Martin Haller
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............ 7667, 7669 Abg. Matthias Lammert, CDU:......... 7668 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........... 7668, 7670........................... 7671 Abg. Martin Brandl, CDU:............ 7670 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7671 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 7672 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos:. 7672 Nicole Steingaß, Staatssekretärin:...... 7673
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13562 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 7674
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13548 – Erste Beratung.................. 7674
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Die Möglichkeit, zu wählen und gewählt zu werden, ist eine ganz massive Säule unserer Demokratie. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir heute gemeinsam mit der CDU als Koalitionsfraktionen eine Änderung des Landeswahlgesetzes auf den Weg bringen können.
Wir schaffen heute die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Stimmberechtigten in einer regionalen Notsituation, wie sie zum Beispiel durch lokale Ausbrüche des Coronavirus entstehen können, ihr Stimmrecht im Wege der ausschließlichen Briefwahl ausüben können. Dabei – das ist mir ganz wichtig zu betonen – schaffen wir hohe Hürden; denn nach den verfassungsrechtlichen Prinzipien ist die Stimmabgabe im Wahllokal, die Präsenzwahl, der Regelfall.
Die Durchführung einer ausschließlichen Briefwahl wird verfassungsrechtlich nur dann als zulässig angesehen, wenn es sich a) um eine Ausnahmesituation handelt und b) die gesetzlichen Regelungen hierfür eng gefasst sind. Diesen verfassungsrechtlichen Maßgaben tragen wir mit dem Gesetz Rechnung.
Erstens: Wenn in einzelnen Regionen des Landes absehbar ist, dass für den Wahltag mit erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie gesundheitlichen Gefahren bei der Urnenwahl zu rechnen ist, kann der Landeswahlleiter in diesen Bezirken die ausschließliche Briefwahl anordnen. Diese Anordnung muss wiederum in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium und auf Antrag der Kreiswahlleitung erfolgen. Sie ist frühestens 45 Tage vor dem Wahltag möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wird sichergestellt, dass die Stimmberechtigten ihr Wahlrecht in diesen Gebieten überhaupt ausüben können.
Zweitens: Um die Durchführung der Wahl in dieser Situation als ausschließliche Briefwahl rechtssicher und prakti
kabel zu gestalten, wird die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf überdies ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen, damit die maßgeblichen wahlrechtlichen Bestimmungen angepasst werden können. So soll zum Beispiel stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern im Falle einer ausschließlichen Briefwahl automatisch und von Amts wegen die Wahlbeteiligung per Briefwahl ermöglicht werden. Bisher ist das nur auf Antrag möglich.
Uns ist es ebenfalls sehr wichtig, die Ausgangslage der sogenannten nicht privilegierten Wahlvorschlagsträger den Gegebenheiten in einer Pandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen aufgrund der gesundheitlichen Sicherheit anzupassen. Deswegen nimmt der vorliegende Gesetzentwurf aktuell gebotene Erleichterungen vor, indem die Zahl der Unterstützungsunterschriften angemessen reduziert wird.
Abschließend will ich noch darauf hinweisen, dass das Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember erforderlich ist, damit die gesetzlichen Mechanismen entsprechend bekannt sind und die erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Dr. Bollinger, ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil es mich schon bei Ihrer Pressemitteilung kolossal gestört hat, und Sie haben es jetzt wieder gemacht: Sie machen den Mini-Trump. Was wir zu keiner Sekunde in diesem Hohen Hause dulden können, ist, dass Sie Manipulation bei der Briefwahl in irgendeinem Kontext erwähnen. Das kann an keiner Stelle so akzeptiert werden.
Sie werden sich gleich wieder hier vorne hinstellen und sagen, ja, so haben wir es ja nicht gesagt, ich habe nur zitiert. In Ihrer Pressemitteilung steht es genau so, dass die Briefwahl für Manipulationen anfälliger wäre.
Wir haben in dieser Bundesrepublik Deutschland ein etabliertes Verfahren für die Briefwahl.
Jede Stimme zählt. Sie brauchen nicht mit Ihren Verunsicherungsversuchen irgendwelche komischen Geschichten in die Welt zu setzen. Mir ist es wichtig, dass wir heute festhalten, die AfD begibt sich auf Abwege.
Anders kann man es nicht sagen. Die Demokratinnen und Demokraten in diesem Hause werden genau das nicht zulassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir uns alle noch einmal klarmachen: Wir machen das doch nicht, weil wir nichts zu tun haben und jetzt gerade einmal Spaß daran haben, das Landeswahlgesetz zu ändern, sondern wir machen das, weil wir es tun müssen und weil wir Vorsorge dafür treffen müssen, dass unsere Demokratie funktioniert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin stolz darauf, dass die vier Fraktionen, die für diese Demokratie eintreten, gemeinsam diesen Gesetzentwurf auch zur Abstimmung bringen werden.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Ich möchte hiermit beantragen, dass im Anschluss an die Sitzung der Ältestenrat zusammentritt. Entgleisungen wie „Drecksack“ oder „Dummschwätzer“ haben in diesem Parlament nichts zu suchen.
Ich glaube, es ist konsequent, dass wir uns darüber dann auch im entsprechenden Gremium austauschen.
Danke schön.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Ich habe etwas ungläubig zur Kenntnis genommen, dass es die Internetpräsentation gibt, über die sich die Öffentlichkeit informieren kann und die Meldekette hin zu der Landesregierung nach wie vor nicht funktioniert. Das ist eine Sache, die nicht erst seit gestern diskutiert wird, sondern schon seit Jahren. Gibt es hierfür irgendwelche Erklärungen und Gründe, die nachvollziehbar sind?
Herr Minister, nachdem Sie ausgeführt haben, dass die Meldekette immer noch nicht etabliert ist, was ich sehr empörend finde – und ich glaube, als Landtag haben wir uns dazu eindeutig verhalten –, wäre meine Frage: Gibt es irgendeinen Zeitplan, bis wann diese Meldekette endlich etabliert ist?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einteilung des Landes in Wahlkreise stellt eine in jeder Wahlperiode wiederkehrende Aufgabe des Gesetzgebers dar, die sich, wie der Innenminister schon ganz richtig ausgeführt hat, stets als sehr komplex erweist.
Das zeigt auch der Blick in die Plenarprotokolle der Vergangenheit. Auch wenn die Verfassungsgerichte dem Gesetzgeber hierbei einen Beurteilungsspielraum zubilligen, so hat er gleichwohl eine einzelfallbezogene Betrachtung der Wahlkreise vorzunehmen und die zahlreichen Gesichtspunkte, die für oder gegen eine Neuabgrenzung sprechen, zu bewerten.
Es scheint mir geboten, an dieser Stelle nochmals auf die einzelnen Kriterien der Wahlkreiseinteilung einzugehen.
Zu den Kriterien der Wahlkreiseinteilung zählen etwa das Anliegen weitgehender integrativer Repräsentanz und das Gebot der Wahlrechtsgleichheit. Zu berücksichtigen ist schließlich, dass jeder Wahlkreis ein zusammengehörendes und abgerundetes Ganzes bilden muss, um eine territoriale Verankerung des Wahlkreisabgeordneten zu ermöglichen; auch die historisch verwurzelten Verwaltungsgrenzen sollten nach Möglichkeit mit den Wahlkreisgrenzen deckungsgleich sein.
Ein weiterer verfassungsrechtlich verankerter und anerkannter Aspekt ist die sogenannte Wahlkreiskontinuität; ständige Änderungen der Wahlkreisgrenzen würden nämlich den Prinzipien der demokratischen Legitimation zuwiderlaufen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen der in Art. 76 Landesverfassung verankerten Wahlrechtsgleichheit kommt der Größe der Wahlkreise ein ganz besonderer Stellenwert zu. In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Wahlrechtsgleichheit dadurch gestärkt, dass die Toleranzmarge in Höhe von damals noch plus/minus 33 1/3 v. H. auf plus/minus 25 v. H. abgesenkt wurde. Hierdurch wurde sichergestellt, dass alle Wahlkreisabgeordneten einen annähernd gleich großen Wahlkreis mit seinen Bürgerinnen und Bürgern im Landtag repräsentieren können und die Erststimme jeder Wählerin und jedes Wählers von annähernd gleichem Gewicht ist.
Anerkannt ist, dass sich die Wahlrechtsgleichheit bei der Wahlkreiseinteilung, wie die Verfassungsgerichte sagen, niemals mathematisch genau, sondern nur unvollkommen realisieren lässt.
Die 25-Prozent-Grenze, die im Wahlkreis Zweibrücken unterschritten und in Mainz II überschritten wird, ist die äußerste, nach Verfassungsrecht noch zulässige Toleranzgrenze, ab der der Gesetzgeber zwingend eine Neueinteilung vornehmen muss.
In seiner zur vergangenen Wahlkreisreform ergangenen Entscheidung hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hierzu ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber natürlich nicht gehindert ist, auch unterhalb dieser Grenze liegende Abweichungen zum Anlass für eine Neueinteilung zu nehmen.
Um das an dieser Stelle nochmal deutlich auszuführen, auch eine Abweichung, die innerhalb der 25-Prozent
Toleranzmarge liegt, stellt einen Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit dar. Dieser ist jedoch aus den zuvor genannten Gründen einer Rechtfertigung aus anderen verfassungsrechtlich anerkannten Gründen zugänglich. Hierdurch wird noch einmal deutlich, dass der Gesetzgeber auch bei Einhaltung der Toleranzschwelle des § 9 Abs. 4 Landeswahlgesetz nicht völlig frei ist, sondern in allen 52 Wahlkreisen demnächst eine Bewertung der örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen hat.
Die Landesregierung hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf diesem verfassungsrechtlichen Auftrag entsprochen und die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ermittelt, diese sorgfältig gegeneinander abgewogen und einer sachgerechten und folgerichtigen Lösung zugeführt. Sie hören schon heraus, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies gilt auch im Hinblick auf die Berücksichtigung der kommunalen Gebietsgrenzen, die sich im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform mehr oder weniger bereits vor Ort verfestigt haben. Der Innenminister hat es angesprochen.
Demzufolge sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Gebietsänderungen auf der Ebene der Verbandsgemeinden, die für die Wahlkreiseinteilung relevant sind und sich in zeitlicher Hinsicht schon verfestigt haben, bei der Wahlkreiseinteilung Beachtung finden. Von einer solchen Verfestigung ist auszugehen, wenn die Gebietsänderungen bereits in der vergangenen Wahlperiode in Kraft getreten sind. Nichts anderes steht im Gesetzentwurf. In diesen Fällen ist es angezeigt, dass spezielle, bereits manifestierte lokale Interessen in Gestalt des Wahlkreisabgeordneten im Parlament repräsentiert werden können.
Diese differenzierte Lösung ist nicht nur sachgerecht, sondern auch verfassungsrechtlich eindeutig zulässig. Dass es eine angekündigte umfassende kommunale Gebietsreform gerade nicht rechtfertigt, den Neuzuschnitt der Wahlkreise auf kommende Wahlperioden zu verlegen, wie es die CDU will, hat der Verfassungsgerichtshof RheinlandPfalz in seiner schon genannten Entscheidung ausdrücklich festgestellt. Mit seiner Regelung trägt der Gesetzentwurf dieser Rechtsprechung also gerade Rechnung.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu dieser Thematik bereits gestern ausführlich debattiert. Unsere Position hat sich nicht geändert. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Traditionell diskutieren wir im Anschluss an die Generalaussprache den Haushaltsplan des Landtags. Dieses Jahr beraten wir dabei auch mit, wie sich die Entschädigung der Abgeordneten entwickeln soll.
Zunächst einmal möchte ich jedoch die Debatte dazu nutzen, der Landtagsverwaltung unter der Leitung des Landtagspräsidenten Hendrik Hering für ihre tägliche Arbeit und den Service für uns Abgeordnete und die Fraktionen ganz herzlich zu danken.
Meine Damen und Herren, gerade die Haushaltsdebatte zeigt wieder einmal, wie viel Vorbereitung im Vorfeld notwendig ist, damit wir heute hier die Ergebnisse unserer politischen Beratungen seit der Einbringung diskutieren können.
Mir ist wichtig, dass wir in den Beratungen um den Einzelplan 01 sagen können, alle Veränderungen des Haushaltsplans, die die Fraktionen noch vorgenommen haben, werden gemeinsam von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragen werden.
Im Einzelplan 01 sind auch die Tätigkeiten der Bürgerbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten des Landes etatisiert. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir auch im Bereich der Bürgerbeauftragten das Thema der demokratischen Bildung stärken konnten, genauso wie wir das Schulprogramm des Landtags für die nächsten Jahre gut aufstellen konnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Thema „Abgeordnetenentschädigung“ kommen. Wir, die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz, müssen hin und wieder in eigener Sache diskutieren und auch entscheiden. Dies steht vollkommen zu Recht unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Der gesellschaftliche, durchaus auch kritische Diskurs ist wichtig und auch angemessen. Es sind das geltende Verfassungsrecht und die Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, die uns in unregelmäßigen Abständen vor diese Aufgabe stellt. Maximale Transparenz und eine fundierte, nachvollziehbare Faktenlage sind hierbei Grundlage unseres Handelns.
In der Vergangenheit wurde dem Parlament immer wieder vorgeworfen, dass die Gesetzentwürfe für die entsprechenden Änderungen des Abgeordnetengesetzes in Nacht- und
Nebelaktionen eingebracht und diskutiert wurden. Für diese Legislaturperiode lässt sich festhalten, dass davon keine Rede sein kann.
Die Anpassungen für das Jahr 2017 und für das Jahr 2018 wurden bereits mit der Zuleitung des Haushaltsplans transparent dargestellt, erklärt und begründet. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen wurde in einer Pressekonferenz im Jahr 2017 14 Tage vor der Beratung des Gesetzes ausführlich vorgestellt.
Einen weiteren Schritt in Richtung Nachvollziehbarkeit und Transparenz gehen wir mit diesem Haushalt. Mit dem neu etablierten Verfahren des Verdienstindexes, das wir dieses Jahr erstmalig durchführen, wird der Vorwurf einer Nachtund Nebelberatung endgültig ad absurdum geführt.
Ich bin Landtagspräsident Hendrik Hering sehr dankbar dafür, dass die entsprechende Drucksache mit den avisierten Steigerungen bereits seit Wochen als Drucksache öffentlich zugänglich ist. Die Beratungen eines Gesetzentwurfs, der lediglich in einem Plenarturnus erfolgt, ist damit Geschichte.
Seit Wochen kann man sich im Internet darüber informieren, aus welchen Gründen und in welcher Höhe die Abgeordnetenentschädigung in den nächsten zwei Jahren steigen wird. Wir nehmen aber natürlich auch unsere demokratische Pflicht wahr. Wir debattieren und stimmen über die Änderungen ganz transparent ab.
Richtig ist, dass in den letzten 20 Jahren die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung immer weiter hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung und auch deutlich hinter der Entwicklung der Beamtenbesoldung zurückgeblieben ist.
Der Landtag Rheinland-Pfalz orientiert sich mit dem neuen Verfahren an einer Regelung des Deutschen Bundestags. Allerdings soll im Landtag ausdrücklich transparenter verfahren werden. Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an den durch das Indexverfahren ermittelten Betrag erfolgt nur, wenn der Landtag die Anpassung durch Beschluss bestätigt. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Es gibt bei uns keinerlei Automatismus.
Dies ist notwendig, weil innerhalb des Zeitraums von vier Jahren, in dem die Abgeordnetenentschädigung auf das Endgrundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 steigen soll, natürlich weitere Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten stattfinden. Hier sei vor allem auf die Ankündigung der Landesregierung verwiesen, dass die Tarifabschlüsse der Angestellten im Landesdienst für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden und zusätzlich 2 % in den Jahren 2019 und 2020 hinzukommen. Das bedeutet, dass die Lücke sehr schnell wieder größer wird.
Bei aller Kritik, der wir uns auch gerne stellen, steht für uns fest, dass die Abgeordneten auch künftig so entschädigt werden müssen, dass das Mandat attraktiv bleibt und ein gesellschaftlicher Querschnitt im Parlament abbildbar ist.
Die Abgeordnetenentschädigung muss dem Verfassungsgefüge angemessen sein, und vor allem muss das Mandat in seiner Unabhängigkeit Bestand haben.
Deshalb ist die Orientierung und Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an die Entwicklung des transparenten Verdienstindexes für Rheinland-Pfalz richtig.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Bollinger, wenn Sie von stagnierenden Löhnen in Rheinland-Pfalz reden, tun Sie mir doch bitte den Gefallen und erklären Sie mir, wie es dann kommt, wenn wir einen Verdienstindex etabliert haben, der sich an der Lohnentwicklung in Rheinland-Pfalz orientiert,
dass wir dann eine Steigerung um 2,1 % und 2,4 % in den Jahren 2016/2017 haben.
Ihre Argumentation kommt mir dann doch recht bemüht und holzschnittartig vor.
Das ist vornehm ausgedrückt.
Außerdem kann ich für die Kolleginnen und Kollegen auf dieser Seite des Parlaments in Anspruch nehmen, dass sie Bürgerbüros betreiben und die steuerfreie Pauschale nicht selbst einstreichen.
......... 4122 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 4123 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 4123
Nach Aussprache einstimmige Annahme des Antrags.................... 4123
AKTUELLE DEBATTE............ 4123
Kerosinablass über Rheinland-Pfalz ernst nehmen: Gefahren zeitnah und gründlich erforschen, mehr Transparenz herstellen, Alternativen zum Kerosinablass entwickeln auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/7209 –........... 4123
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heute beantragten Änderung der Geschäftsordnung schließen wir eine Lücke, die sich bei der Frage aufgetan hat, wie viele Abgeordnete eine Fraktion bilden können. Die Geschäftsordnung des Landtags lässt diese Frage bislang unbeantwortet.
Es soll nun geregelt werden, dass mindestens fünf Abgeordnete, die derselben in den Landtag gewählten politischen Partei angehören, sich zu einer Fraktion zusammenschließen können. Diese Größe von fünf Abgeordneten orientiert sich im Übrigen an Mindeststärken in anderen Parlamenten. In den zurückliegenden Wahlperioden war eine solche Regelung aufgrund der Zusammensetzung des Parlaments nicht notwendig.
Nicht nur der Deutschen Bundestag, sondern auch die Parlamente in den Ländern haben mittlerweile beinahe ausnahmslos eine Mindestgröße für die Fraktionen festgeschrieben. Insoweit passen wir die Geschäftsordnung an den inzwischen vorherrschenden parlamentarischen Standard an und schaffen damit zugleich Rechtsklarheit. Zu berücksichtigen ist mitunter auch, dass Fraktionen, einmal gebildet, den Fraktionsstatus beibehalten und in der Regel nicht aberkannt bekommen können.
Mit der neuen Regelung bleiben sowohl die Funktionsfähigkeit des Parlaments als auch das Fraktionsbildungsrecht der Abgeordneten gleichermaßen gewahrt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der neuen Regelung soll auch verhindert werden, dass sich Kleinstund Parallelfraktionen bilden können. Der Landtag BadenWürttemberg hatte im Jahr 2016 nach der Trennung der dortigen AfD-Fraktion die Bildung von Parallelfraktionen zulassen müssen.
Die Geschäftsordnung des Landtags schließt die Bildung von Parallelfraktionen nicht aus. Insbesondere enthält § 8 der Geschäftsordnung keine ausdrückliche Regelung, die Abgeordneten das Recht zur Gründung einer Fraktion nimmt, wenn Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bereits eine Fraktion gegründet haben. Als Voraussetzung für den Zusammenschluss regelt die Geschäftsordnung bisher nur, dass die sich zu einer Fraktion zusammenschließenden Abgeordneten derselben in den Landtag gewählten politischen Partei angehören müssen. Auch aufgrund dieser Problematik ist die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung sinnvoll und geboten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sicherlich wichtig, dass wir diesen Themenkomplex miteinander besprechen und es dadurch vielleicht einmal zu der einen oder anderen Hitzigkeit kommt. Ich möchte uns jedoch alle darauf hinweisen, dass die AfD es einmal wieder gekonnt schafft, sich außerhalb dieses demokratischen Diskurses zu bewegen.
Was Sie auf Twitter gerade veranstalten, ist unterste Schublade.
Sie führen hier die Debatte, und parallel dazu posten Sie Bilder der Ministerin mit verschmiertem Gesicht. Das ist
unterste Schublade, was Sie machen. Herr Junge, Sie als Parteivorsitzender sind hier gefordert. Sie sollten sich schämen.
Sie sind eine Schande. Anders kann man es nicht sagen. Wer zu solchen Mitteln greifen muss, weil er in der Debatte nicht bestehen kann, der sollte sich ganz genau überlegen, ob er in diesem Hause am richtigen Platz ist. Herr Junge, schämen Sie sich. Sie sind gefordert als Parteivorsitzender.
Verschmierte Gesichter der Ministerin auf Twitter zu posten, während Sie hier in der Debatte nicht bestehen können!
Frau Präsidentin, es ist vorgesehen, dass ein eingereichter Antrag begründet wird. Eine Begründung ist bisher nicht erfolgt. Deswegen bitte ich, in der Tagesordnung fortzufahren.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Richtung der Damen und Herren der AfD möchte ich klarstellen, dass private Verlage, der öffentlichrechtliche und der Privatrundfunk die Garanten eines un
abhängigen Mediensystems in unserer Republik sind.
Sie werden mit Ihrer abstrakten Systemkritik, die Sie immer wieder bei allen möglichen Debatten anbringen, hier in diesem Haus keine Mehrheit bekommen.
Das kann ich Ihnen sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst möchte ich festhalten, dass das von der Versammlung der LMK gewählte Verfahren, um die Nachfolge der Direktorin Renate Pepper zu regeln, die heutigen Erwartungen und Anforderungen an Transparenz nicht erfüllt hat und die Kommunikation rund um das Verfahren in der Nachbetrachtung verbesserungswürdig ist.
Fernab dieser Feststellung stehen verschiedenste Vorwürfe im Raum, die in der Art und Weise, wie sie geäußert wurden, aber auch inhaltlich keinesfalls unwidersprochen bleiben können. Die Vehemenz, mit der die AfD und leider auch die CDU jetzt das Verfahren, die Personalie und die gesetzliche Grundlage kritisieren, ist zumindest erstaunlich. Beim genaueren Hinsehen ist sie vor allem unglaubwürdig und in Teilen auch unangebracht.
Zunächst zum Verfahren. Die Kritik am Verfahren richtet sich an die Versammlung der LMK. Deshalb sollte man auch ganz genau überlegen, welchen Vorwürfen man dieses Gremium aussetzt.
Die Versammlung der LMK ist ein plurales Gremium mit 42 Vertretern aus gesellschaftlich relevanten Gruppen in Rheinland-Pfalz. Bei den gesellschaftlich relevanten Gruppen sprechen wir von den katholischen Bistümern in Rheinland-Pfalz, vom Landesjugendring,
Deutschen Beamtenbund, Deutschen Journalistenverband oder Landesverband des Einzelhandels, um einmal die gesellschaftliche Breite dieses Gremiums ins Gedächtnis zu rufen.
In den vergangenen Wochen machte diesem plural besetzten Gremium, die Versammlung der LMK, wiederholt auch die CDU-Landtagsfraktion Ansagen. Die Ansagen des Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU
Zurück auf Los! –, aber auch des medienpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion in Richtung eben dieser
Vertreter der Versammlung der LMK sind unangebracht und zum Teil respektlos. Diese Ansagen widersprechen in diametraler Weise den Prinzipien der Staatsferne.
Mir ist es wichtig, das an dieser Stelle einmal festzuhalten. Gleichartige Einlassungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und es wäre absolut zu Recht ein Schrei der Empörung durch die Republik gegangen. Wir haben als Landtag der Versammlung der LMK keine Ansagen zu machen. Wir setzen gesetzliche Rahmenbedingungen.
Dann wären wir bei der Kritik an der gesetzlichen Grundlage. Warum kein Volljurist? Warum keine öffentliche Ausschreibung? Weil die gesetzliche Grundlage für das Verfahren bei der LMK im Landesmediengesetz niedergelegt ist, das wir auf den Tag genau vor vier Jahren, am 13. Dezember 2013, in diesem Hohen Hause einstimmig verabschiedet haben. Wir alle gemeinsam haben der LMK diesen Entscheidungsspielraum beim Verfahren sowie bei der Qualifikation der Direktorenstelle gelassen. Auch vor diesem Hintergrund ist das Gebaren der CDU absolut unglaubwürdig.
Peinlich wird es dann, wenn man sich bewusst macht, dass auch die Fraktionen, die heute ganz scharf kritisieren, maßgeblich daran beteiligt waren. Da ich der Versammlung der LMK als entsandtes Mitglied des Landtags selbst über mehrere Jahre angehören durfte und mir auch die Direktorenwahl im Jahr 2011 noch sehr präsent ist, habe ich eine sehr begrenzte Fantasie, wie man hierbei in Sachen Findungskommission vorgegangen ist. Eine Findungskommission findet sich nicht einfach, sondern wird von der Versammlung eingesetzt. In der Vergangenheit waren damit des Öfteren die Mitglieder des Hauptausschusses betraut. Mir sind die Namen der Mitglieder dieser Kommission unbekannt, allerdings ist vollkommen klar, dass es hier Kollegen gibt, die wissen, wer in der Findungskommission war, und das sind auch die Damen und Herren der CDU und der AfD.
Sich jetzt hier hinzustellen und den Chefankläger zu geben, ist peinlich. Ich befürchte auch, dass es nicht ganz konsequent ist, weil selbstverständlich auch eine Findungskommission durch das Gremium, die Versammlung der LMK, eingesetzt wird.
Mir ist nicht bekannt, dass es irgendeinen Widerspruch gab.
Sitzt man immer mit am Tisch, kann man später nicht so tun, als wäre man über die Abläufe im Nachhinein überrascht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist an dieser Stelle auch noch einmal wichtig einzubringen,
dass wir mit Marc Jan Eumann einen unbestritten fähigen und erfahrenen Medienpolitiker als neuen Direktor der LMK haben. Ich habe bis heute noch keinen einzigen Artikel gelesen, in dem man Herrn Eumann seine Fachlichkeit abspricht. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Versammlung der LMK
einen guten Direktor an die Spitze unserer Landesmedienanstalt gewählt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz klar. Wir müssen uns heute über das Verfahren unterhalten. Wir müssen uns über die gesetzliche Grundlage unterhalten. Wir müssen uns auch über die Person unterhalten.
Ich würde mir sehr wünschen, dass wir das auch fachlich tun. Ich muss ehrlich sagen, ich bin zum Teil entsetzt, wie man sich hier persönlich an Marc Jan Eumann abarbeitet.
Was hier zum Teil passiert, ist ehrabschneidend.
Das ist keine Art, wie wir hier miteinander umgehen.
Wenn man eine Rede bestreitet und drei Viertel der Rede damit füllt, die Vergangenheit des Herrn Eumann und seine persönlichen Entscheidungen, die er zum Teil getroffen hat, von hier aus zu bewerten, wenn man ein Interview, dass er gegeben hat, zelebriert – anders kann man es nicht sagen –, dann soll jeder hier im Raum, der noch nie ein verunglücktes Interview gegeben hat, die Hand heben.
Wir müssen bei aller berechtigten Kritik irgendwann den Menschen sehen. Irgendwann ist es auch einmal gut.
Bleiben Sie doch gelassen.
Die plural besetzte Versammlung der LMK hat Herrn Eumann auf Grundlage eines Landesmediengesetzes gewählt, das wir hier auf den Tag genau vor vier Jahren gemeinsam verabschiedet haben.
Mir ist im Übrigen kein Mediengesetz, das den Landtag verlassen hat, erinnerlich, das nicht einstimmig verabschiedet wurde. Das gab es noch nie. Es kann hier keiner so tun – vor allem die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion –, als wäre hier irgendetwas passiert, was nicht im Gesetz vorgesehen ist.
Wenn sich Ihre Kritik allein darauf bezieht, dass man Herrn Eumann Dinge aus seiner Vergangenheit vorwirft und sie wieder aufwärmt, dann ist das zu wenig für eine anständige Debatte im Landtag.
Machen Sie Vorschläge zum weiteren Vorgehen.
Machen Sie Verfahrensvorschläge.
Ausschreiben. Ihr tut gleichzeitig so, als hättet ihr das schon immer gefordert. Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit.
Das muss man hier festhalten.
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Veranstaltungen und Aktivitäten haben im Einzelnen stattgefunden?
2. Wie wird der Verlauf dieser beiden Tage aus organisatorischer Sicht beurteilt?
3. Welche Rolle spielten ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger für die Einheitsfeier und das Rahmenprogramm?
4. Wie ist die Bilanz der beiden Tage unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu bewerten?
Herr Präsident, vielen Dank. Eine wichtige Nachfrage: Wir hatten da schon einmal fast eine Staatskrise.
Ich möchte jetzt noch einmal auf einen Punkt eingehen, der mir wichtig erscheint. Generell möchte ich noch einmal sagen, wir stimmen mit Ihrer Bewertung, dass es ein großer Erfolg für Rheinland-Pfalz, aber auch für die Landeshauptstadt war, natürlich überein.
Dennoch möchte ich das Thema Sicherheit noch einmal aufgreifen. Ein gutes Sicherheitskonzept, ein durchdachtes Sicherheitskonzept, aber uns würde doch noch einmal interessieren: Ist das jetzt der neue Standard hinsichtlich des Aufwands und des Umfangs, was Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz angeht? – Vielleicht könnten Sie zur geänderten Sicherheitslage bei solchen Veranstaltungen Ausführungen machen.
Herr Staatssekretär, Sie haben das Thema „Defacement“ angesprochen und dass auch Parteiverbände in RheinlandPfalz betroffen waren. Es würde uns doch interessieren, welche es waren. Wie muss ich mir das konkret vorstellen? Können Sie irgendein Beispiel nennen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute die Geschäftsordnung für die 17. Wahlperiode. Ich möchte damit beginnen, dass ich mich ganz herzlich bei der Vorsitzenden Frau Kohnle-Gros für die Arbeit im Unterausschuss und auch beim Wissenschaftlichen Dienst bedanke.
Es war immer viel Arbeit für den Wissenschaftlichen Dienst, unsere Prüfaufträge im Nachgang der Sitzungen abzuarbeiten.
In insgesamt fünf Sitzungen hat sich ein Unterausschuss mit der Vorläufigen Geschäftsordnung beschäftigt und weitere Änderungsbedarfe identifiziert. Zur Erinnerung: Bereits in der Vorläufigen Geschäftsordnung wurden, wie in der Regel zu Beginn jeder Legislaturperiode, Änderungen vorgenommen. Diese betrafen zum Beispiel die Redezeiten, die Struktur sowie den Ablauf von Fragestunde und Aktueller Debatte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Kollegin Kohnle-Gros die Änderungen der Geschäftsordnung bereits ausführlich dargestellt hat, möchte ich die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte nochmals aufgreifen. Dazu gehört sicherlich, dass sich das Verhältnis von Parlament und Bürgerinnen und Bürgern grundlegend im Wandel befindet. Mit diesem Wandel hat sich in der vergangenen Legislaturperiode die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ intensiv beschäftigt. Eine wesentliche Erkenntnis war, dass Partizipation – sowohl formeller aber auch vor allem informeller Art – die repräsentative Demokratie ergänzen und stärken kann.
Die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich auf Grundlage von soliden Informationen mit eigener Expertise einbringen zu können und eine eigene Positionierung und Meinungsbildung zu vollziehen, sind Anforderungen an ein zeitgemäßes parlamentarisches Arbeiten.
Die Fraktionen der Koalition und der CDU wollen mit ihren Änderungen der Geschäftsordnung des Landtags diesen Anforderungen an ein modernes Parlament Rechnung tragen. Daher soll der Landtag diesen Anforderungen durch ein Informations- und Beteiligungsportal nachkommen. Dieses Portal hat den Anspruch, Gesetzgebungsprozesse und parlamentarische Initiativen für die Bürgerinnen und
Bürger nachvollziehbar und transparent zu gestalten und sie in den noch offenen Gestaltungsprozess mit einzubeziehen.
Zu diesem Zweck werden die wesentlichen Informationen zu den parlamentarischen Vorhaben zusammengestellt, der gegenwärtige Verfahrensstand ausgewiesen und die Abgabe von Diskussionsbeiträgen ermöglicht. Die konkrete Umsetzung wird uns im Ältestenrat noch beschäftigen.
Danke, Herr Klomann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Punkt für die SPD-Fraktion ist die Verankerung der Orientierungsdebatte in der Geschäftsordnung.
Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem durch die SPDFraktion initiierten parlamentarischen Debattenformat
nun Grundsatzdiskussionen unabhängig von im Vorhinein festgelegten Positionen führen können. Die Orientierungsdebatten zum Thema „Sterbebegleitung“ und zum Thema „Demokratie braucht Vertrauen – gegen Lüge und Hass im Netz“ haben gezeigt, dass ein solches Debattenformat sehr sinnvoll ist und auch in Zukunft immer wieder notwendig werden wird.
Herr Abg. Paul, da Sie es ansprechen: Die AfD hat im Vorfeld der Debatte schon angekündigt, dass sie gegen die Geschäftsordnung klagen wird. Deswegen lassen Sie mich abschließend kurz auf das Thema der Ausschussbesetzung eingehen. Hierzu und zur angeblichen Benachteiligung der AfD hat Frau Kollegin Kohnle-Gros das Entscheidende bereits gesagt. Wir haben das hier nicht zum ersten Mal debattiert.
Ich will es in den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkten noch einmal so zusammenfassen: Erstens, das Verfahren nach d’Hondt gewährleistet – und zwar unbestritten – eine spiegelbildliche und damit verfassungskonforme Zusammensetzung der Ausschüsse.
Zweitens, es wurde schon darauf hingewiesen, dass auch in dieser Wahlperiode kein anderes Zählverfahren zur Anwendung kam als in der letzten Wahlperiode. Fakt ist, dass die Ausschüsse des jetzigen Landtags, ebenso wie die Ausschüsse in der letzten Wahlperiode, nach d’Hondt konstituiert wurden. Eine Abweichung hinsichtlich des angewandten Berechnungsverfahrens liegt also nicht vor.
Drittens, eine Ausschussstärke von 13 Mitgliedern, die die AfD fordert, hätte dazu geführt, dass über die Verteilung des 13. Sitzes das Los und damit der Zufall entschieden hätte. Wenn sich der Landtag entschließt, die Zahl der Ausschusssitze so festzulegen, dass ein Losentscheid vermieden wird, dann ist das sicherlich keine Benachteiligung der AfD, sondern es ist sachgerecht.
Für die SPD-Fraktion will ich mich daher der rechtlichen Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes anschließen und die Beurteilung mit dem heutigen Wissen noch um einen Punkt ergänzen. Aus der bisherigen Ausschussarbeit habe ich nicht den Eindruck gewinnen können, dass die Ausschussgröße irgendeine Fraktion erkennbar benachteiligt. Im Gegenteil hat sich die Ausschussgröße für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und seiner 15 Ausschüsse mit inzwischen auch einer Enquete-Kommission ausgesprochen bewährt.
Insofern sehen wir auch vor diesem Hintergrund keinen Änderungsbedarf.
Vielen Dank.
......... 1433 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 1434 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 1436 Abg. Marco Weber, FDP:......... 1437 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 1438
Nach Begründung Aussprache zu dem Gesetzentwurf – Drucksache 17/2524 –....... 1439
Beratung des Einzelplans 10 – Rechnungshof....................... 1439
Beratung des Einzelplans 03 – Ministerium des Innern und für Sport.......... 1439
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Beglaubigungsbefugnis Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2160 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/2522 –........... 1439
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2239 – Zweite Beratung
dazu:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/2523 –........... 1439
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 12/2483 – Erste Beratung................ 1440
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Bollinger, zu den Geschäftsordnungsanträgen der AfD-Fraktion nehme ich für die Fraktionen der Regierungskoalition und ebenso für die CDUFraktion wie folgt Stellung:
Erstens, für die Behandlung von Gesetzentwürfen sieht unsere Geschäftsordnung in § 52 Abs. 1 Satz 1 zwei Beratungen vor. Auch für den in Rede stehenden Gesetzentwurf werden selbstverständlich zwei Beratungen durchgeführt. Die zweite Beratung ist, wie schon aus der Tagesordnung ersichtlich, für Freitag, das ist morgen, vorgesehen.
Zweitens, der Regelabstand zwischen erster und zweiter Beratung beträgt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung einen Werktag. Diesen Abstand kann der Landtag, wie von der Geschäftsordnung in § 68 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich vorgesehen, weiter verkürzen. Im gegebenen Fall heißt das, dass die zweite Beratung um einen Tag vorgezogen wird.
Drittens, an die Ausschüsse überweist der Landtag Gesetzentwürfe immer dann, wenn weiterer Beratungsbedarf besteht. Die AfD-Fraktion hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie sämtliche Teile des Gesetzentwurfs nicht mittragen wird. Welches nachvollziehbare Interesse damit aber an einer zusätzlichen Ausschussberatung bestehen soll, erschließt sich uns nicht.
Viertens, mit dem jetzigen Verfahren wählt der Landtag kein Sonderverfahren, sondern, um das noch einmal ganz klar festzuhalten, genau das Verfahren, das der langjährigen geübten Praxis dieses Hauses für Gesetzentwürfe wie dem vorliegenden entspricht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz müssen hin und wieder Dinge in eigener Sache diskutieren und entscheiden. Dies steht vollkommen zu Recht unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Der in der Gesellschaft übliche durchaus kritische Diskurs ist wichtig und angemessen.
Es ist das geltende Verfassungsrecht und die Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, das uns in regelmäßigen Abständen vor diese Aufgabe stellt. Dass im Zuge
dieser regelmäßigen Auseinandersetzung immer wieder von Selbstbedienung gesprochen wird, ist systemimmanent. Um diesem Vorwurf zu begegnen, helfen nur Transparenz und eine fundierte und nachvollziehbare Faktenlage.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes haben wir uns dies zur Prämisse gemacht. Alle Veränderungen im Bereich der Fraktionen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten waren von Anfang an im Einzelplan 01 mit Erklärtext etatisiert. Es gibt kein kurzfristiges Deckblattverfahren.
In einem Pressegespräch wurden sämtliche Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes ausführlich vorgestellt. Alles andere wäre dem Vorhaben auch unangemessen gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Transparenz, was die Abgeordnetenentschädigung angeht. Deshalb ist der zentrale Punkt der vorgelegten Gesetzesänderung die Etablierung eines nachvollziehbaren Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung ab dem Jahr 2019, das sich an der Entwicklung des Verdienstindexes für Rheinland-Pfalz orientiert.
Wir vollziehen damit eine bundesweite Systemanpassung nach, die alle Bundesländer und der Bundestag bis auf Rheinland-Pfalz und das Saarland vorgenommen haben. Wir werden uns als Landtag Rheinland-Pfalz an der Regelung des Deutschen Bundestages orientieren. Allerdings – das möchte ich ausdrücklich betonen – wollen wir im Landtag transparenter verfahren. Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an den durch das Indexverfahren ermittelten Betrag erfolgt nur, wenn der Landtag die Anpassung durch Beschluss entsprechend bestätigt. Es gibt zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Automatismus. Dies entbindet uns nicht von der durch die Verfassung auferlegten Beschlussfassung und gibt der öffentlichen Diskussion entsprechenden Raum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, parallel zur Verankerung des Verdienstindexes im Abgeordnetengesetz macht es die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung in den vergangenen 20 Jahren notwendig, dass wir eine generelle Niveauanpassung vornehmen. Dieses Vorhaben stellt sicherlich den in der Öffentlichkeit umstrittensten Punkt der vorgelegten Novellierung des Abgeordnetengesetzes dar. Deshalb möchte ich die wichtigsten Fakten, die diesen Schritt unvermeidbar machen, noch einmal zusammenfassen.
In den letzten 20 Jahren hat eine massive Entkopplung gegenüber der A-16-Endstufe, der Eingangsbesoldung eines Bürgermeisters einer Verbandsgemeinde mit 10.000 bis 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stattgefunden. Wir sprechen von der kleinsten hauptamtlichen kommunalen Einheit, die wir in Rheinland-Pfalz kennen. Bewegte sich die Abgeordnetenentschädigung im Jahr 1996 umgerechnet noch 244 Euro und damit fast 6 % über der Endstufe A 16, waren es im Jahr 2016 fast 800 Euro weniger als in der Endstufe A 16, beziehungsweise, in Prozent ausgedrückt, 12 % unterhalb von A 16.
Die Abgeordneten müssen auch zukünftig so entschädigt
werden, dass das Mandat attraktiv bleibt und ein gesellschaftlicher Querschnitt im Parlament abbildbar ist. Die Entschädigung muss dem Verfassungsgefüge angemessen sein. Vor allem muss das Mandat in seiner Unabhängigkeit Bestand haben. Dies erreichen wir mit der Niveauanhebung bei der Abgeordnetenentschädigung in Verbindung mit der Verankerung des Verdienstindexes ab dem Jahr 2019.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen weiteren Komplex bildet das Fraktionsgesetz. Hier ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass seit der letzten Anpassung die Einkommen und die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Rheinland-Pfalz gestiegen sind. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. In Anbetracht dessen und der Tatsache, dass die Geldleistungen für die Fraktionen strukturbedingt zu 80 % für Personalkosten eingesetzt werden, ist eine maßvolle Anhebung geboten. Damit können die Fraktionen ihre verfassungsmäßigen Aufgaben auch weiterhin sachgemäß und effektiv wahrnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Mit den vorgelegten Änderungen zum Abgeordneten- und zum Fraktionsgesetz haben wir ein transparentes und über die Legislaturperiode hinaus weisendes Verfahren etabliert. Zukünftige Beratungen und Entscheidungen zu diesem Komplex werden so auf eine solide und fundierte, für die Öffentlichkeit transparente und nachvollziehbare Grundlage gestellt.
Haben Sie vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Top-Vorschlag!)
Frau Kollegin Wieland hat vorgeschlagen, wir sollen künftig noch ein paar Praktikantenplätze für Ingenieure anbieten, um Anreize zu setzen, damit noch mehr kommen.
Darüber hinaus haben Sie keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie man das noch besser hätte bewerkstelligen können, als die Landesregierung es getan hat.
Die Landesregierung hat deswegen bereits im letzten Haushalt 20 neue Stellen geschaffen. Es wurde auch mit der Anordnung von Überstunden, zusätzlichen Beauftragungen von Ingenieurbüros und der Ausschreibung von schnell umsetzbaren Maßnahmen mit geringem Planungsaufwand sofort gegengesteuert. Wenn Sie darüber hinaus Vorschläge gehabt hätten, wage ich zu behaupten, dass Sie sie im Interesse des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt hätten. Wir hätten sie dann auch geprüft und umgesetzt. Allein es blieben die Vorschläge aus, weil Sie in Wahrheit nicht mehr zu bieten haben als das, was die Landesregierung in großer Verantwortung und extremer Schnelligkeit getan hat.
Wir waren damit auch erfolgreich. Wir haben nämlich geschafft, dass 19 Millionen Euro mehr Mittel als im Vorjahr verausgabt werden konnten, und das in so kurzer Zeit.
Das ist das erfolgreiche Ergebnis schneller, hoch motivierter Strukturen in Rheinland-Pfalz. Es ist das Ergebnis, das
sich mit dem gegebenen Personalbestand mehr als sehen lassen kann. Die Chance, mehr Mittel in Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz zu investieren, wurde genutzt. Der LBM hat hervorragende Arbeit geleistet. Ich will an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim LBM dafür herzlich danken.
Der Bund hat nun angekündigt, dass auch in den nächsten Jahren die Baumittel noch weiter steigen und dann auf dem hohen Niveau bleiben werden. Daher habe ich auch auf diese Maßnahme unverzüglich reagiert. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 konnten weitere 56 neue Ingenieurstellen vorgesehen werden. Diese Stellen werden so zeitnah wie möglich besetzt.
Realistischerweise ist beim möglichen Tempo der Einstellungen auf den Fachkräfteengpass im Ingenieurbereich hinzuweisen. Aufgrund der vom Bund gesteigerten Baumittel konkurrieren nicht nur die Bundesländer untereinander, sondern auch mit den Ingenieurbüros und der Bauindustrie um die verfügbaren Fachkräfte. Der Landesbetrieb tut alles, um junge und erfahrene Ingenieure zu gewinnen. Weitere Vorschläge sind herzlich willkommen, allein sie blieben heute Morgen aus.
Dazu werden die einschlägigen digitalen Stellenbörsen ebenso genutzt wie die Möglichkeiten der unmittelbaren Ansprache von Bauingenieurinnen und Bauingenieuren während und nach dem Studium.
Noch etwas zu dem, was Sie hier in Verbindung bringen wollen, was aber nicht zusammenpasst: Es ist richtig, dass wir Stellen beim LBM abbauen. Es ist aber falsch, diesen Stellenabbau in Verbindung mit den Planungskapazitäten zu bringen. Die Stellen, die wir beim LBM abbauen, haben nämlich nullkommanull Auswirkungen auf die Planungskapazität des LBM. Damit fällt dieses Argument, das Sie an die Wand malen, in sich zusammen wie ein Kartenhaus bei einer kleinen Windböe.
Meine Damen und Herren, wir haben eine große Herausforderung zu meistern. Während der Finanzkrise wurden die Investitionsmittel zurückgefahren. Das war nicht aus Boshaftigkeit, sondern es gab Gründe dafür. Jetzt wurden sie kurzfristig wieder angehoben. Freuen wir uns darüber. Wir passen die Planungskapazität mit maximaler Geschwindigkeit an. Dann wird in Rheinland Pfalz genauso wie in anderen Ländern gebaut.
Im Übrigen, meine Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder haben genauso Probleme, die Mittel zu verbauen. Da hat vielleicht der eine in dem einen Jahr ein bisschen mehr Glück, weil er noch mehr Vorratsplanung und größere Projekte hatte.
Der andere hat vielleicht im nächsten Jahr Probleme. Wir werden die Planungskapazitäten in allen Bundesländern anpassen. Rheinland Pfalz hat seine Hausaufgaben gemacht.
Wenn Sie Vorschläge haben, wie man das noch verbessern kann, können Sie sie gerne vortragen. Alleine, ich sage es noch einmal, außer mehr Praktika anzubieten für Ingenieure, ist der CDU offensichtlich auch nichts eingefallen.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Wir würden gern die Mündliche Anfrage Nummer 1, die Zwischenbilanz zur Ehrenamtskarte betreffend, zur Aussprache stellen.
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass 48 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ehrenamtlich engagiert sind. Dazu stehen im Vergleich 2.200 ausgegebene Ehrenamtskarten. Ich glaube, hier ist noch ein bisschen Luft nach oben. Wie wird sich die Entwicklung in den kommenden Monaten darstellen? Sie haben auch berichtet, dass immer mehr Kommunen in die Ehrenamtskarte mit einsteigen.
Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, da von der fragestellenden Fraktion die Rolle des SWR noch einmal thematisiert wurde und das offensichtlich für diese Fraktion eine große Faszination ausübt: Inwiefern nehmen Sie als Ministerin bzw. die Landesregierung Einfluss auf das Programm des SWR?
Herzlichen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Paul, ich muss sagen, wir hätten es auch sehr begrüßt, Sie hätten ganz normal einen Antrag für eine Diskussion über die Gebührenordnung oder sonstige Dinge eingebracht.
Dann hätten wir ein bisschen ausführlicher darüber diskutieren können.
Ich fand Ihre Ausführungen sehr interessant, weil sie noch einmal deutlich machen, welches Bild die AfD in Sachen Journalismus vertritt,