Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

Irgendwo ist es lachhaft, was Sie hier vertreten.

Wenn Sie den deutschen Maßstab weltweit anlegen, wenn Sie sagen, jedes Land, in dem der Staat nicht so funktioniert wie in Deutschland, hat Asylrecht, da kommen Hunderte von Millionen Leuten. Jeder dritte Afrikaner will weg; WELT-Artikel von heute. Spätestens in dem Moment – – –

Auf die Vorrednerin beziehen.

Ja, das mache ich schon.

Kurzum, was Sie hier vertreten, Frau Binz, kostet Unsummen an Geld. Es ist letztendlich Untreue gegenüber dem Steuerzahler und sonst nichts. Sie nehmen nämlich Kosten in Kauf, die ansonsten bei Einhaltung des Rechts überhaupt nicht entstehen würden, und das ist nichts anderes als Untreue gegenüber dem Steuerzahler.

(Beifall der AfD)

Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Dr. Rohleder.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten sprechen. Allerdings haben die Argumente sich nicht geändert und sind noch genauso wenig überzeugend wie vor einem Jahr.

Die niedrige Anerkennungsquote allein rechtfertigt es nicht, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Damit ein Staat generell als sicher gelten kann, dürfte es dort keine systematische Verfolgung bestimmter Gruppen geben. In allen drei Staaten kommt es aber zu politischer Verfolgung und zu unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Behandlung. Das hat Frau Binz gerade schon dargelegt.

In allen drei Staaten ist Homosexualität strafbar, und offensichtlicher als eine Strafbarkeit kann eine systematische Verfolgung nicht sein.

Auch die rechtsstaatliche Entwicklung und die Gewährleistung von Grundrechten, insbesondere Meinungs- und

Pressefreiheit, entsprechen nach wie vor nicht den Anforderungen an ein sicheres Herkunftsland. Es kommt auch weiterhin zu Übergriffen durch Sicherheitsbehörden, und auch das nicht nur vereinzelt.

Ich möchte außerdem einen generellen Denkfehler noch einmal herausstellen: Mit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erhoffen Sie sich eine schnellere Rückführung. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten zielt aber nur auf die Dauer der Asylverfahren ab, und diese Dauer ist bei den Maghreb-Staaten überhaupt nicht das Problem, weil die schon priorisiert behandelt und sehr schnell abgeurteilt, also entschieden werden.

Die zügige Rückführung nach Tunesien, Algerien oder Marokko scheitert derzeit nämlich schlicht an der Lage, dass die Länder nicht bereit sind, ihre eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wieder aufzunehmen.

Es wurde auch schon mehrfach gesagt, wir brauchen Rücknahmeübereinkommen. Ich fordere hier den Bund auf, endlich Rücknahmeübereinkommen mit diesen Ländern zu verhandeln, um das zu erreichen. Hier sollte der neue Bundesinnenminister Seehofer tätig werden, wenn es ihm wirklich darum geht, die Rückführung in die MaghrebStaaten – – –

(Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

Frau Staatssekretärin, Entschuldigung.

Meine Damen und Herren, wenn Sie Zwiegespräche führen wollen, können Sie das draußen machen.

Hier sollte der neue Bundesinnenminister Seehofer tätig werden, wenn es ihm wirklich darum geht, eine schnellere Rückführung in die Maghreb-Staaten zu erreichen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP und bei der SPD)

Ich würde mich sehr freuen, wenn die CDU ihre hervorragenden Beziehungen zum Bund nutzen würde, um einen Schritt weiterzukommen;

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Unruhe im Hause)

denn an einer zügigen Rückführung in die MaghrebStaaten von denjenigen, die hier kein Bleiberecht haben und nicht verfolgt sind, und das ist die Mehrheit aus diesen Staaten, ist auch uns gelegen. Das würde nämlich das Problem wirklich lösen und gleichzeitig denjenigen, die Schutz brauchen, diesen Schutz weiterhin gewähren.

Ich möchte noch etwas klarstellen: Da ist eben etwas anderes gesagt worden. Keiner der drei Staaten gehörte im Jahr 2017 zu den Top Ten der Herkunftsstaaten. Wir spre

chen bei den Maghreb-Staaten derzeit über einen geringen Prozentsatz der Asylsuchenden.

(Zurufe von der AfD)

Wir haben im Jahr 2018 gerade einmal 37 Asylanträge aus diesen Ländern vorliegen.

(Abg. Matthias Joa, AfD: Sie haben es verwechselt!)

Noch etwas möchte ich klarstellen, dass die Zuwachszahlen aus dem Kosovo und Albanien zurückgegangen sind, lag nicht an der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten. Was dort gewirkt hat, waren Informationskampagnen vor Ort. Was dort gewirkt hat, waren schnellere Entscheidungen im Asylverfahren, weil die Menschen gesehen haben, dass andere ganz schnell wieder zurückgekommen sind. Was dort gewirkt hat, war eine intensive Rückkehrberatung. Hier haben wir in Rheinland-Pfalz ein Vorbild geliefert, das jetzt bundesweit angewandt wird, mit der Beratung über die Möglichkeiten einer freiwilligen oder einer geförderten Freiwilligenrückkehr.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und des Abg. Steven Wink, FDP)

Dass die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten hier unerheblich war, sehen wir auch daran, dass die Flüchtlingszahlen aus dem Kosovo und aus Albanien mit diesen Instrumenten deutlich nach unten gegangen sind, und zwar lange, bevor der Kosovo und Albanien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!)

Also kann es gar nicht daran allein gelegen haben.

Umgekehrt erleben wir immer wieder Fälle, in denen Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern mit den üblichen pauschalen Bausteinen abgelehnt werden, obwohl sich ihr Fall deutlich von der Masse unterscheidet und es durchaus so aussieht, als seien sie Verfolgung ausgesetzt gewesen, wenn man sich die Akte ansieht.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Stellen Sie ordentliche gerichtliche Entscheidungen infrage?)

Anstatt uns also mit Scheinlösungen zu befassen, die zudem fatale Signale in die Herkunftsstaaten senden, dort sei alles bestens, haben wir in Rheinland-Pfalz Absprachen getroffen, um die Asylverfahren tatsächlich zu beschleunigen. Hierzu haben wir ein Kooperationsmodell vereinbart.

Erstens, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt unmittelbar nach der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen die Anhörung durch und trifft schnelle Entscheidungen.

Zweitens, noch während des Aufenthalts in der Erstaufnahme soll die Grundlage für eine schnelle Rückführung geschaffen werden.

Drittens haben wir die Ausländerbehörden angewiesen, den Aufenthalt unverzüglich zu beenden, wenn möglich

noch aus der Erstaufnahmeeinrichtung heraus.

Viertens wird die Zentralstelle für Rückführungsfragen zur erforderlichen Pass- und Passersatzbeschaffung frühzeitig beteiligt.

Das sind effektive Maßnahmen, um Asylsuchende schnell und so humanitär wie möglich zurückzuführen, wenn sie kein Aufenthaltsrecht erhalten. Diese effektiven Maßnahmen sorgen im Übrigen auch bei Armenien, Georgien und Aserbaidschan für eine beschleunigte Bearbeitung der Asylanträge und eine zügige Rückführung derjenigen, die kein Bleiberecht erhalten.

Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten ist dagegen eine bloße Scheinlösung und bedroht das Grund- und Menschenrecht der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Asyl.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ein wichtiger Baustein!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Redezeit der Regierung hätten die Fraktionen noch eine weitere Redezeit von einer Minute und 20 Sekunden.

Ich sehe keine Wortmeldungen. – Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 17/5710 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 17/5737 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

Chancen für mehr Organspenden durch Stärkung der Transplantationsbeauftragten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/5711 –

Die Fraktionen haben sich verständigt, den Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie zu überweisen. Ist das richtig? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag an diesen Ausschuss überwiesen.