Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einer der antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung geben. – Frau Abgeordnete Klinkel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Quasi zur Primetime des rheinland-pfälzischen Parlaments sprechen wir über die Auswirkungen der EUVerordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Lassen Sie mich das ein wenig anschaulicher darstellen.
Er ist klein, hat aber Appetit auf so ziemlich alles Mögliche, auf Blätter, Blumen, Brombeeren, bodenbrütende Gelege der Vögel. Das ist der chinesische Muntjak, eine Zwerghirschart, die gerade einmal 50 cm misst und in England vor rund 100 Jahren mit elf Tieren ausgesetzt wurde, von dem es dort mittlerweile 52.000 Exemplare gibt. Ihm wird der lokale Rückgang von Nachtigallen und die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zur Last gelegt. Er gehört somit zu den sogenannten invasiven Arten, die die EU dezimieren möchte. Die Europäische Kommission beschloss daher eine Verordnung zum Schutz der europäischen Artenvielfalt und Biodiversität.
Als invasiv werden derzeit 49 Arten eingestuft, von denen 32 bereits in Deutschland sind. Jetzt ist es aber so, dass der chinesische Muntjak nicht nur im englischen Wald und in China lebt, sondern er lebt auch in Landau und Neuwied in den dortigen zoologischen Gärten. Die sind nicht per se von der Verordnung ausgenommen.
Die SPD-Fraktion schätzt die Arbeit unserer Zoos. Sie leisten Herausragendes im Bereich Artenschutz. Der Zoo Landau gehört zu den ältesten und beliebtesten Freizeiteinrichtungen in der Pfalz. Der Zoo Neuwied als größter Zoo in Rheinland-Pfalz bietet 1.200 Tieren aus 155 Arten ein zu Hause und ermöglicht den Besuchern einen einmaligen Streifzug durch die Artenvielfält.
Ich nenne diese beiden Zoos exponiert; denn hier sind auch Zooschulen anhängig, die die Bedeutung der Einrichtungen im Bildungsbereich unterstreichen. In Landau entstand gemeinsam mit der Universität ein einmaliges Projekt, das den Zweig der Zoopädagogik neu fördert und eine fundierte Ausbildung ermöglicht. Der Zoo Neuwied konnte dank der Förderung des Landes sein Angebot ausweiten. Es sind vor allem Grundschulklassen, die dieses Angebot nutzen. An diesen beiden Beispielen wird deutlich, wie Zoos ihren Bildungsauftrag erfüllen.
Hierzu gehört eben auch, über invasive Arten zu informieren, weiterzubilden und aufzuklären. Hinzu kommt die Forschungsarbeit, die die Zoos in diesem Bereich leisten, die Erkenntnisse zur Etablierung und Eindämmung dieser
Zoos fungieren darüber hinaus aus eigenem Antrieb freiwillig seit Jahren als Auffangbecken für Wildtierfunde, aber auch für Dutzende privater Abgabetiere, darunter beispielsweise Schmuckschildkröten der Invasivliste, die sonst in Tümpeln entsorgt werden würden.
Weil Zoos eben all dies tun, sind wir der Auffassung, dass sie auf Antrag eine Ausnahme von dieser Verordnung erfahren sollten. Artikel 8 Abs. 1 lässt dies für Forschung und ex situ, also für Haltung außerhalb des natürlichen Lebensraums, zu. Die Erteilung dieser Ausnahme legt sie in die Hände der Länder.
Wir fordern die Landesregierung auf, diese Ausnahme auf Antrag den nach Bundesnaturschutzgesetz definierten Zoos zu gestatten und darüber hinaus alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zoos die Durchführung von Forschung und die Ex-situ-Haltung von invasiven Arten zu gestatten und die Abgabe von Arten aus dieser Liste an Zoos freiwillig und ohne Repressalien zu ermöglichen.
Wir danken der Landesregierung dafür, dass sie sich im Bund-Länder-Gremium für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems einsetzt und stärken diese Bemühungen mit diesem Antrag parlamentarisch. Das hilft unseren Zoos, und das hilft übrigens auch meinem chinesischen Patenmuntjak im Zoo Landau.
Werter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem meine Vorrednerin bereits die rechtlichen Grundlagen dargelegt und auch ausgeführt hat, um was es im Einzelnen geht, glaube ich, ist es zunächst einmal wichtig, denen ein Dankeschön zu sagen, die sich für uns im Lande RheinlandPfalz im Bereich der Wissenschaft in den Zoos einsetzen. Das sind Mirko Thiel als Direktor der Zooleitung in Neuwied und Direktor Jens-Ove Heckel mit seinem Team im Zoo in Landau.
Ich glaube, nach dem, was die Kollegin dargestellt hat, ist es ganz wichtig, dass wir das Ansinnen, das die beiden Zoodirektoren mit ihren Teams an uns bereits vor einem Jahr im Februar 2017 herangetragen haben, nun umsetzen. Ich bin den regierungstragenden Fraktionen für diesen Antrag sehr dankbar, den wir so unterstützen können. Er ist hervorragend formuliert. Ich darf sagen, dass wir diese Umsetzung nur begrüßen können, weil wir damit – das ist ganz wichtig – eine rechtliche Grundlage für das schaffen, was die Kollegin dargestellt hat, nämlich dass Tiere, die ausgesetzt werden, irgendwo aufgefangen werden müssen, was auf rechtlicher Seite begleitet werden muss.
Wir hatten dazu eine Kleine Anfrage am 15. März des vergangenen Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen gestellt, in dessen Bereich diese Zoos beheimatet sind. Sie haben geantwortet, dass eine Einführung der rechtlichen Grundlagen zeitnah erfolgen solle. Dies ist nun nach einem Jahr der Fall.
Uns ist es wichtig, noch einmal darauf hinweisen, dass die Bund-Länder-übergreifende einheitliche Regelung durch den Einfluss des zuständigen Ministeriums wirklich zeitnah im Bundesrat umgesetzt wird. Frau Ministerin Höfken, wir wären natürlich dankbar dafür, wenn das geht. Dazu gehört auch, dass vor allen Dingen für die wissenschaftlich begleiteten Zoos die Ausnahmeregelungen, die hierzu notwendig sind, sehr zeitnah umgesetzt werden können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seit ihrer Gründung setzt sich die Alternative für Deutschland auf Bundes- und Landesebene für die Stärkung des Tierschutzes ein.
Zoos, Tierparks und ähnliche Einrichtungen sind für Bildung, Erziehung sowie als Ausflugsziele in unserem Land sehr wichtig. Sie bringen gerade den Kindern und Jugendlichen die Natur und die Tiere anschaulich näher. RheinlandPfalz hat zwar keine großen Zoos, aber dafür 16 kleine registrierte Zoos, Tierparks und Wildfreigehege.
Im vorliegenden Antrag wollen die drei Regierungsparteien durch einen Landtagsbeschluss die von ihnen getragene Regierung zu Maßnahmen oder gar Programmen im Bereich Artenschutz und Artenmanagement verpflichten. Wäre es nicht besser gewesen, wenn die Landesregierung in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbindung von Fachleuten ein Bündel von Maßnahmen erarbeitet und dieses dann erst dem Landtag zur Billigung vorgelegt hätte? Für ein solches Vorgehen spricht durchaus auch die Tatsache, dass mit dem Antrag rechtlich ein eher unsicheres Terrain betreten wird und sich ebenfalls Finanzierungsfragen stellen, die im Antrag gar nicht deutlich genug zum Ausdruck kommen.
Bei diesem Antrag bleibt ferner unklar, inwieweit die antragstellenden Parteien eine deklaratorische Unterstützung der Haltung von invasiven Arten durch Verpflichtung der Zoos zur Übernahme von Tieren beabsichtigen, oder inwieweit sie die Landesregierung zur Ausarbeitung eines Programms verpflichten wollen. Dabei ist zu beachten, dass
die Zoos und zooähnlichen Tierhaltungen überwiegend der Haltung von nicht heimischen Tieren, deren Zucht und Erhaltung sowie als weiteres originäres Ziel der Präsentation der Allgemeinheit dienen.
Die Haltung von invasiven Arten gehört jedoch nicht zu den Kernaufgaben von Zoos. Hierbei ist zu beachten, dass invasive Arten bereits durch eine sehr gründliche Verordnung der EU geregelt werden. Diese Verordnung ist keine Richtlinie, die erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sondern gilt unmittelbar. Zu ihrer Ausführung sind die Bundes- und Landesbehörden berufen. Diese Behörden sind auch direkt der Kommission für den Vollzug verantwortlich.
Im Gegensatz zu manch anderen Regelungen der EU ist hier auch eine einheitliche Vorschrift für die Mitgliedstaaten sinnvoll, weil die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten eine Aufgabe ist, die sich nicht an Staatsgrenzen halten kann. Der Kern dieser Verordnung ist Artikel 7, der die Einfuhr, die Haltung, den Handel und natürlich die Freisetzung dieser Arten verbietet. In Artikel 8 finden sich dann noch die Möglichkeiten der Ausnahme von diesen strengen Beschränkungen.
Ausnahmen werden im Wesentlichen nur für wissenschaftliche Zwecke vorgesehen. Darüber müssen die Behörden der Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission und den zuständigen Behörden der EU in jedem Einzelfall Rechenschaft ablegen.
Bei den Überlegungen zur Erforschung der invasiven Arten ist auch zu beachten, dass ein Großteil dieser Arten zunächst unerkannt zuwandert und gar nicht durch bewusste menschliche Tätigkeit eingeführt wird.
Viele dieser Arten, auch die problematischen, sind außerdem oft auch gar nicht für die Zoohaltung geeignet.
Die AfD-Fraktion kann sich den Begrüßungen der Resolution deshalb nur bedingt anschließen. Die wertvolle Arbeit der zoologischen Gärten auch bei der Erhaltung seltener und gefährdeter Arten wird von der AfD natürlich gefördert und auch für förderungswürdig angesehen.
Die Rolle der Zoos bei der Umweltbildung, dem Artenschutz und der internationalen Zusammenarbeit beim Naturschutz wird selbstverständlich anerkannt. Die zentrale Rolle bei diesen sehr vielfältigen Aufgaben haben aber auch oft Fachbehörden, wie zum Beispiel das Bundesamt für Naturschutz, oder wissenschaftliche Institute, die vom Bund oder den Ländern speziell mit solchen Aufgaben betraut sind.
Inwieweit die Zoos beim Vollzug der Verordnung EU 1143/2014 über die invasiven und gebietsfremden Arten Aufgaben übernehmen, kann nur im Einzelfall aufgrund der Vorschriften dieser Verordnung und gegebenenfalls nach Rücksprache mit Behörden der EU entschieden wer
den. Die in dem Antrag angedeutete Generalerlaubnis für die Zoos wäre sehr problematisch. Die Landesregierung beteiligt sich in der Tat an den Diskussionen der Bundesregierung über die Umsetzung der Verordnung. Eine wichtige Rolle dabei spielt, dass die Bundesbehörden aufgrund ihres Auftrags und ihrer jahrzehntelangen Erfahrung den besten Überblick über die Problematik der gebietsfremden und invasiven Arten haben. Aus diesen Gründen kann sich die AfD nur den Begrüßungen in den ersten beiden Spiegelstrichen des Antrags anschließen.
In dem Antrag soll die Landesregierung zu eigenen Erklärungen und Maßnahmen aufgefordert werden. Die AfDFraktion kann sich dem Beschluss zur Anerkennung des großen Beitrags der Zoos zur Biodiversität, Umweltbildung und Artenschutz sicherlich anschließen. Die AfD-Fraktion kann aber eine Regelvermutung für eine Ausnahme von der EU-Verordnung für die Zoos leider nicht unterstützen. Dies hängt ganz wesentlich von dem Charakter der Zoos ab. Dabei ist außerdem zu beachten, dass Rheinland-Pfalz nicht über große wissenschaftlich tätige Zoos verfügt.
Ja, aber im Vergleich zu Köln, Frankfurt und Stuttgart ist es doch eher ein bisschen kleiner. Ein besonderes Problem stellt die Forderung des Antrags dar.
Wenn die Abgabe von gebietsfremden und invasiven Arten an die Zoos freiwillig und ohne Repressalien möglich wäre, würde durch die Annahme des Zoos ein rechtswidriger Zustand, nämlich die Haltung solcher Arten ohne Kontrolle und ohne Sanktion, noch gefördert.
Es wäre praktisch gar nicht zweckmäßig, weil jeder Hobbyhalter sein Tier praktisch mehr oder weniger problemlos im Zoo entsorgen könnte. Zoos müssten in diesem Falle – – –