Protokoll der Sitzung vom 25.10.2017

Wenn eine Organisation nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu verwalten und das über mehrere Jahre deutlich unter Beweis stellt, dann, denke ich schon, ist die Aufsichtsbehörde gefordert, im Rahmen der helfenden Dienstaufsicht – so will ich es einmal sagen – einzugreifen. Sie haben die Möglichkeit.

Die Aufsichtsbehörde hat das Recht, die gesamte Geschäfts- und Rechnungsführung, mithin also alle Handlungen der Selbstverwaltungsorgane und der Geschäftsführung, zu prüfen. Das ist so. Einen prüfungsfreien Raum gibt es da nicht.

Dieses Prüfungsrecht umfasst unter anderem auch die Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrates. Dabei obliegt der Aufsicht die Prüfung der Einhaltung sämtlicher maßgeblicher Grundsätze, also auch die Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Weiterhin hat die Aufsichtsbehörde ein umfassendes Vorlageund Auskunftsrecht, das unter anderem auch die Begründung des gesamten Verwaltungshandelns umfasst.

Im Rahmen bestehender Mitwirkungsrechte hat die Auf

sichtsbehörde ferner das Recht, eigene Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Zudem steht Ihrem Ministerium, Frau Ministerin, als weitere Form der Aufsicht die sogenannte Beratungsprüfung zur Verfügung. Im Rahmen dieses Prüfungsauftrags steht dem Ministerium ein weiteres umfassendes und auch ein Zweckmäßigkeitserwägungen einschließendes Prüf- und Beanstandungsrecht zu, meine Damen und Herren.

(Glocke des Präsidenten)

Es wird Zeit, ich denke, jetzt zu handeln und auch und gerade im Sinne der Beschäftigten.

Danke schön.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Anklam-Trapp für die Fraktion der SPD.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rechtsaufsicht führt das Ministerium. In der Selbstverwaltung des MDK ist das alles klar geregelt. In vielen Ausschüssen hat Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler immer darauf hingewiesen und die Möglichkeiten klar und deutlich dargestellt. Diese Rechtsaufsicht wird geführt, wahrgenommen und getragen von der Ministerin. Es hat einen ganz wichtigen Grund; denn die Verantwortung für die Beitragsgelder der Solidargemeinschaft in der Pflegebegutachtung liegt beim MDK.

Herr Kollege Wäschenbach hat noch einmal darauf aufmerksam gemacht. Wenn wir aufgrund der Umstellung der Pflegestufe in die Pflegegrade in Rheinland-Pfalz so wie in allen anderen Bundesländern einen Überhang der Beantwortung der Gutachten haben, den es abzubauen gilt, hat Frau Ministerin in einem der letzten Ausschüsse deutlich gemacht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MDK um über 30 Personen aufgestockt werden, um diesen Stau abzuarbeiten, damit die Pflegenden und die Angehörigen zu ihren Leistungen kommen.

Der MDK verfügt mittlerweile über 460 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Arbeit tun müssen. Die Organisation aus der Führungsspitze muss so laufen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst tun können, wofür sie da sind.

Meine Damen und Herren, zu den Themen, die Herr Kollege Wäschenbach uns in seinem Pressespiegel vorgetragen hat, möchte ich mich nicht weiter äußern. Wir haben alle den Pressespiegel gelesen, haben es verfolgt, auch mit Interesse verfolgt. Wenn sich ein Geschäftsführer am Ende mit einer ordentlichen Kündigung mit dem MDK einigt, wie das der Fall war, dann ist das zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren. Das ist im Rahmen einer vertrauenswürdigen Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat geschehen. Damit bedarf es von meiner Seite keiner Kom

mentierung mehr, sondern das ist normales Geschäft. Ist das Vertrauensverhältnis zerrüttet, einigt man sich, löst eine Kündigung auf, so ist das völlig in Ordnung.

(Glocke des Präsidenten)

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun hat Herr Abgeordneter Wäschenbach für die Fraktion der CDU noch einmal das Wort.

Bezüglich der vielen offenen Fragen zur Entlassung, Kündigung oder Trennung Rohleder will ich nur noch eine Frage stellen. Es gibt noch viele offene zu stellen, zum Beispiel was es von Oktober bis Dezember kostet, wenn er gar nicht mehr im Hause ist. Diese Freistellung bedeutet erneute Mehrkosten zulasten der Versicherten.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Herr Wink, Sie haben gesagt, es verwundert nicht, dass jetzt mehr Arbeit beim MDK ist. Das stimmt. Wir haben diese Frage schon 2016 gestellt, als bekannt war, dass die Pflegestufen in Pflegegrade umbenannt werden. Was wurde uns berichtet? Es ist alles im grünen Bereich.

Dann kam der Brandbrief des Personalrates. Der Personalrat hat sich Hilfe suchend an die Ministerin gewandt. Was war die Antwort des MDK? Die Zahlen des Personalrates stimmen alle nicht. Es wurde alles verneint, es wurde negiert, es wurde kleingeredet.

(Beifall bei der CDU)

Diese Änderung der Pflegegrade ist doch nicht vom Himmel gefallen. Das war doch alles längst bekannt. Aber es wurde immer verneint, dass dadurch Mehrarbeit zu leisten ist.

Dann kam die Sektorenprüfung Personal. Bei der Sektorenprüfung Personal, deren Abschluss nicht lange zurückliegend im Mai vorgestellt wurde, wurde noch gesagt, es ist alles im grünen Bereich. Jetzt plötzlich, wenige Monate später, stellt man fest, man hat zu wenig Personal, die Versicherten müssen dreimal so lange warten.

Meine Damen und Herren, ist das schlüssiges, konsequentes Handeln, ist das Wahrnehmung der Rechtsaufsicht? Es kann doch nicht sein, dass man sehenden Auges in dieses Chaos hineingefahren ist.

(Beifall bei CDU und der AfD)

Es ist ein spätes Selbsteingeständnis und ein Offenbarungseid, dass der MDK jetzt sagt, wir müssen neue Stellen schaffen.

Frau Ministerin, das Monitoring, das Sie eingesetzt haben,

reicht nicht aus. Es reicht nicht aus, Abteilungsmitarbeiter aus dem Ministerium in den MDK zu schicken. Machen Sie es bitte zur Chefsache. Die Versicherten leiden unter dieser Situation. Das kann nicht das Ministerium lösen. Das kann nur durch die Chefetage gelöst werden.

(Glocke des Präsidenten)

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Ich erteile noch einmal Herrn Abgeordneten Wink von der FDP-Fraktion das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wäschenbach, nur eine kurze Anmerkung. Ich gewinne etwas den Eindruck, dass Sie meine Worte so falsch verstehen wollen, dass Sie die Kritik auch auf die Ministerin drehen können. Wenn Sie das im Ausschuss so gefragt haben: Also der MDK hat eine Selbstverwaltung und trägt die Verantwortung selbst. Rechtsaufsicht bedeutet nicht, einen Personalschlüssel zu erstellen und Leute einzustellen. –

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Was hat denn der Landesprüfdienst geprüft?)

Das, was Sie im Ausschuss von der Ministerin gemeldet bekommen haben, ist das, was Sie im Rahmen Ihrer Abfrage von dem MDK zurückgemeldet bekommen haben.

Wenn ich hier kritisiert habe – ja, das habe ich, und zwar den MDK –, dann aber nicht das Haus, weil das Haus für viele dieser Dinge nur die Aufsicht hat, für die es einen gewissen Rahmen gibt. Selbstverwaltung bedeutet, ich übernehme Verantwortung, ich trage Verantwortung, ich mache die Aufgaben so, wie sie mir gesetzlich zugeschrieben sind.

Danke schön.

(Beifall der FDP, bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aktuellen Debatte des heutigen Tages.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Vom Landtag vorzunehmende Wahlen

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgen diese Wahlen ohne Aussprache.

Wahl eines schriftführenden Abgeordneten

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4433 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das ist einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4433 – einstimmig angenommen.

Wahl eines Mitglieds des Landtags in den Oberrheinrat (ORR) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4434 –

Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch dies ist einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4434 – einstimmig angenommen.