Wenn die Landesregierung angesichts dessen darauf verweist, dass die Beförderung von Kindern zur Schule Teil des allgemeinen Lebensaufwands von Eltern sei, dann ist das bestenfalls die halbe Wahrheit; denn eine solche Argumentation übersieht, dass diese Kosten nur Familien mit Kindern zu tragen haben. Insofern stellen sie keinen normalen Aufwand dar, sondern belasten ausschließlich eine ganz bestimmte Gruppe. Die Konsequenz ist einmal mehr eine Schieflage zulasten von Familien mit Kindern, obwohl gerade diese einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
Auch die mit einer Übernahme der Beförderungskosten für die Oberstufe verbundenen Belastungen für das Land sind angesichts der Haushaltssituation und der Prioritätensetzung der Landesregierung kein wirklicher Einwand.
Wenn dreistellige Beträge für Versorgung und Integration von Einwanderern aufgewendet werden, dann können weitaus geringere Beträge zur Entlastung unserer Familien nicht grundsätzlich unbezahlbar sein.
Wer so argumentiert, nimmt weder seine Verpflichtung gegenüber unseren Bürgern wahr noch dient er dem sozialen Frieden.
Wenn gerade hier im Haus in der Vergangenheit dazu aufgerufen worden ist, gesellschaftliche Gruppen nicht gegeneinander auszuspielen,
dann verbietet es sich auch, angeblich mangelnde Finanzierbarkeit vor allem dann als Kriterium heranzuziehen, wenn es um Leistungen für die eigenen Leute geht.
Dass man es anders machen kann, zeigt nicht nur die Ankündigung im Berliner Koalitionsvertrag, bisherige Eigenanteile für die Schülerbeförderung entfallen zu lassen, sondern auch die Praxis des Freistaates Bayern. An der dort getroffenen Regelung orientiert sich unser Antrag,
Wir wollen die Belastung rheinland-pfälzischer Eltern durch die Fahrtkosten ihrer Kinder in der Sekundarstufe II auf maximal 300 Euro pro Jahr begrenzen, wobei dies wegen der Gleichwertigkeit der dualen Bildung auch für Berufsschüler gelten soll.
Und wir wollen, dass das Land die Kosten nicht nur für Sozialhilfeempfänger, sondern darüber hinaus für Familien mit drei oder mehr Kindern vollständig übernimmt.
Meine Damen und Herren, das ist eine bezahlbare, familienfreundliche und sozial gerechte Lösung, die dafür sorgt, dass Bildung zwar nicht weniger Anstrengung, aber zumindest weniger Geld kostet. Sie entspricht in der Tendenz dem, was auch der Landeselternbeirat in der Vergangenheit gefordert hat.
Wir bitten Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag, damit aus Wahlkampfrhetorik wirkliche Unterstützung für Familien wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Schülerbeförderung in Rheinland-Pfalz obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als kommunale Pflichtaufgabe. Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsbereich des Schulträgers zu Hause sind, dass diese einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben. Dabei spielt auch die Zumutbarkeit eine Rolle. Wenn zum Beispiel ein Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wird, kann die Zumutbarkeitsgrenze herabgestuft werden.
Außerdem hat der Gesetzgeber Kilometergrenzen festgelegt. Zum Beispiel beträgt diese im Falle von Grundschülerinnen und Grundschülern 2 km zwischen Wohnort und Schule.
Anders verhält es sich für Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe II einer Schule besuchen. Hier kann kostenfreie Schülerbeförderung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze
unterschritten wird. Die Höhe der Unterstützung ist in einer eigenen Rechtsverordnung geregelt, nämlich der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung vom 18. Mai 2009.
Der Eigenanteil der Eltern – so die Rechtslage – soll angemessen sein und wird von den kommunalen Schulträgern festgelegt.
Der Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil vom 29. November 2010 eine Gleichbehandlung eingefordert, die Vereinbarkeit der Eigenbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten nach der Schulstrukturreform mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Dabei ging es allerdings nur um die Klassenstufen 5 bis 10. Nach diesem VHG-Urteil wurde die kostenfreie Schülerbeförderung bis einschließlich Klassenstufe 10 ausgeweitet.
Der uns heute vorgelegte Antrag geht weit darüber hinaus und fordert eine kostenfreie Beförderung für alle Schülerinnen und Schülern, das heißt auch solchen, die die Sekundarstufe II besuchen. Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz gibt es kostenfreie Bildung von der Kita bis zum Studium. Bei den Zugangswegen zu diesem System gibt es Unterschiede, die jedoch in der Sekundarstufe II durch die entsprechende Landesverordnung, die ich zitiert habe, abgefedert werden.
Der Landeselternbeirat zitiert in einer einige Jahre zurückliegenden Veröffentlichung das zuständige Ministerium, dass bei Einführung der kostenlosen Schülerbeförderung auch in der Sekundarstufe II von einem Mehraufwand von über 16 Millionen Euro auszugehen wäre. Da diese Berechnung schon viele Jahre zurückliegt, kann man heute sagen, dass wir etwa von einem Betrag von 20 Millionen Euro reden.
Wenn wir heute dem AfD-Antrag folgen würden, brächte dies erhebliche Kosten zum einen für die Schulträger, also die Kommunen – Sie kennen alle die Diskussionen um die Belastbarkeit der Kommunen –, zum anderen auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips natürlich auch für das Land. Beides ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar.
Meine Damen und Herren von der AfD, es ist einfach, politische Forderungen zu erheben, wenn ich dafür keine Regierungsverantwortung übernehmen muss. Aber seriöse Oppositionspolitik orientiert sich am Machbaren. Politik ist kein Wunschkonzert, sondern muss verantwortbares Gestalten im Fokus behalten. Die Koalition lehnt deshalb den Antrag aus den genannten Gründen ab.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Frau Lerch erteile ich Herrn Abgeordneten Frisch das Wort.
nächst einmal erfreut zur Kenntnis genommen, dass Sie keine grundsätzlichen Einwendungen hier formuliert haben. Wenn ich Ihre Rede zusammenfasse, dann heißt das schlichtweg: Wir haben kein Geld. –
Das kann man zur Kenntnis nehmen. Erstaunlich ist nur, dass die Landesregierung in anderen Zusammenhängen selbstverständlich Geld hat. Es ist allein eine Frage der Prioritätensetzung. Ich kann Ihnen gerne eine mögliche Finanzierungsquelle nennen. Ich habe die Tage in den Medien gelesen, dass der Innenminister durch verschärfte Verkehrskontrollen auf unseren Straßen 21 Millionen Euro zusätzlich eingenommen hat und er für das kommende Jahr weitere Kontrollen plant und damit noch mehr Geld in seine Kassen hinein bekommen wird.
Dann lassen Sie uns doch dieses Geld nehmen und damit die Schülerbeförderung für die Schüler der Sekundarstufe II finanzieren. Dann haben wir die klassische Win-winSituation. Wir tun etwas für die Verkehrssicherheit, wir entlasten unsere Familien und fördern die Bildung im Land Rheinland-Pfalz.
Ich kann gerne noch mit einem weiteren Vorschlag dienen, den wir hier auch schon eingebracht haben. Wir haben im letzten Jahr über 60 Millionen Euro einmal eben so zusätzlich für die Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ausgegeben. Das kann man machen. Man kann dann aber nicht sagen, es ist unmöglich, 20 Millionen Euro für die Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II aus dem Landessäckel herauszuziehen.
Wenn wir die medizinischen Alterskontrollen, die wir für die unbegleiteten Flüchtlinge gefordert haben, durchführen würden – Herr Junge hat es vorgerechnet –, dann könnten wir mit Sicherheit – –