Der Bericht des Rechnungshofs, der aus dem Jahr 2016 war, wurde im Jahr 2017 debattiert. Es wurde auch geklärt. Die Folge davon ist dieser Antrag, den Stabilisierungsfonds in das umzubenennen, was er ist, nämlich eine Stabilisierungsrechnung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was noch Anfang Dezember vor der Presse als großer Wurf gefeiert wurde – eigentlich haben Sie sich als Landesregierung dort vor allem selbst gefeiert –, stellte sich spätestens bei Vorlage des Referentenentwurfs als reine Umschichtungen im Bereich des Landesfinanzausgleichsgesetzes heraus. Hier wird Geld der Kommunen umverteilt. Aber zum Glück hat eines nicht funktioniert: Es ist kein Keil zwischen die kommunale Familie getrieben worden. Ich bin dankbar dafür, dass die kommunalen Spitzenverbände Schulter an Schulter stehen.
In diesem Gesamtzusammenhang gibt es beabsichtigte Änderungen beim § 5 a Stabilisierungsfonds. Mit der beabsichtigten Änderung in diesem Referentenentwurf soll der Stabilisierungsfonds zu einer Stabilisierungsrechnung herabgestuft werden, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Landtagsfraktion wollen dieses Thema als Gesamtthema debattieren. Wir wollen im parlamentarischen Bereich unsere berechtigten Fragen beantwortet wissen, das Ganze in den Fachausschüssen, im Haushalts- und Finanzausschuss und im Innenausschuss, debattieren und dann abschließend in diesem Haus darüber politisch streiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, Ihr Antrag kommt zur Unzeit. Die Aufgabe der Opposition ist es, Regierungshandeln zu kontrollieren. Aber Sie – das ist ein Eindruck, der sich bei mir verfestigt hat, als ich diesen Antrag gelesen habe – betreiben Effekthascherei.
Es ist keine Schande, dass man den Finanzausgleich nicht in aller Tiefe verinnerlicht hat und vielleicht auch nicht in Gänze versteht, aber dann versucht man, diese Sachverhalte zu eruieren. Wenn man bei OPAL „Landesfinanzausgleich“ oder „Stabilisierungsfonds“ eingibt, dann finden Sie sieben Kleine Anfragen, keine von Ihnen, aber sieben von mir. Dann schon mit diesem Antrag herauszukommen,
das ist der Punkt, warum er zur Unzeit kommt. Wenn ich die Forderungen sehe – Sie fordern das, was im Gesetz steht –, dann können wir dem heute nicht zustimmen.
Wie vorhin gesagt, habe ich Kleine Anfragen gestellt. Ich bin schon verwundert ob der Antwort, die gestern Nachmittag auf eine dieser Kleinen Anfragen einging. Das, was mir zeitlich zur Auswertung möglich war, werde ich Ihnen gern mitteilen. Der Hinweis des Landes, dass bereits vor zwei Jahren der Rechnungshof diese fehlenden Buchungen thematisiert hat, führt erst einmal zu einer weiteren Frage: Warum haben Sie zwei Jahre nichts getan und werden erst jetzt tätig?
Die Assoziation – das ist der nächste Punkt, auf den Sie kommen – mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds, dem KEF, ist komplett verfehlt. Der KEF kam im Jahr 2010 mit Wirkung 2012, der Stabilitätsfonds 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2007. Der Stabilitätsfonds hat als gesetzlichen Zweck den Aufbau einer Finanzreserve, der KEF nicht. Der KEF wurde auch nicht als Sondervermögen des Landes gesetzlich eingerichtet, der Stabilitätsfonds schon.
Der Stabilitätsfonds hat nicht den Namen zwecks besseren Verständnisses übernommen, sondern die Benennung wurde ganz bewusst gewählt. Das drückt im Übrigen auch die Begründung zum Gesetzentwurf ganz deutlich aus.
Meine Damen und Herren, als Vergleich dient daher eher das Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ und das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“. In beiden Sondervermögen ist Geld, nur beim Stabilitätsfonds ganz offensichtlich nicht.
Nicht nachvollziehbar ist ferner, dass die Landesregierung über Jahre für bestimmte Zwecke, zum Beispiel Personalkosten für Kindertagesstätten, die Landesanteile über Vorwegentnahmen aus der Finanzreserve gedeckt hat. Die kommunale Finanzreserve darf – hier wird mir der Rechnungshof zustimmen – nicht als Selbstbedienungsladen der Landesregierung missbraucht werden. Deshalb fordert die CDU auch, dass die detaillierte Entwicklung der Finanzreserve im Haushaltsplan dargestellt wird, einschließlich des konkreten Verwendungszwecks einer jeden einzelnen Entnahme, die jeweils direkt einer Erhöhung der Verstetigungssumme zugute kommen muss.
Dass der Fonds nicht selbstständig ist, das heißt keine eigenen Kredite am Markt aufnehmen darf, ist auch kein Widerspruch; denn kein Sondervermögen des Landes ist als solches selbstständig und wird über Zuführungen aus dem Landeshaushalt bedient, meine Damen und Herren.
Dieses Vorgehen hatte den Zweck, dass die ausgebrachten Darlehen – auch das im Jahr 2007 – über die Hauptgruppe 8 gebucht werden konnten, was die Kreditaufnahmegrenze des Landes nach oben verschob. Im Übrigen wurden die Rückzahlungen und die Zahlungen zum Aufbau der Finanzreserve über keinen Haushaltstitel erfasst, noch
nicht einmal über eine Rotabsetzung. Dies hätte nämlich die Kreditaufnahmegrenze von Ihnen reduziert. Die Zinsfreiheit der ausgebrachten Darlehen stand so im Gesetz inklusive des im Jahr 2007 ausgebrachten sogenannten Neukredits. Das war ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers, der auch so umgesetzt wurde, im Gegensatz zur Einrichtung des Fonds.
Dass der Fonds in der Haushaltsrechnung abgebildet ist und dort, wo er abgebildet ist, widerspricht dem tatsächlichen Vorgehen der Landesregierung, vor allem der Einleitung zur Beantwortung meiner Kleinen Anfrage; denn in der Übersicht 4 der Haushaltsrechnung werden nur die Sondervermögen des Landes ausgewiesen. Wenn das Land also kein Sondervermögen im haushaltsrechtlichen Sinne geführt hat, dies auch nicht wollte und daher auch keines angelegt hat, warum weist das Land dann das Sondervermögen in der Haushaltsrechnung an dieser Stelle aus?
Meine Damen und Herren, der Stabilisierungsfonds wurde als nicht selbstständiges Sondervermögen des Landes errichtet. Im Jahre 2004 wurde folgende Aussage geprägt: Diese Fondslösung zur Stilllegung der Mittel ist aus der Sicht der Kommunen die sicherste. Begehrlichkeiten des Landes können hierdurch jedenfalls nicht entstehen. – Davon ist leider nichts zu erkennen.
Im Gesetzentwurf der Landesregierung zum 1. Januar 2004 in Bezug auf den Stabilisierungsfonds ist festgelegt worden – ich zitiere –: „Die Finanzausgleichskommission, in der die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Kommunen stimmberechtigt sind, sollen regelmäßig über die Kreditaufnahme- und Kapitalanlagestrategie des Fonds unterrichtet werden.“ Eine tatsächliche regelmäßige Unterrichtung über die Aufnahme und Anlagestrategie des Fonds hat gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Finanzausgleichskommission jedoch nie stattgefunden.
Meine Damen und Herren, die kommunale Finanzreserve ist das Sparbuch der Kommunen beim Land. Wenn demnach für die Kommunen Geld von diesem Sparbuch abgehoben werden muss, um es in den kommunalen Finanzausgleich zu geben, kann dies keinesfalls den Landeshaushalt belasten.
Es kann daher auch auf keinen Fall dazu führen, dass diese Mittel an anderer Stelle den Landeshaushalt belasten. Insoweit bleibt weiterhin die Frage: Wo ist das Geld der Kommunen? Wofür wurde es verfrühstückt, meine Damen und Herren?
ben und kündigen an, wenn notwendig, ein entsprechendes Rechtsgutachten zur Klärung der Frage in Auftrag zu geben.
Bevor ich das Wort der Landesregierung erteile, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Mitglieder des SPDOrtsvereins Rheinbrohl und Jungsozialisten des Kreisverbands Neuwied sowie Mitglieder der SPD aus dem Kreis Ahrweiler. Sein Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion kritisiert ein seit über 13 Jahren erfolgreich arbeitendes Stabilisierungssystem im rheinland-pfälzischen kommunalen Finanzausgleich und legt den Fokus darauf, dass bisher kein Sondervermögen im haushaltsrechtlichen Sinne eingerichtet wurde, und vermutet dahinter – wie es sich vielleicht für eine Oppositionsfraktion gehört – Mysteriöses.
Vielleicht ist Ihnen aber einiges einfach nicht klar; denn wenn Sie hier sagen, der Rechnungshofbericht würde nicht diskutiert, weil in ihm Brisantes steht, dann darf ich auf Folgendes hinweisen, Frau Nieland: Jahresberichte des Rechnungshofs – die Abläufe sind jedes Jahr gleich – gehen in die Rechnungsprüfungskommission und werden dort diskutiert. Dann kommt die Entlastung im Landtag, und anlässlich der Entlastung durch den Landtag werden die Jahresberichte diskutiert. Es handelt sich um nichts Brisantes und auch nichts Außergewöhnliches. Das ist etwas, was Sie im Jahr 2018 als haushaltspolitische Sprecherin wissen könnten.
Sie verbinden das hier mit Vorwürfen, obwohl die Berechnung in den Haushaltsplänen – Haushaltspläne, die vom Parlament beschlossen werden und somit das Handeln der Landesregierung legitimieren; auch das erfolgt hier – transparent dargestellt wird und der Verstetigungsmechanismus seit 13 Jahren im Parlament und in der Öffentlichkeit bekannt ist.
Es ist auch bekannt, wie er funktioniert. Er steht zum Beispiel seit 2007 mit allen relevanten Daten in der Übersicht zu Kapitel 20 06 – Frau Köbberling hat darauf hingewiesen – im Landeshaushalt. Man kann die Seite aufschlagen und dort nachvollziehen.
Ihnen jetzt nicht zum Vorwurf, aber andere hier im Raum wissen das – eine Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“, die sich intensiv mit diesem Thema befasst hat, unter anderem auch mit dem Stabilisierungsfonds. Das heißt, die Dinge sind alle bekannt.
Ich möchte trotzdem noch einmal kurz auf die Entwicklung eingehen, auch wenn Frau Köbberling das in den wesentlichen Eckpunkten schon getan hat. Als das LFAG im Jahr 2004 geändert wurde, war der Aufbau einer positiven Finanzreserve als mittelfristiges Ziel dieser Gesetzesänderung, also als Zweck des Stabilisierungsmechanismus avisiert worden. Das entscheidende Ziel war, wir wollten, dass es eine Verstetigung der Finanzausgleichsmasse gibt.
Der Stabilisierungsfonds war vom Gesetzgeber als nicht selbstständiges Sondervermögen geplant und sollte ausweislich des Gesetzestextes – auch darauf ist schon hingewiesen worden – kein vom Landeshaushalt unabhängiges Recht zur Kreditaufnahme besitzen. Ja, die Dinge haben sich anders entwickelt; denn die Konjunkturschwäche aus der Startzeit des Stabilisierungsfonds verlängerte sich unerwartet und führte zu wesentlich stärkeren Verstetigungsdarlehen. Ich glaube, das haben alle mitbekommen, dass wir Ende der 2000er-Jahre eine Finanzkrise hatten, die übrigens, hätten wir diesen Mechanismus nicht gehabt, dazu geführt hätte, dass die Kommunen deutlich weniger vom Land bekommen hätten. Das ist in anderen Ländern auch so praktiziert worden, in denen das rein nach dem Verbundsatz geht. Wir haben über diesen Verstetigungsmechanismus dafür gesorgt, dass die Kommunen kontinuierlich Einnahmen hatten.
Das hat dazu geführt, dass wir längerfristig einen negativen Bestand hatten. Da dieser Stabilisierungsfonds keine eigene Kreditermächtigung hatte und auch keine haben sollte, war er auch nicht bebucht. Stattdessen ging das Land in Vorleistung.