Wahl von Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/4031 –
Wer für die Beschlussvorlage ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Landesgesetz zur Aufhebung des Landesgesetzes über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz und zur Fortführung der Versorgungsrücklage des Landes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/3460 – Zweite Beratung
dazu: Wirtschaftliche Bilanz und rechtliche Prüfung der Finanztransaktionen des Landes zwischen Land, Pensionsfonds und landeseigenen Gesellschaften Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Vertreter der Regierungsfraktionen in den vergangenen Jahren nur mit halb so viel Nachdruck gegen die Schummelfinanzierungen im Landeshaushalt vorgegangen wären, wie sie sich eben von dieser Stelle aus gegen die Schummelsoftware in Dieselautos geäußert haben, dann bräuchten wir über diesen Gesetzentwurf nicht zu reden.
Deckel drauf und nie mehr drüber reden, das ist das Motto und der sehnliche Wunsch, den die Landesregierung mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Pensionsfonds verbindet. Es ist der vorerst letzte Akt in einem Trauerspiel sozialdemokratischer Finanzpolitik in diesem Land. 21 Jahre lang haben sozialdemokratische Ministerpräsidenten, Finanzminister und Finanzstaatssekretäre – oft wider besseres Wissen – den Pensionsfonds als das Nonplusultra ihrer Haushaltspolitik gepriesen. 21 Jahre lang hat die CDU-Fraktion diesen Fonds immer als das kritisiert, was er immer war, ein Ballon voll heißer Luft, der immer dicker aufgeblasen wurde, und wir mussten bis vor den Verfassungsgerichtshof gehen, um ihn zum Platzen zu bringen.
Dabei existierte und funktionierte der Pensionsfonds nie nur für sich allein, er war ganz bewusst tief eingewoben in das Netz komplexer intransparenter Finanztransaktionen mit den Krediten und rund um die Kredite kleiner Häuslebauer. Wie die Spinne im Netz saß in der Mitte die PLP-Briefkastenfirma in Koblenz. Sie soll jetzt mit entsorgt werden. Zwei weitere Firmen kamen hinzu. Die eine, die TKG, wurde vor wenigen Jahren bereits wieder liquidiert. An der anderen, der SRV GmbH und Co. KG mit Sitz in Saarbrücken sind der saarländische Sparkassen- und Giroverband, die saarländische Landesbank und unsere PLP-Briefkastenfirma beteiligt. Die SRV wird möglicherweise auch nach der Liquidierung der PLP weiter existieren.
Die Frage, die sich daraus ergibt, lautet: Warum ist man die Beteiligung der PLP überhaupt eingegangen, wenn sich nach der Auflösung der PLP an der SRV nichts ändert, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Nun gut, das wäre, wenn Sie es beherzigt hätten, ein gutes Motto gewesen als Alternative für die ganzen Tricksereien mit dem und rund um den Pensionsfonds.
Die Landesregierung hat es aber anders gemacht. Bis zum Schluss, bis zur letzten Minute, hat die Landesregierung an ihrem Geflecht weiter gestrickt: die Liquidation der TKG, die Beteiligung an der SRV, bis hin zur Umgestaltung des Pensionsfonds mitten im Verfahren vor dem Verfassungsgericht. –
Mit der Beantwortung unserer Großen Anfrage ist einiges deutlich geworden. Einiges muss noch dringend geklärt werden. Auf unsere Frage hin zum Beispiel, welche Einnahmen aus Zins und Tilgung dem Land durch den Verkauf des Wohnungsbauvermögens entgangen sind, antwortet die Landesregierung: Keine. –
In anderen Zusammenhängen, also in Beantwortung anderer Großer Anfragen, die wir immer im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen stellen, beziffert die Landesregierung die Belastungen des Landeshaushalts allerdings, je nach Jahr, auf zwischen 100 Millionen Euro und 110 Millionen Euro jährlich. Eine detaillierte und nachvollziehbare wirtschaftliche Bilanz der Transaktionen von 21 Jahren gibt es bisher nicht.
Klar ist, zwischen Landeshaushalt, Landeseinrichtungen und Landesfirmen wurden Vermögenswerte und Gelder hin und her geschoben oder zumindest gebucht. Das einzige frische Geld ist möglicherweise von der ISB gekommen.
Es stellt sich die Frage: Warum wurden unterschiedliche Firmen dazwischengeschaltet? Gab es Finanzströme von der ISB in den Landeshaushalt, und waren diese rechtens? Das gehört zu einer rechtlichen Bilanz dieser 21 Jahre, die noch aussteht.
Die an und für sich richtige und verfassungsrechtlich gebotene Abschaffung des Pensionsfonds kann nur dann der Anfang für eine ehrliche und transparente Haushaltsführung werden, wenn diese Zusammenhänge aufgearbeitet und die Schummelfinanzierungen endgültig unmöglich gemacht werden. Vorher kann und sollte kein Parlamentarier diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns über den Fortgang der Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss nach der ersten Lesung des Gesetzes vor etwa vier Wochen ein bisschen gewundert. Wir haben uns natürlich nicht über den Anlass für dieses Gesetz, nämlich das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Februar dieses Jahres, gefreut.
Unsere Fraktion hat aber den Umgang der Landesregierung unter Malu Dreyer und der Finanzministerin Doris Ahnen mit dem Gesetz und das Ergebnis sehr begrüßt – und das einheitlich – und stimmt vollständig mit ihr überein, dass es eine gute Lösung ist, den Pensionsfonds jetzt vollständig aufzulösen und das Vermögen in den Landeshaushalt zu überführen. Dadurch wird die Schuldenlast des Landes um voraussichtlich 4,8 Milliarden Euro verringert.
Die PLP Management Gesellschaft wird aufgelöst, weil sie nicht mehr gebraucht wird. Sie wird zum 31. Januar 2019 aufgelöst. Der Weg dorthin wird eng vom Haushaltsund Finanzausschuss begleitet. Die Versorgungsrücklage des Landes, die sogenannte Kanther-Rücklage, wird beibehalten. Diese wurde verfassungsrechtlich auch nicht beanstandet.
Ein ausgeglichener Haushalt ist die beste Voraussetzung und die sicherste Möglichkeit, mit den steigenden Pensionslasten umzugehen. Die Pensionslasten sind und waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Ich kann das an dieser Stelle nicht oft genug betonen. Ich glaube, ich mache das zum dritten Mal. Auch im Haushaltsund Finanzausschuss hat sich aber gezeigt, dass es einige Leute immer noch nicht verstanden haben.
Deswegen ist es wichtig, diese Offensichtlichkeit noch einmal zu wiederholen. Wer es nicht glaubt, dem sei ein Blick in die Landesverfassung angeraten.
Es ist ein gutes und sehr klares Gesetz. Zu diesem klaren Gesetz hat sich Herr Dr. Weiland im Haushalts- und Finanzausschuss sinngemäß mit den Worten geäußert, es sei handwerklich gut gemacht und so weit in Ordnung. Wer weiß, dass Herr Dr. Weiland emotional eher etwas zurückhaltend ist,
(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Abg. Christine Schneider, CDU: Hätten Sie einmal früher auf Herrn Dr. Weiland gehört! – Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)
Wenn man dann noch sieht, dass Sie ungefähr 120 Fragen in der Großen Anfrage zur PLP Management Gesellschaft gestellt haben, die detailliert beantwortet wurden, weitere Fragen im Haushalts- und Finanzausschuss gestellt wurden, die genauso prompt und klar beantwortet wurden,
wirklich noch irgendwelche Fragen stellen, wundert man sich schon, warum Sie diesem Gesetz, das Sie selbst so loben, nicht zustimmen können.
Es scheint uns doch eher ein Nebenkriegsschauplatz, ein Ablenkungsmanöver oder auch der Versuch zu sein, mit dem vorliegenden Entschließungsantrag unbedingt eine Rechtfertigung dafür zu finden, dass Sie nicht zustimmen wollen,
zumal die Zielrichtung dessen, was Sie möchten, bereits in der Begründung des Gesetzes vorgesehen ist. Dort ist enthalten, dass der Haushalts- und Finanzausschuss stichtagsgenau informiert werden wird. Insofern werden wir die Auflösung des Finanzkonstrukts noch eine Weile begleiten, die erst in einem Jahr umgesetzt sein wird.