Sinnvoll installiert, können sie Zugangslücken schließen. Sie können Netzauslastungen verringern und können schlicht und einfach eine Überlastung von Mobilfunknetzen abfangen.
Für den Verbraucher kann die Nutzung eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Insbesondere Kinder und Jugendliche können Zugang zum Internet bekommen, ohne kostenpflichtige Verträge abschließen zu müssen. Aber sie sind dann auch gleichzeitig durch entsprechende Jugendschutzfilter ein Stück weit abgesichert und nicht eben so in der freien Welt unterwegs.
Die Kommunen können die landeseigenen WLANHotspots nutzen und einsetzen, um touristische Angebote sinnvoll zu ergänzen, aber auch, um neue Angebote entsprechend aufzubauen.
Wir werden durch den vom Land forcierten weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots das erwähnte Netz an Zugangspunkten zum Internet engmaschiger machen. Wir werden so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Digitalisierung und die digitalen Services des Landes und seiner Kommunen von den Nutzern angenommen werden.
Das Land hat sich – das wurde schon erwähnt – dazu entschlossen, das Ganze über einen entsprechenden Rahmenvertrag zu machen. Das hat einen ganz klaren Vorteil. Durch die garantierte Mindestabnahmemenge hat der Rahmenvertragspartner die Möglichkeit einer guten Kalkulation. Davon profitieren wir, davon profitieren das Land und die Kommunen, indem wir die Möglichkeit haben, zu wirtschaftlichen Konditionen günstig diese Zugangspunkte bereitzustellen. Die Konditionen sind gut. Nur um einiges zu nennen: Die Nutzung wird 24 Stunden an sieben Tagen die Woche und 365 Tage im Jahr ohne Anmeldung und Registrierung möglich sein. Einzig zu akzeptieren sind die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen mit einem einfachen Klick. Das heißt, es ist ein sehr einfacher Zugang möglich. Die Nutzung der rlp-Hotspots wird selbstverständlich anonym sein. Das Vorgehen ist so mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Selbstverständlich werden wir in dem Zusammenhang auch darauf achten, dass das Programm der EU „WiFi4EU“ in Rheinland-Pfalz mit nutzbar ist und den Ausbau vorantreiben kann. Entsprechende Gespräche haben wir bereits auf der Arbeitsebene geführt.
Um das Ganze für die Kommunen möglichst einfach zu machen, bieten wir ein umfassendes Basispaket an, das alles enthält. Dazu zählen eine zentrale Landingpage, eine
Einstiegsseite in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, ein Jugendschutzfilter, ein Störungs- und Servicemanagement und einiges mehr.
Die Kommunen haben darüber hinaus natürlich die Möglichkeit, weitere Leistungen und weitere Hardwareerweiterungen optional über den Rahmenvertrag dazuzukaufen. Ganz wichtig ist auch, dass über das Providerprivileg die entsprechende Störerhaftung übernommen wird.
Herr Dötsch, das Ganze ist keine Ankündigung. Es ist etwas, was wir möglichst schnell umsetzen wollen. Es wird zum 1. Oktober freigeschaltet. Damit es auch schnell geht, unterstützen wir die Kommunen. Das Land fördert den Ausbau der 1.000 WLAN-Hotspots in 1.000 Kommunen mit einem Festbetrag von 500 Euro je Kommune. Die Anträge auf Gewährung der Zuwendungen können jeweils zum 30. September und 31. März gestellt werden.
In diesem Jahr geben wir aufgrund der fortgeschrittenen Zeit eine Erweiterung. Das heißt, die Frist für dieses Jahr läuft einmalig bis zum 30. November. So stellen wir aber auch sicher, dass der Ausbau der WLAN-Hotspots möglichst synchron zu dem Breitbandausbau im Land erfolgt und das Antragsverfahren für die Kommunen entzerrt ist.
Wir ergänzen das gute Angebot im Land durch entsprechendes freies WLAN. Ich glaube, dieser Ansatz, den wir initiieren, wird viele weitere Effekte in den Kommunen auslösen. Das haben wir in vielen Gesprächen gemerkt. Die Kommunen werden darauf aufbauen und werden den Rahmenvertrag weiter nutzen – da bin ich mir sicher –, um auch aus eigenem Antrieb weitere Hotspots aufzubauen. Dann werden wir sehr schnell auch sehr flächendeckende Anwendungen in Rheinland-Pfalz haben.
Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stich! Erster Punkt. Sie haben die Versorgung des Landes mit schnellem Internet angesprochen und die Aktivitäten der Landesregierung gelobt. Zunächst einmal muss man feststellen, dass es ein Bundesprogramm mit Bundesmitteln gibt. Aus der Versteigerung der digitalen Dividende hat das Land auch entsprechende Mittel vom Bund überwiesen bekommen.
Dieses Programm ist vor gut zwei Jahren gestartet. Wir stellen fest, dass im Frühjahr dieses Jahres in RheinlandPfalz der erste Spatenstich dazu erfolgt ist. Nach allen
ist erst Anfang dieses Jahres in Neuwied der erste Spatenstich erfolgt. Die Zuschüsse, die ins Land fließen, sind jetzt erst bei der letzten Vergabe in erster Linie erfolgt. Alle anderen Bundesländer hatten zuvor wesentlich größere Zuschussbeträge für sich vereinnahmen können.
Zu dem, was Sie eben angesprochen haben, nämlich die Förderung von Kreisprojekten, die ich aus meinem eigenen Landkreis, aus dem Landkreis Main-Koblenz, kenne, ist zu sagen, dass dies überhaupt möglich gewesen ist, ist nur dadurch zustande gekommen, dass sich der Landkreis selbst engagiert hat.
Er hat ein entsprechendes Programm aufgestellt bzw. eine Studie erstellen lassen, von der im Übrigen die Berater des Landes abgeraten haben.
Ich komme zweitens zu den Zahlen, die Sie infrage gestellt haben. Ich habe Zahlen aus der Drucksache 17/1471 vom 2. November 2016 der Landesregierung zitiert. Anzahl der Landesliegenschaften mit Anschluss an das Internet: Bandbreiten bis zu 2 Mbit/s 23.
(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Er hört sowieso nicht zu! – Abg. Martin Haller, SPD: Das Datum: 2016!)
oder Sie nicht wissen, welche Zahlen mitgeteilt worden sind. Aber das kann auch nicht sein; denn unterschrieben wurde diese Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Randolf Stich, Staatssekretär.
Ich möchte ganz kurz dazu etwas sagen. Wir hatten von den Spatenstichen im Rahmen des gemeinsamen Programms in Neuwied nach meiner Kenntnis den ersten Spatenstich bundesweit.
Es war einer der ersten Landkreise, der überhaupt bundesweit in diesem Programm eine entsprechende Zuwendung bekommen hat.
Von daher zeigt dies noch einmal, dass wir von vornherein sehr weit mit dabei waren. Die Tatsache, dass es länger gedauert hat, lag daran, dass auch der Bund entsprechende Probleme hatte, das Förderprogramm voranzutreiben.
Wenn ich noch einmal die Kleine Anfrage nehme, auf die Sie referenzieren, dann sollte man genau lesen. Da geht es um Anschlüsse in das Rheinland-Pfalz-Netz. Da wird entsprechend differenziert. Es sind nicht internetangeschlossene Gebäude. Es gibt eine Reihe von anderen Möglichkeiten. Vielmehr heißt es dort ausdrücklich: an das Rheinland-Pfalz-Netz angebundene Gebäude. – Ich glaube, da besteht ein kleiner Unterschied zwischen dem landesweiten Rheinland-Pfalz-Netz und Internetanschlüssen. Das differenziert ein bisschen. Aber ich glaube, das muss ich an der Stelle hier nicht weiter erklären.
(Abg. Julia Klöckner, CDU: Dann war aber die Frage falsch beantwortet! Dann haben Sie nicht richtig geantwortet! – Zuruf von Ministerpräsidentin Malu Dreyer – Abg. Julia Klöckner, CDU: Lassen Sie einmal die Frau Dreyer!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der Redezeit der Landesregierung hat jede Fraktion noch weitere fünf Minuten Redezeit. Ich sehe niemanden, der diese Redezeit nutzen möchte.
Wir kommen deswegen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3283 – ab. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Medienausschusses vor. Wer für den Antrag ist, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Alternativantrag – Drucksache 17/3352 –. Dazu liegt die Beschlussempfehlung des Medienausschusses vor, die eine Ablehnung empfiehlt. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den Antrag abzulehnen, den darf ich um das Handzeichen bitten! –
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung des Antrags. Wer diesen Antrag nicht möchte, muss ihn ablehnen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? –