Protokoll der Sitzung vom 25.01.2018

um für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie arbeiten wir derzeit daran, diese umzusetzen. Der Masterplan zielt darauf ab, schon innerhalb des Studiums Schwerpunkte auf praktische Fertigkeiten und das Fach Allgemeinmedizin zulegen.

So wollen wir gemeinsam erreichen, dass sich die ausgebildeten Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit in der ärztlichen Versorgung in der Fläche begeistern und in größerer Zahl eine kurative Tätigkeit anstreben. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, mit dem medizinischen Nachwuchs die Versorgung auf dem Land zu gewährleisten.

Gleichzeitig werden wir als Landesregierung das Medizinstudium in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln, auch über den „Masterplan Medizinstudium 2020“ hinaus. Wir wollen über diesen Masterplan die Chance während des Studiums nutzen, die medizinische Versorgung in der Fläche zur erhalten. Wir wollen das Medizinstudium regionalisieren und ermöglichen, dass Studierende den klinischen Studienabschnitt auch außerhalb von Mainz absolvieren können. Es ist mehrfach sehr lobend angesprochen. Ich freue mich sehr, dass die Initiative der Ministerin und des Ministers so einen großen Anklang finden. Ich glaube, das ist genau der richtige Weg, das aufzugreifen, was ich anfangs sagte. Die Studienplatzanzahl in der Kapazitätsverordnung sagt noch wenig aus, wie eine regionale Verteilung stattfinden kann.

Ich will zu dem Punkt – es ist eine Petitesse, aber ich finde, irgendwo kann man es nicht so stehen lassen – der Idee der Regionalisierung, zu dem Modell in Trier, kommen. Mit Verlaub, bei allem Respekt, das ist immer noch eine lang gehegte Idee und ein erstes Projekt, was Malu Dreyer als Gesundheitsministerin vorgetragen hat. Man muss das nicht immer vor sich her tragen. Man sollte nicht so tun, als hätte es diese gute Gesundheitspolitik hier nie gegeben. Da kommen die Impulse her. Da wurden die Grundlagen für die Regionalisierung gesetzt. Man sollte nicht so tun, als wäre es letzte Woche irgendwo bei einem CDU-Parteitag entstanden.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: So ist es!)

Ich glaube, es wäre gut, wenn wir die relevanten Fragen, die sich hierzu stellen, in den Ausschüssen beraten.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Fernab der Realität! Das Thema ist schon lange – – –)

Es ist tatsächlich eine hochkomplexe Angelegenheit, Medizinstudienplätze zu schaffen, die Kapazitäten im vorklinischen als auch im klinischen Bereich bereitzustellen, die Orchestrierung innerhalb der Klinik so hinzubekommen, dass eine erhöhte medizinische Ausbildung mit der Bestrebung einhergeht, dass sich junge Menschen frühzeitig an Regionen jenseits der Oberzentren orientieren. Ich glaube, wir freuen uns gemeinsam darauf, das in den Ausschüssen zu diskutieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat Herr Dr. Enders das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will bei der Sachlichkeit bleiben und trotzdem zwei Dinge anmerken, die man einfach sagen muss.

Ich beginne beim letzten Punkt. Sie erwähnen die Ministerpräsidentin in ihrer Zeit als Gesundheitsministerin. Das ist hier nie so präsent gewesen. Ich frage mich, warum hat sie das nicht umgesetzt. Es war der jetzige Präsident der Landesärztekammer aus Trier, der aktiv geworden ist. Es waren ärztliche Kollegen aus Koblenz – ich war da mit eingebunden –, die im Frühjahr die Idee hatten, dem Land vorzutragen, Dependancen und klinisch-medizinische Ausbildung in Koblenz und Trier zu machen. Die waren im Ministerium und haben mir hinterher berichtet, sie waren enttäuscht, man hat ihnen keine großen Hoffnungen gemacht.

(Zuruf der Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU)

Gott sei Dank – ich weiß nicht, von wem es kam – gab es da vonseiten der SPD-Landtagsfraktion Impulse, das noch einmal aufleben zu lassen und die Sache voranzutreiben. Es ist gut, dass es in die Richtung geht.

Ich sage etwas zu den Studienplätzen. Sie haben zwei Zahlen herausgegriffen. Ich habe mir die Zahlen von 1989 noch einmal angeschaut. Man stellt fest, dass es zwischen dem Wintersemester und dem Sommersemester deutliche Unterschiede gibt. Wenn man das Jahresmittel nimmt, fällt einem auf, dass es immer Wellen und Berge gibt. Es ist nicht in Ordnung, wenn Sie ein Tal und einen Berg nennen; denn über die ganzen letzten 25 Jahre setzt sich das fort. Eine Tendenz ist nicht zu erkennen, dass es von dem Niveau, das wir vor 1989 hatten, nach oben geht. Darum geht es.

(Beifall der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5147 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – sowie an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie auf die Besuchertribüne schauen, können Sie erkennen, in welcher Jahreszeit wir uns in Rheinland-Pfalz befinden. Wir dürfen herzlich begrüßen das Närrische Corps Blau-Weiß 1962 e.V. aus Koblenz-Niederberg. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Offene Fragen klären – Mittelrheinbrücke bauen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5145 –

dazu: Mittelrheinbrücke Bisherige Gutachten und Stellungnahmen ernst nehmen – Raumordnungsverfahren ohne Festlegung des Straßenbaulastträgers beginnen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5177 –

Für die antragstellende Fraktion hat Frau Dr. Groß das Wort.

Verehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Phantom der Mittelrheinbrücke lässt uns nicht ruhen. Nachdem die UNESCO 2010 den allseits bekannten Entwurf einer Mittelrheinbrücke glücklicherweise akzeptiert hatte, wurde der Start ins Raumordnungsverfahren nicht weiterverfolgt. Insbesondere mit Einzug der Grünen in den Landtag 2011 wurden die Planungen zur Mittelrheinbrücke ad acta gelegt.

Nun will die Landesregierung den Bau einer Mittelrheinbrücke doch wieder aufnehmen, so der Koalitionsvertrag 2016. Seit Aufnahme dieses Themas in die Plenardebatten existieren widersprüchliche Sichtweisen bezüglich der Baulastträgerschaft, ob Land oder die Landkreise RheinLahn, Rhein-Hunsrück die Kostenträger seien.

Mittlerweile existieren drei Gutachten, die allesamt nicht dazu beitragen konnten, eindeutig die Frage der Baulastträgerschaft zu klären, wenngleich sie gewisse Kriterien für eine Landesbrücke darlegten. Herr Wissing bleibt dabei, die Mittelrheinbrücke sei immer ein kommunales Projekt gewesen. Dies belege eindeutig sein aus dem Jahr 2009 stammendes Verkehrsgutachten.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis dagegen sieht sich durch ein Gutachten in seiner Auffassung bestätigt, die Brücke sei ein Landesprojekt.

Nun sind beide Parteien in ihrem jeweiligen Standpunkt gefangen. Eine Pattsituation, die seit acht Monaten den Planungsfortgang der Mittelrheinbrücke komplett lähmt.

Wir, die AfD, können und wollen nicht zusehen, wie das Projekt Mittelrheinbrücke an die Wand gefahren wird.

(Beifall der AfD)

Um Lösungen ringend und um mehr Klarheit in die verfahrene Situation zu bringen, haben wir den Wissenschaftlichen Dienst erneut um Erstellung eines Gutachtens bemüht. Wir gingen von der Voraussetzung aus, der Wissenschaftliche Dienst würde ein weiteres Modul aufzeigen, welches zur Lösung der verfahrenen Lage beitragen könnte, was die Einstufung der Mittelrheinbrücke als kommunales oder als Landesprojekt anbelangt. Die Beauftragung des Wissenschaftlichen Dienstes durch die AfD hat sich in der Beantwortung der anstehenden Frage im Nachhinein

als konstruktiv erwiesen. Im Ergebnis betont der Wissenschaftliche Dienst, dass die objektive Funktion der Brücke für den Verkehr im Netz maßgeblich sei, und er sieht es als geboten, diese Frage durch eine aktuelle Verkehrsuntersuchung klären zu lassen, die vor allem Auskunft gibt über Quelle und Ziel des die Mittelrheinbrücke querenden Verkehrs.

In diesem Zusammenhang beleuchtet der Wissenschaftliche Dienst das immer wieder von der Landesregierung vorgebrachte Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2009. Hieraus lesen Sie aus einem auf veralteten Daten beruhenden Gutachten Zahlen über Verkehrsströme heraus und resümieren, die Brücke sei ein kommunales Projekt. Der Wissenschaftliche Dienst hat dieses Interpretationsergebnis allerdings verworfen. Es sei veraltet und stelle keine Grundlage dar, Ziel- und Quellverkehr zu benennen, um damit die Brücke in ihrer eigentlichen Funktion beurteilen zu können.

Es sei geboten, eine neue Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, die eine Prognose der räumlichen Tragweite der den Rhein bei St. Goar und St. Goarshausen querenden Verkehrsströme beinhalte. Folgerichtig hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Gründe für die Unrichtigkeit des Landtagsbeschlusses vom 31. Mai 2017 geliefert, der auf falschen Annahmen beruhte. Unser damaliger Plenarantrag, die Landesregierung möge das Raumordnungsverfahren ohne Vorfestlegung auf den Baulastträger starten, wurde mit der Begründung abgelehnt, das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2009 liefere Daten, die Brücke sei eine Kreisstraße. Aber genau das ist aus dem Verkehrsgutachten nicht ableitbar.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, wir müssen daher heute resümieren, dass der Beschluss vom 31. Mai 2017 auf fachlich falschen Voraussetzungen beruht und auf seiner Grundlage keine Fortschritte bei Planung und Bau der Mittelrheinbrücke zu erwarten sind.

Da die Landesregierung aus verständlichen Gründen eine Verkehrsuntersuchung mit belastbaren Daten bezüglich Einstufung der Mittelrheinbrücke benötigt, das ihrige Verkehrsgutachten unbrauchbar ist, fordern wir die Landesregierung auf, den Vorschlag des Wissenschaftlichen Dienstes anzunehmen und ein unbefangenes, fachlich qualifiziertes Unternehmen mit genau dieser Aufgabe zu betrauen.

Meine Damen und Herren, wir, die AfD, haben durch das Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes einen Weg aufgezeigt, aus dem Dilemma der Brückenparalyse herauszufinden. Wir bringen heute einen Antrag ein, der die Chance eröffnet, durch eine seriöse Verkehrsuntersuchung endlich Klarheit über die straßenrechtliche Bedeutung der Mittelrheinbrücke zu schaffen, um nach Vorliegen der Ergebnisse das Verfahren zum Bau der Mittelrheinbrücke gleich welcher Trägerschaft endlich zu beschleunigen.

(Beifall der AfD)

Wir appellieren an die Landesregierung,

(Glocke des Präsidenten)

Sorge dafür zu tragen, dass die Mittelrheinbrücke kein Phantom bleibt – ich komme zum Punkt –,

(Zuruf von der SPD: Zum Schluss!)

sondern zu einem realen Produkt wird.

Die Bürger wollen mit ihrem Steuergeld die Brücke. Für die Wirtschaft ist die Brücke existenziell. Sie wird einen unermesslichen Mehrwert für die gesamte Mittelrheinregion darstellen.

(Zuruf von der SPD: Schluss!)

Wir bitten Sie alle um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Herr Abgeordneter Licht von der CDU-Fraktion hat das Wort zum Alternativantrag der Fraktion der CDU.