Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Abgeordnete Klinkel hat schon sehr
gut vorgetragen, und auch Horst Gies war inhaltlich sehr gut. Es ist ein sehr gut ausgearbeiteter Antrag, dem im Prinzip nichts hinzuzufügen ist. Ich möchte trotzdem zwei oder drei wichtige Punkte erwähnen. Einmal wird in dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 bzw. einer EU-Verordnung Rechnung getragen. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und unser Ökosystem zu verhindern, zu minimieren und abzuschwächen.
Ich möchte auch, wie die Kollegen erwähnt haben, den Zoos gerade in Neuwied und Landau für ihre Arbeit danken,
indem sie permanent bei den invasiven Tierarten bzw. bei der Umsetzung der EU-Verordnung dementsprechend aktiv mit dazu beitragen und hier den Erwartungen Rechnung tragen. Die betroffenen Arten sind auf der sogenannten Unionsliste festgelegt, die jüngst um zwölf Arten erweitert wurde. Mittlerweile gelten insgesamt 49 Arten als invasiv.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zoos können auf Antrag eine Ausnahme geltend machen. Das ist hier in dem Antrag, der heute vorliegt und beraten wird, beschrieben. Wie gesagt, die Vorredner haben sehr vieles inhaltlich dazu beigetragen, um der Attraktivität dieser inhaltlichen Ausführungen heute Rechnung zu tragen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal sagen, dass die Zoos vier Hauptaufgaben erfüllen. Sie dienen dem Artenschutz, dem Naturschutz, der Erholung und der naturkundlichen Bildung und Forschung. Wir danken allen, die dazu beitragen, den invasiven Arten einen Lebensraum zu geben.
(Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie gilt seit 1. Januar 2015 die EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die EU-Kommission hat im Nachgang zur EU-Verordnung 1143/2014 am 4. Februar 2016 die dazugehörige EUDurchführungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung verbietet gemäß Artikel 7 die Einbringung in das Gebiet der Union, die Haltung, die Züchtung, den Transport, den Verkauf, den Erwerb oder den Tausch sowie das Freilassen in die Umwelt von invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten mit unionsweiter Bedeutung.
Als invasiv werden aktuell 49 Arten eingestuft, von denen 32 bereits jetzt in Deutschland vorkommen, unter ihnen der Waschbär, der Nasenbär oder der schon erwähnte chinesische Muntjak. Allerdings können nach Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung Ausnahmen für Forschung und Ex-situ-Erhaltung von den Mitgliedstaaten erteilt werden. Im Sommer letzten Jahres wurde die Verordnung in nationales Recht überführt. Damit liegt die Erteilung dieser Ausnahme in der Zuständigkeit der Länder.
Sehr geehrte Damen und Herren, Zoos ermöglichen durch ihre internen Auffangstationen, gebietsfremde Tiere unterzubringen. Unter der voraussetzenden Erfüllung der Tierschutzstandards leisten sie wichtige bildungspolitische und wissenschaftliche Arbeit. Für die Zoos ist es wichtig, eine einheitliche Lösung für die Ausnahmegenehmigungen zu finden, um Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Aus Sicht der beiden wissenschaftlich geführten Zoos in Landau und Neuwied ist es dringend und zeitnah notwendig, eine sichere gesetzliche Grundlage zu haben, um die Haltung und die Zucht der als invasiv eingestuften Tierarten planen zu können.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir in unserem Antrag, dass sich die Landesregierung in ein Bund-LänderGremium an den Diskussionen zur Umsetzung der Verordnung beteiligt und sich für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems einsetzt. Damit will sie die artgerechte Haltung von Arten der Unionsliste in anerkannten Zoos ermöglichen. Wir wollen, dass die Landesregierung die Zoos bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit auch weiterhin unterstützt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden auch zustimmen. Es ist richtig und wichtig, dass die Einbringung und die Ausbreitung von invasiven Arten kontrolliert werden, da sie eine zunehmende Bedrohung für die biologische Vielfalt darstellen. Es soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass existenzielle Bedrohungen für die Artenvielfalt insbesondere von der Klimakrise und der industriellen Landwirtschaft ausgehen. In den vergangenen Jahren konnten wir beobachten, wie sich die Bedrohungslage für Flora und Fauna verschärft hat. Diese Meinung vertritt auch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion vom September 2017. Unter anderen verweist sie auf die bereits etablierte Kirschessigfliege im Obst- und Weinanbau und die besseren Bedingungen für Parasiten, Bundestagsdrucksache 18/13560.
Auf der anderen Seite wird bereits ein Rückzug bei kältebedürftigen Vogelarten wie dem Kuckuck oder dem Bergpieper in höher gelegene und kühlere Regionen beobachtet. Zum Schutz der biologischen Vielfalt müssen nachteilige Einflüsse auf Arten und Lebensräume soweit wie möglich vermindert werden. Notwendig ist, Lebensräume gut zu vernetzen, Stichwort Biotopverbund, und Bedingungen zu schaffen, die die Erhaltung bzw. die Entwicklung ausreichend großer Populationen und die Erhaltung der genetischen Vielfalt ermöglichen. Unter anderem ist der länderübergreifende Biotopverbund notwendig, um gefährdeten Arten eine Zuwanderung in nördlichere oder für sie bessere Lebensräume zu ermöglichen.
Wichtig ist, dass bei der gesamten Diskussion nicht der Blick verloren wird, wo die eigentlichen Ursachen für unsere Diskussion heute liegen. Wir werden dem Antrag zustimmen.
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich ein wirklich komplexes und gar nicht so einfaches Thema, das heute hier angesprochen wird. Ich glaube, das ist aus den Beiträgen deutlich geworden. Klar ist, wir brauchen die Zoos. Sie übernehmen wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft. Ihnen ist dafür wirklich sehr herzlich zu danken. Es sind einerseits wissenschaftlich geleitete Einrichtungen, die dem Natur-, Artenund Tierschutz verpflichtet sind und ihm in vielfältiger Weise dienen. Sie forschen dazu, fördern Forschungen, betreiben Programme für die nachhaltige Entwicklung und sind natürlich wichtige Einrichtungen der Umweltbildung.
Die EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung und die hierzu erlassenen Durchführungsverordnungen benennen und listen diese Arten mit invasivem Verhalten. Sie sind schon dargestellt worden, wie zum Beispiel auch der Waschbär, Muntjak, Nasenbär, Mungo und übrigens auch Nutrias. Es sind aber auch gleichzeitig sehr beliebte Zootiere.
Nach dieser Listung gelten sie nun alle als invasiv und unterliegen den strengen Anforderungen der Verordnung. Die Verordnung verbietet unter anderem die Haltung, Zucht, Beförderung und Freisetzung der gelisteten Arten. Die notwendigen nationalen Vorschriften zur Ergänzung finden sich in den §§ 40 a bis 40 f des Bundesnaturschutzgesetzes. Diesen Verbotsvorschriften unterliegen auch die Zoos. Eine generelle Freistellung vom Verbot der Tierhaltung besteht nach Artikel 31 der EU-Verordnung und § 40 c Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz für solche Tiere, die bereits vom dem 3. August 2016 gehalten wurden, also vorhandene Exemplare oder Bestände. Die Zoos können somit vorhandene Exemplare bis zu deren Ableben halten. Ansonsten sind Ausnahmen von den Verboten im Einzelfall und mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich, wie schon dargestellt wurde.
Artikel 8 der Verordnung eröffnet die Möglichkeit, dass Einrichtungen die Haltung invasiver Arten zum Zwecke der Forschung oder Ex-situ-Erhaltung unter Einbezug einer Vermehrung gestattet wird. Nach Auffassung der EUKommission liegt eine Ex-situ-Erhaltung in Anlehnung an das Begriffsverständnis des Übereinkommens über die biologische Vielfalt aber nur vor, wenn Arten in ihren Ursprungsländern gefährdet sind. Diese Auffassung vertritt
Im Ergebnis würde das dazu führen, dass zum Beispiel das Halten und die Zucht von Waschbären in den Zoos auch im Wege einer Ausnahmeentscheidung nicht erlaubt werden könnte. Das Bundesumweltministerium vertritt demgegenüber zu Recht ein weiteres Begriffsverständnis, da die Verordnung den Begriff Ex-situ-Erhaltung lediglich als die Erhaltung von Bestandteilen der biologischen Vielfalt außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume definiert, ohne explizit auf eine Gefährdung im Ursprungsland abzustellen.
Die letztendliche Entscheidung über die Ausstellung von Genehmigungen nach Artikel 8 der Verordnung und § 40 c Bundesnaturschutzgesetz obliegt den Ländern. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz setzt sich nach wie vor für die Zoos ein. Wir werden ein angepasstes Genehmigungssystem entwickeln, um die wichtige Funktion unserer Zoos für die Biodiversität und den Artenschutz unter den Maßgaben europäischer Vorgaben zu erhalten und ihnen eine Genehmigung für Ausnahmen nach Artikel 8 der EU-Verordnung und § 40 c Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen.
Wir bringen diese Sache damit als erstes Bundesland auf den Punkt. Das machen wir, weil wir die Arbeit unserer Zoos anerkennen und unterstützen wollen. Es handelt sich um die Schaffung von Möglichkeiten und nicht die Verpflichtung des Haltens von solchen invasiven Arten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes. Nach meiner Kenntnis wurde keine Ausschussüberweisung beantragt, sodass wir unmittelbar über den Antrag abstimmen können. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –
Vielen Dank. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die AfD angenommen.
Familie entlasten – Schülerbeförderung neu regeln Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5434 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Frisch das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Bildung darf nichts kosten. Außer etwas Anstrengung.“ Mit diesem Plakat warb die SPD bei der Bundestagswahl 2017 um die Stimmen der Wähler. Nun wissen wir nicht, ob solche populistischen Sprüche mit entscheidend für das schlechte Ergebnis der Partei gewesen sind,
Auf jeden Fall ist diese Aussage in doppelter Hinsicht falsch; denn natürlich braucht es erheblich mehr als ein wenig Anstrengung, damit aus einem Kind ein gebildeter Mensch wird.
Nicht zufällig waren es sozialdemokratische und später dann auch grüne Kultuspolitiker, die im Gefolge der 68er Disziplin, Leistung und Fleiß als Sekundärtugenden diffamierten, um an deren Stelle zunächst eine Wohlfühl- und später eine Vielfaltspädagogik zu setzen. Die fatalen Folgen dieser Ideologie erleben wir heute, wenn deutsche Schüler in internationalen Vergleichstests immer schlechter abschneiden, wenn Betriebe darüber klagen, dass ihre Auszubildenden nicht mehr richtig lesen, schreiben und rechnen können, und wenn Hochschullehrer an der mangelnden Studierfähigkeit ihrer mit einem guten Abiturdurchschnitt ausgestatteten Erstsemester verzweifeln.
Doch nicht nur Bildung ohne Anstrengung, auch Bildung ohne Kosten ist in Rheinland-Pfalz eine Illusion. Alle Eltern wissen dies. Am Schuljahresbeginn 150 Euro für Bücher und 80 Euro für neue Turnschuhe, immer wieder mal 10 Euro für Kopien, jeden Monat 5 Euro für die Klassenkasse, 15 Euro für die Deutschlektüre, 400 Euro für die Klassenfahrt, eine Spende für den Förderverein – und das alles vielleicht mal zwei oder mal drei. Es läppert sich, meine Damen und Herren, und nicht nur sozial schwache Familien geraten so an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Zu alldem kommen nicht selten noch erhebliche Fahrtkosten obendrauf. Zwar übernimmt das Land die Kosten der Schülerbeförderung bei unzumutbarem Schulweg bis einschließlich Klasse 10, doch anschließend folgt für die meisten ein böses Erwachen. Völlig unabhängig von der Höhe des Aufwands und der Anzahl der Kinder in der Sekundarstufe II haben allein die Familien diese Kosten zu tragen. Nur wer eine seit 2009 nicht mehr erhöhte Einkommensgrenze unterschreitet, die kaum über den Hartz-IVRegelsätzen liegt, kann eine Kostenerstattung beantragen.
Die Folge davon ist, dass etwa in Trier 5.000 Schüler in der Sekundarstufe I einen kostenlosen Fahrschein erhalten, aber lediglich 300 in der Oberstufe noch einen Zuschuss bekommen. Selbst hier ist eine Eigenbeteiligung fällig, die 26 Euro im Monat beträgt und damit eine enorme Belastung für ein ohnehin schon knappes Budget bedeutet.
Meine Damen und Herren, das zeigt sehr deutlich, dass es bei dieser Regelung nicht um eine sozial gerechte Differenzierung geht, sondern um eine Kostenbremse, die eine größere Belastung des Landeshaushalts verhindern soll. Sie hilft nur einem verschwindend geringen Teil der Betroffenen, hat eine reine Alibifunktion und ist der großen Mehrheit der Familien gegenüber ein Affront. Für diese Mehrheit sind Fahrtkosten von bis zu 1.000 Euro im Jahr keine Seltenheit. Wenn mehrere Kinder die Oberstufe besuchen, kann es auch deutlich mehr sein.
Ein solcher Zustand wird weder den Leistungen der Familien noch unserer sozialen Verantwortung gerecht.