Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

Wenn das also so ist, dann bedeutet das für meinen Kreis ganz streng genommen

(Glocke des Präsidenten)

200 km von 550 km. Es wird nicht zu den 200 km kom

men. 100 km werden ausreichend sein. Und dann, wenn Sie sagen – Entschuldigung, ein letzter Satz –, es hätte keine Auswirkungen auf das Geld: Ja, wenn zu Landesstraßen und Kreisstraßen je nach Differenzierung eben die Zuschüsse fließen und der Kreis Bernkastel-Wittlich morgen nicht mehr 100 km mehr in diesem Programm hat, dann hat es natürlich Auswirkungen auf das Geld, und am Ende müssen es die Kommunen, die Gemeinden,

(Glocke des Präsidenten)

die die Verkehrssicherung gewährleisten müssen, ausbaden.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Eine Erwiderung ist nicht gewünscht. – Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Wieland von der Fraktion der CDU. Liebe Frau Kollegin, Sie haben vier Minuten und 30 Sekunden Redezeit.

Ich mache es kürzer, aber das Thema ist mir wichtig. Ich versuche noch einen letzten Angriff.

Zum einen haben wir jetzt so viel von Richtig und Falsch gehört. Noch einmal: Was richtig und falsch ist – der Kollege Licht hat das auch gerade gesagt –, bestimmen wir. Wir bestimmen das Gesetz. Wir bestimmen, was die richtige Einstufung ist und was nicht. Das zum einen. Das kann nicht nur aufgrund des alten Gesetzes bemessen werden.

Eine zweite Sache: Wir haben gerade zum einen immer gehört, es geht nicht ums Geld. Wir haben aber auch gehört, dass es zu teuer wird und die Kreismittel dafür nicht ausreichen. Ich glaube, das, was bisher funktioniert hat zwischen den Kreisen, kann auch weiterhin gut funktionieren. Es geht nicht in erster Linie um die Verteilung der Mittel für den Kreisstraßenbau. Es geht darum, dass die Kreise ein funktionierendes System beibehalten wollen. Das sollten wir Ihnen auch ermöglichen.

Was das bewirken kann, wenn wir diese harte Linie fahren, sehen wir an den ersten Fällen im Kreisstraßenbau 2018. Da gibt es Fälle, dass Gemeinden klar gesagt wird, die Straße, die saniert werden soll, wird nur saniert, wenn vorher eine Abstufungsvereinbarung geschlossen wurde. Es gibt zwei Anbindungen in dieser Gemeinde, und plötzlich entbrennt ein riesiger Streit in der Gemeinde, welche dieser Anbindungen denn künftig noch Kreisstraße bleiben soll. Da geht es ums Geld. Nicht ums Geld des Landes, sondern um das Geld der Einwohner. Ich glaube, das ist hier vielen gar nicht bewusst.

Gemeindestraße heißt, wenn ich beispielsweise die Straße zum Hambacher Schloss saniere, dann bezahlen das künftig zu einem großen Teil die Anlieger. Das sind oft, gerade im ländlichen Raum, ältere Menschen mit großen Grundstücken, die sehr hohe Summen bezahlen müssen. Warum sollten die das tun, damit andere Menschen zum Hambacher Schloss fahren können? Es kann eine Aufga

be des Kreises sein, dass er das gerne mit übernimmt.

(Beifall der CDU)

Ein letzter Aspekt, der für mich einer der wesentlichen ist. Wir haben im kommenden Jahr Kommunalwahl. Das, was im Moment sehr häufig diskutiert wird, ist, welche Rolle denn die Ortsbürgermeister künftig haben. Ich weiß nicht, ob Sie immer einschätzen können, was es für einen Ortsbürgermeister heißt, wenn er in einer ganz kleinen Kommune ohne nennenswerte Einnahmen künftig zum großen Straßenunterhaltungsmeister und Straßenbaumeister werden soll. Dafür gibt es überhaupt keine Möglichkeiten. Da geht es nicht ums Geld, sondern er findet einfach niemanden, der den Winterdienst macht oder diese Straße saniert.

Das gibt dann solche Blüten, dass inzwischen schon die Juristen überlegen, welche Form von GmbH Ortsgemeinden bilden oder nicht bilden dürfen und was an Verbandsgemeinden abgegeben werden darf. Das ist juristisch gar nicht so leicht möglich.

Das sind Diskussionen, die dazu führen werden, dass wir noch viel größere Probleme haben werden, Ortsbürgermeister für diese Gemeinden zu finden. Das können wir vermeiden.

(Beifall der CDU)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Oster von der Fraktion der SPD das Wort. Herr Kollege, Sie haben noch eine Redezeit von vier Minuten und 10 Sekunden.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man kann die Diskussion doch führen, die Sie gerade ansprechen, Herr Licht und Frau Wieland.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Machen wir!)

Das ist auch in Ordnung. Aber Sie führen eine grundsätzliche Debatte über das Einordnen von Kreisstraßen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Ja!)

Das, was Sie gerade anfügen, kann man machen. Aber das war nicht das, was wir als Hausaufgaben erstmalig mit auf den Weg bekommen haben. Ich erinnere mich noch an die Gespräche mit den Vertretern oben auf der Tribüne.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Wenn etwas geregelt werden soll, sind wir doch als Gesetzgeber gefragt!)

Da ging es lediglich darum, die Ortsteilproblematik zu lösen. Ihr haben wir uns angenommen, und wir haben sie zur Zufriedenheit gelöst. Ich sage es noch einmal, vor einem Jahr waren Sie noch völlig d’accord mit uns und haben in Ihrem eigenen Antrag diese ganzen Forderungen nicht aufgeführt.

(Abg. Gabriele Wieland, CDU: Nein! Lesen Sie das Protokoll!)

Von daher muss man da ein Stück weit differenzieren.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Habe ich jetzt recht oder unrecht?)

Das alte oder neue Gesetz betrifft die Punkte, die Sie ansprechen, auch nicht. Wenn das alte Gesetz geblieben wäre, dann wäre die Problematik, die Sie ansprechen, genauso da. Aber das neue Gesetz verschlechtert nichts. Es verbessert eine Situation. Das muss man noch einmal klar und deutlich festhalten.

(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben dann wieder den Eindruck erweckt, als würden die Gemeinden im Stich gelassen, wenn es zu einer Sanierung käme, und sie hätten hohe Kosten. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass das so ist. Anliegerkosten an sich stehen an.

(Abg. Gabriele Wieland, CDU: Genau!)

Aber hohe Kosten muss man relativieren. Eine Gemeindestraße kann nach der aktuellen Gesetzgebung mit 60 % bis zu 70 % gefördert werden. Das haben Sie mit keinem Atemzug erwähnt. Sie haben es so dargestellt, als müsste die Kommune 100 % der Kosten bei einer Gemeindestraße abwickeln und bei einer Kreisstraße nicht. Das stimmt in keinem Verhältnis.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Gilt das auch für die Verkehrssicherung?)

Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen, Herr Licht. An dem Punkt bin ich schon etwas erstaunt. Ich erinnere mich noch, dass der Minister hier und im Ausschuss die Kreise angesprochen und gesagt hat, dann liefern Sie mir doch Daten. Ich muss landesweit wissen, worüber ich rede, wie viele Kilometer abgestuft werden. Das hat er hier wiederholt gesagt.

(Abg. Alexander Licht, CDU, hält eine Karte hoch)

Dann haben die Kreise gesagt: Herr Minister, das kann ich Ihnen nicht liefern. Das ist nicht unsere Aufgabe. Uns liegen keine Zahlen vor.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Wir haben es geliefert!)

Ich weiß nicht, wie es den Kollegen geht, aber seit zwei Wochen werden wir Landtagsabgeordnete plötzlich mit Zahlen bombardiert. Jeder weiß plötzlich, wie viele Kreisstraßen dann doch abgestuft werden sollen. Dann stelle ich mir die Frage, welche Argumentation das vor einem Jahr war, als man die Zahlen innerhalb der Landesregierung dringend gebraucht hätte. Zum Kreisstraßennetz liegen die Zahlen bei den Kreisen und nicht bei der Landesregierung. Deshalb müssen Sie sich selbst fragen, wie Sie in dieser Sache hier argumentieren.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Abgeordneter Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Sie haben bis zu vier Minuten Redezeit.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf diese Karten kurz eingehen, die auch ich für meinen Landkreis bekommen habe, in denen farblich dargestellt wird, welche Straßen für eine Veränderung, so sage ich es einmal, infrage kommen.

Nicht ersichtlich ist – diese Karten sind offensichtlich auch an andere gegangen, ich weiß nicht, wie groß der Verteiler war, möglicherweise auch an Bürgermeister usw. –, ob diese Strecken nach altem Recht abgestuft werden müssten. Bezieht sich das auf das neue Recht? Welche dieser Strecken stehen vor einer Aufstufung, wenn man zwei Gemeinden verbindet, die beispielsweise einer Fusion unterliegen?

Mich hat auch sehr erstaunt, dass dort, was zumindest meinen Kreis betrifft, Straßen angegeben sind, bei denen schon ganz lange klar war, dass diese abgestuft werden, weil sich die verkehrsräumlichen Beziehungen geändert haben, beispielsweise durch den Bau einer Landesstraße, Bundesstraße oder auch im Zuge der Hochmoselbrücke.

Ich finde das nicht redlich. Ich hatte bis jetzt noch keine Zeit, mich mit unserem Landrat darüber auseinanderzusetzen und wollte es eigentlich auch nicht so hoch hängen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist auch falsch, Frau Kollegin!)

Da wir heute aber noch einmal darüber diskutieren, möchte ich anmerken, dass man gerne fachlich jederzeit darüber reden kann. Aber eine Landkarte zu verteilen, mit der suggeriert wird, dass etwa ein Drittel der Straßen morgen nicht mehr da sei, und zwar plötzlich, halte ich nicht für eine sachliche Diskussionsgrundlage.

Im Übrigen werden wir dem Gesetz heute so zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Licht, CDU: Man sollte Gesetze lesen können, Frau Kollegin!)