Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Zu einer Erwiderung auf diese Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Herrn Steinbach das Wort.

(Zurufe von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, entschuldigen Sie, dass wir hier ein kleines Eifelduell führen, aber das, was nicht korrekt ist, muss erwidert werden. Wenn sich Herr Billen

hier als Windkraftmärtyrer hinstellt, muss ich dazu etwas sagen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Fakt ist – scheinbar ist der Informationsfluss nicht ganz bis nach Kaschenbach gedrungen –:

(Heiterkeit bei der SPD)

Seitdem ich im Verbandsgemeinderat Bitburger Land dabei bin – und das sind schon zwei Perioden –, lag die Wohnbauabstandsflächenregelung immer bei 1.000 Metern. Das möchte ich nicht weiter vertiefen. In der Verbandsgemeinde Südeifel – wo Sie richtigerweise nicht im Verbandsgemeinderat sitzen, Ihre Parteikollegen, auf die Sie nicht geringen Einfluss haben, glaube ich, aber sehr wohl – sind Ihre Parteikollegen insbesondere die maßgebende, treibende Kraft, die Abstandsflächen möglichst bei deutlich weniger als 1.000 Metern festzulegen.

(Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

Das ist belegbar. Das sind keine Märchen.

Bei dem, was hier vor fünf oder zehn Jahren entschieden wurde, rede ich mich jetzt heraus, damals war ich noch nicht dabei.

Ich persönlich, aber auch meine Fraktion freuen uns auf die sinnvollen Regelungen, wie sie jetzt vorgelegt werden; denn eines ist wichtig, bei aller Wichtigkeit für die Energiewende: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen damit einverstanden sein. Dies ist ein Beitrag dazu.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Steinbach. – Als Nächster erteile ich Frau Abgeordnete Becker von der Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Dürfen eigentlich Nichteifeler noch das Wort ergreifen? Abg. Monika Becker, FDP: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Billen, das macht jetzt richtig Spaß. Das muss ich ehrlich sagen. Erlauben Sie mir, Ihren Antrag mit dem einleitenden Satz zu kommentieren: Es ist nie zu früh und selten zu spät für eine richtige Erkenntnis. – All das, was Sie fordern – Sie haben es selbst gesagt, Herr Billen –, steht genauso im Koalitionsvertrag, den Sie von der CDU allerdings heftig kritisiert haben. Daran sollten Sie sich erinnern. (Abg. Christine Schneider, CDU: In dem Punkt aber nicht! In dem Punkt nicht!)

Doch, doch, in dem Punkt haben Sie gesagt, die Koalition

hat da gar nichts vorzuweisen. Es ist nichts passiert. Es geht alles weiter.

(Zuruf des Abg. Michael Billen, CDU)

Genau so hat sich Frau Klöckner ausgedrückt.

Der Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wird – so ist in unserem Koalitionsvertrag zu lesen – vergrößert , nämlich grundsätzlich auf 1.000 Meter. Bei Anlagen über 200 Meter Gesamthöhe sogar auf 1.100 Meter.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wir werden es also besser machen als Ihre Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg, die in ihrem Koalitionsvertrag gerade vereinbart haben, eine Abstandsregelung von 700 Meter zu vereinbaren.

Der Antrag der CDU läuft aus unserer Sicht damit ins Leere, oder anders ausgedrückt, er ist völlig überflüssig. Sie haben zwar darauf hingewiesen, dass die Mindestabstände im Koalitionsvertrag bereits definiert worden sind, aber Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag ebenfalls eine klar definierte Vorgehensweise zur Umsetzung dieser Festsetzung enthalten ist. Meine Damen und Herren, gerade das ist aber entscheidend.

Ich lese Ihnen gerne die entsprechenden Sätze aus dem Koalitionsvertrag noch einmal vor – Zitat –: „Die Koalitionspartner vereinbaren, dass bei der Ausweisung von Windkraftanlagen nachgesteuert wird. Dies geschieht auf Ebene des Landesentwicklungsprogramms. (...) Hierzu werden wir unverzüglich“ – unverzüglich, ohne zögerndes Verhalten – „das Verfahren einleiten, um neue, verbindliche Ziele der Landesplanung bezüglich der weiteren Entwicklung und Steuerung der Windenergie aufzustellen und zwar“ – jetzt kommt es – „als Letztentscheidung der Landesregierung. (...) Diese Ziele sind landesplanerisch abzusichern.“ – Das hat der Kollege von der SPD gerade deutlich gesagt.

Wir brauchen also Ihren Antrag nicht und werden ihn deshalb ablehnen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie berufen sich außerdem auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof bezüglich der sogenannten 10-H-Regelung. Herr Billen, Sie haben es selbst schon gesagt, eigentlich wissen Sie, dass dem der § 249 Abs. 3 des Baugesetzbuchs entgegensteht. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern eben nur einen Zeitraum bis Ende 2015 gegeben, eine Entscheidung zu treffen. Das ist vorbei. Wir wussten das, als wir den Koalitionsvertrag vereinbart haben und haben uns deshalb auf diesen Weg geeinigt, der schnell, effizient und vor allem rechtssicher ist.

Meine Damen und Herren, dieser Koalitionsvertrag besteht eben nicht, wie von Ihnen als Mantra vorgetragen, aus unverbindlicher Prosa. Er besteht vielmehr aus sehr konkreten Vereinbarungen, die schnell und rechtssicher umgesetzt werden können.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sehen Sie, das war uns Freien Demokraten ein großes Anliegen. Wie übrigens an vielen anderen Stellen des Koaliti

onsvertrags auch, war es uns bei der Frage des weiteren Ausbaus der Windenergie in Rheinland-Pfalz zum einen wichtig, dass es hier zu neuen Festsetzungen kommt, um den weiteren Ausbau in problematischen Bereichen auszuschließen – auch das hat der Kollege von der SPD gerade vorgelesen, ich will es nicht noch einmal wiederholen – und grundsätzlich den Abstand zur Wohnbebauung zu vergrößern. Zum anderen war es uns wichtig, dass die Umsetzung dieser formulierten Ziele – wie gesagt, effizient, rechtssicher – möglichst schnell erfolgt. Das ist absolut überzeugend gelungen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU, alle drei regierungstragenden Fraktionen haben sich auf diesen Koalitionsvertrag verständigt und damit auf die Festlegung zum weiteren Ausbau der Windenergie. Alle drei regierungstragenden Fraktionen werden diese Festlegung gemeinsam umsetzen.

Wir Freien Demokraten haben volles Vertrauen, dass das federführend zuständige Ministerium des Innern und für Sport die Änderung des Landesentwicklungsprogramms mit den neu formulierten Zielen so schnell wie möglich – wie wir jetzt gehört haben, bereits im September – auf den Weg bringt und das notwendige Verfahren einleitet.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja, das ist doch schön!)

Im Übrigen werden die Träger – das sagten Sie gerade auch, Herr Billen – der Flächennutzungspläne bereits jetzt aufgefordert, die neuen Ziele der Landesregierung in ihren Planungen zur Ausweisung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen,

(Glocke des Präsidenten)

um verfehlte Planungskosten sowohl für die Kommunen als auch für die möglichen Investoren zu vermeiden.

Meine Damen und Herren, der Wille dieser Landesregierung ist klar formuliert und wird klar und schnell umgesetzt.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es wird Ihnen vielleicht an dieser Stelle zum ersten Mal, aber ganz, ganz sicher nicht zum letzten Mal bewusst werden, dass Sie sich in dieser Koalition aus Sozialdemokraten, Freien Demokraten und Grünen gründlich getäuscht haben. Wir haben als Grundlage des Regierens nicht nur einen guten Koalitionsvertrag,

(Glocke des Präsidenten)

sondern bereits ein überzeugendes konkretes Umsetzungskonzept.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Becker. Sie haben für die Fraktion der FDP gesprochen. – Als Nächstem erteile ich

Herrn Abgeordneten Joa von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste! Um es kurz zu machen: Dem Antrag der CDU-Fraktion stimmen wir zu. Wir sind jedoch der Meinung, dass der gestellte Antrag nicht weitgehend genug ist und wir grundsätzlich die 10-H-Regelung, die in Bayern vorherrscht, umsetzen sollten.

(Beifall der AfD)

Mich verwundert, wir sprechen hier gar nicht mehr über das Ob der Windkraftanlagen, sondern nur noch über das Wie.

(Beifall der AfD)

Herr Köbler, zu Ihrem Vortrag: Sie haben uns heute über die Marktwirtschaft und die Vorteile der Marktwirtschaft ausreichend belehrt, aber Sie vergessen wohl, was ganz und gar nicht der Marktwirtschaft entspricht, nämlich die sogenannte Energiewende inklusive EEG.

(Beifall der AfD)

Die Energiewende in der Form ist nämlich keine Marktwirtschaft, sondern eine Planwirtschaft. Sie haben einen festen Einspeisetarif, und Sie haben einen Einspeisevorrang, der dazu führt, dass alle konventionellen Kraftwerke von der Einsatzzeit her zusammengedrückt werden und sich dann natürlich nicht mehr lohnen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Die wurden nicht subventioniert? Das ist ja wohl ein Lacher!)

Letztlich ist die Energiewende in der Form auch sozial ungerecht, weil es ganz klar eine Umverteilung von Arm zu Reich ist.