Hedi Thelen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwar den Armuts- und Reichtumsbericht im Ausschuss schon einmal besprochen, aber es ist sicherlich nicht falsch, auch hier noch einmal den Blick darauf zu werfen, zumal er interessante Erkenntnisse zutage fördert.
Allerdings haben wir es bedauert, dass der Bericht nicht an den Bericht anschließt, den wir vor fünf Jahren beraten haben. Es gibt zwei wesentliche Unterschiede, auch wenn man mit Mühe die Daten wiederfinden kann. Er ist in der Konzeption nicht komplett gleich, wie es der Vorgängerbericht war. Das ist eine große Forderung der Verbände, gerade der Verbände, die mit Menschen in Armut arbeiten und ihnen versuchen zu helfen, aus der Armut herauszukommen. Es wäre gut gewesen, wenn man hier hätte Linien ablesen können und bei dieser Konzeption geblieben wäre.
Ein zweiter Teil, den wir vermissen, zumal das beim letzten Armutsbericht als Errungenschaft der Teilhabe und der Transparenz sehr positiv beschrieben worden ist, waren die Stellungnahmen der Verbände der LIGA, der Gewerkschaften und anderer, die aus ihrer Sicht – neben den oft etwas nackten und spröden Fakten – ihre Erfahrungen aus der unmittelbaren Zusammenarbeit mit der Zielgruppe, der Betroffenengruppe schildern konnten. Ich finde es schade, dass die nicht dabei sind, aber sei es drum. Wir befassen uns mit den Befunden.
Ja, es hätte uns schlimmer treffen können. Es sind fünf spannende Jahre vergangen. Wir wissen, wir hatten einen großen Zuzug von Flüchtlingen, die sicherlich in dem System für Herausforderungen gesorgt haben. Trotz alledem hatten wir fünf Jahre mit einer recht guten Entwicklung auf unserem Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote, die sich tatsächlich im bundesweiten Vergleich sehen lassen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem sind die Zahlen nicht so positiv, wie wir sie hätten erwarten können. Es gibt sogar ein paar Dinge, die uns Sorgen bereiten müssen und zu denen ich, wie schon im Ausschuss, auf Antworten von der Landesregierung hoffe, welche Analysen Sie aus manchen Feststellungen ziehen.
Ich beginne mit einer regionalen Feststellung. In dem Bericht wird festgestellt, dass es insgesamt keine grundsätz
lichen Trendveränderungen gibt, aber es gibt wenige, zum Teil auch sehr besorgniserregende Trendveränderungen. Zu diesen gehört, dass seit dem Jahr 2012 bei der Armutsgefährdungsquote die Unterschiede zwischen den beiden nördlichen und den drei eher südlichen Raumordnungsregionen deutlich zugenommen haben. Im Norden sieht es deutlich besser aus als im Süden. Insbesondere zeigt sich ein starker Anstieg der Armutsgefährdungsquoten in der Westpfalz und der Rheinpfalz. In der Rheinpfalz ist eine Trendwende eingetreten; da ist es gekippt. Wir wüssten gerne, was genau die Ursachen für diese Entwicklung sind und wo man ansetzen muss, um das wieder ein Stück ins Positive zurückzudrehen, weil dieser Bericht dient nicht dazu, Seiten zu füllen, sondern er soll Hinweise geben, wo es hingehen soll.
Ich will auf weitere Befunde kurz eingehen. Zu den zentralen Befunden gehört, dass die Gruppe der Alleinerziehenden mit erheblichem Abstand das höchste Armutsrisiko von allen Haushaltstypen aufweist. Ihr Anteil an den armutsgefährdeten Haushalten hat sich seit dem Jahr 2012 weiter leicht erhöht, wobei das „leicht erhöht“ relativ ist. Er liegt jetzt bei fast 50 %. Man kann also sagen, im Prinzip ist jede zweite Alleinerziehende armutsgefährdet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin nicht erst seit gestern in diesem Landtag. Diese Landesregierung hat seit vielen Jahren Hilfspakete der unterschiedlichsten Art und Weise mit vielen Millionenbeträgen finanziert, konzipiert, mit Partnerinnen und Partnern abgestimmt, zielgruppengerecht ausgerichtet und, und, und. Wir haben die Betreuungssituation verbessert. Wir bieten Nachqualifizierungen in Ausbildungsfragen an, Ausbildung in Teilzeit und was auch alles an. Sehr geehrte Frau Ministerin – da frage ich nicht nur die Sozialministerin, sondern ich frage auch die Bildungsministerin, die für die Kitas zuständig ist –: Warum funktioniert das nicht? Warum hilft das nicht? Warum wachsen immer mehr Alleinerziehende in die Armutsgefährdung hinein? Hier scheint Politik an der Zielgruppe vorbeizugehen. Das ist das, was ich hier im Moment wahrnehmen muss.
Das ist ein schlechtes Zeugnis für die bisherige Politik.
Ich will auf die Qualifikation, die Bildung eingehen. Im Vergleich wird im Bericht insbesondere als auffällig festgestellt, dass die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit niedriger Qualifikation weiter zugenommen hat. Ja, das ist sicherlich richtig. Unsere Arbeitswelt wird auch anspruchsvoller, aber es ist natürlich schwierig, wenn man nach wie vor viele Menschen mit einer niedrigen Formalqualifikation hat. Auch zu diesem Ergebnis kommt der Bericht. Der Bevölkerungsanteil mit geringer Formalqualifikation, also mit schlechteren Schulabschlüssen, welcher einem besonders überdurchschnittlichen Armutsgefährdungsrisiko unterliegt,
hat in Rheinland-Pfalz entgegen dem Bundestrend weiter zugenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch da müssen wir uns fragen, woran es liegt, dass die jungen Menschen immer früher die Schule mit immer schlechteren Ausbildungsabschlüssen verlassen, womit sie im Prinzip die Armutsgefährdung mit in ihr Leben nehmen. Das ist die nächste Generation, die dieses Land möglichst in einen guten Wohlstand weitertragen soll.
Dann bitte ich, sich noch einmal an die Fakten zu erinnern, die meine Kollegin Beilstein eben in der Diskussion über die zusätzliche Deutschstunde vorgebracht hat. Wir haben immer mehr Kinder, die mit sehr schlechten Voraussetzungen von der Grundschule in die weiterführenden Schulen gehen. Auch damit ist doch schon wieder der Weg vorgezeichnet, dass sie zu früh mit zu geringer Formalqualifikation die Schule verlassen und das Armutsgefährdungsrisiko wieder steigt. Wir reden doch nicht nur über einen kleinen abgeschlossenen Bereich, sondern es geht dabei auch um die Zukunft des Landes Rheinland-Pfalz. Das dürfen wir doch nicht aus dem Auge verlieren.
Deshalb bitte ich, sich diese Fakten genau anzusehen, gut zu analysieren und die Programme tatsächlich zielgerichtet auszulegen,
sodass der nächste Armutsbericht eine Verbesserung der Situation aufzeigt, weil sonst war all das Geld, das wir in die Dinge gesteckt haben, verlorenes Geld.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin AnklamTrapp, ich konnte damit rechnen. Wir haben die Pressemel
dungen der Ministerin zum Start des Projekts gesehen und gelesen. Der Heilsbringer zur Rettung von Rheinland-Pfalz vor der drohenden hausärztlichen Unterversorgung scheint in Rheinland-Pfalz gefunden. Bravo!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich empfinde das als eine Art des Umgangs mit den Bürgerinnen und Bürgern, obwohl sie wirklich ein Anrecht auf einen fairen, klaren und wahren Umgang haben. Sie machen aus dem Problem der hausärztlichen Versorgung ein Miniproblem und machen weis, dieses könne tatsächlich durch eine telemedizinische Assistentin gelöst werden. Das geht gar nicht. Das geht wirklich gar nicht.
Das Projekt ist gut und wichtig. Wir brauchen jeden noch so kleinen Mosaikstein, um das auf uns zurollende dramatische Unterversorgungsproblem mit zunehmend aus der hausärztlichen Versorgung ausscheidenden Ärzten zu lösen. Es muss aber doch auch geklotzt werden, und genau dieses Klotzen haben Sie seit Jahren verweigert.
Wir fordern schon lange, dass wir mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze brauchen, weil der Arzt, den ich nicht ausbilde, nachher auch nicht in die Praxis gehen kann. Diesem nützt dann noch nicht einmal die Telemedizin etwas; den gibt es nämlich gar nicht.
Also bitte bleiben Sie realistisch. Bitte bleiben Sie realistisch.
Ich bin froh, dass sich 24 Hausarztpraxen gemeldet haben, um an diesem Projekt mitzuwirken, und die ihre Assistentinnen haben fortbilden lassen, damit sie mit den Geräten umgehen können. Auch hier bitte ich aber einmal um etwas mehr Ehrlichkeit.
In Nachbarbundesländern – ich rede zum Beispiel vom Westerwald, NRW – gab es die ersten Projekte vor über fünf Jahren. Wenn ich mich halbwegs richtig erinnere – ich habe versucht, es in OPAL herauszubekommen, hatte dazu aber nicht die Zeit –, haben wir das erste Mal vor fast zehn Jahren über telemedizinische Unterstützung diskutiert, 2012/2013, im Rahmen der Diskussionen darüber, was wir benötigen, um den Hausärztemangel in den Griff zu bekommen.
Jetzt haben wir im September 2020, kurz vor Ende dieser Legislaturperiode, ein Projekt, das schon vor fünf Jahren angekündigt und zu dem dann vor über einem Jahr propagiert wurde: Wir gehen an den Start, wir suchen Menschen. – Jetzt haben wir immerhin endlich ein Pilotprojekt. Also, der Berg kreiste und gebar eine Testmaus. Mehr haben wir hier noch nicht. Wir haben noch keine flächendeckende Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz mit Telemedizin
Assistenten. Wir haben in vier Pilotprojekten 24 Praxen, die sich daran beteiligen.
Jetzt frage ich die Ministerin – sie wird nachher noch etwas dazu sagen –: Glauben Sie wirklich, dass TMA in der Lage sein wird, die Aufgabe einer Hausarztpraxis tatsächlich zu verhindern oder sie gar zu ersetzen?
Wir wissen, dass allein altersbedingt bis 2022 – das sind noch zwei Jahre – nach den Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) fast 60 % aller niedergelassenen Ärzte – Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten – altersbedingt aufhören werden. Altersbedingt! Bei den Hausärzten sind wir sogar bei 61 %.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das ist mehr als jeder zweite Arzt. Überlegen Sie: Wie alt ist Ihr Hausarzt? Wie lange können Sie noch damit rechnen, bei ihm hoffentlich in Wohnortnähe behandelt zu werden?
Das sind die riesigen Probleme, vor denen wir stehen, meine Damen und Herren.
Deshalb möchte ich noch einmal wiederholen: Hier muss geklotzt und nicht gekleckert werden. Ich bin dankbar für den Klecks, keine Frage. Ich freue mich für jeden, der mitmacht, aber wir müssen klotzen. Wir brauchen Studienplätze, und letztlich brauchen wir die Internetverbindung im ländlichen Raum, damit die Telemedizin-Assistentin, wenn sie es braucht, auch Internet bekommt.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wiederhole meine Wahrnehmung und lese das Thema Ihrer Aktuellen Debatte mit dem Titel „Telemedizinische Assistenz (TMA) Rheinland-Pfalz – Wichtiger Schritt zur Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Brötchen ist zu dick aufgepumpt. Wenn man hineinbeißt, kommt nur Luft heraus.
So ist die Realität. Genau das werfe ich Ihnen vor, weil Sie den Menschen eine Sicherheit vormachen wollen, eine total trügerische Sicherheit, als könnte tatsächlich mit diesen telemedizinischen Assistenten die hausärztliche Versorgung der Zukunft gesichert werden.
Ich trete jetzt an die Seite dieser telemedizinischen Assistenten. Das können die nicht leisten. Wie denn? Sie können – das hat der frühere Vorsitzende des Hausärzteverbands ganz deutlich gesagt – einen Beitrag, aber in dem Versorgungsgebiet einen sehr kleinen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung leisten. Ja, sie können Wege abnehmen und vor Ort die Augen des Hausarztes sein. Das ist alles wunderbar beschrieben worden.
Damit sichere ich – auch nicht die Landesregierung und auch nicht die beteiligten Hausarztpraxen – aber doch nicht allen Ernstes in den nächsten Jahren in Rheinland-Pfalz die hausärztliche Versorgung. Das ist doch Utopie.
Natürlich gehören viele andere Dinge dazu. Ich erinnere auch an unsere Dinge, die wir eingebracht haben, zum Beispiel die Professur für Allgemeinmedizin an der Unimedizin Mainz. Wie lange haben wir darauf gewartet, bis die endlich etabliert war?
Natürlich gehören dazu viele Mosaiksteine, aber Sie wollen an den allerwichtigsten Mosaikstein einfach nicht herangehen. Das verstehe ich nicht. Wir brauchen dringend mehr Mediziner. Die müssen wir ausbilden. Die fallen nicht vom Himmel. Die kommen auch nicht alle aus dem Ausland. Deshalb müssen wir 200 zusätzliche Medizinstudienplätze im Land schaffen.
Sie können nicht darauf vertrauen, dass die Absolventen aus anderen Bundesländern, in denen wegen genau dieses Ärztemangels neue Unimedizin-Standorte gebaut und aufgebaut werden, nachher alle gerne nach Rheinland-Pfalz kommen.
Das halte ich genauso für eine Utopie.
Danke schön.
............. 7025 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:............ 7026 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7026 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7026
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12073 – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss.......... 7027
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12094 – Erste Beratung.................. 7027
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat die vorgesehenen Regelungen vorgestellt. Es ist ein überschaubares Artikelgesetz. Drei Rechtsfelder sollen angepasst werden, zum einen an EU-Recht. Es ist vernünftig, diese Beschränkung der Berufstätigkeit auf den Niederlassungsmitgliedstaat aufzuheben. Das tun wir hier. Es ist vernünftig, bei einer Zuständigkeitsregelung für die Notfallsanitäter dort anzuknüpfen, wo die Berufe bislang auch vorgesehen sind. Auch das geschieht hier.
Wenn man Berufsbezeichnungen vernünftig schützen will, dann muss man auch eine unrechtmäßige Führung einer Berufsbezeichnung, gerade auch in den Gesundheitsfachberufen, als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Auch diese Möglichkeit wird hier gegeben. Deshalb sind wir grundsätzlich schon damit einverstanden. Es dürfte eine kurze Ausschussberatung geben.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für die Angaben, die Sie gemacht haben. Ich sehe hier eine Diskrepanz, die Sie sicherlich erklären können.
Sie haben mitgeteilt, dass 2016/2017 insgesamt 6.760 Ausbildungsplätze für die Pflegeausbildung zur Verfügung standen. Wir haben aus den Mitteilungen des Statistischen Landesamts erfahren, dass im Jahr 2019 lediglich 1.700 Menschen eine Pflegeausbildung beendet haben, was einen Rückgang um 5,6 % bedeutet. Ich vermute, das liegt an der Aufteilung der 6.760 Ausbildungsplätze auf die verschiedenen Jahrgänge. Könnten Sie diese Ausbildungszahlen nach Jahrgängen nennen, damit man diese 1.700 Menschen zuordnen kann?
Sehr geehrte Frau Ministerin, tatsächlich müssen wir in der Pflege in den nächsten fünf Jahren noch mit einer Fachkraftlücke von 4.400 Stellen rechnen. Deshalb ist jede Maßnahme wichtig, die diese reduziert und schließt. Deshalb stelle ich auch meine Frage.
Sie haben eben ausgeführt, dass wir nach wie vor gute Ausbildungszahlen in der Pflegehilfe haben. Wir haben langjährige Berufstätige in der Pflegehilfe, die vielleicht schon einmal eine Fachkraftausbildung gemacht haben, die sie jetzt nachholen wollen. Dafür gibt es das Mittel der Anpassungsqualifizierung.
Deshalb lautet meine Frage: Wie hoch ist denn der Anteil an den hier vom Statistischen Landesamt genannten Absolventinnen und Absolventen, die aus diesen Anpassungsqualifizierungsmaßnahmen kommen? Wie hat sich das entwickelt? Wie sieht die Perspektive aus?
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, ein großes existenzielles Problem unserer kleinen Krankenhäuser ist vor allen Dingen die mangelnde Bereitschaft der Landesregierung, ausreichend in die Krankenhäuser zu investieren und deren Investitionen zu zahlen. Tragen Sie eine Mitschuld auch vor dem Hintergrund, dass Sie selbst über zehn Jahre Gesundheitsministerin waren?
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sie haben gesagt, mehr Medizinstudienplätze heißt nicht zwingend mehr Ärzte in der Versorgung.
Mehr Medizinstudienplätze erhöhen aber die Chancen. Wir haben Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen. Die aktuelle Notlage und der tatsächliche Ärztemangel bestehen weiterhin. Das ist die Situation. Das von Ihnen gezeichnete Bild entspricht nicht der Realität.
Welche zusätzlichen wirksamen Anstrengungen des Landes sind in nächster Zeit geplant?
.......... 5834, 5835....................... 5840 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:...... 5835 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 5836, 5839 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 5837 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 5838, 5839
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDULandtagsfraktion Rheinland-Pfalz, meine Kolleginnen und Kollegen und ich ganz persönlich machen uns ernsthaft Sorgen insbesondere um die ambulante ärztliche Versorgung für die Menschen in Rheinland-Pfalz heute und leider auch in naher Zukunft.
Schon heute schließen Praxen, weil sich kein Nachfolger findet. Die Lage ist heute schon in einigen Regionen dramatisch. Darauf weist das Bundesarztregister 2018 hin.
Bei der hausärztlichen Versorgung zeigen sich erhebliche Unterschiede im Land. Auf dem letzten Platz liegt der Eifelkreis Bitburg-Prüm mit gerade einmal 53,5 Hausärzten pro 100.000 Einwohner. Selbst in Städten sieht es nicht gut aus. So stehen selbst in Kaiserslautern nur 60,9 Hausärzte für 100.000 Einwohner zur Verfügung. Der bundesweite Schnitt liegt bei 66,8 Ärzten.
Der Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 weist auf die schwierigen Entwicklungen, durchaus aufgrund verschiedener Faktoren, hin.
Zu viele Ärzte, die in die Versorgung gegangen sind, scheiden sogar relativ früh aus. Das ist schon erstaunlich. Im Jahr 2015 wurde es genau untersucht. 17 % der Ärzte, die vorzeitig wieder aus einer ambulanten Versorgung ausgeschieden sind, sind schon nach 2,9 Jahren herausgegangen.
Auch der Versorgungsumfang der neuen Ärzte liegt deutlich unter dem der ausgeschiedenen Ärzte. Viele Ärztinnen, aber auch Ärzte, arbeiten einfach weniger in den Praxen. Wir können es uns durchaus vorstellen, der Hausarzt nach altem Muster, der fast sieben Tage, 24 Stunden zur Verfügung stand, ist nicht mehr das Idealbild, welches junge Ärztinnen und Ärzte für ihre berufliche Tätigkeit haben.
Das zeigt sich auch in den Zahlen. Lag der Durchschnitt bei den Aussteigern, also denen, die aufgehört haben, noch bei 0,79 Vollzeitäquivalenten, liegt er bei den neuen im Schnitt nur noch bei 0,57 %. Und es sind auch nicht nur
die Ärztinnen, die in Teilzeit gehen. Der Anstieg der Zahl dieser Ärztinnen und Ärzte, die weniger leisten, verläuft bei Männern und Frauen durchaus parallel.
Das größte Problem aber, welches sich uns stellt – das stellt sich in ganz vielen Berufen –, sind die Menschen geburtenstarker Jahrgänge, die natürlich auch als Ärzte tätig sind – die in allen Berufen tätig sind –, und die jetzt schon dabei sind, ihre Praxen zu verlassen, mit Glück mit einem Nachfolger.
Die Zahlen kann man sehr gut im Versorgungsatlas der Kassenärztlichen Vereinigung nachlesen. Entscheidend ist natürlich, in welchem Alter Ärzte aufhören. Nun wissen wir, es gibt auch zunehmend Ärzte, die arbeiten, bis sie über 70 Jahre alt sind. Das ist aber die Ausnahme. Mich hat schon ein bisschen dieses Medianalter gewundert, welches festgestellt wurde. Die letzten Zahlen, die uns aus dem Versorgungsatlas vorliegen, betreffen genau die letzten sechs Jahre; er erschien im Jahr 2016, und es sind die Jahre 2010, 2011, 2012 usw. bis 2015.
Bei den Hausärzten lag das mittlere Alter derjenigen, die aufhörten, bei 61 Jahren, bei den Fachärzten bei 59 Jahren. Daraus ergeben sich rein rechnerisch die Zahlen der Stellen, die nachbesetzt werden müssen, um zumindest auf gleichem Stand die Versorgung zu halten. Allein bis 2022 – wir haben ja schon fast Ende des 3. Quartals 2019 – müssten mindestens 1.645 Hausarzt-, 2.007 Facharzt- und 658 Psychotherapeutenstellen nachbesetzt werden. Das sind über 4.300. Das ist dramatisch.
Logisch ist, dass sich diese Situation seither eher noch verschlechtert und verschärft hat. Wir haben die Faktoren vorhin gehört. Es wird hochgerechnet – bundesweit –, dass wir bis 2030 mit einem Nachbesetzungsbedarf von 50 % der heute niedergelassenen Ärzte rechnen müssen. Das sind dramatische Zahlen. Und ich frage mich: Woher nehmen und nicht stehlen?
In einzelnen Regionen, in ländlichen Regionen wird sogar mit bis über 60 % gerechnet, bei mir in der Stadt Andernach mit 68 %, und das ist eine große kreisangehörige Stadt, ein Städtchen mit 30.000 Einwohnern – eine dramatische Entwicklung.
Das heißt, die flächendeckende ärztliche Versorgung für die Menschen in unserem Land ist in den nächsten Jahren in höchstem Maße gefährdet. Es ist die Aufgabe und Pflicht von Ihnen, von dieser Landesregierung, von dieser Ministerin, von diesen Fraktionen, eine gute flächendeckende Versorgung insbesondere mit den so wichtigen Hausärzten sicherzustellen.
Dieser Aufgabe sind Sie bisher und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur unzureichend nachgekommen. Auf die ausrechenbaren und absehbaren Probleme in der ärztlichen Versorgung weisen wir Sie seit dem Jahr 2006 in diversen Anfragen und Anträgen hin, aber Sie nehmen die berechtigten Sorgen der Bevölkerung und Ihre Verantwortung als Landesregierung nicht wirklich wahr.
Um deutlich zu machen, wie Sie die Realität wahrnehmen, muss man nur in Ihre Gesetzesvorlage schauen. Vorneweg kommt die Problembeschreibung. Diese Problemschilderung, in der Sie auch auf diese Faktoren eingehen, schließen Sie mit folgendem Satz: „Trotz der auf Bundes- und Landesebene ergriffenen vielfältigen Maßnahmen ist daher ein Nachbesetzungsbedarf vor allem im ländlichen Raum für die Zukunft nicht auszuschließen.“
Das ist Verharmlosung. Frau Ministerin, dafür gebe ich Ihnen die Note 1. Schlimmer kann man die dramatische Situation nicht verharmlosen.
Wer verharmlost, reagiert nicht richtig, sondern zu spät, unzureichend und nicht konsequent. Es fängt bei den Studienplätzen an: zu wenige, aufgesattelt 13 %, im Prinzip mit dem vorletzten Semester hochgerechnet. Wir brauchen 200 zusätzliche Studienplätze. Wir haben die Landarztquote, aber nutzen sie nicht aus. Wir hätten die Chance, 10 % einzusetzen. Sie gehen nur auf 6,3 %.
Das steht im Gesetz. Dort können Sie nachschauen.
Wir haben den Eindruck, dass auch die Umsetzung dieser Landarztquote nicht wirklich darauf abzielt, so schnell wie möglich die jungen Ärztinnen und Ärzte, die sich verpflichtet haben, in die Arbeit, in die unterversorgten Gebiete zu holen, weil Sie die zehn Jahre der Verpflichtung erst zum Ende des Studiums beginnen lassen und das Studium elf Jahre dauert.
Das heißt, wir können frühestens 2031 mit den ersten Quotenlandärzten aufgrund Ihres Gesetzes rechnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, – –
Sie nehmen die Sorgen der Menschen in RheinlandPfalz nicht ernst.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie sagen, Sie wollen mit diesem Gesetz den drohenden Nachbesetzungsbedarf konsequent bekämpfen. Eben habe ich versucht deutlich zu machen, wie dramatisch die Entwicklung bei den Ärzten ist.
Frau Dr. Groß hat noch einmal die Zahlen genannt. 13 werden wir im Jahr, wenn alles glatt läuft, durch diese Landarztquote im Jahr 2031 bekommen. Für das Jahr 2030 haben wir schon die Voraussage, dass 50 % fehlen werden.
Ich habe den Eindruck, dass Sie den Menschen nicht wirklich sagen, wie sie die nächsten Jahre überstehen sollen, wenn jetzt sukzessive und das immer stärker die Ärzte aus der ambulanten Versorgung herausgehen. Diese Antwort bleiben Sie mit dem Gesetzentwurf schuldig, und Sie bleiben sie mit Ihrem gesamten Verhalten schuldig.
In diesem Gesetzentwurf hätten Sie regeln können, dass es schneller geht, wenn man bereit wäre – der Vorschlag im Ausschuss war zu sagen, okay, wir sind jetzt wegen der dramatischen Entwicklung bereit, weil wir die Ärzte früher brauchen, das muss man nicht auf ewig festlegen; in den Jahren 2024 und 2025 brauchen wir schon deutlich mehr Ärzte, die bereit sind, sich als Hausarzt zu niederlassen –, die praktische Ausbildung schon auf diese zehn Jahre anzurechnen. Das muss nicht vollumfänglich, aber vielleicht zu 50 % erfolgen.
Es geht darum, wirklich die Chance zu nutzen, die Sie mit dem Gesetz hätten, um die Leute früher in die Behandlung zu geben. Ich frage Sie: Wie wollen Sie diese Jahre überbrücken, die erforderlich sind, bis wir die Ärzte als Quotenlandärzte bekommen? Dazu gehört – das ist das, was ich gesagt habe –, dass wir grundsätzlich viel mehr Studienplätze benötigen.
Sie gehen nach unserem Resümee dieses gesamte Problem nicht an. Das wird viele Menschen bei uns in Rheinland-Pfalz sehr hart treffen, weil es nicht nur darum geht, woher ich meinen Liter Milch bekomme, sondern
es geht auch darum, ob ich überhaupt noch zu einem Arzt komme, der mich behandelt. Es wird nicht alles über die Telemedizin gehen. Sie brauchen die persönliche Vorsprache und die Untersuchung beim Arzt. Diese Antwort hätten wir gerne. Wir sehen durch dieses Gesetz bei Weitem nicht den großen Wurf, der wirklich nötig wäre.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerpräsidentin, wer ein Ziel hat – – –
Frau Ministerin. Aber Sie kann ich gerne mit ansprechen.
Wenn eine Landesregierung das Ziel hat, welches wir teilen, Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die in Altenheimen leben und einen nicht unerheblichen Eigenanteil zu erbringen haben, zu entlasten und diesen Eigenanteil zu reduzieren, dann habe ich hier im Landtag die Erwartung, dass auch diese Landesregierung für sich schaut,
was wir als Land tun können. Dafür gibt es sogar gesetzliche Vorschriften, die von den Ländern erwarten, dass die Länder die Investitionskosten der Heime unterstützen und fördern. Genau diese Frage und diese Anregungen bringen wir mit unserem Antrag ein.
Natürlich wird es nicht den kompletten Eigenanteil wettmachen, das ist doch ganz klar. Aber bei der Höhe der Eigenanteile ist jeder Mosaikstein, ist jede Reduzierung, die möglich ist, ein Gewinn für die Angehörigen.
Deshalb verstehe ich nicht, wie sehr Sie sich dieser Maßnahme verschließen. Und dann zu sagen, das gilt doch nur für Neubauten! Liebe Frau Ministerin, Sie sind ja auch für das Gesundheitswesen zuständig, und Sie kennen das Thema – wir haben es oft genug debattiert – „Investitionskostenförderung für die Krankenhäuser“. Sie ist Aufgabe des Landes. Diese Förderung gilt doch nicht nur für Neubauten. Dann hätten Sie doch fast nichts mehr zu tun. Das wäre ja schlimm. Nein, sie gilt natürlich auch für grundsätzliche Sanierungen: für die Sanierung von OP-Sälen, für neue OP-Säle, für neue Bettenhäuser.
Genauso könnte man und kann man und muss man es unserer Auffassung nach auf die Förderung von Altenheimen übertragen. Wir haben viele Häuser, die mittlerweile 40, 50 Jahre in Betrieb sind. Sie haben grundsätzliche Sanierungen nötig. Sie wissen zum Teil nicht, wie sie es stemmen sollen. Das ist die Realität in diesen Häusern.
Es sind eben oft auch die Häuser in der Trägerschaft von gemeinnützigen Einrichtungen, die uns doch am Herzen liegen müssen und von denen wir wollen, dass sie weitergehen. Wir wollen nicht überall die Hedgefonds als Träger. Die haben Kapital, die akquirieren das am Markt. Wir wollen doch genau diese Häuser in karitativer Hand, in der Hand der Arbeiterwohlfahrt, die DRK-Trägerschaft. Wir wollen doch auch weiter die Trägervielfalt im Land bewahren und schützen, und dass sie weiterhin ihre wichtige Aufgabe wahrnehmen können.
Deshalb: Seien Sie etwas kreativer, geben Sie Ihrem Herzen einen Schub. Das Land kann einen Beitrag leisten, und wir erwarten, dass es das tut.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, die Sicherheit von Daten, die in Krankenhäusern zur Verfügung stehen, insbesondere der Patientendaten, muss oberste Priorität haben. Deswegen begrüße ich alles, was dazu beiträgt, diese Sicherheit zu verbessern.
Jetzt wissen wir, diese Dinge sind nicht ohne Geld zu leisten. Es muss in der Regel technisch aufgerüstet werden, und vor allen Dingen muss entsprechend geschultes und gutes Personal vor Ort sein. Wie sehen Sie die Notwendigkeiten, die hier auf die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zukommen?
Sie haben den Strukturfonds angesprochen. Inwieweit wäre die Landesregierung bereit, die Krankenhäuser bei ei
nem Aufbau sicherer Technik finanziell zu unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich jetzt als Erstes an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, der regierungstragenden Fraktionen. Sie haben uns überrascht, Sie haben uns positiv überrascht.
Wir als CDU freuen uns, dass dieser Gesetzesantrag von Ihnen eingebracht worden ist. Es geht um zwei wichtige Dinge. Diese drehen sich rund um das Thema „Tod“ und wie ich nachher mit der Herrichtung des Grabmals umgehe.
Ich glaube, wir sind alle einer Meinung, nämlich dass es nicht angehen kann, nur um günstige Grabmale auf dem deutschen und auf dem europäischen Markt anbieten zu können, Kinder in asiatischen Steinbrüchen mit einer unzumutbaren, lebensgefährlichen und krank machenden Arbeit zu missbrauchen und auszubeuten. Dies kann nicht unser Wunsch sein. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, diese Art der Kinderarbeit zu reduzieren und möglichst einzudämmen. Deshalb, herzlichen Dank für diese Vorlage.
Aber es überrascht uns aus folgendem Grund: Das Thema steht nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung im Plenum. Der Kollege Matthias Lammert hat schon zweimal, zuerst im Jahr 2009 und zuletzt im Jahr 2018, Kleine Anfragen dazu gestellt, und alles, was er als Antwort von der Landesregierung hierzu bekommen hat, waren rechtliche Bedenken, selbst als er in seiner letzten Anfrage auch auf die bayerische Regelung hingewiesen hat. Bayern hat nämlich schon mit Wirkung vom 1. September 2016 sein Bestattungsgesetz um diese Möglichkeit erweitert. Es ist eine Möglichkeit, die den Kommunen die Chance gibt, eine Friedhofssatzung mit einem solchen Verbot zu versehen. Aber das geht eben nur, wenn sie auf einem Gesetz aufbauen können.
Wie gesagt, in Bayern ist das seit dem 1. September 2016 möglich. In der Antwort der Landesregierung, die im Frühjahr 2018 vorgelegt wurde, hieß es dann, diese etwa eindreiviertel Jahre Erfahrung, die Bayern mit diesem Gesetz gesammelt habe, reiche nicht aus, um diese zur Grundlage eigener Regelungen zu machen.
Offensichtlich gibt es hier zumindest bei den Fraktionen nun den Mut, diese rechtlichen Bedenken hintanzustellen und uns diese Vorlage vorzulegen, die wir auch gerne mittragen können. Also, das Thema Kinderarbeit wollen wir in
Zukunft eindämmen.
Es freut uns auch sehr, dass das zweite Thema, welches wir im Juni mit einer Großen Anfrage als Fraktion aufgegriffen haben, jetzt auch Gegenstand dieses Gesetzentwurfs geworden ist; denn auch hier haben wir in der Antwort auf unsere Große Anfrage leider von dieser Landesregierung keinen Willen vorgetragen bekommen, dies zur Regelung zu machen, sondern man war der Auffassung, dass die bisherige 7-Tages-Frist und die Möglichkeit, einen Antrag für eine Verlängerung als Ausnahmetatbestand individuell stellen zu können, keine unangemessene Regelung sei. – So ähnlich haben Sie sich in der Antwort ausgedrückt.
Ich halte es wirklich für eine Zumutung. Herr Teuber hat zu Recht die Lebenswelten heute beschrieben. Angehörige leben nicht nur in Deutschland verstreut, sondern sie leben heute auf dieser Welt verstreut. Es gibt besondere Todesfälle, ganz schwierige Todesfälle, die man nicht wahrhaben will, mit denen man kämpft und bei denen man nicht den Kopf frei hat, alles in sieben Tagen zu schaffen, dringend noch einen Ausnahmeantrag zu stellen, um die 10-Tages-Frist eingeräumt zu bekommen, weil man es in den sieben Tagen einfach menschlich, persönlich, gefühlsmäßig überhaupt nicht schafft.
Ich halte es für sehr wichtig, dass man diese Möglichkeit anbietet. Das heißt ja nicht, dass es nicht auch Fälle gibt, in denen die sieben Tage ausreichen, sondern es geht doch wirklich um die Fälle, in denen man diese zehn Tage braucht, und die sollte man bekommen können, ohne einen eigenen Antrag stellen zu müssen. Deshalb sage ich, es war für uns eine positive Überraschung.
Vielleicht gibt es noch andere Überlegungen. Das ist das, was heute zu sagen wäre in der ersten Beratung. Aber wenn man relativ kurzfristig einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommt – nicht von der Landesregierung, sondern von den Regierungsfraktionen –, wenn man feststellt, im Prinzip gab es bisher ganz anders lautende Stellungnahmen von der Regierung, und wenn es jetzt den positiven Gesetzentwurf gibt, fragt man sich natürlich schon: Woran liegt es denn?
Man könnte jetzt auf die Idee kommen, es ist eine zeitliche Frage. Wir wissen, das Parlament, die Fraktionen haben es einfacher, einen Gesetzesantrag einzubringen. Wir müssen nicht das Vorlaufverfahren einhalten mit Referentenentwurf, interner Anhörung, Auswertung usw., wie es eine Regierung tun muss. Das könnte ein Grund sein.
Vielleicht erinnert sich aber der eine oder die andere noch daran, dass es im Plenum auch schon einmal einen Gesetzesantrag der CDU zur Änderung des Bestattungsgesetzes gab. Da ging es um die Frage der Aufhebung der Grammgrenze zur Beerdigungspflicht und Möglichkeit von Frühchen, was wir noch ausdehnten. Dieser Gesetzesantrag hat zum Glück in diesem Hause wirklich eine große Mehrheit gefunden und wurde letztendlich so beschlossen.
Er hatte vielleicht aus Sicht der Regierungsfraktionen den kleinen Makel, dass er als CDU-Antrag angenommen wurde. Vielleicht spielt auch das eine Rolle für die Regierungsfraktionen, jetzt eher schnell zu sein, ehe die CDU aufgrund ihrer Großen Anfrage, die wir im Juni gestellt
haben und die im Juli beantwortet worden ist, nach der Sommerpause einen eigenen Gesetzesantrag vorlegt. – Geschenkt. Sei es, wie es sei.
Wir sind froh, dass der Gesetzentwurf nun da ist. Wir freuen uns auf die Beratungen. Ich glaube, wir können das gut gemeinsam tragen. Sicherlich gibt es auch schwierige Fragen, die wir noch im Ausschuss bereden müssen. Ich habe gesehen, dass es eine kleine Änderung gibt im Vergleich zu dem Text von Bayern. Er ist fast eins zu eins übernommen worden. Aber gerade wenn es um die Frage geht, wie die Steinbrüche kontrolliert werden, dann geschieht dies natürlich unangemeldet und von unabhängigen Kontrolleuren. Sie bringen noch ergänzend dazu ein, dass auch diese Kontrolle längstens ein halbes Jahr her sein darf, damit die Zertifizierung bestehen bleibt. Das halte ich für eine gute Veränderung und Verbesserung des bayerischen Gesetzentwurfs. Von daher freuen wir uns auf die Beratungen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, das war eine geschickte Einlassung. Sie schließen sich diesem Vorschlag der Koalition an. Ich denke, damit sind Sie klug beraten.
Wir schließen uns dem in jedem Fall an.
Ich finde es aber schon bemerkenswert, dass bei Ihnen offensichtlich doch ein Umdenken stattgefunden hat. Es ist noch nicht so lange her. Ende Juni haben wir von Ihnen die Antwort auf unsere Große Anfrage bekommen. Ich glaube, die war zwar vom Staatssekretär unterschrieben, ich denke aber, Sie wissen, was er unterschreibt.
In der Antwort stellen Sie fest, dass Sie keine Notwendigkeit für eine Änderung sehen, also durchaus der Auffassung sind, dass sieben Tage und ein individueller Antrag – ein mit Formularen versehenes Verwaltungsverfahren – durchaus zumutbar und nicht unangemessen seien.
Ich hätte mir schon gewünscht, dass etwas deutlicher geworden wäre, dass auch Sie es für eine positive Entwicklung halten, wenn trauernde Angehörige in der Situation, in der sie stehen – das haben mehrere Redner eben beschrieben –, bei uns in Zukunft bessere Verhältnisse finden werden und keinen individuellen Antrag mehr für eine Verlängerung auf zehn Tage stellen müssen.
Ich halte das wirklich für einen positiven Schritt. Daher wäre mir an dieser Stelle schon etwas mehr Zustimmung wichtig.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, welche Defizite haben denn die Schüler, die von ihren Schulen für die Teilnahme an einer solchen Unterstützungsmaßnahme bislang gemeldet wurden? Soll auch in diesem Feld eine Veränderung stattfinden, wenn Sie dieses Projekt quasi neu aufstellen?
Sehr geehrter Herr Minister, Ihrer Rede zur Frage 1 habe ich nicht wirklich eine Antwort entnommen. Deshalb möchte ich noch einmal nachhaken. Können Sie das Finanzierungsdelta von 40 % zwischen der finanzstärksten und finanzschwächsten Universität im Land bestätigen, und welche Auswirkungen hat das Ihrer Erwartung nach auf die Qualität der Lehre?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Organspende hat in diesem Hause eine lange Tradition. Die seit Jahren immer wieder hier im Landtag geführte Diskussion war bestimmt von viel Verständnis für die vielen Menschen, die sich schwertun, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, die sich schwertun, sich mit diesem schwierigen Thema ernsthaft zu beschäftigen, die sich schwertun, das nötige Vertrauen in die Ärzte und be
sonders in das Verfahren zur Feststellung des Hirntods aufzubringen.
Wir haben appelliert, sich zu informieren. Wir haben selbst staatliche und nichtstaatliche Organisationen aufgerufen, diese Ängste ernst zu nehmen, Transparenz zu schaffen, mit den Menschen zu reden und für die Organspende zu werben.
Das alles ist in den vergangenen Jahren vielfach erfolgt. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders der Deutschen Stiftung Organspende danken, die unsere Bemühungen durch Aufklärungsbroschüren, Flyer und eine höchst informative Website vielfältig unterstützt und selbst Werber und Berater an vorderster Front ist.
Auch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Rheinland-Pfalz setzt sich hier intensiv ein. Auch Abgeordnete selbst gehen an die Front und werben, und dies schon seit Langem, auch auf Gesundheitsmessen vor Ort. Da danke ich für Unterstützer, die ich selbst erleben durfte.
Der Bundestag hat die Krankenkassen dazu verpflichtet, allen Versicherten regelmäßig Informationen und einen Organspendeausweis zuzusenden. Wir haben Umfragen, in denen sich die überwiegende Mehrheit der Befragten positiv zur Organspende äußerte. Aber trotz all dieser Bemühungen und der grundsätzlich positiven Einstellung vieler Menschen ging die Zahl der Spender permanent zurück. Den Tiefstand erreichten wir im Jahr 2017. Seit 2018 haben wir eine kleine positive Entwicklung, worüber ich mich sehr freue.
Aber ich teile nicht mehr die von einigen Vorrednern heute dargelegte Geduld. Wie lange sollen wir noch um eine Entscheidung bitten und dem Sterben todkranker Menschen zusehen?
Es geht bei der Organspende tatsächlich um eine grundsätzliche Frage von Leben und Tod. Hier ist eine menschliche und gesellschaftliche Solidarität und Nächstenliebe gefordert, die meines Erachtens nur durch die von Jens Spahn geforderte Widerspruchslösung vernünftig gelöst werden kann.
Ich verlange nicht, dass jeder zur Organspende bereit ist. Nein, keineswegs. Ich verlange nur von jedem eine Entscheidung. Jeder kann selbst über kurz oder lang in die Situation kommen, dass sein Leben von dem Erhalt eines Spenderorgans abhängt. Dessen muss sich jeder bewusst sein. Diejenigen, die spenden wollen, brauchen bei der Widerspruchslösung nichts zu tun. Aber alle anderen sollen sich entscheiden, bereits heute.
In dem üblichen Organspendeausweis – ich hoffe, viele hier im Hause haben ihn in der Tasche – kann jeder „NEIN“ ankreuzen. Der Text lautet ganz unmissverständlich: „NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.“ Im Fall eines Falls ist auch eine negative Entscheidung eine gute Entscheidung; denn – wie mein Vorredner deutlich gemacht hat – sie befreit Angehörige von einer sehr schwierigen Entscheidung in einer ganz schwierigen Situation.
Ich werde damit leben können – das ist zumindest mein
Eindruck hier –, dass doch einige noch warten wollen, auch auf die hoffentlich positiven Wirkungen der bundespolitischen Maßnahmen für eine bessere finanzielle Ausstattung der Entnahmekrankenhäuser, bessere Freistellungen und organisatorische Einbindungen der Transplantationsbeauftragten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn sich aber auch hierdurch die Zahl der Organspender nicht spürbar erhöht, werde ich mich wieder für eine Widerspruchslösung einsetzen.
Vielen Dank.
Lieber Kollege Steven Wink, liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause! Ich melde mich, weil ich es jetzt zum zweiten Mal erlebt habe, wie die sehr ernsthaften und besorgten Einwände des Vertreters der kommunalen
Spitzenverbände, des geschäftsführenden Direktors Burkhard Müller vom Landkreistag, in unserer Anhörung zum Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes hier beschrieben werden. Ich finde das respektlos und unangemessen.
Es ist nicht richtig, dass die kommunale Familie – das sind vor allen Dingen die Städte und die Kreise, die diese Hilfe auch umsetzen müssen – die Menschen mit Behinderung ausschließlich als Kostenfaktor sieht. Das ist in der Anhörung mehrfach betont worden.
Natürlich will man seiner Pflicht gerecht werden, aber es ist doch Aufgabe eines Vertreters der kommunalen Spitzenverbände, klarzumachen, wo die Sorgen der Kommunen bei der Ausführung dieses Gesetzes liegen. Um gute Hilfe und gute Unterstützung für die Menschen mit Behinderung im ganzen Land organisieren zu können, brauchen wir die Kommunen.
Deswegen halte ich es für fatal, sie in diese Ecke zu stellen, in die sie nicht gehören. Sie haben die umstrittene Entscheidung getroffen, die Eingliederungshilfe nicht aus einer Hand wahrzunehmen. Das war der große und eindringliche Wunsch der kommunalen Familie, der Kreise und der kreisfreien Städte.
Sie haben gesagt, nein, wir wählen einen anderen Weg. Das ist Ihre Möglichkeit, das Recht haben Sie, Sie haben hier die Mehrheit.
Sie haben die Zuständigkeiten nach Alter festgelegt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sollen in Zukunft für alle Hilfen der jungen Menschen die Kommunen zuständig sein, danach das Land mit seiner überörtlichen Zuständigkeit.
Wenn wir wollen, dass diese Hilfen ohne Brüche gut ineinander verzahnt werden – ich glaube, das ist wichtig, wenn es um diese wichtige Lebensphase 18 Jahre und darüber hinweg gehen soll –, muss ich die Kommunen mitnehmen, muss ich ihre Sorgen über die Fragen der finanziellen Belastungen, über die wir keine konkreten Aussagen machen können,
und angesichts derer ich die Befürchtungen der Kommunen sehr wohl teilen kann, ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann nur in einer guten Partnerschaft mit den zuständigen Kommunen eine gute Hilfe für die betroffenen Menschen in unserem Land organisieren. Deshalb nehmen Sie bitte die Einwände ernst, und beschimpfen Sie die Kommunen nicht dafür, dass sie ihre Sorgen dort geäußert
haben, wo es hingehört.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich kann den
Wunsch gut verstehen, hier im Hause Zuhörer lebhafter und spannender Debatten zu sein. Dass das in einer Aktuellen Debatte möglich ist, hat die vorherige Debatte anschaulich gezeigt.
Allerdings haben wir für diese Debatte auch einen sehr engen Rahmen. Jede Fraktion kann ihre Position darstellen in einmal fünf und einmal zwei Minuten Redezeit, und das heißt maximal von zwei Rednern.
Es sind aber nicht diese engen Rahmenbedingungen alleine, weshalb mich auch die Ankündigung der heutigen Debatte zu diesem Thema durch die FDP in den Medien verwundert. Ausgerechnet ein derart grundsätzliches Thema wie die Organspende, bei der es um Leben und Tod geht, als Beitrag für mehr Lebhaftigkeit im Parlament und mit der Erwartung einer großen Meinungsvielfalt als Aktuelle Debatte einzubringen, kann weder dem Thema noch diesem formulierten Ziel gerecht werden, meine Damen und Herren.
Bei allen Fragen rund um das Thema „Organspende“ kann es nicht um Lebhaftigkeit der Debatte gehen, es muss vielmehr um einen genauen Blick auf die komplexe Situation in unserem Land, um die gründliche Analyse der Wirklichkeit, der vielfältigen Rahmenbedingungen auch in unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verantwortungen und um wohlüberlegte, abgewogene und verantwortungsvolle Entscheidungen über notwendige und zielführende Verbesserungen gehen.
Eine so höchst persönliche Frage, ob man sich selbst als Organspender zur Verfügung stellen will oder aus ganz persönlichen Gründen dies für sich ausschließt, man bei einer positiven Entscheidung auch bereit ist, diese zu dokumentieren, oder für eine doppelte Widerspruchslösung ist, wird sicherlich in diesem Landtag, in diesem Hause sehr unterschiedlich beantwortet.
Eine Aktuelle Debatte mit maximal zwei Rednern pro Fraktion ist aus diesen genannten Gründen ungeeignet und deshalb aus unserer Sicht das falsche Format. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn wir das Für und Wider in all seinen Facetten mit einem angemessenen Zeitrahmen in einer Orientierungsdebatte austauschen könnten.
Die Geschichte der Debatten über Fragen rund um die Organspende in diesem Landtag ist lang. Seit 1996 habe ich das Vergnügen, diesem Hause und auch dem zuständigen Gesundheitsausschuss anzugehören. In jeder Legislaturperiode seither haben wir uns immer wieder sehr intensiv genau mit diesen Fragen, wie wir die Bereitschaft zur Organspende stärken, die Transplantation unterstützen und die Hemmnisse abschaffen können, auseinandergesetzt.
Aber allein die immer weiter zurückgehenden Zahlen der Organspender zeigen, dass alle bisherigen Beschlüsse
und Appelle nichts, wirklich nichts bewegt haben. Das macht uns nachdenklich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind auf einem Tiefstand bei der Zahl der Organspender. Ich will es deutlich machen: Wir haben in Deutschland im Jahr 2017 – das sind die letzten Zahlen, die wir haben – auf 1 Million Einwohner nur 9,7 Organspender gehabt. In Rheinland-Pfalz sind es noch etwas weniger. Es waren 9,4 auf 1 Million. In Zahlen ausgedrückt: Es waren 38 Organspender. Denen wurden 137 Organe entnommen, vermittelt und transplantiert. Das ist gut, dass es das gegeben hat, aber auch am Ende des Jahres 2017 standen immerhin noch 447 Bürgerinnen und Bürger aus unserem Land auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Wir von der CDU haben uns entschieden zu handeln und uns die Aufgaben anzuschauen, die wir im Land beeinflussen können. Das sind vor allen Dingen die Arbeitsbedingungen von Transplantationsbeauftragten. Dazu kann das Land die Rahmen setzen und vorgeben, wie diese aussehen sollen.
Das aktuelle Gesetz dazu sieht sehr dünn und dürftig aus. Wir haben eine Große Anfrage gestellt. Die Antwort der Landesregierung hat den Handlungsbedarf bestätigt. Wir haben im März dieses Jahres einen Antrag ganz konkret zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Transplantationsbeauftragten gestellt. Die Regierung hat ein Gesetz zur Verbesserung vorgelegt. Noch im August hatten wir ein Anhörverfahren – der Kollege von der FDP war dabei gewesen – mit hervorragenden Anregungen. Wir werden im Oktober darüber beraten,
welche Anregungen wir aufnehmen.
Ich glaube, das ist der richtige Weg, um Hemmnisse bei der Organspende abzubauen und hier bei uns im Land tätig zu werden. Die Frage des Pro und Kontra sollten wir tatsächlich in einer Orientierungsdebatte führen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Ministerin, nachdem wir das Problem der abgelehnten Genossenschaftsidee im Gesundheitsausschuss im Juni thematisiert hatten und nachdem wir uns im Ausschuss darüber einig waren, dass es eigentlich eine gute Idee ist, freut es uns, dass sie jetzt doch durchgeführt werden kann. Wie schätzen Sie das Bedürfnis darüber hinaus in Rheinland-Pfalz ein? Haben Sie eventuell schon Mitteilungen, ob auch in anderen Regionen entsprechende Überlegungen angestellt werden?
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Demografie:
Frau Thelen, vielen Dank für die Frage. Dies ist in der Tat die erste Genossenschaft, die an uns herangetreten ist, die erste Ärztevereinigung, die gern ein MVZ in der Rechtsform einer Genossenschaft gründen wollte. Aber wenn man sich das Prinzip der Genossenschaft anschaut, das von der Selbsthilfe herrührt, ist es eigentlich optimal geeignet, gerade im Bereich der ärztlichen Versorgung tätig zu werden; denn es ermöglicht den ausscheidenden Ärzten, immer noch dabeizubleiben und mitzubestimmen. Es ermöglicht aber auch den jungen Ärzten, die sich dort einkaufen und Teil der Genossenschaft werden, nicht nur im Angestelltenverhältnis tätig zu sein, sondern mitzubestimmen, aber gleichzeitig auch nicht das ganze Risiko einer Freiberuflichkeit zu tragen.
Darüber hinaus hat – wie ich es vorhin bereits sagte – jeder dasselbe Stimmrecht. Es braucht kein Mindestkapital, und, wie gesagt, die Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern eine hohe wirtschaftliche Sicherheit. Ich denke, dies alles sind Aspekte, die dazu führen werden, dass sich noch mehr für dieses Modell interessieren, wenn nun das erste MVZ in Genossenschaftsform im September zugelassen wird, wovon wir einmal ausgehen.
Ich denke, es passt auch zu Rheinland-Pfalz als Raiffeisenland, als das Land, in dem Raiffeisen vor 200 Jahren geboren wurde. Es ist eine Idee „Made in Rheinland-Pfalz“, und deswegen haben wir uns entschieden, diese Art der Genossenschaft im medizinisch-ärztlichen Bereich zu unterstützen und auch jetzt schon die Angebote zu installieren. Wir werden einen Genossenschaftslotsen bei der LZG einrichten, damit man sich bei weiteren Fragen und Interessensbekundungen direkt dorthin wenden kann und eine gute Begleitung und Unterstützung erfährt.
Auch das Viererbündnis bestehend aus Landesärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und vor allen Dingen aus kommunalen Vertretern gemeinsam mit dem Land soll das Ziel verfolgen, für die Ärztegenossenschaft als Idee, als eine weitere Option zu werben. Es hat auch die Aufgabe, diesen Prozess der Implementierung und der Anlaufphase zu begleiten, und es wird dies auch sicherlich konstruktiv tun, sodass ich zuversichtlich bin, dass dies durchaus ein Modell ist, welches wir in Rheinland-Pfalz noch häufiger vorfinden werden.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, auch in Hessen hat sich jüngst die erste Ärztegenossenschaft gegründet. Wir werden damit die zweite sein, und, wie gesagt, dies wird sicherlich ein Modell für die Zukunft.
.......... 4769, 4774 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 4770 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 4771, 4775 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 4772 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 4772 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie...................... 4773
Mit Besprechung erledigt........... 4775
Folgen des Klimawandels – Waldbesitzern helfen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/8205 –
dazu: Förderung und Unterstützung der nachhaltigen Waldwirtschaft Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8235 –........... 4775
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte tragende Säule des Gesundheitswesens. Dazu bekennt sich auch die Landesregierung in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage. Sie geht darauf ein, wie wichtig der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die
Gesundheitsförderung und auch die Prävention als wichtige Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind.
Die Gesundheitsministerkonferenz geht noch einen Schritt weiter und weist darauf hin, dass sich gerade in großen, schwierigen weltweiten Lagen, zum Beispiel im Bereich von großen Seuchenfällen, aber durchaus auch bei der Verbesserung der Krankenhaushygiene, beim Impfwesen und beim Schutz der Kindergesundheit der Öffentliche Gesundheitsdienst, unsere Gesundheitsämter in unseren Landkreisen, bewähren müssen.
Wir – das sage ich ausdrücklich für die CDU-Fraktion – stehen hinter dem Öffentlichen Gesundheitsdienst. Uns ist es wichtig, dass es diesen mit den Kompetenzen, die er hat, auch in der Zukunft geben wird. Darum müssen wir uns leider Sorgen machen.
Wir haben aufgrund von Klagen aus unseren Heimatkreisen die Große Anfrage gestellt, um aktuelle Zahlen über die tatsächliche personelle Ausstattung unserer Gesundheitsämter zu erfahren. Wir mussten feststellen, was zu befürchten war, natürlich geht der allgemeine Ärztemangel auch nicht an unserem öffentlichen Gesundheitsdienst vorbei.
Wir haben aktuell von 131,9 Soll-Arztstellen, also von zu besetzenden Stellen, tatsächlich nur 116,7 Stellen besetzt. Jetzt kann man sagen, gut 11,5 % fehlen, aber das ist nicht so dramatisch. So in etwa sagt das auch die Landesregierung. Die Unterbesetzung sei derzeit nicht so erheblich. Daher scheint man – das ist meine besonders große Sorge – auch hier wieder den richtigen Zeitpunkt zu verpassen, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Das haben wir schon ähnlich erlebt, als es insgesamt um den Ärztemangel ging, auf den wir schon vor über zehn Jahren hingewiesen haben.
Ich muss befürchten, dass Sie die Ausdauer, die Sie bei dem Thema hatten, bis tatsächlich einmal spürbare Schritte zur Verbesserung gemacht wurden, wie jetzt einige wenige zusätzliche Medizinstudienplätze, auch jetzt wieder zeigen und versuchen werden, das Problem für sich ein Stück kleinzuhalten, sodass Sie auch jetzt wieder den Zeitpunkt verpassen werden, zu dem es vielleicht noch möglich wäre, ein Stück gegenzusteuern und die Zukunft unserer Gesundheitsämter zu sichern.
Deshalb bin ich froh, dass wir das Thema heute beraten.
Das Problem wird nämlich deutlich, wenn wir uns ansehen, wie schwer es heute schon ist, die offenen Stellen wiederzubesetzen. Die Dauer beläuft sich im Schnitt auf 45 Wochen. Das ist mehr als ein Dreivierteljahr, das sind elf Monate. Wir haben den Daten, die uns die Gesundheitsämter geliefert haben, einen Besetzungszeitraum von 0 bis 100 Wochen entnommen, bis Stellen wiederbesetzt worden sind. Das macht ein Stück weit die Dramatik deutlich.
Sie verschärft sich, wenn wir uns das Durchschnittsalter der Ärzte dort anschauen. Leider haben wir dazu nur die Daten von den Leitern und den stellvertretenden Leitern bekommen. Das Durchschnittsalter beläuft sich auf 56 Jahre. Wir müssen damit rechnen, so Gott will und die Genannten dieses Alter erreichen, dass in den nächsten zehn Jahren 63 % der aktiven Ärzte ihre Ruhestandversetzung erleben dürfen. Das heißt, dass wir in diesem Zeitraum eine erhebliche Nachbesetzung vornehmen müssen.
Wo liegen die Gründe? Ein Hauptgrund ist sicherlich die im Vergleich zu anderen ärztlichen Arbeitsplätzen völlig unattraktive Bezahlung. Wir haben ein Delta im Vergleich zum Beispiel zu angestellten Ärzten in Krankenhäusern von 1.000 Euro im Monat. Wir wissen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst mit vielen potenziellen Arbeitgebern, aber durchaus auch mit Niederlassungen, mit Verselbstständigungen als Fachärzte oder Hausärzte, konkurrieren muss und er deshalb unter diesen Bedingungen den Kürzeren zieht.
Das, was ihm in der Vergangenheit noch geholfen hat, das Alleinstellungsmerkmal für die Beschäftigung von Frauen, die eine Familie gründen wollten, die in Teilzeit arbeiten wollten, die nur befristet beschäftigt sein wollten, ist verloren gegangen, weil natürlich aufgrund dieser Mangelsituation alle, die händeringend Ärzte suchen, auf diese Wünsche unserer Ärztinnen und Ärzte eingehen. Selbst in niedergelassenen Praxen über angestellte Ärzte ist eine solche Arbeitsweise möglich.
Das alles zusammen lässt uns wirklich die große Sorge haben, dass wir den Zeitpunkt verpassen, deutlich gegenzusteuern. Wir brauchen wieder eine Evaluierung der Leistungsfähigkeit unserer jetzigen Gesundheitsämter, um zu sehen, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Wir brauchen eine Unterstützung, wenn es um künftige Ärzte geht. Wir brauchen wirklich deutlich mehr Medizinstudienplätze; denn die Ärzte, die wir in Rheinland-Pfalz nicht ausbilden, werden keinem System zur Verfügung stehen, erst recht nicht einem System, das so schwach in der Konkurrenz ist. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, und es ist nicht das letzte Mal, dass wir dieses Thema hier beraten werden.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Ministerin! Ich bin froh, dass ich noch einmal Gelegenheit habe, darauf einzugehen. Natürlich müssen die Dienstherren den Lohn ihrer Amtsärzte bezahlen. Fakt ist, dass diese Landesregierung diese Aufgabe zum 1. Januar 1997 kommunalisiert hat und diese Landesregierung im Rahmen der Konnexität die Kommunen mit den Mitteln ausstatten muss, mit denen sie diese übertragene Aufgabe bewältigen können müssen. Sie können sich dann nicht hier hinstellen und sagen, die sollen mal machen, wir appellieren an die Tarifpartner, und selbst sagen, wir haben unser Soll getan. Mit dem, was wir an Einwohnerpauschalbeträgen an die Kommunen zahlen, müssen die hinkommen. So einfach wird die Lösung nicht funktionieren.
Ich habe es eben angedeutet, wir werden viel genauer auf das Thema schauen, um zu sehen, wie sich der Gesundheitsdienst von seiner Aufgabenstellung und den Qualifikationsanforderungen seit dem 1. Januar 1997 entwickelt hat. Was heißt das in der Umsetzung und bei den finanziellen Anforderungen? Wir können uns sehr wohl vorstellen zu fordern, dass die Regierung ihre Aufwendungen, die sie den Kommunen zur Verfügung stellt, also die Bezahlung, deutlich erhöhen müsste.