Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Zweitens kann darüber hinaus jedem, der die formellen und materiellen Vorgaben erfüllt, eine Konzession zum Veranstalten von Sportwetten erteilt werden.

Drittens wird die bis Juni 2017 festgelegte Experimentierphase im Bereich der Sportwetten bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags zum 30. Juni 2021 verlängert, damit eine aussagekräftige Beurteilung der Öffnung des Sportwettenbereichs für Dritte ermöglicht werden kann.

Viertens sollen bisherige Zuständigkeiten weiterhin neu verteilt werden, wobei es für Rheinland-Pfalz bei der Zuständigkeit des Ministeriums für Finanzen im Bereich der Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzial verbleibt.

Fünftens wird schließlich dem Land Hessen ein Sonder

kündigungsrecht zum 31. Dezember 2019 eingeräumt.

Damit der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des Landtags erforderlich. Es ist darüber hinaus die Ratifizierung aller Länder bis zum 31. Dezember 2017 erforderlich.

Der Hinweis auf Schleswig-Holstein wurde bereits gegeben. Auch das Land Nordrhein-Westfalen wird wohl den gleichen Weg gehen. Letztendlich ist es aber wichtig, dort auch diese Veränderung auf den Weg zu bringen. Alle anderen Länder haben Unverständnis für die Haltung dieser beiden Länder.

Die Umsetzung des Vertrags wird zu einer Verbesserung auf dem Glücksspielmarkt führen. Dieser Weg ist in jedem Fall besser als jede Hängepartie, die wir gegenwärtig haben und die dazu führen wird, dass die Vollzugsprobleme noch massiver als bislang werden.

Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist zudem bei der EU notifiziert, sodass wir sicher sein können, dass das Glücksspielrecht auf gesicherten europarechtlichen Füßen steht.

Ich erachte es – auch mit Blick auf Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen – jedenfalls als staatspolitische Pflicht und Verantwortung, einmal geschlossene Verträge auch zu erfüllen. Es liegt in unser aller Verantwortung, den Glücksspielmarkt in ganz Deutschland in geregelte Bahnen zu lenken.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ohne den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag treiben wir die bisher am Markt tätigen Sportveranstalter weiterhin in die Illegalität. Auch erscheint es mir mit Blick auf den Jugend- und Spielerschutz schlechterdings unverantwortbar, wenn der Sportwettenbereich weiterhin unreguliert bliebe. Dies alles wird Realität, wenn nicht alle Länder ratifizieren.

Neben den Regelungen zur Umsetzung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags beinhaltet der vorgelegte Gesetzentwurf auch Änderungen des Landesglücksspielgesetzes. Diese sollten auch dann in Kraft treten, wenn der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht von allen ratifiziert wird.

Der Jugend- und Spielerschutz zum Beispiel als zentrale Aufgabe im Bereich des Glücksspiels wird bereits im aktuellen Landesglücksspielgesetz großgeschrieben und wird mit den beabsichtigten Änderungen noch weiter verbessert.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass der Vertrieb der staatlichen Sportwette ODS über die ODS ODDSET Sportwetten GmbH ausschließlich über die Lottoannahmestellen im Nebenbetrieb und nicht über Wettvermittlungsstellen erlaubt ist. Damit wird sichergestellt, dass im Sinne des Kanalisierungsauftrags ein flächendeckendes terrestrisches Sportwettenangebot gewährleistet wird.

Daneben werden Regelungen zu den zeitlichen Grenzen des zulässigen Spiels an Sonn- und Feiertagen bei Wettvermittlungsstellen und Spielhallen eingeführt bzw. an die Bestimmungen des Feiertagsgesetzes angepasst.

Sie sehen, dass die vorgesehenen Änderungen des Landesglücksspielgesetzes den Jugend- und Spielerschutz noch weiter ausbauen und sonstige wichtige Fragen des Spielangebots regulieren. Wir kommen auf diese Weise nicht nur zentralen Regelungszielen des Glücksspielstaatsvertrags nach, sondern erfüllen eine gesellschaftspolitische Verantwortung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich wäre Ihnen dankbar für Ihre Zustimmung.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4564 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Für Enthaltungen bleibt kein Raum. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich den Katholischen Kirchenchor St. Cäcilia Otterstadt und die Stipendiaten der Friedrich-Ebert-Stiftung Mainz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4565 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie – Drucksache 17/4756 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich informiere Sie über das Ausschussverfahren: Wir hatten die erste Plenarberatung in unserer 44. Sitzung am 22. November 2017 mit einer Aussprache. Danach wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und mitberatend an

den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung.

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Thelen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind schon etwas enttäuscht, dass unser Gesetzesänderungsvorschlag von den Regierungsfraktionen im Ausschuss abgelehnt wurde und dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit heute hier abgelehnt wird. Das ist schade, sehr schade, weil es nicht um irgendeinen banalen Bericht und irgendein Beithema geht, sondern um ein sehr wichtiges, sehr zentrales Thema, gerade für Menschen in unserem Land, die als Pflegebedürftige oder stark behinderte Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe oder Behindertenhilfe leben. Es geht darum, dass diese Menschen geschützt werden. Sie haben aufgrund ihrer eigenen teilweisen Hilflosigkeit einen besonderen Schutzbedarf.

Damit sie geschützt werden, muss der Staat die Heimaufsicht, die Aufsicht über diese Art der Unterbringung und die Qualität der Unterbringung übernehmen. Das ist natürlich auch hier im Land Rheinland-Pfalz der Fall. Unsere Landesregierung hat dies bis zum März 2016 getan, indem sie regelmäßig Prüfungen in diesen Einrichtungen in unserem Land durchgeführt hat.

Im Jahr 2016 gab es eine Gesetzesänderung. Man war der Auffassung, wir brauchen diese regelmäßigen Prüfungen nicht mehr, wir machen stattdessen Regelberatungen, weil wir der Meinung sind, dass wir dann mit den Heimen über Qualität und Qualitätsverbesserung besser kommunizieren können und es uns damit vielleicht gelingt, die Qualität in den Einrichtungen zu erhöhen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist schade – vielleicht ist es auch eine Frage des unterschiedlichen Selbstverständnisses –, dass uns das, was wir uns wünschen, nämlich dass die Landesregierung uns, dem Parlament, darüber berichtet, wie diese Regelberatung – immerhin seit dem 1. März 2016 gesetzt – bis heute oder 2018 funktioniert – wir hatten den Wunsch, diesen Bericht im Jahr 2018 zu bekommen –, verweigert wird.

Frau Ministerin, ich fand es auch ein bisschen eigenartig, dass Sie uns stattdessen Dinge vorgeschlagen haben, die uns sowieso parlamentarisch zur Verfügung stehen, nämlich einen differenzierten Berichtsantrag im Ausschuss zu stellen, eine Große Anfrage zu formulieren. Wir wissen selbst, was wir alles machen können.

Frau Ministerin, wäre ich an Ihrer Stelle, hätte ich so etwas sehr offensiv und positiv angenommen,

(Beifall der CDU und bei der AfD)

weil ich davon ausgehe, dass Sie von dem überzeugt sind, was Sie gemacht haben und es Ihr Selbstverständnis sein müsste, dieses Parlament, aber auch die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz, mit einem Bericht über das, was Sie getan haben, zu informieren, wie Sie diese Regelberatung

aufgestellt und die Mitarbeiter geschult und sie – Sie haben es geschrieben – sogar wissenschaftlich begleitet haben, und ob es damit tatsächlich gelingt, die Menschen in unseren Einrichtungen in der nötigen Sicherheit nicht nur zu wiegen, sondern auch leben zu lassen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Mich wundert, dass Sie das nicht tun. Ich sage, für mich ist diese Ablehnung gerade keine vertrauensbildende Maßnahme, die wir aber in dieser Arbeit der Regelberatung brauchen.

(Beifall bei CDU und AfD)

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir haben in der Großen Anfrage, die wir Ihnen gestellt haben, durchaus auch Punkte erkannt, zu denen Informationen fehlen oder wo Sie auf konkrete Fragestellungen nicht eingegangen sind. Ich will gar nicht mutmaßen, was dahintersteckt und ob es vielleicht gar nicht so gelaufen ist, wie Sie es sich vorgestellt haben. Als Ministerin muss ich aber doch im Prinzip nach einem solchen Paradigmenwechsel, wenn ich – bis heute immer noch als einziges Bundesland in Deutschland – auf eine Regelprüfung verzichte und sie durch eine Regelberatung ersetze, nach wie vor und heute eigentlich mehr denn je der Überzeugung sein, dass es richtig ist. Dann will ich doch von mir aus mitteilen, was gut und was vielleicht noch nicht so gut gelaufen ist.

Wir als Parlament müssen genau das wissen. Wir müssen doch mitbekommen und von Ihnen erfahren, ob es ein zu mutiger Schritt war, diese Regelprüfungen auszusetzen und dafür Regelberatung zu machen, oder ob wir wirklich den Eindruck haben, Regelberatung kann durchaus etwas Positives im Sinn der betroffenen Menschen erreichen. Wir werden natürlich an dem Thema dranbleiben. Wir werden selbstverständlich die parlamentarischen Möglichkeiten nutzen, um weiter mitzubekommen, wie die Regelberatung läuft.

Bringen Sie uns bitte heute nicht das Argument, das Sie uns im Ausschuss schon gebracht haben nach dem Motto, Sie wollen Doppelarbeit vermeiden. Sie wollen eine Evaluierung durchführen – das haben Sie uns gesagt –, wofür die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens läuft. Ich weiß nicht, wann es tatsächlich zu einem Beginn der Evaluierung kommt. Nach unserem Eindruck aus dem Ausschuss wird das wohl frühestens März oder April 2018 werden. Vielleicht aber haben Sie heute neue Daten. Wenn dann die Evaluierung beginnt, wüsste ich auch gern, wie sie durchgeführt wird.

Im Ausschuss wurde uns vorgetragen, dass man es auch und besonders durch Befragung der Betroffenen macht. Dazu empfehle ich, sich die Antwort auf die Große Anfrage durchzusehen. Solche Erkenntnisse gibt es schon aus der Vergangenheit. Selbst dort, wo die Pflege von der Prüfung als nicht so gut festgestellt und mit 1,9 oder sogar 2,0 bewertet wurde, waren die Antworten der Bewohner immer deutlich besser, weil es ganz subjektive und nur sehr die Person betreffende Erkenntnisse sein können, die diese Menschen haben, und sicherlich nicht die, die ich von Fachleuten erwarte, die sich als Regelberater oder Regelprüfer eine Einrichtung ansehen.

Wir hätten damit die Chance, auch noch einmal den Zeitraum abzufragen, eben ab dem 1. März 2016 bis dann 2018, bis vielleicht zum Beginn Ihrer Evaluierung. Uns hätte es sehr gefreut. Es ist schade, dass wir diese Chance verpassen. Wir versuchen, es auf anderem Wege herauszubekommen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Dr. Machalet.