Gleichzeitig ziehen Sie ständig in Zweifel, dass die Qualitätsstandards seit der Umstellung gehalten werden konnten. Das passt irgendwo nicht zusammen. Wir hätten gern konkrete Anlässe gesehen, an denen Sie dies festmachen. Ansonsten sprechen Sie gegen Ihre eigenen Aussagen, gegen Ihre eigene Gesetzesbegründung und schaffen eben doch kollektives Misstrauen gegenüber den Pflegeeinrichtungen.
Darüber hinaus liefern Sie keine validen Argumente; denn wenn konkrete Mängel oder Probleme in einzelnen Einrichtungen vorliegen, drückt sich doch niemand vor der Prüfungsverantwortung. Die anlassbezogene Prüfung bei angezeigten oder vermuteten Mängeln besteht nach wie vor. Also ist auch hier erst einmal keine Notwendigkeit für eine akute Berichterstattung erkennbar.
Dann liefern Sie keine Gründe für einen Mehrwert der Berichterstattung. Eine Evaluation einer tiefgreifenden Änderung wie hier ist definitiv wichtig und richtig. Aber anders als in Ihrem Text behauptet, geschieht diese doch. Das wurde im Ausschuss auch dargelegt. Die Evaluierung ist viel tiefgreifender und viel umfassender, als das eine für des Jahr 2018 anberaumte Berichterstattung sein könnte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Wochen wurde der CDU im Ausschuss vonseiten der Ministerin volle Transparenz und die Bereitschaft, die Berichte im Ausschuss offenzulegen, angeboten. Nach einer zunächst sehr sachlichen Debatte wurde dies vonseiten der CDU abgelehnt, und es wurden dann Unterstellungen geäußert, die Ministerin hätte etwas zu verbergen, obwohl sie volle Transparenz im Ausschuss angeboten hat.
Auch die FDP-Fraktion wird natürlich die Auswirkungen im Prüfrecht aufmerksam und konstruktiv im Rahmen der
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon gesagt, wir sprechen jetzt hier schon das dritte Mal im parlamentarischen Rahmen über einen einmaligen Bericht, den es geben wird, der angekündigt ist. Wenn das angesichts der Herausforderungen, die wir in der Pflege haben, das Einzige ist, was die CDU beizutragen hat, dann ist das doch relativ dünn.
Die Ministerin hat zum wiederholten Mal im Ausschuss dargelegt, dass es eine Evaluation der Beratung geben wird, sie sehr umfänglich sein wird und sie so, wie es aussieht, im Frühjahr 2019 dann auch umfänglich dem Parlament bzw. dem Ausschuss vorgelegt wird. Damit ist dem Kernanliegen der CDU mehr als Rechnung getragen. Der Gesetzentwurf ist damit im Prinzip hinfällig und überflüssig.
Frau Thelen, enttäuschend ist, dass Sie so tun, als hätte es diese Diskussion im Ausschuss nicht gegeben. Wir werden daher Ihren Entwurf ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fordert die CDU eine einmalige Berichterstattung im Jahr 2018. Sie bezieht sich in ihrer Begründung auf § 33 LWTG – alte Fassung –, in dem angeblich eine regelmäßige Berichterstattung verankert gewesen sei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist falsch. Noch einmal zur Klarstellung und auch, um falschen Behauptungen entgegenzuwirken, damit sich gar nichts Falsches festsetzt: § 33 LWTG – alte Fassung – besagte, dass dem Landtag einmalig nach fünf Jahren über die Umsetzung und die Auswirkungen des LWTG zu berichten ist. Dieser Verpflichtung sind wir fristgemäß gefolgt. Danach ist diese Regelung entfallen, wie es bei fristgebundenen Regelungen absolut üblich ist. Es hat also weder eine regelmäßige
Berichterstattung gegeben noch hat die Landesregierung diese Berichtspflicht ausgesetzt. Ich möchte das nur noch einmal klar- und richtigstellen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich hat auch die Landesregierung ein großes Interesse daran, dieses innovative Gesetz und den Beratungsansatz zu begleiten und fortzuentwickeln. Daher habe ich zum Ersten in der Beantwortung der Großen Anfrage und zum Zweiten wirklich sehr ausführlich im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie am 30. November 2017 klargestellt, wie die Begleitung und Fortentwicklung des Beratungsansatzes erfolgen wird.
Ich habe dargelegt, wie wir diese Evaluation planen, wie wir sie gestalten werden. Ich habe angekündigt und zugesagt, im Frühjahr 2019 den Bericht vorzustellen und zu diskutieren. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, hier diese Transparenz auch walten zu lassen.
Diese Zeitspanne für die Evaluation ist bis 2019 erforderlich. Wir brauchen doch zum einen die Regeln des Vergabeverfahrens, die auch zu beachten sind. Zum anderen braucht man für eine Evaluation eines solchen Paradigmenwechsels einfach auch die notwendige Zeit. Nur so können wir doch auch die verschiedenen Akteure, die es gibt, entsprechend einbinden und damit zu objektiven Ergebnissen kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin absolut davon überzeugt, dass diese Evaluationsergebnisse, die wir im Frühjahr 2019 vorstellen werden, dazu beitragen, den Beratungsansatz zu fördern, zu stärken und auch weiterzuentwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das hat Ihnen zu lange gedauert. Die Zeitspanne bis zur Präsentation der Evaluationsergebnisse im Frühjahr 2019 war Ihnen zu lang. Dann habe ich Ihnen angeboten – das ist im Ausschussprotokoll nachzulesen –, dass Sie mir Ihre Fragen, die für Sie so drängend sind, dass sie auch 2018 noch konkret beantwortet werden sollen, konkret benennen und wir Ihnen diese natürlich und selbstverständlich konkret auch beantworten und mit Ihnen darüber diskutieren werden.
Dann haben Sie mir vorgeworfen – aufgrund dieses Angebots, das ich gemacht habe –, dass ich von Ihnen verlangen würde, die Arbeit der Landesregierung zu übernehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das tue ich sicherlich nicht. Das mache ich sicherlich nicht!
Sie verkennen dabei, dass wir Ihnen als Landesregierung schon mehrere Schritte an dieser Stelle voraus sind. Wir beschäftigen uns schon kontinuierlich mit den Fragen aus der Praxis. Von daher haben wir schon längst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungs- und Prüfbehörde nach LWTG ein Coaching und eine Begleitung für die Weiterentwicklung des Beratungsansatzes zur Verfügung gestellt; denn uns ist natürlich auch bewusst – das habe ich eben schon ausgeführt –, dass diese Umstellung von Regelprüfung auf Regelberatung nicht von jetzt auf gleich funktionieren und erfolgen kann und wir für ein solch neues Verfahren auch eine entsprechende Entwicklungszeit benötigen und diese Entwicklungszeit auch eingeräumt werden muss.
Meine Damen und Herren, nicht zuletzt muss ein solcher völlig neuer Paradigmenwechsel auch von den Trägern, von den Einrichtungsleitungen, von den Bewohnerinnen und Bewohnern und Angehörigen verstanden und gelebt werden, um letztendlich seine Wirkung zu entfalten. Erst dann ist eine entsprechend qualifizierte Bewertung möglich.
Deswegen fasse ich jetzt abschließend noch einmal zusammen: Wir werden mit der Evaluation die Ergebnisse des Beratungsansatzes sammeln. Wir werden diese auch entsprechend bewerten. Ich habe dies in der Beantwortung der Großen Anfrage auch schon mit einer klaren Zeitspanne und einer klaren Zeitansage angekündigt.
Meine Damen und Herren, wir werden diesen Evaluationsbericht veröffentlichen. Hier von Intransparenz oder von Verweigerung zu sprechen, ist schlichtweg falsch, entbehrt jeder Grundlage, und wir brauchen diesen Gesetzentwurf an der Stelle nicht.
Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen jeweils noch eine Minute Redezeit zur Verfügung. Wird das Wort gewünscht?
Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4565 –, in der zweiten Beratung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die Ablehnung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es wurde vereinbart, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache direkt überwiesen wird, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Herrscht in dem Punkt Einigkeit? – Das sieht so aus. Dann verfahren wir so.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4704 – Erste Beratung
Auch hier wurde vereinbart, dass dieser Gesetzentwurf ohne Aussprache direkt überwiesen wird, und zwar an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – federführend – und an den Rechtsausschuss. Herrscht darüber Einigkeit? – Dem ist so.
...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4747 – Erste Beratung
Verehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren des Parlaments! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften enthält als Schwerpunkt eine Reihe begünstigender Regelungen zur Ergänzung des Landesbeamtengesetzes. Ich möchte nachfolgend kurz auf die wesentlichen Neuregelungen des Gesetzentwurfs eingehen.
Eine der wichtigsten Neuregelungen findet sich im Landesbeamtengesetz. Es handelt sich um eine Regelung, die es den Dienstherren nunmehr erlaubt, die Erfüllung titulierter Schmerzensgeldansprüche ihrer Beamtinnen und Beamten zu übernehmen, wenn der jeweilige Anspruch aus einem rechtswidrigen Angriff bei der Ausübung des Dienstes oder aus der dienstlichen Stellung resultiert und die Vollstreckung gegen den Schädiger erfolglos geblieben ist.
Leider ist mit Blick auf die jüngeren Ereignisse und Tendenzen festzustellen, dass die Bereitschaft zur Ausübung von Gewalt bis hin zur Brutalität gegenüber Beamtinnen und Beamten erheblich gestiegen ist. Dies betrifft naturgemäß in vorderster Front die Angehörigen der Polizei, die den Auftrag haben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Aber auch im Verwaltungsbereich, sei