Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

(Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!)

Wir als AfD haben diese Politik von Beginn an als rechtsund verfassungswidrig kritisiert. Führende Verfassungsrechtler wie die ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio sowie Hans-Jürgen Papier haben unsere Kritik schon 2015 bestätigt. Di Fabio stellte fest, dass der Bund verpflichtet sei, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist. Wie solche Kontrollen innerhalb der EU funktionieren können, zeigt das Beispiel Dänemarks. Dieser staatlichen Kernaufgabe verweigert sich die Bundesregierung bis heute.

Die Bundesregierung versäumt es, die Kontrolle über Grenzen und Immigration wieder zu gewinnen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im Februar 2017 – AZ 13 UF 32/17 – im Fall eines angeblichen minderjährigen unbegleiteten sogenannten Flüchtlings zur unerlaubten Einreise nach § 95 Aufenthaltsgesetz festgestellt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, das hören Sie sich bitte an –: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Die illegale Einreise wird nicht nur nicht geahndet, sondern belohnt, vor allem durch Ansprüche auf umfassende Sozialleistungen.

Schon jetzt verzeichnen die Statistiken der Berufsagenturen mehr als 1 Millionen Hartz-IV-Bezieher aus sogenannten nicht europäischen Asylherkunftsländern.

(Abg. Michael Frisch, AfD: Wahnsinn!)

Dabei wurde den Bürgern von der CDU jahrelang ein Stopp der Immigration in die Sozialsysteme versprochen.

Tatsächlich wird tausendfacher Betrug durch Vorspiegelung falscher Identitäten und Altersangaben durch üppige Versorgungsansprüche belohnt, wie die bekannt gewordenen Fälle vermeintlich minderjähriger Alleinreisender zeigen. Auch hier hat die CDU-geführte Bundesregierung versagt.

Medizinische Altersuntersuchungen wurden nur für Zweifelsfälle vorgeschrieben, die nicht näher definiert sind. Genau hier setzt aber unser Antrag an, der gleich vorgestellt wird, und schließt damit eine gravierende Regelungslücke, während der CDU-Antrag hierzu nur Allgemeinplätze wiederholt.

(Beifall der AfD)

Ebenso unkonkret bleiben die Ausführungen des Antrags zu Abschiebungen, Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam. Es trifft zu, dass die Landesregierung Abschiebungen behindert. Das zeigen nicht nur Ihre Interventionen in Einzelfällen, sondern zum Beispiel auch ihr Rückbau der GfA Ingelheim. Dass zum Beispiel ein Hilfeersuchen der Stadt Leverkusen abgelehnt wird, während dort fünf Räume als Lagerräume und fünf weitere Räume als Räume der Stille und des Gebets praktisch leerstehen, wirft ein Schlaglicht auf die Blockade von Abschiebehaft seitens der Landesregierung.

(Zuruf des Abg. Joachim Hartloff, SPD)

Dagegen haben wir im letzten Sommer den Antrag „Abschiebehaft in Rheinland-Pfalz: Bundesrecht konsequent anwenden, Kapazitäten bedarfsgerecht ausbauen“ eingebracht, der die Landesregierung aufgefordert hatte, Kapazitäten an Abschiebehaftplätzen in vierstelliger Höhe zu gewährleisten.

(Abg. Martin Haller, SPD: Sie kennen sich ja aus! Wo liegt denn Leverkusen? Im Hunsrück?)

Zu kurz greift der CDU-Antrag auch mit der Forderung nach einem längeren Verbleib von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen. Tatsächlich werden Asylbewerber in Rheinland-Pfalz zu schnell auch ohne Klärung ihrer Identität auf die Kommunen verteilt.

(Abg. Martin Haller, SPD: Vor allem im rheinland-pfälzischen Leverkusen!)

Noch mehr behindert werden Rückführungen indes durch das Fehlen eines zentralen Landesausreisezentrums, das wir im Mai – gestützt auf § 61 Aufenthaltsgesetz – für vollziehbar Ausreisepflichtige beantragt haben. Eine Wohnsitzauflage kann eine Kommune kurzfristig entlasten, aber zulasten anderer Kommunen. Folgeprobleme ungestörter Immigration werden damit nur umverteilt, aber nicht gelöst.

Die einzige nachhaltige Lösung ist und bleibt der Stopp der ungestörten Immigration nach Deutschland.

(Beifall der AfD)

Die Anerkennung weiterer sicherer Herkunftsländer könnte ein Instrument sein, um das Asylrecht wieder funktionsfähiger zu machen und staatliche Kontrolle zurückzugewinnen. Zu Recht kritisiert die CDU die Blockade der Landesregierung in dieser Frage.

Darüber hinaus ist aber eine grundlegende Reform des Asylrechts notwendig, wie sie Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier kürzlich skizziert hat und die AfD schon seit Langem fordert.

(Glocke der Präsidentin)

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das wäre gut!)

Der Versuch der Klöckner-CDU, sich als Lösung der selbst verursachten Probleme zu profilieren, ist und bleibt unglaubwürdig. Für eine zeitgemäße Asylpolitik steht allein die AfD.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Zurufe von der SPD: Oje!)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Roth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! Nach Ihrer medialen Offensive kommt ein Antrag zur Integrationspolitik nicht wirklich überraschend, in dieser Form allerdings schon. Es werden Themen vermischt und in kausale Zusammenhänge gesetzt, die schon recht abenteuerlich sind. Sie haben einfach einmal Ihre Anträge aus dem Integrationsausschuss sowie ihre Kleinen Anfragen in einen Topf geschmissen und kräftig herumgerührt, ein bisschen nach dem Motto, irgendein Schlag wird bei dem Rundumschlag schon sitzen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jedoch deutlich sagen, wir Freien Demokraten stehen absolut für die Umsetzung und Anwendung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, auch und gerade im Bereich der Migrationsund Integrationspolitik.

Uns ist bewusst, zur Integrationspolitik gehört es auch, Fehlverhalten entsprechend zu sanktionieren und Menschen ohne rechtlichen Bleibegrund zurückzuführen. Nur wenn das Recht hier konsequent angewendet wird, bleibt die hohe Akzeptanz und Offenheit in der Bevölkerung erhalten.

Würden die in Ihrem Antrag beschriebenen Zustände in Rheinland-Pfalz zutreffen, könnten wir Ihren Antrag nachvollziehen. Das ist aber in keiner Weise der Fall. Hierzu möchte ich einige Punkte nennen.

Ich komme zunächst einmal zu der Altersfeststellung, auch wenn ich damit schon ein wenig dem nächsten Tagesordnungspunkt vorgreifen werde. Die Landesregierung hat im Ausschuss deutlich gemacht, dass bei der Altersprüfung von minderjährigen Flüchtlingen selbstverständlich dem bundesgesetzlichen Rahmen gefolgt wird.

Dieser sieht vor, dass zunächst die Ausweispapiere überprüft werden. Wenn diese nicht vorliegen, folgt die qualifizierte Inaugenscheinnahme durch zwei Experten. Bestehen danach immer noch Zweifel, haben medizinische Untersuchungen zu erfolgen. Ich betone, nicht „sie können erfolgen“, sondern „sie haben zu erfolgen“.

Die Anwendung dieser Regelung obliegt den Jugendämtern als Träger der Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Einfacher ausgedrückt: Die Jugendämter entscheiden selbst, wann sie auf ärztliche Untersuchungen zurückgreifen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich kann es Ihnen einfach nicht ersparen, es ist einfach so: Wenn Sie die konsequente Anwendung der Gesetze anzweifeln, treffen Sie damit nicht die Ministerin. Sie zweifeln vielmehr damit an, dass die örtlichen Jugendämter ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen.

(Beifall der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie unterstellen den Jugendämtern, nicht so genau hinzuschauen. So ehrlich müssen Sie in diesem Punkt dann schon sein.

Zum nächsten Punkt, der Abschiebung, lassen Sie mich sagen, nur weil man etwas wiederholt, wird es dadurch nicht wahrer. Ich weiß nicht, wie oft wir allein im Plenum dazu schon diskutiert haben, das letzte Mal vor zwei Monaten. Man kann nur spekulieren, weshalb Sie sich in diesem Punkt so konsequent weigern, Fakten anzuerkennen. Rheinland-Pfalz steht bei den Abschiebungen im bundesweiten Vergleich der Bundesländer auf Platz 4, bei den freiwilligen Rückführungen sogar auf Platz 3.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!)

Wo Sie da eine nicht konsequente Anwendung sehen, kann ich nicht nachvollziehen.

(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Kontextlose Argumentation!)

Zur Thematik der Wohnsitzauflage: Die Landesregierung hat die Situation in Pirmasens im Blick. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die restlichen Kommunen bei der letzten Abfrage durch das Ministerium nicht von signifikanten Wanderungsbewegungen innerhalb von Rheinland-Pfalz berichtet haben. Dass landesweit über einen immensen Zuzug geklagt wird, ließe sich daraus jedenfalls nicht ableiten.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung befindet sich weiterhin in Gesprä

chen mit den Kommunen. Sollte sich daraus eine neue Faktenlage bezüglich einer Wohnsitzauflage ergeben, wird sie selbstverständlich handeln. Aktuell gibt es aber dafür, abgesehen von Pirmasens, zu wenige Anhaltspunkte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, zu vielen der im Antrag erwähnten Punkte haben wir im letzten Ausschuss diskutiert, in der Sache hart, aber durchaus respektvoll und sachlich.

(Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)

Das habe ich gerade vor dem Hintergrund der schrecklichen Tat in Kandel als sehr positiv empfunden. Doch mit dem vorliegenden Antrag reißen Sie das leider wieder ein Stück heraus. Sie hantieren mit Halbwahrheiten und unterschlagen rechtliche Zusammenhänge, um ein Bild der Asylpolitik in Rheinland-Pfalz zu skizzieren, das schlicht nicht der Realität entspricht. Im Gegenteil, diese Landesregierung ist in der Integrationspolitik klar und konsequent.

Vielen Dank.