Liebe Frau Klöckner, wir müssen doch realistisch bleiben. Die Realität ist, dass gar nicht mit allen Ländern gesprochen wird. Das kann es doch nicht sein. Sie wollen die Zustimmung im Bundesrat und lassen es fahrlässig scheitern.
(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Christine Schneider, CDU – Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)