Nein, meine Damen und Herren, es geht nicht darum, irgendwelche Leute zu diskriminieren. Es geht um eine
rechtssichere und rechtsstaatlich einwandfreie Feststellung, weil wir wissen, dass bei diesem Bereich massiv gelogen und betrogen wird. Wenn Sie das bestreiten, dann leben Sie außerhalb der Realität.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wenn man will, ist genügend Geld vorhanden. Ich bin für Ehrlichkeit. Dann stellen Sie sich doch hin und sagen den Bürgern im Land, es tut uns leid, wir setzen andere Prioritäten.
Wir wollen das Geld lieber für andere Dinge als für unsere Familien ausgeben. Das wäre ehrlich. Dann könnten die Wähler entscheiden, wie sie damit umgehen.
Hören Sie aber endlich auf, so zu tun, als ob kein Geld in der Kasse wäre, während Sie an anderer Stelle dieses Geld mit vollen Händen hinauswerfen.
Wird Erwiderung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich erteile dann Herrn Abgeordneten Barth von der Fraktion der CDU das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schülerbeförderung zur vorgerückten Stunde ist in der Tat ein spannendes Thema; denn es geht ums Geld. Es geht um das Geld von Eltern. Es geht um das Geld der öffentlichen Kassen. Es geht auch um ein Gerechtigkeitsempfinden zwischen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II – Ungleichbehandlung –, bei dem es sicherlich Verbesserungsbedarf gibt. Das ist ein Thema, auf das ich immer wieder im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern angesprochen werde.
Aber ganz so einfach, wie es sich die AfD vorstellt, geht es nun einmal nicht. Ich sage gleich vorweg: Es wieder mit der Flüchtlingsdebatte in Verbindung zu bringen, halte ich für unredlich und peinlich ohne Ende.
Meine Damen und Herren, um bei der Überschrift Ihres Antrags zu bleiben: Die finanzielle Entlastung von Familien ist richtig und wichtig. Deshalb ist es in der Tat mehr als fragwürdig, dass es die Landesregierung seit Jahren versäumt hat, die Einkommensgrenzen von Kostenübernahmen im Schulbereich, zum Beispiel Lernmittelfreiheit, anzupassen, das heißt anzuheben;
denn als direkte Folge sinkt die Zahl der Familien, die von diesen Kosten befreit werden, obwohl sie nach wie vor ein relativ gesehen geringes Familieneinkommen haben. Allerdings sollte ein Antrag in diese Richtung sachlich fundiert und realistisch sein. Diesen Anspruch erfüllt Ihr Antrag hinsichtlich der Schülerbeförderung jedoch nicht.
Lassen Sie mich drei Punkte skizzieren, die wir als CDUFraktion besonders kritisch sehen. Mit Ihrer Forderung und dem Zitat, die Kosten der Schülerbeförderung in allen Schulstufen vollständig zu übernehmen, nehmen Sie erstens auf einen Passus im Koalitionsvertrag der Großen Koalition Bezug. Vielleicht habe ich da etwas verschlafen oder verpasst, aber nach meiner Kenntnis ist dieser Vertrag noch nicht unterschrieben. Zunächst einmal müssen wir feststellen, dass dieser Vertrag keine Gültigkeit hat, und ihn jetzt als Handlungsgrundlage sozusagen heranzuziehen, ist doch etwas verfrüht.
Meine Damen und Herren, der eigentliche Denkfehler liegt ganz woanders; denn den Passus, den Sie bemüht haben, bezieht sich auf das Bildungs- und Teilhabepaket, das bekanntlich nur für Hartz-IV-Empfänger gilt und nicht für alle Familien, wie Sie das entweder irrtümlich annehmen oder vielleicht sogar fälschlicherweise suggerieren, meine Damen und Herren von der AfD.
Ich komme zum zweiten Punkt. Nicht hinreichend durchdacht sind auch die weiteren Vorschläge zur Reduzierung der Kosten für die Familien. Meine Damen und Herren, denn wer soll denn diese Mehrkosten für die öffentliche Hand tragen? Da Sie sich dazu in Ihrem Antrag nicht äußern, müssen wir davon ausgehen, dass Sie hier keine gesetzliche Änderung oder Kompensation für die Kostenträger vornehmen wollen;
denn das sind die kreisfreien Städte und die Landkreise. Denen angesichts ihrer überwiegend desaströsen finanziellen Situation weitere Kosten aufzudrücken, ist unverantwortlich und mit der CDU ohne Ausgleichsmaßnahmen nicht zu machen.
Das Thema Einkommensgrenze im Schulbereich, der dritte Punkt, ist zudem bereits Gegenstand einer öffentlichen Eingabe im Petitionsausschuss, in der gefordert wird, die Einkommensgrenzen bei der Lernmittelfreiheit entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung anzupassen.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie einfach auf, ich fordere uns alle auf, hierzu die Stellungnahme der Landesregierung abzuwarten und im Anschluss daran solide Vorschläge zu erarbeiten;
denn alles andere wäre ein nicht durchdachter Versuch eines öffentlichkeitswirksamen Schnellschusses oder anders gesagt: populistische Effekthascherei. – Meine Damen und Herren, genau so ist es nämlich.
(Beifall der Abg. Julia Klöckner, Martin Brandl und Christine Schneider, CDU – Zuruf des Abg. Dr. Timo Böhme, AfD)
Die CDU befürwortet und unterstützt ausdrücklich Forderungen, Familien zu entlasten. Diese sollten aber hinreichend, nachhaltig, finanzierbar, durchdacht und konsequent auch bis zu Ende gedacht sein. Der Antrag der AfD enthält handwerkliche Fehler und offene sachliche Fragen, weshalb wir diesen ablehnen.
Zu einer weiteren Kurzintervention auf diese Ausführungen erteile ich Herrn Abgeordneten Frisch das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon interessant, dass die CDU-Fraktion so begeistert Beifall klatscht, wenn hier kritische Töne zu meiner Anmerkung bezüglich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und einer medizinischen Altersfeststellung gemacht werden.
Ich bitte Sie, sich auf die Ausführungen von Herrn Barth zu beziehen. Dafür ist die Kurzintervention da.
Herr Baldauf hat diese Kontrollen gefordert, aber ich komme jetzt zu dem, was der Kollege gesagt hat. Die Finanzierung dieser Kosten ist bereits jetzt so geregelt, dass die Kommunen den Mehraufwand gegenüber dem, was vor der Änderung gewesen ist, wegen des Konnexitätsprinzips erstattet bekommen. Von daher ist es gar keine Frage, dass das Land den Kommunen diese Kosten erstattet.
gen, und wir haben in unserem Antrag auch geschrieben, das Land hat für diese Kosten aufzukommen. Wir können es selbstverständlich nicht – da bin ich absolut bei Ihnen – den ohnehin in Finanzschwierigkeiten befindlichen Kommunen übertragen.
Deshalb habe ich auch die Beispiele gebracht, wie man aus dem Landeshaushalt Gelder bereitstellen könnte, um diese Aufgabe zu finanzieren. Darauf sind Sie leider alle nicht eingegangen. Ich sehe durchaus Möglichkeiten durch eine andere Prioritätensetzung.
Wenn Sie jetzt sagen, wir sehen da Verbesserungsbedarf, nehme ich das durchaus mit Interesse zur Kenntnis. Vielleicht haben wir mit unserem Antrag zumindest den Anstoß gegeben, dass über dieses Thema, das in der Tat sehr viele Eltern und Familien beschäftigt, einmal diskutiert wird.
Wenn es uns gelingt, im Ausschuss gemeinsam eine Verbesserung auf den Weg zu bringen – wie immer sie auch aussehen mag, über die Höhe können wir reden; wir können auch darüber reden, ob man vielleicht eine Kilometerbegrenzung, die von vielen kritisiert wird, anders formuliert; wir können über alles diskutieren – und am Ende etwas für die Familien herauszuholen, dann hat unser Antrag seinen Sinn gehabt. Von daher würde ich mich sehr freuen, wenn wir ihn gemeinsam in den Ausschuss überweisen, um dort weiter zu diskutieren.