Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Licht, CDU: Man sollte Gesetze lesen können, Frau Kollegin!)

Eine Karte! Das ist kein Gesetz.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich die schon mehrfach angesprochenen Gäste auf unserer Besuchertribüne offiziell sehr herzlich willkommen heißen. Ich begrüße den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun, Herrn Keimer, den Ortsbürgermeister von Beltheim, Herrn Uwe Hammes, und Ortsvorsteher und Gemeinderatsmitglieder aus der Verbandsgemeinde Kastellaun. Schön, dass Sie

heute der Gesetzesberatung beiwohnen!

(Beifall im Hause)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6034 – ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/5103 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesstraßengesetzes mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesstraßengesetzes in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/6030 –. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Landesdatenschutzgesetz (LSDG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5703 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/6018 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 17/6052 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren unterrichten: Wir haben den Gesetzentwurf in der 54. Plenarsitzung am 22. März 2018 ohne Aussprache behandelt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet: unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Ich darf um Wortmeldungen bitten und erteile Frau Abgeordneter Kohnle-Gros von der Fraktion der CDU das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Stich, sehr geehrter Herr Dr. Meyer! Der Minister hat sich auf seinen Abgeordnetenplatz zurückgezogen, deswegen denke ich, dass Sie verantwortlich sind. Stimmt das? – Okay.

Wir stehen heute davor, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesdatenschutzgesetz abschließend zu beraten und zu verabschieden. Meine Damen und Herren, der europäische Gesetzgeber, nämlich das Europäische Parlament und der Rat haben vor einigen Jahren ein Gesetzgebungsverfahren für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf den Weg gebracht und haben uns, den Mitgliedstaaten, nämlich der Bundesrepublik Deutschland und in unserem Föderalismus natürlich auch den Ländern, Aufgaben übertragen. Diese Aufgaben in der DatenschutzGrundverordnung und in der Richtlinie 2016/680 werden jetzt im Landesdatenschutzgesetz verarbeitet.

Wie haben wir im Ausschuss gesagt, Herr Junge? Das ist nicht nur ein komplexes, sondern auch ein kompliziertes Verfahren gewesen. Es ist für uns Abgeordnete, die länger im Parlament sind, sicherlich auch ein Höhepunkt in der parlamentarischen Beratung gewesen, diese ganzen Dinge auch zu verstehen und zu verarbeiten.

Wir haben ein zweigeteiltes Verfahren. Deswegen ist es mir wichtig, mit der Datenschutz-Grundverordnung und mit der Richtlinie anzufangen. Die Datenschutz-Grundverordnung gilt als Verordnung – so haben es die europäischen Vertragspartner verabredet – unmittelbar in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten, und die Richtlinie muss umgesetzt werden.

Obwohl diese Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar gilt, lässt sie bestimmte Fenster offen und gibt auch Aufträge an den Gesetzgeber vor Ort, wie er diese Grundverordnung umsetzen soll.

Die Bundesrepublik Deutschland bzw. unser Bundesparlament hat schon die Bundesdatenschutz-Grundverordnung verändert. Wir haben es geschafft – ich habe eben schon die beiden Herren erwähnt –, dass die DatenschutzGrundverordnung genau am 25. März vorgelegt wird.

(Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Mai!)

Mai, natürlich. Danke schön. Das Gesetz wird rechtzeitig in Kraft treten können. Ich glaube, nicht alle Bundesländer

werden das schaffen. Das ist schon einmal eine ganz gute Geschichte.

Ich möchte ausdrücklich sagen – Herr Kollege Sippel ist der Vorsitzende der Datenschutzkommission –, wir haben in der Datenschutzkommission das Gesetzgebungsverfahren begleitet und haben auch immer wieder mit dem Landesdatenschutzbeauftragten die entsprechenden Fragestellungen beleuchtet bekommen. Nachfragen wurden immer wieder beantwortet.

Diese Regelung auf europäischer Ebene bringt für den Datenschutz aller EU-Bürger eine Verbesserung. Deswegen ist es auch gemacht worden. Sie bringt aber auch für den Datenfluss und die Weitergabe von Daten eine Verbesserung. Es ist ein wichtiges Instrument jetzt auch in der digitalen Welt. Es gehört dazu, dass wir das so regeln.

Alle, die in der Europäischen Union mit Daten unterwegs sind, unterliegen dieser Datenschutz-Grundverordnung und müssen sich an die Regeln halten. Was wir hier im Land gemacht haben – Sie hören schon heraus, die CDUFraktion wird dem auch zustimmen –, ist, wir haben unser Landesdatenschutzgesetz ganz neu aufgestellt. Die Landesregierung hat mit ihrem Entwurf versucht, die Standards zu halten, die wir hatten, aber gleichzeitig auch den entsprechenden Regeln gerecht zu werden.

Die Richtlinie richtet sich vor allem an Strafverfolgungsbehörden. Das ist auch eine wichtige Geschichte beim Datenabgleich mit ausländischen Institutionen und Behörden. Das Landesdatenschutzgesetz – das leuchtet vielleicht per se schon ein – richtet sich jetzt anders als das Bundesdatenschutzgesetz nicht an die Wirtschaft oder an andere Unabhängige, sondern an unsere örtlichen Behörden, an alle. Die Ausnahmen sind entsprechend geregelt worden. Wir sind als Parlament auch ausdrücklich ausgenommen worden.

Sie haben in der entsprechenden Diskussion der letzten Tage auch noch einmal verfolgen können, wir haben an einer Stelle gemeinsam als Parlamentarier noch einmal nachgearbeitet. Das war in Bezug auf den Landesrechnungshof. In einem Schritt hatten wir es schon enthalten.

Den zweiten Schritt haben wir jetzt auch noch einmal nachvollzogen. Der Minister hat im Ausschuss gemeint, es wäre unsere Aufgabe, das auf den Weg zu bringen. Dem sind wir gefolgt. Das haben wir gemacht. Ich glaube, jetzt sind wir im Land wirklich alle zufrieden.

Es ist mir wichtig, an dieser Stelle noch einmal zu sagen, dass alle zufrieden sind. Die Landesregierung hat ein internes – das ist so vorgeschrieben – Anhörverfahren mit allen durchgeführt, die von diesem Gesetzentwurf betroffen sein können, wie den Gewerkschaften, dem Beamtenbund, aber auch den Selbstverwaltungseinrichtungen, den Notarkammern und den Kommunen sowieso, weil sie auch betroffen sind.

Diese Anhörungen sind in der Begründung des Gesetzentwurfs abgearbeitet worden. Man kann nachfragen, was an Änderungswünschen gekommen ist. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ist an verschiedenen Stellen etwas verändert worden. Für mich ist das nachvollziehbar und

Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztendlich wird es so sein, dass wir nicht wissen, ob an der einen oder anderen Stelle geklagt wird oder jemand noch nicht zufrieden ist. Das ist ein ganz normales Verfahren. Ich denke, für uns als Parlament haben sich die beiden Ausschüsse, nämlich der Innen- und der Rechtsausschuss, auch noch einmal mit dem Gesetz beschäftigt.

Weitere wichtige Fragen außer dem, was ich zum Landesrechnungshof gesagt habe, sind nicht mehr gekommen. Ich denke, deswegen ist es durchaus gerechtfertigt, heute dieses Gesetz abschließend zu beraten. Die CDU-Fraktion wird zustimmen.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Sippel von der Fraktion der SPD das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die EUDatenschutzgrundverordnung ist ab dem 25. Mai 2018 als unmittelbar geltendes Recht anzuwenden. Damit beginnt ein neues Zeitalter für den Datenschutz. Der neue Rechtsrahmen, ergänzt um die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Ländergesetzgebung, bringt wesentliche Vorteile für den Datenschutz. Er wird endlich europäisiert.

Der rechtliche Flickenteppich wird beseitigt. Die Datenschutzstandards werden nicht abgesenkt, sondern im Gegenteil fußend auf dem bisherigen deutschen Recht ausgeweitet und verbessert. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden durch umfassende Auskunfts-, Informations- und Einwilligungsrechte gestärkt. Das Recht gilt auch für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in der EU ihre Dienste anbieten.

Dieses Marktortprinzip ist ebenfalls ein wesentlicher Fortschritt des neues Rechts, weil nicht erst der Skandal um Facebook die Datenweitergabe und der Verkauf an Cambridge Analytica gezeigt hat, dass endlich Schluss sein muss, personenbezogene Daten als freie Handelsware zu behandeln.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der neue Rechtsrahmen ist dringend erforderlich, um dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Geltung zu verschaffen. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Ländern durch eine Öffnungsklausel – auch das ist eigentlich eine Ausnahme bei Verordnungen der EU – Regelungsoptionen an die Hand, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausschöpfen.

Die Landesregierung hat es geschafft, den Entwurf recht

zeitig vor dem 25. Mai vorzulegen. Wir sind eines der ersten Länder, die die Befugnisse aus der DatenschutzGrundverordnung und der Richtlinie für die Polizei und Justiz ins Landesrecht umsetzen. Es gibt einige Landtage, die auch in diesen Tagen beraten, zum Beispiel gerade heute Hessen. Aber es schaffen längst nicht alle Länder, diesen Termin so früh wie wir einzuhalten.

Deshalb gebührt Ihnen, Herr Lewentz, Herrn Staatssekretär Stich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses, Herrn Dr. Meyer, der Stabsstelle im Innenministerium und der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein herzliches Dankeschön für diese Mammutaufgabe, die erfüllt wurde.

(Beifall der SPD und der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)

Es gilt, nicht nur das allgemeine Landesdatenschutzrecht, sondern auch das besondere Landesdatenschutzrecht mit der Änderung vieler Fachgesetze zu novellieren. Der Entwurf liegt bereits vor. Das ist ebenfalls ein sehr umfassendes Gesetzeswerk. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt noch darüber entscheiden.

Wir waren als Landesdatenschutzkommission stets eingebunden und wurden auf dem Laufenden gehalten. Dafür ein besonderer Dank.